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VW Sammelklage Vergleichsangebot

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 1. März 2020 um 11:13

Der ADAC hat eine Entschädigungstabelle ins Netz gestellt:

https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/

Wenn die Daten Tatsache wären, würde ich sofort zustimmen (Tiguan Bj. 2012 = 3203 € Entschädigung).

Das wäre mehr als ich durch die Sammelklage zu hoffen gewagt hätte.

Meine Befürchtung ist allerdings, dass irgendwie noch ein Pferdefuß im Detail steckt, der im Augenblick noch nicht sichtbar ist.

Wenn jemand mehr weiß, würde ich mich über Informationen freuen.

Tschüss sagt Pohloh

Beste Antwort im Thema

Die Umweltzonen sind gar kein Argument, die werden immer und überall laufend strenger. Keiner hat einen Überblick, wann wo und wie weit da die Zügel angezogen werden. Auch hat VW darauf keinen Einfluss. Du wusstest aber, dass betrogen wurde und dass eine solche Konsequenz bez der Umweltzonen zu erwarten war. Ob Du damit gerechnet hast oder nicht, ist kein Argument. Wer geschäftsfähig ist, muss auch solche Risiken einschätzen können bzw in Kauf nehmen.

Wenn Du auf Betrug und Erwerb von Betrugsware ansprichst:

Du hast kein Recht auf den Besitz von Hehlerware, egal ob wissentlich erworben oder ohne. Ware beschlagnahmt, Geld weg. So einfach ist das. Du hast dann nur die Möglichkeit, dieses Geld von Hehler einzuklagen.

Hier ist der Fall weit unproblematischer, da VW ja nachgebessert hat und der Betrug nunmehr amtlich aus der Welt geschaffen wurde. Es wurde kein Auto beschlagnahmt und Du hast keinen Verlust diesbezüglich erlitten.

Kaufst Du Dir günstig ein Betrugsschnäppchen um es später wieder zu veräußern, also als Spekulationsobjekt, wunder Dich nicht, wenn der Wiederverkauf weniger Geld einbringt, als erhofft. Das ist Dein persönliches Pech.

War der Wagen zu teuer eingekauft, wurdest Du vom Verkäufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech

Wurdest Du beim Verkaufsversuch mit „unverkäuflich“ abgewatscht, wurdest Du vom Käufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech

Was Du jetzt noch tun kannst, entweder VW selbst verklagen -Ausgang seeehr ungewiss- oder Dich damit abfinden, dass Du zu hoch gepokert hast

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Das gilt wahrscheinlich nur für die , die einen VW neu gekauft haben, oder? Oder auch für die jenigen die einen wie ich gebraucht gekauft habe?

Zitat:

@roto schrieb am 1. März 2020 um 12:36:42 Uhr:

Das gilt wahrscheinlich nur für die , die einen VW neu gekauft haben, oder? Oder auch für die jenigen die einen wie ich gebraucht gekauft habe?

Wohl nur bei neu gekauften Fzg. Sonst würde ja pro Fzg. zig mal ausgezahlt werden müssen..

Zitat:

@Pohloh schrieb am 1. März 2020 um 12:13:28 Uhr:

Der ADAC hat eine Entschädigungstabelle ins Netz gestellt:

https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/

Wenn die Daten Tatsache wären, würde ich sofort zustimmen (Tiguan Bj. 2012 = 3203 € Entschädigung).

Das wäre mehr als ich durch die Sammelklage zu hoffen gewagt hätte.

Meine Befürchtung ist allerdings, dass irgendwie noch ein Pferdefuß im Detail steckt, der im Augenblick noch nicht sichtbar ist.

Wenn jemand mehr weiß, würde ich mich über Informationen freuen.

Tschüss sagt Pohloh

Diese Werte stellen nur die Richtwerte dar - für neu gekaufte Fahrzeuge!

