VW Polo 6 -> neues Modelljahr 2019 ab wann?

VW Polo 6 (AW)

Im T-Roc Forum habe ich gestern gelesen, dass in diesem Jahr das neue Modelljahr bei VW statt Ende Mai erst Mitte August starten soll. Statt KW 22 wird dort von KW 33 gesprochen. Bestätigt ist diese Vermutung allerdings noch nicht. Deshalb meine Frage, ob es hier im Polo-Forum schon Erkenntnisse zu diesem Thema gibt. So eine geheime Sache dürfte der Starttermin des neuen Modelljahrs ja nicht sein. Vielleicht können und dürfen Wolfsburger hier in der Runde etwas dazu sagen!?

Ich persönlich gehe davon aus, dass (falls der verspätete Start des Modelljahrs 2019 tatsächlich Realität werden sollte) die Einführung von Partikelfiltern für die TSI-Benziner der Grund sein wird.

Bis Anfang September muss hinsichtlich dieses Themas ja definitiv etwas passieren. Blöd nur wieder, dass sie natürlich wieder so lange damit warten wie irgendwie möglich. Meine Planung ist daher bis auf Weiteres verschoben. Interessiert bin ich nach wie vor am neuen Polo bzw. alternativ am Seat Ibiza. Ideal für mein Fahrprofil wäre (obwohl das hier unter VW-Fans sicher nicht gerne gehört wird) allerdings auch ein Hybridfahrzeug von Toyota (Yaris oder Auris). Letzterer wird Ende des Jahres aber durch ein neues Modell ersetzt. Abgastechnisch liegt man mit einem Hybrid aber längerfristig mit Sicherheit ganz weit vorne. Somit ist jede Entscheidung (zumindest so lange keine konkrete Aussage zum Einsatz des Partikelfilters vorliegt) letztlich ein Kompromiss. Bei Seat gibt es derzeit (und hoffentlich noch länger) sehr attraktive Paket-Angebote zu überschaubaren Preisen mit den meisten Goodies die sich VW beim Polo teuer bezahlen lässt (Full LED-Scheinwerfer, DAB+, Full Link, ACC, Navigationssystem, Licht- und Sichtpaket) weshalb ich momentan sowieso eher zum Ibiza FR tendiere. Partikelfilter wäre mir aber auch da sehr wichtig.

Startet das Modelljahr bei allen Konzernmarken (also auch bei Seat und Skoda) eigentlich immer gleichzeitig; in der Vergangenheit also immer ca. Ende Mai? Bisher war ich eigentlich immer davon ausgegangen, dass man wegen der mehrmonatigen Lieferzeiten sowohl für den Polo als auch für den Ibiza bei Bestellung Ende März damit rechnen konnte, ein Modelljahr 2019 zu bekommen (und damit hoffentlich inklusive Filter). Bei Einführung des neuen Modelljahres erst im August bestellt man im März aber ja wohl zu früh.

Wann rechnet ihr mit konkreten Aussagen zu dem Thema Partikelfilter für die TSI? Darauf warten sicher viele Interessenten. Sowohl beim Polo als auch beim Ibiza dürften sich filterlose neue Lagerwagen bei den mehrmonatigen Lieferzeiten ja in Grenzen halten (gilt für T-Roc und Tiguan ja genauso). Ein Abverkauf des laufenden Modelljahres und damit ein nachvollziehbarer Grund, noch nichts bekanntzugeben dürfte daher eigentlich kein Thema sein. Und ich bin sicher nicht der einzige, der vor Bestellung schon gerne Klarheit hätte, was bzgl. Partikelfilter denn nun Sache ist...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Freuen sich hier wirklich erwachsene(?) Menschen über die Probleme eines der bedeutendsten Unternehmen unseres Landes?

Also ich für meinen Teil freue mich nicht. Ich ärgere mich darüber, dass die Unternehmensphilosophie offenbar darauf abzielt, den Kunden bewusst im Unklaren zu lassen und hinzuhalten.

