VW Golf 1 Umbau auf 2.0 16V (MKB: 9A)

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo!

Ich bin zur Zeit dabei meinen VW Golf 1 auf 2.0 16V umzubauen und hätte diesbezüglich noch einige Fragen. Hab zwar schon alles möglich durchforstet, auch hier bei Motor-Talk, aber oft gehen die Meinungen da sehr weit auseinander :P.

Fahrzeugdaten:

VW Golf 1 ,4-türig
Baujahr: 1983
Motor: 1,5l ( MKB: JB)
Getriebe: Schaltgetriebe

1. Getriebe

Welches Getriebe?

In engerer Auswahl bis jetzt: 4T, 4S oder AUG.

2. Bremse

VA: reichen die 239er Scheiben vom GTI oder brauch ich 260er vom G60
HA: welche Scheiben hinten? 226er?

3. Auspuff

Was würde da passen? Nur Scirocco 16V, oder?

4. Motor (Kabelbaum)

Hab jetzt viel von Umpinnen gehört!? Ist damit nur das Anschlüsseändern gemeint? Hätte da jemand evtl. einen Stromlaufplan? Am besten für beides? Also alte ZE und die vom 9A Motor?

5. TÜV/Eintragung

Was muss ich dafür noch beachten? Außer passende Bremsen

Ich hoffe die Daten reichen und könnt mir ein wenig weiterhelfen!

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von vr6-Homy


Klar , H-Kennzeichen ist eine Lösung . Nur dann muss man alles Seriel halten und wer will das schon ? Die Vorgaben vom Tüv sind knall hart , wie manche da mit airride und 17 Zoll rumfahren ist mir ein Rätzel und kann auch nicht wirklich legal eingetragen werden da die Vorgaben vom Tüv ganz klar sagen : Original Motor , original Felgen , original Fahrwerk und original Innenausstattung...

Mit Verlaub, aber das ist Unsinn. Zumindest wenn man es so pauschal formuliert 😉

Unsinn in dem Sinne nicht nur fest vorgeschrieben. Einige Tüver halten sich nicht an die Vorgaben und so bringen sie sich selbst und dem dem sie das eingetragen haben bei der nächsten Verkehrskontrolle in große Schwierigkeiten.
Alles schon erlebt und nicht nur einmal das ein Beamter da steht und einfach sagt " das ist bestimmt illegal die Eintragungen " und schicken einem dann direkt zur nächsten Tüvstation.
Und was dann folgt ist Stillegung und eine Anzeige. Für den Tüver der das eingetragen hat heißt das Jobsuche.
Gut aber einige kommen eben auch durch das ist richtig.

Für alle die das auch noch schriftlich brauchen : http://www.tuev-sued.de/.../2anfordkat-oldtimer.pdf

...Deine Aussage war zu pauschal. Ich kenne den Anforderungskatalog. Wenn man sich an die STVO hält und nicht auf irgendwelchen zweifelhaften Veranstaltungen abhängt, will auch keiner was wissen. Aber wenn man halt den Checker raushängen lassen muss..., ja dann..., wird es halt im Zweifel eng.

Grundsätzlich geb ich Dir recht, nur ich fahre jetzt schon seit 1991 zu VW-Treffen die ich für seriös halte und Beamten sind so was von auf zack , haste keine Chance an den vorbei zu kommen . Und dann sind DIE richtig abgerichtet worden in der Materie .
Irgend wann kam bei mir der Punkt wo ich kein Bock mehr hatte mich mit denen zu streiten und heutzutage sind die Strafen und Punkte mir auch zu krass.
Aber muss jeder selbst wissen und seine Erfahrungen machen.

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