VW Sharan von 2015 bei Gutachten komplette Nachlackierung entdeckt

VW Sharan 2 (7N)

Hallo zusammen
Ich habe im Februar 2016 mir einen Sharan, aus dem Werksangehörigen Leasing, bei meinem Vertragshändler erworben. Nun wollte ich den Wagen, wegen Vergrößerung auf einen Bus, wieder verkaufen und bin guter Dinge zum Gutachter gefahren. Ergebnis :das komplette Kfz ist nachlackiert!
Nun wird er vom Gutachter nicht mehr als Unfallfrei betitelt
Ich habe ihn aber als Unfallfrei erworben.
Mein Händler versucht jetzt rauszufinden, ob der Wagen innerhalb der Fertigung nachlackiert wurde.
Was ja aber an der ganzen Sache nichts ändert, denn mit solch einem Gutachten hat sich der Privatverkauf ja erledigt, denn wer kauft schon einen Unfallwagen?
Wie sieht es mit Rücktritt vom Kaufvertrag aus?

44 Antworten

Bei einem Unfall muss doch nicht immer gleich Blech in Mitleidenschaft gezogen werden, er kann sich ja auch auf Lackschäden begrenzen - Mal aus der Luft gegriffen, es ist Säure verspritzt und beschädigt den Klarlack, auch das wäre ein Unfall. Soweit ich weiß, ist es auch von der Höhe der Reparaturkosten abhängig, ob ein Fahrzeug noch als unfallfrei gilt und die dürften bei eine Neulackierung überstiegen worden sein. Da der Gutachter nun nicht weiß, warum das Fahrzeug nachlackiert wurde, muss er es als Unfallfahrzeug annehmen, um sich abzusichern.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 02. Jan. 2018 um 10:51:23 Uhr:


Da der Gutachter nun nicht weiß, warum das Fahrzeug nachlackiert wurde, muss er es als Unfallfahrzeug annehmen, um sich abzusichern.

Schwachsinn. Genau das Gegenteil ist richtig. Der Gutachter hat festzustellen, dass eine Neulackierung stattgefunden hat. Wenn die Gründe dafür nicht eindeutig sind, hat er Spekulationen darüber zu unterlassen.

Zur Verdeutlichung:
Ich bin selber Gutachter. Zwar in einem anderen Bereich, aber die Richtlinien etc. sind überall die gleichen. Darf ich fragen, woher Du Deine Erkenntnisse hast?

Google:
z.B. letzter Absatz:
http://www.autobild.de/.../...st-ein-auto-ein-unfallwagen--912017.html

Und diverse andere Treffer.

Jeder hat seinen Bereich, auf den er sich spezialisiert hat, vielleicht gelten bei KFZ andere Richtlinien als in deinem Bereich?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 02. Jan. 2018 um 11:6:06 Uhr:


Jeder hat seinen Bereich, auf den er sich spezialisiert hat, vielleicht gelten bei KFZ andere Richtlinien als in deinem Bereich?

Der Absatz trifft nicht auf den vorliegenden Fall zu. Da ist die Ursache bekannt und eindeutig, dann kann ich sie im Gutachten aufführen. Sonst nicht.

Und nein:
Der Grundsatz, dass nur Fakten und Feststellungen aufgeführt werden dürfen, gilt für alle Arten von Gutachten. Eine Neulackierung ist nur ein Indiz, noch dazu ein schwaches. Die Lackierung nur eines Teilbereiches des Autos, etwa der Tür oder nur einer Seite, wäre schon ein stärkeres. Spachtelstellen oder eindeutige Spuren von einer Richtbank o.ä. lassen dann durchaus den Schluss zu, dass ein Unfall stattgefunden hat.

Eine komplette Neulackierung kann verschiedene Gründe haben, von denen ein Unfall nicht der wahrscheinlichste ist.

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Er beschreibt jedoch, dass bei einer größeren Ausbesserungsarbeit das Fahrzeug als nicht unfallfrei gilt und das bei einem Fall, bei dem es sich nicht um einen Unfall sondern um Vandalismus handelt.

Aufgrund der Ergebnisse von Google gehe ich davon aus, dass es bei KFZ eine Richtlinie gibt, dass ein Fahrzeug als nicht mehr Unfallfrei gilt, wenn die Reparaturen einen bestimmten Umfang überschreiten, auch wenn es sich dabei um keinen Unfall handelte.

