VW Golf 7 GTI 230 PS
Hey Liebes Forum.
Ich bekomme kommende Woche meinen ersten GTI und plane bei dem eine Schubabschaltung programmieren zu wollen.
Frage an euch ist wer sich da auskennt ob der jenige mir paar Fragen beantworten kann
Was für kosten kommen auf mich zu da ich ja nur die Schubabschaltung möchte?
Beste Antwort im Thema
Ich verstehe gar nicht, warum man seinen Kat mit unverbranntem Kraftstoff in Gefahr bringt, nur um seinen Mitmenschen auf die Nerven gehen zu können.
40 Antworten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 1. August 2018 um 23:27:19 Uhr:
Zitat:
@heaven96 schrieb am 1. August 2018 um 21:02:46 Uhr:
....Waren wir nicht mutig genug, die peinliche Aussage stehen zu lassen? 😁
Man, ich hoffe nur, dass Du nicht Jura studierst....
Als Student solltest Du ein gewisses Reifezeugnis im Rahmen des Abiturs abgelegt haben. Deine praktischen Aussagen zu diesem und anderen Themen lassen an der geforderten Reife zweifeln.
Wäre als nächstes zu klären, ob die charakterliche Eignung zur Führung eines KFZ gegeben ist, wenn in einem, bereits moderiert geschlossenen Threads, eine Betrugsabsicht geplant war.....
Ich hab's gelöscht, weil ich gestern übertrieben hab.
Gelogen.
Und gut ist.
Weiter im Text 🙂
Zitat:
@Suedtiroler... schrieb am 2. August 2018 um 13:04:39 Uhr:
Gelogen.
Und gut ist.Weiter im Text 🙂
kek
Wenn das ploppen für dich wichtig ist, dann mache es richtig. Mit Downpipe und Klappenauspuff . Es gibt in Bad Bentheim eine Firma , die machen dir das so gut, das du den GTI garantiert mit ins Bett nimmst. Nur der Klappenauspuff ca. 2600 €. Einbauzeit mit Programmierung etwa 6-8 Stunden. Brüllt ganz schön. Alles mit ABE legal. Aber den Eingriff in die Schubabschaltung würde ich unterlassen wegen der Garantie.
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mit solchen Aussagen wäre ich MITTLERWEILE vorsichtig😉 Eine Abnahme oder gar ABE gilt bzw. interessiert nur solange, bis jemand einen Mangel erkennt. Stcihwort "Gefälligkeitsabnahme"😉
https://www.youtube.com/watch?v=xw7NVKxhetY
Viel Spaß beim Schauen des Videos. Mal abgesehen davon, dass der "Kollege" sich da selber mächtig rein geritten hat: so kann´s kommen wenn´s blöd läuft....
Das Video zeigt ein manipuliertes Auto. Ich sprach aber von einem fachgerechten Einbau unter Einhaltung der Vorgaben in der ABE. Die haben die ganze Karre vergewaltigt mit ihren Umbauten. Da darf sich keiner wundern, das die Rennleitung böse wird. Alles im Rahmen kann kein Sheriff und kein TüV - Prüfer dir Schwierigkeiten machen.
ist schon klar. Letztenendes ist es aber egal. ob der Auspuff knallt, das Fahrwerk nicht passt oder derr Motor gehipt ist: passt es einem Gesetzeshüter nicht, dann wird die Kiste stillgelegt. Da bringt Dir selbst die beste Gefälligkeitsabnahme nix😉 Und ein Deaktivieren der Schubabschaltung kann man nicht anders als mit einer windigen Gefälligkeitsabnahme fahren...
Zitat:
@i need nos schrieb am 29. November 2018 um 15:43:46 Uhr:
ist schon klar. Letztenendes ist es aber egal. ob der Auspuff knallt, das Fahrwerk nicht passt oder derr Motor gehipt ist: passt es einem Gesetzeshüter nicht, dann wird die Kiste stillgelegt. Da bringt Dir selbst die beste Gefälligkeitsabnahme nix😉 Und ein Deaktivieren der Schubabschaltung kann man nicht anders als mit einer windigen Gefälligkeitsabnahme fahren...