Ich verstehe allerdings auch nicht, warum bei Kritik an der Unternehmenspolitik so eine Unterstellung aus dem Hut gezaubert wird. Sollen jetzt alle aus Mitleid einen VW kaufen, damit die Arbeitsplätze nicht gefährdet sind?

Abgesehen von Immobilen sind Neuwagen wohl die wertmäßig zweitgrößte Investition, die ein Privatmensch tätigt und ja, wenn ich bereit bin, einer Firma so viel Geld zu bezahlen, dann erwarte ich schon, dass ehrlich mit mir umgegangen wird. Da machen Käufer ein Fass auf, weil ein Ebay-Händler einen 20-Euro-Artikel eine Woche zu spät verschickt, aber wenn bei einem Betrag von 30.000 Euro soll man außerordentliche Geduld aufbringen und Verständnis für die angespannte Lage eines milliardenschweren Unternehmens haben?

Wie wäre es denn mal, wenn VW offen Stellung bezieht und konkret sagt, was gerade Sache ist? Die Händler können nichts sagen, weil sie selber nicht informiert werden und stattdessen angehalten sind, sich dem Kunden gegenüber möglichst bedeckt zu halten. Selbst auf Nachfrage kommt da wenig bis gar nichts.

Sicher tut mir auch der Händler leid. Und die Ingenieure und Techniker, die Doppel- und Dreifachschichten schieben. Die, die in den Call-Centern jeden Tag Schadensbegrenzung betreiben und sich das Gepampe unzufriedener Kunden anhören müssen. Aber das ist doch ein hausgemachtes Problem und anstatt sich dann über die zu ärgern, die dafür verantwortlich sind, weil sie ihre eigenen Mitarbeiter wie Nummern behandeln und sie benutzen, um die Aktionäre bei Laune und die Absatzzahlen wenigstens einigermaßen stabil zu halten, bekommen jetzt plötzlich die Kunden den schwarzen Peter zugeschoben, weil sie zu ungeduldig sind?
Da stimmt doch in der Argumentationskette irgendwas nicht, wenn die Opfer plötzlich zum Täter gemacht werden.

Ach, und zur Qualität:
Natürlich baut VW schöne Autos. Sonst wäre ich nach dem Golf VII kaum auf die Idee gekommen, mir einen Polo GTI zu kaufen. Er bietet ein vernünftiges Preis-Leistungsverhältnis, wenn man einen leistungsstarken Kleinwagen sucht und ein ungefähres Budget von knapp 30.000 Euro zur Verfügung hat. Aber für jemanden mit einem Budget von 35.000 oder gar 45.000 Euro bietet möglicherweise ein Wagen von BMW, Mercedes oder Audi sogar noch bessere Qualität. Und für jemanden mit einem Budget von 10.000 Euro bietet der Polo vielleicht gar nicht genug, sofern man auf das ein oder andere Detail keinen Wert legt.

Ob der Polo nun das beste Auto ist, ist also wohl eine sehr subjektive Angelegenheit. Und auch, ob die Fahrzeuge von VW so "überragend" sind, wie es immer dargestellt wird. Die hatten in der Vergangenheit auch schon genug Probleme, nur haben sie ein Image, das sie quasi unantastbar und leider auch nicht selten etwas überheblich macht. Wen wundert es? Jahrzehntelang auf der Überholspur, geschützt von Landes- und Bundesregierung... Aushängeschild der deutschen Wirtschaft!
So ein kleines bisschen Demut stünde dem Konzern da nach den Katastrophen der jüngeren Vergangenheit ganz gut und würde ihn zumindest mir sympathischer machen.

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;-) Im tschechischen Konfigurator ist der 1,0 65 PS entfallen...