Ich schlage mit einem Vorschlaghammer auf ein Rahmenteil, was kein Unfall ist, der Rahmen muss gerichtet werden. Unfallfrei oder nicht? Es war ja kein Unfall. Ich nehme an, dass hier halt doch andere Richtlinien, bzw. ergänzende Richtlinien gelten, vielleicht kannst du Dich ja vorsorglich mal bei einem Bekannten informieren, falls unter denen ein KFZ-Gutachter ist.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 2. Januar 2018 um 12:01:09 Uhr:


Er beschreibt jedoch, dass bei einer größeren Ausbesserungsarbeit das Fahrzeug als nicht unfallfrei gilt und das bei einem Fall, bei dem es sich nicht um einen Unfall sondern um Vandalismus handelt.

Aufgrund der Ergebnisse von Google gehe ich davon aus, dass es bei KFZ eine Richtlinie gibt, dass ein Fahrzeug als nicht mehr Unfallfrei gilt, wenn die Reparaturen einen bestimmten Umfang überschreiten, auch wenn es sich dabei um keinen Unfall handelte.

Du hast Google-Wissen, ich bin vom Fach. Merkst Du den Unterschied?

Und noch einmal:
Eine sehr wahrscheinliche Ursache für eine vollständige Neulackierung ist ein Lackierfehler im Werk. Fällt dieser unmittelbar nach der Lackierung auf, also bevor weitere Montageschritte passiert sind, wird die ganze Karosserie einfach noch einmal durch die Anlage geschickt. Ist es deshalb ein Unfallfahrzeug? Eindeutig nicht! Woher ich das weiß? Weil ich vor meinem Wechsel ins Sachverständigenbüro 7 Jahre im Technischen Außendienst für Lackhersteller tätig war. Davor habe ich ein Werkstofftechniklabor mit dem Schwerpunkt Korrosionsschäden und Oberflächentechnik geleitet und jetzt bin ich genau in diesem Bereich als Sachverständiger unterwegs.

Und was (außer Google) qualifiziert Dich?

Zitat:

vielleicht kannst du Dich ja vorsorglich mal bei einem Bekannten informieren, falls unter denen ein KFZ-Gutachter ist.

Ich arbeite mit mehreren seriösen KFZ-Gutachtern zusammen, die für mich Teilgutachten erstellen falls Fahrzeuge in eine größere Schadenslage involviert sind. Würde sich einer von denen zu solch einer folgenschweren Spekulation hinreissen lassen, wäre das sein letzter Auftrag durch uns gewesen...

Noch konnte jedoch nicht nachvollzogen werden, warum das Fahrzeug größtenteils neu lackiert wurde, da die Dokumentation darüber nicht vor liegt. Man würde mutmaßen, dass es sich nicht um einen Unfall handelt und auch danach keine weiteren Schäden aufgetreten sind, die durch eine Nachlackierung eine gleiche Schichtdicke ergeben würden. Aus meiner Sicht wäre ein Vermerk über die Schichtdicke im Gutachten auch ausreichend, ggf. mit dem Hinweis, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses ein Resultat aus einem Unfall mit Blechschaden ist. Nur liest es sich für mich in diversen Google-Ergebnissen anders.

Ich schreibe ja bewusst, dass ich es so lese und es nur aus Google herauslese und wollte nur Möglichkeiten aufzeigen, die eventuell nicht bedacht wurden.

Aber wenn du eh mit Sachverständigen eng zusammen arbeitest, dann ist es doch ein leichtes für dich, dass du die vorsorglich fragst, ob es nicht doch eine Richtlinie gibt, dass ein Fahrzeug ab einem Gewissen Aufwand an Lackreparaturen als Unfallfahrzeug gilt. Es mag einem ja mal etwas entgangen sein.

Ich für meinen Teil hatte mit einem Fahrzeug, welches ich unbewusst als Unfallfahrzeug gekauft hatte (wurde gerichtet, Achsen getauscht und die Karosserie neu lackiert, also schon ein größerer Schaden) gute Erfahrungen gemacht, das Fahrzeug war sehr zuverlässig. Aber wenn Schiebetüren im Spiel sind und bei der ganzen neuen Elektronik wäre ich auch vorsichtig. Zudem weiß man nie, wie repariert wurde und ob der Insassenschutz dann erhalten bleibt oder hingedängeltes Metall dann nicht mehr die Stabilität hat. Daher kann ich Interessenten schon verstehen, die anspringen, wenn der Grund der Neulackierung nicht dokumentiert ist.