Selbst wenn sich nach einer Überprüfung herausstellt das alles legal war, ist die Überprüfung und vorübergehende Stillegung des Fahrzeuges ein nerviger Akt. Die Poser SoKos sind auf bestimmte Fahrzeuge und Tunigmaßnahmen geimpft. Wer da augenscheinlich auffällt, ist schnell in der Kontrolle. Und was die Beamten vor Ort nicht eindeutig klären können, geht zum Sachverständigen. Im Zweifel auch auf einem Abschlepper per Huckepack.
so siehts aus. Auf diesem Weg wurde mal der SERIENMÄSSIGE Polo G40 eines Bekannten damals 1999 auf der Pagenstecherstr. in Osnabrück (Treffpunkt der hiesigen Tuningszene) raus gewunken, der serienmäßige Zustand nicht erkannt und das Auto wegen Verdacht auf illegales Tuning einkassiert. Fahrzeug wurde für eine Woche eingezogen und dann mit einem warmen Händedruck und "alles regelkonform" wieder heraus gegeben....
Ein Fahrzeug, das bei einer Polizeikontrolle beanstandet wird und zur Überprüfung zum TÜV geschleppt wird, wird nicht stillgelegt. Erst dann, wenn das Fahrzeug manipuliert wurde. Dem Fahrzeughalter muss Gelegenheit gegeben werden, das Auto so zurück zu bauen, das es die Betriebserlaubnis wieder erlangt. Falls das Fahrzeug den Regeln der STVZO entspricht, kann der Halter für den Zeitraum der Überprüfung einen Nutzungsausfall zu Lasten der jeweiligen Landeskasse geltend machen. Sollte es zu wiederholten Schikanen der Rennleitung ( immer der gleiche dienstgeile Typ) kommen, so stellt dies eine Verfolgung Unschuldiger dar. (§ 344 Abs. 2 Nr. 1). Selbst der Versuch ist strafbar. Aber die meisten Polizisten machen eigentlich einen guten Job. Da kann man sich nicht beschweren.
Zitat:
@schnibbler1 schrieb am 6. Dezember 2018 um 13:44:50 Uhr:
Falls das Fahrzeug den Regeln der STVZO entspricht, kann der Halter für den Zeitraum der Überprüfung einen Nutzungsausfall zu Lasten der jeweiligen Landeskasse geltend machen. Sollte es zu wiederholten Schikanen der Rennleitung ( immer der gleiche dienstgeile Typ) kommen, so stellt dies eine Verfolgung Unschuldiger dar. (§ 344 Abs. 2 Nr. 1). Selbst der Versuch ist strafbar. Aber die meisten Polizisten machen eigentlich einen guten Job. Da kann man sich nicht beschweren.
Versuchen kann man vieles, aber da wirst du keinen Erfolg haben.
Der Polizei zu unterstellen, dass sie aus reiner Schikane ein Fahrzeug abschleppen lässt, um ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen, wird ins Leere laufen.
Diese Maßnahme erfolgt nur, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass technische Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind, bzw. keine ABE vorliegt.
Eine Streifenwagenbesatzung führt keinen db-Phon-Messer mit.
Ausserhalb von Grossstädten und ausserhalb von Dienstzeiten der Verkehrspolizei (also idR. nachts und an Feiertagen und sonntags) wird deshalb eine normale Streifenwagenbesatzung eine Beschlagnahme zB. wegen Verdachts auf illegale AGA kaum vornehmen, da das in der Zulassungsbescheinigung 1 eingetragene Standgeräusch nicht überprüft werden kann und nur offensichtliche technische Veränderungen festgestellt werden können.
Anderst sieht es natürlich aus, wenn die Verkehrspolizei hinzugezogen werden kann oder sogar speziell geschulte Beamte der Verkehrspolizei zur Überwachung der Poserszene zum Einsatz kommen.
Denen kannst du nichts vormachen und die kennen alle Tricks.
Wenn diese Spezialisten einen konkreten Verdacht haben, dann erfolgt das Abschleppen und Untersuchung durch Sachverständige mit entsprechenden Folgen.
Und wie gesagt, die kennen die Tuningszene und lassen nicht ohne Grund beschlagnahmen und Gutachten erstellen, da, wie du erwähnt hast, bei ungerechtferigten polizeilichen Massnahmen dienst- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
U.a. wegen einem Poser wird kein Polizist seine Polizeilaufbahn aufs Spiel setzen.