Und wir Dieselfahrer wollen gar nicht oben mitspielen! Wir spielen die Trümpfe an der Zapfsäule aus! 😎

Grüße Björn

Zitat:

@bjoernb77 schrieb am 4. August 2018 um 15:19:02 Uhr:


Hier übrigens noch das Dokument, welches man zum Zeitpunkt der Bestellung unterschreibst.

Grüße Björn

Oder auch nicht.

Bei meiner Bestellung musste ich nichts unterschreiben!

Gab bestimmt einen Stichtag. Du hast im März 2018 bestellt. Ich glaube VW hat nicht vorausgeahnt, dass es bei einigen über den 01.09. dauert. Sonst hättest Du bestimmt auch unterschreiben müssen.

Insofern ergibt die Behauptung von Plus Minus mit dem 2. Dokument durchaus Sinn.

Grüße Björn

Zitat:

@bjoernb77 schrieb am 4. August 2018 um 15:02:45 Uhr:



Deine Behauptung, dass kein gültiger Vertrag vorliegt ist falsch. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung, besteht ein rechtsgültiger Vertrag.

Das perfide daran ist, das VW scheinbar kurz vor Auslieferung/Zulassung den 2. Vertragszusatz vorlegt und darin die konkreten Änderungen beschreibt. Die Unterschrift wird einem quasi aufgenötigt, weil gesagt wird unterschreiben oder keine Zulassung.

Warum wird das gemacht? VW will scheinbar diesmal auf Nummer sicher gehen! Möchte das jetzt mal nicht bewerten, wenn es sich als Wahr herausstellt.

Übrigens war das 2. Dokument nicht im Beitrag zu sehen. Hier wurde durch Plus Minus nur behauptet.

Sollte es das 2. Dokument wirklich geben, dürfte dieses aber auch nicht die Wirksamkeit des Kaufvertrages berühren.

Aber Deine Behauptung hast Du dennoch rechtlich nicht klar begründet. Warum behauptest Du einfach Sachen mit einer absoluten Überzeugung, bei denen Du scheinbar doch nicht ganz sicher bist?

Und jetzt rate mal was passiert, wenn Du das zweite Dokument nicht unterschreibst.
Richtig: Du brauchst das Fahrzeug nicht abzunehmen, weil die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.
Sowas ist übrigens im BGB geregelt.

Darüber hinaus:
1. wurde die 2. Zusatzvereinbarung sehr wohl gezeigt
2. hat VW auf Nachfrage selbst bestätigt, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht

Insofern weiß ich nicht welchen Bericht Du gesehen haben willst, aber man sollte den schon vollständig anschauen und nicht an den wichtigen Stellen aufs Klo gehen.

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Bin mal gespannt, nach dem Zirkus mit den Lieferzeiten bekommen die von mir keine Unterschrift.

Kein Thema! Bei der Nachfrage nach GTI‘s dürfte man froh sein, postwendend einen anderen Interessenten n mit einem sofort lieferbaren GTI – noch dazu mit OPF – bedienen zu dürfen.

Zitat:

@SaBoMotor schrieb am 04. Aug. 2018 um 16:19:07 Uhr:


: Du brauchst das Fahrzeug nicht abzunehmen, weil die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.
Sowas ist übrigens im BGB geregelt.

Ja, man könnte zurücktreten. Stimmt. Aber wer will das schon.

Dieser Umstand setzt aber einen gültigen KV voraus, den Du verneint hast. Wenn es keinen gültige KV gäbe, müsste man auch nicht zurücktreten.

Wie sieht es mit einer Antwort auf meine Frage aus? Wir alle sind an einer ehrlichen Antwort interessiert.

Es besteht zwar keine Pflicht zur Antwort, dass müssen wir/ich respektieren. Aber es würde vielleicht insgesamt helfen, Deine Antworten besser einzuordnen, insbesondere, wo einige Infos herkommen.

Denn ich nehme Deine Antworten teilweise auch sehr oft auch als qualitativ hochwertig wahr! Das war jetzt ein ehrlich gemeintes Kompliment!