Die Mehrzahl der Interessenten, die da "anspringt" sucht nur nach Gründen, um den Preis für ein in ihrem land (AT) extrem teures Fahrzeug noch weiter drücken zu können. Je nachdem, wer da vor einem steht würde ich da höchste Vorsicht walten lassen, zumal es hier um einen hohen 5-stelligen Betrag geht. Im zweifel besser 3-5T€ weniger einstreichen, im Inland verlaufen und dafür keine Sorgen mit einem ausländischen Käufer haben.

PS.: Vor allem würde ich für die Kunden nicht auf meine Kosten ein Gebrauchtwagengutachten erstellen lassen. Meine "Kunden" zahlen das selbst, wenn sie das haben wollen.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 02. Jan. 2018 um 12:51:09 Uhr:


Aber wenn du eh mit Sachverständigen eng zusammen arbeitest, dann ist es doch ein leichtes für dich, dass du die vorsorglich fragst, ob es nicht doch eine Richtlinie gibt, dass ein Fahrzeug ab einem Gewissen Aufwand an Lackreparaturen als Unfallfahrzeug gilt. Es mag einem ja mal etwas entgangen sein.

Das ist sicher nicht so. Ansonsten würde nämlich eine Anzahl von Neufahrzeugen, deren Anteil sich knapp unter 1 % beziffert (An Tagen, an denen bei uns die Hütte gebrannt hat auch mal 50 %), schon als Unfallfahrzeug das Werk verlassen...

Und zum x. mal: in einem Gutachten stehen Tatsachen und gesicherte Schlussfolgerungen daraus. Könnte und hätte hat in einem Gutachten nichts verloren. Wenn mir ein total zerdepperter Container vorgewiesen wird und ich die darin verladen Maschine zu begutachten habe und ich nichts weiter über den Schadenshergang weiss steht bei Ursache: von außen kommende außergewöhnliche mechanische Belastung durch Stoß. Nichts von: vermutlich LKW-Unfall oder wahrscheinlich vom Kran gefallen. So etwas wäre ein hervorragender Ansatz für ein Gegengutachten...

Sofern die Nachlackierung dokumentiert wurde und die Dokumentation fehlt hier.

Und wenn der Container gequetscht und nicht gestoßen wurde? ;-P

So
Es wurde nun die Fahrzeugbegleitkarte angefordert und in der steht schwarz auf weiß, dass er im Nachlack war und laut VW sind Lackstärke bis 350mü noch im Norm Bereich und bedürfen nicht der Mitteilungspflicht.
Annahme Gutachten, als er aus dem Werksleasing zurück kam, betitelt ihn auch als Unfallfrei
Also alles gut und der Österreicher holt den Wagen am Donnerstag ab.

Dann frag mal deinen Gutachter, was der dazu nun sagt. Wäre ja schön, wenn man für das Geld ein korrigiertes Gutachten bekäme.

Bräuchte ein Glück keins der Gutachten selber bezahlen, wenn der Käufer sowas verlangt, dann muss er die Kosten dafür auch tragen??

Zitat:

@Miriam2505 schrieb am 02. Jan. 2018 um 18:22:54 Uhr:


Es wurde nun die Fahrzeugbegleitkarte angefordert und in der steht schwarz auf weiß, dass er im Nachlack war und laut VW sind Lackstärke bis 350mü noch im Norm Bereich und bedürfen nicht der Mitteilungspflicht.

Selberaufschulterklopf... Guter Mann 🙂

Jetzt würde ich aber den so genannten Gutachter mit seiner Fehlspekulation konfrontieren.

Ohne Flax:
Unser Sachverständigenbüro bietet aus gutem Grund keine KFZ-Gutachten an: dieser Morast hat aus gutem Grund einen schlechten Ruf, da tummelt sich ein Haufen Minderqualifizierter, um es noch höflich auszudrücken. Aus dem Grund bezahle ich auch dem KFZ-Gutachter meines Vertrauens eine Anfahrt von 300 km, obwohl vor Ort auch einige "Gutachter" vorhanden wären.

Ist das eine Frage? Es bezahlt der Auftraggeber, also der, der zu dem Gutachter hingeht und das Gutachten in Auftrag gibt. Wenn du dorthin gefahren bist und keine Vollmacht des Interessenten hast, dann bist du für den Gutachter der Rechnungsempfänger (falls sich so ein Gutachter auf eine Vollmacht o.ä. einlässt, da die ja auch sicher gehen wollen, dass die ihr Geld bekommen).

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