Zitat:
@Pohloh schrieb am 5. März 2020 um 16:58:14 Uhr:
Volkswagen geht von circa 260.000 Betroffenen aus, die für eine Vergleichsauszahlung infrage kommen. Woher kommt diese Zahl?
Laut letztem Stand des Bundesamts für Justiz gab es 446.000 Eintragungen im Klageregister. Diese Zahl enthielt ca. 30.000 Doubletten (also Mehrfacheintragungen). Außerdem haben circa 77.000 Betroffene ihre Anmeldung wieder zurückgenommen.
Abgezogen wurden außerdem die Betroffenen, die eine Anschrift im Ausland angegeben hatten und von denen VW angenommen hat, dass das Kaufdatum nach dem 31. Dezember 2015 liegt. Schließlich wurden auch diejenigen abgezogen, bei denen sich aus der Registeranmeldung ergab, dass die Ansprüche an einen Dienstleister (z.B. myright/financialright) abgetreten wurden oder bei denen schon ein Urteil oder Vergleich vorliegen.
Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren ergibt sich die Anzahl der potentiell Anspruchsberechtigten.
Frage: Was passiert denn nun mit denjenigen, die ihre Forderungen an einen Dienstleister abgetreten haben und die Musterfeststellungsklage ebenfalls unterzeichnet haben??
So wie ich das hier lese, werden die bei der "Vergleichsauszahlung" NICHT berücksichtigt!?
Heisst das, daß deren Ansprüche weiterhin vom Dienstleister vertreten werden, und nach wie vor OFFEN sind??