Grüße Björn

War ja klar dass der Ollner79 seinen Senf dazu geben muß!

Und wieder liest er zwischen den Zeilen.

Ich habe einen gültigen Vertrag, also warum sollte ich eine Zusatzvereinbarung unterschreiben!

Zitat:

@6n2gti schrieb am 4. August 2018 um 16:03:17 Uhr:



Zitat:

@bjoernb77 schrieb am 4. August 2018 um 15:19:02 Uhr:


Hier übrigens noch das Dokument, welches man zum Zeitpunkt der Bestellung unterschreibst.

Grüße Björn

Oder auch nicht.

Bei meiner Bestellung musste ich nichts unterschreiben!

Ich habe am 5.5. bestellt und musste auch nichts unterschreiben, der Stichtag muss also später gewesen sein.

Zitat:

@SaBoMotor schrieb am 04. Aug. 2018 um 16:19:07 Uhr:


wurde die 2. Zusatzvereinbarung sehr wohl gezeigt

Stimmt, ca. bei 4:10 Min. Im TV ging das alles aber sehr schnell und man konnte kaum etwas lesen.

Bei YouTube könnte man pausieren; man sieht die Vereinbarung die ich eben gepostet habe mit Platzhaltern für die tatsächlichen Werte nach WLTP und den Hinweis auf einen möglichen Rücktritt.

Aber das alles war nicht unsere Ausgangslage, sondern Deine Behauptung, es würde kein verbindlicher Kaufvertrag vorliegen.

Wir warten es jetzt einfach ab und kehren jetzt am besten zum Modelljahr 2019 zurück!

Grüße Björn

Zitat:

@6n2gti schrieb am 4. August 2018 um 16:49:09 Uhr:


War ja klar dass der Ollner79 seinen Senf dazu geben muß!

Und wieder liest er zwischen den Zeilen.

Ich habe einen gültigen Vertrag, also warum sollte ich eine Zusatzvereinbarung unterschreiben!

Selbstverständlich, zumal dies ja ein öffentliches Forum ist und ich mir die Frage stelle, was Du damit erreichen möchtest? Du hast einen Euro 6b-Wagen geordert, es ist ein rechtswirksamer KV entstanden. VW kann ein Fahrzeug mit den zugesicherten Eigenschaften nicht mehr liefern und läuft damit in die Phase der endgültigen Nichterfüllung. VW bietet Dir Ersatz im Rahmen eines vom Markt (natürlich nicht von Dir) als höherpreisig (was sich insbesondere durch den höheren BLP ausdrückt) eingestuften Euro 6d- temp-Wagens an. Den schlägst Du aus. Dir bleibt nun auf dem Papier Schadensersatz statt der Leistung gem. 280 I, II und 281 BGB oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (284 BGB) zu verlangen. Die Höhe Deines Anspruchs beträgt aus meiner Sicht 0,00 €.

Wie stufst Du das juristisch ein und wem glaubst Du mit Deinem Rücktritt vom Vertrag zu schaden?

Am besten setzte ich das nächste mal meine Unterschrift blanko unter den Vertrag, dann kann VW auch liefern was gerade da ist.

Und warum sollte ich vom Vertrag zurück treten, du verdrehst wirklich jedem die Worte.
Ich werde die WLTP nicht unterschreiben vom Rücktritt habe ich nicht gesprochen!!!

Zitat:

@6n2gti schrieb am 4. August 2018 um 17:33:59 Uhr:



Ich werde die WLTP nicht unterschreiben vom Rücktritt habe ich nicht gesprochen!!!

Das ist doch Kindergarten. Was willst Du damit erreichen?

Zitat:

@6n2gti schrieb am 4. August 2018 um 16:20:50 Uhr:


Bin mal gespannt, nach dem Zirkus mit den Lieferzeiten bekommen die von mir keine Unterschrift.

