VW Sammelklage Vergleichsangebot
Der ADAC hat eine Entschädigungstabelle ins Netz gestellt:
https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/
Wenn die Daten Tatsache wären, würde ich sofort zustimmen (Tiguan Bj. 2012 = 3203 € Entschädigung).
Das wäre mehr als ich durch die Sammelklage zu hoffen gewagt hätte.
Meine Befürchtung ist allerdings, dass irgendwie noch ein Pferdefuß im Detail steckt, der im Augenblick noch nicht sichtbar ist.
Wenn jemand mehr weiß, würde ich mich über Informationen freuen.
Tschüss sagt Pohloh
Beste Antwort im Thema
Die Umweltzonen sind gar kein Argument, die werden immer und überall laufend strenger. Keiner hat einen Überblick, wann wo und wie weit da die Zügel angezogen werden. Auch hat VW darauf keinen Einfluss. Du wusstest aber, dass betrogen wurde und dass eine solche Konsequenz bez der Umweltzonen zu erwarten war. Ob Du damit gerechnet hast oder nicht, ist kein Argument. Wer geschäftsfähig ist, muss auch solche Risiken einschätzen können bzw in Kauf nehmen.
Wenn Du auf Betrug und Erwerb von Betrugsware ansprichst:
Du hast kein Recht auf den Besitz von Hehlerware, egal ob wissentlich erworben oder ohne. Ware beschlagnahmt, Geld weg. So einfach ist das. Du hast dann nur die Möglichkeit, dieses Geld von Hehler einzuklagen.
Hier ist der Fall weit unproblematischer, da VW ja nachgebessert hat und der Betrug nunmehr amtlich aus der Welt geschaffen wurde. Es wurde kein Auto beschlagnahmt und Du hast keinen Verlust diesbezüglich erlitten.
Kaufst Du Dir günstig ein Betrugsschnäppchen um es später wieder zu veräußern, also als Spekulationsobjekt, wunder Dich nicht, wenn der Wiederverkauf weniger Geld einbringt, als erhofft. Das ist Dein persönliches Pech.
War der Wagen zu teuer eingekauft, wurdest Du vom Verkäufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Wurdest Du beim Verkaufsversuch mit „unverkäuflich“ abgewatscht, wurdest Du vom Käufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Was Du jetzt noch tun kannst, entweder VW selbst verklagen -Ausgang seeehr ungewiss- oder Dich damit abfinden, dass Du zu hoch gepokert hast
78 Antworten
Die Umweltzonen sind gar kein Argument, die werden immer und überall laufend strenger. Keiner hat einen Überblick, wann wo und wie weit da die Zügel angezogen werden. Auch hat VW darauf keinen Einfluss. Du wusstest aber, dass betrogen wurde und dass eine solche Konsequenz bez der Umweltzonen zu erwarten war. Ob Du damit gerechnet hast oder nicht, ist kein Argument. Wer geschäftsfähig ist, muss auch solche Risiken einschätzen können bzw in Kauf nehmen.
Wenn Du auf Betrug und Erwerb von Betrugsware ansprichst:
Du hast kein Recht auf den Besitz von Hehlerware, egal ob wissentlich erworben oder ohne. Ware beschlagnahmt, Geld weg. So einfach ist das. Du hast dann nur die Möglichkeit, dieses Geld von Hehler einzuklagen.
Hier ist der Fall weit unproblematischer, da VW ja nachgebessert hat und der Betrug nunmehr amtlich aus der Welt geschaffen wurde. Es wurde kein Auto beschlagnahmt und Du hast keinen Verlust diesbezüglich erlitten.
Kaufst Du Dir günstig ein Betrugsschnäppchen um es später wieder zu veräußern, also als Spekulationsobjekt, wunder Dich nicht, wenn der Wiederverkauf weniger Geld einbringt, als erhofft. Das ist Dein persönliches Pech.
War der Wagen zu teuer eingekauft, wurdest Du vom Verkäufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Wurdest Du beim Verkaufsversuch mit „unverkäuflich“ abgewatscht, wurdest Du vom Käufer über‘n Leisten gezogen - Dein Pech
Was Du jetzt noch tun kannst, entweder VW selbst verklagen -Ausgang seeehr ungewiss- oder Dich damit abfinden, dass Du zu hoch gepokert hast
Möchte hier jetzt nicht zu Straftaten aufrufen ..aber mir ist aufgefallen das gerade bei uns in Berlin in der letzten Zeit doch sehr viele zum VW Konzern gehörende Diesel Fahrzeuge abgebrannt sind ....ob das Zufall ist oder sich da die Besitzer nur die Kohle von der Versicherung holen ?
Ach ja bevor hier Antworten kommen woher ich das weis ..bin seit 25 Jahren bei der Berufsfeuerwehr in Berlin ....und das sind nur meine Erfahrungen und Eindrücke ...
@ Beichtvater - Danke für Deine ausführliche Meinung der ich kurz und knapp folgendes entgegnen möchte:
Warum bietet VW einen Vergleich an wenn mit einem Update alles aus "der Welt" sei?
Warum soll ich jetzt schlechter dastehen als die, die vor dem 01.01.2016 gekauft haben?
Nebenbei ich habe nicht gepokert, sondern den damaligen Schwacke Preis bezahlt mit Garantie vom Händler bezahlt.
Klagen wird eine Option sein - ich warte mal das BGH Urteil noch ab.
Es gibt schon einen Thread zum Thema. Hier ist Schluss.
Schöne Ostern!
Grüße
dolofan.
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