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VW Sharan von 2015 bei Gutachten komplette Nachlackierung entdeckt

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 1. Januar 2018 um 6:10

Hallo zusammen

Ich habe im Februar 2016 mir einen Sharan, aus dem Werksangehörigen Leasing, bei meinem Vertragshändler erworben. Nun wollte ich den Wagen, wegen Vergrößerung auf einen Bus, wieder verkaufen und bin guter Dinge zum Gutachter gefahren. Ergebnis :das komplette Kfz ist nachlackiert!

Nun wird er vom Gutachter nicht mehr als Unfallfrei betitelt

Ich habe ihn aber als Unfallfrei erworben.

Mein Händler versucht jetzt rauszufinden, ob der Wagen innerhalb der Fertigung nachlackiert wurde.

Was ja aber an der ganzen Sache nichts ändert, denn mit solch einem Gutachten hat sich der Privatverkauf ja erledigt, denn wer kauft schon einen Unfallwagen?

Wie sieht es mit Rücktritt vom Kaufvertrag aus?

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44 Antworten

Die Frage wäre ja, warum er nachlackiert wurde. Ist ja nicht automatisch ein Unfallwagen. Wenn er zB Kratzer hatte oder Steinschläge und deswegen lackiert wurde, ist es kein Unfallwagen.

Aber da Dein Sharan ja relativ neu ist und deswegen die Geschichte relativ sicher bei VW gemacht wurde sollte es ja festzustellen sein warum das passierte. Einen neuen Werksleasingwagen wird der Erstbesitzer ja hoffentlich nicht bei einem befreundeten Lackierer lackiert haben... außer er wollte wirklich etwas vertuschen, aber dann denke ich stehen die Chancen gut auf Rückabwicklung.

Wünsche viel Glück bei der Geschichte!!

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 9:58

Erstmal danke für deine Antwort

Das Ding ist halt, das durch die hohe Lackstärke teils 240 müsste, in 3 unabhängig voneinder gemachten Gutachten, nun drin steht Nicht Unfallfrei

Norm Werte liegen wohl zwischen 120-140 mü

Bin gespannt, mein Vertragshändler meldet sich morgen und ich hoffe wir finden dann eine Lösung...

Laut VW selbst, dürften die Mitarbeiter während des Leasings nur in eine VW Werkstatt, aber auch da gebe es schwarze Schafe....

Und laut Recherche hätte mein Sharan mit der Lackstärke, das Werk nicht als Unfallfrei verlassen dürfen...

bei Leasingfahrzeugen ist das durchaus üblich die Fahrzeuge komplett aufzuarbeiten. Zumindest hat das der Händler beim Kauf von meinem Ibiza gesagt.

Bei Unfällen werden üblicherweise nur beschädigte Stellen bis hin zur Fahrzeughälfte nachlackiert. Nicht das ganze FZ.

Aber ein Gutachter müsste das wissen. Leider kann der Gutachter kein "unfallfrei" mehr bestätigen, da er den genauen Hintergrund für die zusätzliche Lackierung nicht kennt.

Beim Verkauf sollte das mit dem Wissen kein Problem sein.

Was sagt denn dein Händler dazu? Er müsste wissen, ob der nach dem Leasing aufgearbeitet wurde.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 10:11

Es steht zb in der Fahrzeughistorie erst ab dem Punkt etwas wo ich den Wagen übernommen habe

Angeblich weiß er von nix

Aber eine komplette Nachlackierung muss doch irgendwo vermerkt sein und ich bin da ganz ehrlich, hätte ich das gewusst, hätte ich den Wagen nicht gekauft?? Gerade weil es im Wiederverkauf Probleme macht, denn ich kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist und den Preis, den der Wagen wert ist, erziele ich so nicht....

Warum solche aufregung? Das Fzg könnte auch in der Produktion 2x Lackiert. Wenn er zb. Zu viel Orange effekt hatte, dann wurde er 2x Lackiert. Ich wurde meinen sofort wieder nachlackieren wegen dem mist. Ich arbeite in einer zulieferer Firma und kann dir sagen alles ist möglich bei der Produktion.

 

Hier etwas zum lesen

https://www.motor-talk.de/.../...glich-vom-werk-lackiert-t2519491.html

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 12:06

Aufregung eigentlich nur, weil mir 4 Käufer aufgrund dessen abgesprungen sind, eben weil er komplett nachlackiert ist.... Und ich im Kaufvertrag dies erwähnen muss, haben mir alle 3 Gutachter gesagt.

Potentielle Käufer versuchen aufgrund dessen massiv den Preis zu drücken, was ich nicht einsehen, denn ich habe den Wagen ja nicht nachlackieren lassen.

Warte erstmal was der Werkäufer dir sagt. Wenn es sich heraustellt das es so von der Poduktion schon ist dann ist es ein Vorteil. Es ist doch merkwürdig das ein Komplettes Fzg nachlackiert wurde und es gibt keine weitere stellen die z.b. Repariert wurden oder getauscht wie z.b. Neues Glass, Türen usw.... wurde dann auch andere Produktionsdatum von diesen Tauschteilen bedeuten. Aber das sollte der Gutachter auch wissen.

Ist leider blöd kann ich verstehen aber wird sich schon klären.

Ich kenne ja jetzt Dein Auto nicht aber dass man das automatisch beim Verkauf nennen muss kann nicht sein.