Im Einzelfall soll noch differenziert werden nach Ausstattung, Extras etc.

Angerechnet werden soll nach Fahrgestellnummer und ob das Fahrzeug neu gekauft wurde.

Die angegebenen Werte sich lediglich Richt- bzw. Grundwerte für neu gekaufte Fahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt

des Angebotes von VW noch im Erstbesitz befinden.

Im Einzelfall soll es nach Fahrgestell-Nummer bzw. Ausstattungsvariante, Extras etc. bzw. Anschaffungspreis

gehen. Und … man muss das Fahrzeug noch min. 1 Jahr behalten.

Ich werde das Angebot auch annehmen - bin Erstbesitzer und habe meinen Tiguan noch. Eine mögliche

Einzelklage und deren Entscheidung kann noch Jahre dauern - insgesamt gibt es bisher ca. 19.000 Einzelklagen,

an denen letztlich nur die Rechtsanwälte verdienen werden.

P.S. Als ich meinen Tiguan 2012 gekauft habe ( Preis 49.500 € ) gab es auch preiswertere Varianten -

ab 29.500€ ) - deshalb wird es auch erhebliche Unterschiede in der Entschädigung geben.

Steht das irgendwo wasserdicht mit dem Erstbesitz?

am 2. März 2020 um 11:41

Ist alles noch etwas unsicher das Ganze? Vom "Erstbesitz" habe ich bis jetzt noch nirgendwo etwas gelesen. Es gibt 4 oder (5 auf einer anderen Web-Seite gelesen) Punkte , welche erfüllt werden müssen: https://www.verbraucherzentrale.de/.../...ie-es-jetzt-weitergeht-29738

Mal sehen wann und ob ein Angebot ins Haus flattert!?!

Grüße, Tiill

Zitat:

@blaupetergolfer schrieb am 1. März 2020 um 17:31:59 Uhr:

Einzelklagen, an denen letztlich nur die Rechtsanwälte verdienen werden.

Das kann ich so nicht bestätigen. Mir haben sie gut geholfen. Natürlich verdienen sie daran.

Am Ende hat mich nur das Ergebnis interessiert.

Dito. Und das Ergebnis war bei mir um ein Vielfaches besser als dieses Trostpflaster.

Hat schon jemand Post von VW?

Themenstarteram 5. März 2020 um 8:12

Die Anmelder zum Klageregister werden ab Mitte März von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert werden.

Quelle: vzbv.de

Ich hatte mittlerweile gelesen dass man bis 20.März angeschrieben wird und bis 20. April entscheiden muss...dachte, dass die das logistisch ab Anfang März angehen müssten... 400.000 briefe: ??

Es sind wohl "nur" 262500 Briefe, die Restlichen sollen ihren Antrag zurückgenommen haben, oder der Antrag wurde doppelt gestellt.

Themenstarteram 5. März 2020 um 15:58

Volkswagen geht von circa 260.000 Betroffenen aus, die für eine Vergleichsauszahlung infrage kommen. Woher kommt diese Zahl?

 

Laut letztem Stand des Bundesamts für Justiz gab es 446.000 Eintragungen im Klageregister. Diese Zahl enthielt ca. 30.000 Doubletten (also Mehrfacheintragungen). Außerdem haben circa 77.000 Betroffene ihre Anmeldung wieder zurückgenommen.

Abgezogen wurden außerdem die Betroffenen, die eine Anschrift im Ausland angegeben hatten und von denen VW angenommen hat, dass das Kaufdatum nach dem 31. Dezember 2015 liegt. Schließlich wurden auch diejenigen abgezogen, bei denen sich aus der Registeranmeldung ergab, dass die Ansprüche an einen Dienstleister (z.B. myright/financialright) abgetreten wurden oder bei denen schon ein Urteil oder Vergleich vorliegen.

Unter Berücksichtigung all dieser Faktoren ergibt sich die Anzahl der potentiell Anspruchsberechtigten.

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