VW Touran 1.6 TDI 2017 / bei 85'000 km Kupplung durch
Hallo alle Zusammen
Ich hab vor ca. 1.5 Jahren einen gebrauchten VW Touran 1.6 TDI 2017 mit 60'000 km gekauft.
Jetzt bei ca. 85'000 km ging die DSG Kupplung kaputt/ also angeblich war sie verschlissen.
Ich war nach der Diagnose völlig erstaunt, kann das wirklich sein? Hatte bis jetzt noch bei keinem Auto ein Problem mit der Kupplung und war der Meinung, bei einem Automat bzw. DSG Getriebe könne man gut mit 300'000km Laufleistung rechnen. Ich bin sehr froh, dass VW hier Kulanz gezeigt hat und 80% der Reparatur übernimmt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr eure Erfahrungen und Meinungen mit mir teilen könntet. Habt Ihr schonmal ähnliches erlebt? Wie kann die DSG Kupplung nach so kurzer km Laufleistung verschleissen? Eventuell der Umgang mit dem Fahrzeug des Vorbesitzer? Ich benutze das Auto als Familienwagen und kann mir wirklich nicht vorstellen, dass mein Fahrstiel den Verschleiss so enorm beeinflusst.
Danke und viele Grüsse
Rad
64 Antworten
Zitat:
Den Kupplungstausch, auch beim DSG, macht eine beliebige sachkundige Werkstatt, auch ne Freie. Da brauchste keinen Getriebespezialisten.
Also heute bereue ich es schon nicht doch bei einem Getriebespezialisten gewesen zu sein. Ich bin jetzt nochmal 50km gefahren und das Problem ist jetzt so schlimm, dass das Auto unfahrbar geworden ist.
Und jetzt kommt VW:
Die Werkstatt will erst mal nichts machen. Da muss wohl jemand von VW mit dabei sein.... wegen der Gewährleistung?!
Es kann doch nicht sein, dass ich ein Auto kaputter zurückbekomme als ich es abgegeben habe und dann darauf angewiesen bin, dass jemand von VW da zustimmt? Das darf doch mir als Kunde egal sein, oder? Ich habe immerhin eine Reparatur bezahlt und die hat das Problem noch verschlimmert. Das Recht auf Nachbesserung habe ich doch gegenüber der Werkstatt. Ob das VW später übernimmt oder nicht muss mich doch nicht interessieren. Oder bin ich da völlig falsch gewickelt? Gelten bei Autos andere Gesetze als bei anderen Waren und Gütern?
Also heute bereue ich es schon nicht doch bei einem Getriebespezialisten gewesen zu sein. Ich bin jetzt nochmal 50km gefahren und das Problem ist jetzt so schlimm, dass das Auto unfahrbar geworden ist.
Und jetzt kommt VW:
Die Werkstatt will erst mal nichts machen. Da muss wohl jemand von VW mit dabei sein.... wegen der Gewährleistung?!
Es kann doch nicht sein, dass ich ein Auto kaputter zurückbekomme als ich es abgegeben habe und dann darauf angewiesen bin, dass jemand von VW da zustimmt? Das darf doch mir als Kunde egal sein, oder? Ich habe immerhin eine Reparatur bezahlt und die hat das Problem noch verschlimmert. Das Recht auf Nachbesserung habe ich doch gegenüber der Werkstatt. Ob das VW später übernimmt oder nicht muss mich doch nicht interessieren. Oder bin ich da völlig falsch gewickelt? Gelten bei Autos andere Gesetze als bei anderen Waren und Gütern?
Unglaublich, dass muss eine ganz miese Werkstatt sein. Ich würde da unbedingt dranbleiben. Sind solche Arbeiten bei einer offiziellen VW Vertretung nicht mit einer Garantie versehen?
Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Viel Erfolg
LG
Zitat:
@Bonifatz schrieb am 27. Mai 2022 um 14:01:14 Uhr:
Sind solche Arbeiten bei einer offiziellen VW Vertretung nicht mit einer Garantie versehen?
Ob das nun eine VW- oder sonstige Werkstatt ist spielt keine Rolle (solange da kein nicht gewerblicher Hobbyschrauber dran war): Du hast einen Werkvertrag aus dem sich bei Mangel die entsprechenden Rechte ableiten, s.
§ 634 BGBI.A. gilt: schriftlich eine Nachfrist zur Behebung des Mangels setzen und den Schadenersatz (hier Ausfall des Fahrzeugs) beziffern und geltend machen
Wer eine RSV hat kann natürlich einen Anwalt damit beauftragen.
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Es wurde jetzt nochmal nachgebessert. Es ist jetzt 80% besser. Man merkt nur noch was, wenn man so ein feinfühliger Zeigenosse ist wie ich. Die Kupplung rutscht ganz ganz leicht im dritten Gang.
Aussage Werkstatt: Das sei so normal und sie können auch nicht sagen, warum VW das so macht. Vermutlich aus Komfortgründen.
Ja, es gibt eine Garantie drauf. Allerdings bringt mir die nichts, da deshalb die Kupplung ja nicht innerhalb der Garantiezeit kaputt geht, sondern erst später.
Ich lasse es jetzt so stehen.
Was allerdings genervt hat: Ich musste für die Nachbesserung nochmal GFS bezahlen also Steuergerät auslesen. Da bei diesem Vorgang die (neue) Batterie schwächelte, musste ich auch noch für das Laden der Batterie bezahlen. - Hatte mir das anders vorgestellt. Ich gehe zukünftig aber wieder zum Hinterhofschrauber meines Vertrauens. Schlechter hätte er es kaum machen können.