Ich habe vor 4 Monaten einen Werksdienstwagen bei VW gekauft bzw mich zuerst mal dafür interessiert, die waren fast alle nachlackiert. Aber im Kaufvertrag stand davon nichts, nur hat mir mein Händler jeweils das Protokoll dazu gezeigt, woraus hervorgeht was genau alles gemacht wurde bei der Aufbereitung zum Verkauf. Da waren Autos dabei die knapp 15.000 Euro Aufbereitungskosten hatten, weil eben überall unter Anderem nachlackiert wurde wegen Kratzer und Dellen, einer hatte sogar hinten eine komplett neue Stoßstange bekommen wegen tiefer Kratzer beim Beladen. Die waren aber allesamt als Unfallfrei von VW im Verkauf.

Ich habe mich dann für den jetzigen entschieden weil der keinerlei Aufbereitungskosten hatte und somit meiner Meinung nach das Beste Auto war.

Was will ich damit sagen? Dass ersten der Händler in der Regel weiß was er verkauft und zweitens auch umfangreiche Aufbereitung nicht genannt wird und scheinbar normal ist...

Daher würde ich mal ruhig bleiben, morgen Abwarten und im Zweifel nochmal Rat von einem Fachmann einholen ob das genannt werden muss.

Wahrscheinlich fällt es eh keinem Käufer auf.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 12:25

Genau so habe ich mir den Wagen auch ausgesucht, weil nichts im Protokoll stand...

Die hinteren rechte Schiebetüren hat allerdings normal Lack und müsste somit schon mal getauscht worden sein, genau wie die Motorhaube

Aber auch darüber lässt sich nirgends angeblich was finden.

Ich warte jetzt morgen mal ab

Wollte nur mal hören, ob jemand ähnlich Erfahrungen hat....

Bagatellschäden brauch man nicht mehr erwähnen beim wieder Verkauf, aber bei einer solch umfangreichen Nachlackierung muss man es laut ADAC Gutachter

Alles was in den heiligen Hallen passiert ist noch "vor" der Geburt des Wagens und ist somit nicht auf das Auto dokumentiert. Von daher wird es während der Produktion passiert sein.

Und all das gilt Rechtlich als Unfallfrei

War in der Zeit nicht irgendein VW Außenlager von schwerem Hagel betroffen?

Das macht es nicht besser, aber das würde es erklären.

PS.: Schmeiß die Gutachten weg und verkauf die Kiste als unfallfrei. Du weißt nix anderes und hast unfallfrei gekauft. Warum bist Du überhaupt zum Gutachter gefahren mti einem 2 Jahre alten Auto? Das ist so oder so der denkbar ungünstigste Verkaufszeitpunkt, weil der Wertverlust enorm war. Ich habe selbst mal einen Seat Altea nach 4,5 Jahren verkauft, auch das tut noch richtig weh. Sollte in dem Gutachten ein Dekra/TÜV Phantasiepreis stehen, vergleiche das mal mit dem Markt; an dieser Stelle noch die Anmerkung, dass mobile und Co eben NICHT der Markt ist!

Was war denn das für ein Gutachter?

 

Ein Gutachter hat nicht zu spekulieren, ein Gutachter hat festzustellen. Und wenn er feststellt, dass das Fahrzeug neu lackiert wurde, hat er genau das festzustellen und nichts anderes. Solange er keine eindeutigen Beweise für einen Unfall hat, ist dies Spekulation und hat im Gutachten nichts verloren.

 

Gegenfrage:

Was soll denn das für ein Unfall gewesen sein, der eine vollständige Neulackierung erforderlich macht aber sonst keine Spuren hinterlässt? Das würde für mich eher nach einem Produktionsfehler mit anschliessender Neulackerung im Werk sprechen. Das ist gängige Praxis, dass fehlerhaft lackierte Produkte einfach nochmal durch die Lackieranlage geschickt werden...

 

Oder eben der vorher genannte Hagelschaden.

 

Gruß, Hannes, selber Gutachter (aber nicht im KFZ-Bereich)

Themenstarteram 2. Januar 2018 um 9:33

Ich war beim Gutachter, weil einer der Käufer solch ein Gutachten für den Zoll braucht.

Wir wohnen Grenznah und der jenige kommt aus Österreich

Zitat:

@Miriam2505 schrieb am 2. Januar 2018 um 10:33:57 Uhr:

Ich war beim Gutachter, weil einer der Käufer solch ein Gutachten für den Zoll braucht.

Wir wohnen Grenznah und der jenige kommt aus Österreich

Dann würde ich von dem Gutachter ein neues Gutachten verlangen, in dem er die unzulässige Spekulation unterlässt.

 

Feststellung: die Schichtstärke der Lackierung ist 2x so hoch wie üblich. An allen Oberflächen? Die Messpunkte müssten im Gutachten beschrieben sein.

 

Schlussfolgerung:

Wenn wirklich alle Oberflächen diese Schichtstärke aufweisen: Das Fahrzeug wurde komplett neu lackiert.

 

Alles darüber hinaus ist nicht zulässig, da sich ein Unfall nur aus der Neulackierung nicht schlussfolgern lässt. Dazu müsste es schon andere Hinweise geben: getauschte Teile, Spuren von Richtarbeiten etc. Fehlen diese wäre meine Schlussfolgerung eher, dass kein Unfallschaden vorlag und die Neulackierung andere Gründe hatte.

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