Wird amüsant sein, zu sehen, wie sich da Einzelne wieder an VW abarbeiten.
"Denkt sich der Hund: Ich piss' dich gleich an, du blöde Laterne."
Nach dem Konjunkturpaket für die Industrie in Gestalt von Euro 6d-temp und WLTP folgt nun also Eines für die Juristerei. Die Rechtschutzversicherer werden sicher jubilieren.
Einen gültigen Vertrag gibt es sicher. Auch einen Liefertermin hat man dir bestimmt kurz nach deiner Bestellung genannt. Dreh- und Angelpunkt wird sicherlich die Frage sein, wie verbindlich man dir den Termin bestätigt hat. Im wahrscheinlichen Fall eines mehr oder minder unverbindlich zugesagten Liefertermins dürfte es vor Gericht sicher schwer werden, weil der Hersteller ja auch nichts für sich ändernde Gesetzeslagen kann.
Er erfüllt dann den Vertrag eben nach den zum Zeitpunkt der möglichen Erstzulassung geltenden Gesetze und Normen und bietet dir an, dich damit einverstanden zu erklären oder eben nicht. Unterschreibst du das "Upgrade" aufgrund verschärfter Abgasnormen nicht, sieht es mMn wie folgt aus: Du wirst vor Gericht nachweisen müssen, dass dir durch die gelieferte Sache, die nicht der Bestellten entspricht, ein Nachteil entsteht. Vermutlich wird es da nicht ausreichen, zu argumentieren, man müsse nun eine erhöhte KFZ-Steuer bezahlen. Rechtlich wird dein Anspruch an der bestellten Sache insofern in Zweifel gezogen werden, als dass du die bestellte Sache zum Zeitpunkt der möglichen Übergabe an dich nicht mehr zulassen darfst/ nicht im öffentlichen Straßenverkehr würdest benutzen können.
Also wird deine Weigerung, die Anpassung der bestellten Sache an neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu akzeptieren, zu dem Schluss führen, dass du dadurch vom Kaufvertrag zurück trittst. Damit hast du dann auch keinerlei "Schadenersatzansprüche" gegen den Hersteller aufgrund irgendwelcher daraus resultierender Unbilligen.
Dem Hersteller ist das an der Stelle egal. Er hat dir angeboten, dir eine "verbesserte" Sache zu liefern, um den gültigen Vertrag seinerseits zu erfüllen. Du hast das abgelehnt. Der einstmals gültige Vertrag ist daher nichtig und der Hersteller - da bin ich ganz bei Ollner79 - wird den Wagen an einen anderen Interessenten verkaufen.

Erfahrungsgemäß sind die Leute, die die verbale Keule im Kreise der Freunde/Familie oder in der Anonymität des Internets schwingen immer auch die gleichen Leute, die dann bei einer sachlichen Konversation von Angesicht zu Angesicht recht zögerlich und zurückhaltend agieren.
Ala "Ich werd' dem Händler/Hersteller schon Beine machen!!!" und dann vor Ort: "Bitte, bitte können wir da jetzt noch was am Preis machen? Ich hab doch nun so lange geduldig gewartet."
10emmi68 hatte das ja oben auch schon angedeutet.

PS: Schade, dass es hier im Forum keinen "Daumen-nach-unten"-Button gibt ...

Ihr könnt Sie ja gerne unterschreiben.

Wenn die WLTP zum Vertrag gehört werde ich einfach nochmal nachverhandeln.
Der Verkäufer möchte ja die Unterschrift und bei einem Handel/Vertrag sollten ja beide einen Nutzen haben.

Und meinen Nutzen sehe ich nicht!

Jesaja OPF, mal sehen wie der sich mit einer Downpipe und 200 Zellen Kat verträgt? ????
Zur Not stelle ich ihn mir auf die Gästetoilette da kann er auch co2 filtern.

Also nehmt es einfach hin, unterschreibt und freut euch jeden Tag dass ihr so einen feinen OPF habt.

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