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VW Sammelklage Vergleichsangebot

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 1. März 2020 um 11:13

Der ADAC hat eine Entschädigungstabelle ins Netz gestellt:

https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/

Wenn die Daten Tatsache wären, würde ich sofort zustimmen (Tiguan Bj. 2012 = 3203 € Entschädigung).

Das wäre mehr als ich durch die Sammelklage zu hoffen gewagt hätte.

Meine Befürchtung ist allerdings, dass irgendwie noch ein Pferdefuß im Detail steckt, der im Augenblick noch nicht sichtbar ist.

Wenn jemand mehr weiß, würde ich mich über Informationen freuen.

Tschüss sagt Pohloh

Beste Antwort im Thema

Die Umweltzonen sind gar kein Argument, die werden immer und überall laufend strenger. Keiner hat einen Überblick, wann wo und wie weit da die Zügel angezogen werden. Auch hat VW darauf keinen Einfluss. Du wusstest aber, dass betrogen wurde und dass eine solche Konsequenz bez der Umweltzonen zu erwarten war. Ob Du damit gerechnet hast oder nicht, ist kein Argument. Wer geschäftsfähig ist, muss auch solche Risiken einschätzen können bzw in Kauf nehmen.

Wenn Du auf Betrug und Erwerb von Betrugsware ansprichst:

Du hast kein Recht auf den Besitz von Hehlerware, egal ob wissentlich erworben oder ohne. Ware beschlagnahmt, Geld weg. So einfach ist das. Du hast dann nur die Möglichkeit, dieses Geld von Hehler einzuklagen.

Hier ist der Fall weit unproblematischer, da VW ja nachgebessert hat und der Betrug nunmehr amtlich aus der Welt geschaffen wurde. Es wurde kein Auto beschlagnahmt und Du hast keinen Verlust diesbezüglich erlitten.

Kaufst Du Dir günstig ein Betrugsschnäppchen um es später wieder zu veräußern, also als Spekulationsobjekt, wunder Dich nicht, wenn der Wiederverkauf weniger Geld einbringt, als erhofft. Das ist Dein persönliches Pech.

War der Wagen zu teuer eingekauft, wurdest Du vom Verkäufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech

Wurdest Du beim Verkaufsversuch mit „unverkäuflich“ abgewatscht, wurdest Du vom Käufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech

Was Du jetzt noch tun kannst, entweder VW selbst verklagen -Ausgang seeehr ungewiss- oder Dich damit abfinden, dass Du zu hoch gepokert hast

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Zitat:

@Pohloh schrieb am 5. März 2020 um 16:58:14 Uhr:

Volkswagen geht von circa 260.000 Betroffenen aus, die für eine Vergleichsauszahlung infrage kommen. Woher kommt diese Zahl?

 

Laut letztem Stand des Bundesamts für Justiz gab es 446.000 Eintragungen im Klageregister. Diese Zahl enthielt ca. 30.000 Doubletten (also Mehrfacheintragungen). Außerdem haben circa 77.000 Betroffene ihre Anmeldung wieder zurückgenommen.

Abgezogen wurden außerdem die Betroffenen, die eine Anschrift im Ausland angegeben hatten und von denen VW angenommen hat, dass das Kaufdatum nach dem 31. Dezember 2015 liegt. Schließlich wurden auch diejenigen abgezogen, bei denen sich aus der Registeranmeldung ergab, dass die Ansprüche an einen Dienstleister (z.B. myright/financialright) abgetreten wurden oder bei denen schon ein Urteil oder Vergleich vorliegen.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren ergibt sich die Anzahl der potentiell Anspruchsberechtigten.

Frage: Was passiert denn nun mit denjenigen, die ihre Forderungen an einen Dienstleister abgetreten haben und die Musterfeststellungsklage ebenfalls unterzeichnet haben??
So wie ich das hier lese, werden die bei der "Vergleichsauszahlung" NICHT berücksichtigt!?
Heisst das, daß deren Ansprüche weiterhin vom Dienstleister vertreten werden, und nach wie vor OFFEN sind??

Hallo zusammen,

wenn ich die Mitteilung vom 28.02.2020 von der Verbraucherzentrale richtig verstehe, soll man 15% des ursprünglichen Neupreis erhalten. Wenn ich aber die Summen lese, die im Netz stehen, kann das irgendwie nicht hinkommen.

Aber ich warte mal auf das Schreiben von VW.

Gruß

Blauer Claus

Die Summen im Netz beziehen sich wohl auf die Grundpreise der jeweiligen Fahrzeuge.

Anhand der Fahrgestell-Nr. ergibt sich dann die jeweilige Austattungsvariante und der

Anschaffungspreis - so jedenfalls interpretiere ich das.

VW wird ja nun bald melden mit dem Angebot.

Ich habe heute ein Schreiben von VW bekommen, mit Zugangsdaten für die Webseite.

Habe sie sofort aufgerufen, aber es geht noch nicht viel. Man kann sich eine Newsletter bestellen.

Meinen Tiguan habe ich im Februar 2017 verkauft.

hinterhuber9

Die angekündigte Seite "WWW.mein-vw-vergleich.de" steht erst ab Freitag, den 20. März 2020 im Netz

zur Verfügung - so mein heutiges Schreiben von VW mit Datum vom 10.03.2020.

Ich habe heute ebenfalls ein Schreiben von VW erhalten. Ich habe den Wagen 2015 gebraucht gekauft.

Im Schreiben wird erklärt, sofern für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen, bietet VW nur dem letztmaligen Erwerber vor dem 1. Januar 2016 einen Vergleich an.

Hallo,

auch ich habe gestern ein Schreiben mit Datum "19.03.2020" bekommen, leider ist eine Abfrage auf der angegebenen Seite derzeit nicht möglich, aber das ist mal wieder typisch VW da weis die eine Hand nicht was die Andere macht!

Hallo anerja,

in meinem Schreiben von VW ( Seite 2 des Schreibens ) steht, dass die Internetseite zwischen dem 20.03.2020 und 20.04.2020 zur Verfügung steht.

Gruß

blauer claus

Zitat:

@blauer claus schrieb am 19. März 2020 um 10:51:31 Uhr:

Hallo anerja,

in meinem Schreiben von VW ( Seite 2 des Schreibens ) steht, dass die Internetseite zwischen dem 20.03.2020 und 20.04.2020 zur Verfügung steht.

Gruß

blauer claus

Hallo blauer claus,

sorry bei mir nicht ! Selbst die Hotline von VW (Werk) hat gestern noch keine Ahnung das die Schreiben schon versendet wurden !

Erwin

Login nicht möglich im Moment... Seite nicht erreichbar ?? macht wohl schlapp weil alle sehen wollen was sie anbieten...

Seite wieder aufrufbar, aber keine Login Option mehr

... Kann sich irgend jemand einloggen?

am 20. März 2020 um 12:42

Eben ging es, konnte einloggen und den Vorgang komplett abschließen.

Es gab genau das was in dieser ADAC Tabelle stand.

Nach Neupreis oder Austattung wurde nicht gefragt, spielt also keine Rolle.

Nur Modell und Modelljahr sind von Belang.

Ist hier jemand bei, der das Fahrzeug schon verkauft hat und nicht mehr auf den Fahrzeugbrief zugreifen kann..

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