VW Gebrauchtwagengarantie
Hallo zusammen,
da die Anschlussgarantie meines knapp 3 Jahre alten G7 demnächst ausläuft wurde ich vom VVS angeschrieben mit dem Angebot zur Garantieverlängerung (=Funktionsgarantie).
Für mein Modell G7 FL 1.5 TSI 150 PS DSG wird der m.E. recht stolze Preis von 488 EUR für 12 Monate aufgerufen.
Wenn ich die Mitteilung richtig lese, dann ist hier allerdings kein Selbstbehalt vorhanden.
Allerdings gibt es die Option über Garantieumstellung.de auch alternative Angebote mit SB zu berechnen, welche bei 100 EUR SB bei ca. 350 EUR für 12 Monate liegen.
Nun will ich Euch fragen, welche Erfahrungen ihr mit dieser Gebrauchtwagengarantie gemacht habt und ob ihr mir dazu raten würdet.
Laut Bedingungen ist "nahezu alles" versichert.
63 Antworten
Zitat:
@NatureBoy schrieb am 26. Februar 2024 um 12:46:11 Uhr:
Zitat:
@schweik6 schrieb am 26. Februar 2024 um 11:05:36 Uhr:
Auf Versicherung verzichten und das Geld für etwaige Schäden zurücklegen.
Wenn dein DSG einwandfrei schaltet, beim kriechen nicht ruckelt und du sorgsam damit umgehst, brauchst du dir keine großen Sorgen machen. Die "nassen" DSG machen eh kaum mehr Probleme.Eigentlich hast du Recht, aber solange man für die Garantie nicht zu viel bezahlt würde ich sie machen.
Es deckt dann ja noch mehr ab, bestes Beispiel von mir:https://www.motor-talk.de/.../...3-wer-hat-noch-probleme-t7458227.html
@ATESH welche Garantie hast du nochmal genau, das ist meine :
Ne die Perfect Car kenne ich nicht (wie kann man die abschließen)?
Da wird ja sogar auf das Getriebe hingewiesen.
Ich spreche von der VW Gebrauchtwagen Garantie Optimal.
Da wird das Getriebe überhaupt nicht erwähnt
https://www.volkswagen.de/.../garantien.html#GWOptimal
Sowas ist nicht ersichtlich?
Zitat:
@NatureBoy schrieb am 26. Februar 2024 um 13:00:43 Uhr:
Sowas ist nicht ersichtlich?
Nicht wirklich.. oder ich bin blind..
Der Text, der besagt, was versichert ist, ist sehr allgemein gehalten.
II. Welche Gefahren und Kosten sind versichert?
Wir leisten Ersatz für die tatsächlich angefallenen Kosten von
Reparaturen, die dadurch erforderlich werden, dass ein
mechanisches oder elektrisches Bauteil des versicherten
Fahrzeugs während des Bestehens des Versicherungsschutzes
seine Funktionsfähigkeit unmittelbar verliert. Eine
Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn eines oder mehrere
der versicherten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung
innerhalb des Fahrzeuges aufgrund eines technischen Defektes
nicht mehr nachkommt / nachkommen.
Der Optimist fühlt sich hier sicher.. ich sehe das aber so, dass VW, bei so einer Formulierung, nach Belieben ablehnen kann.
Edit: .. Deine Versicherung hat ja fast den gleichen Text 😁
Suchen das sie drum herum kommen werden die immer, aber ich hätte jetzt gesagt aus dem Text es ist mit drin.
Wenn du die abschließen solltest, bekommst du ja alle Unterlagen ganz genau, auch das was ich oben geschickt habe.
Sollte wirklich irgendwas sein wo steht das es nicht übernommen wird, hast du ein Widerspruch Recht meine von 14 Tage.
Von daher im ersten Moment kannst du nicht viel falsch machen 🙂
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Zitat:
@NatureBoy schrieb am 26. Februar 2024 um 13:10:17 Uhr:
Suchen das sie drum herum kommen werden die immer, aber ich hätte jetzt gesagt aus dem Text es ist mit drin.
Wenn du die abschließen solltest, bekommst du ja alle Unterlagen ganz genau auch das was ich oben geschickt habe.Sollte wirklich irgendwas sein wo steht das es nicht übernommen wird, hast du ein Widerspruch Recht meine von 14 Tage.
Von daher im ersten Moment kannst du nicht viel falsch machen 🙂
Stimmt..
Sag mal.. bei Deiner Versicherung.. wenn Du mit Schaden zu irgendeinem VW Händler gehst und sagst, ich habe Garantie XY.. wickeln die dann alles ab oder musst Du zunächst zahlen und holst Dir Dein Geld später?
Zitat:
@schweik6 schrieb am 26. Februar 2024 um 11:05:36 Uhr:
Auf Versicherung verzichten und das Geld für etwaige Schäden zurücklegen.
Wenn dein DSG einwandfrei schaltet, beim kriechen nicht ruckelt und du sorgsam damit umgehst, brauchst du dir keine großen Sorgen machen. Die "nassen" DSG machen eh kaum mehr Probleme.
Richtig, aber 55€ pro Monat bei Seite legen bedeutet Jährlich 660€. Da kannst Du selbst nach 3 Jahren, richtig harte Brocken nicht davon bezahlen.
Der Grundgedanke ist aber verständlich.. die Versicherungen nicht unnötig bezahlen, für Dinge, die man vielleicht nie braucht.
Musst nur die Selbstbeteiligung zahlen, der Rest ist dann sofort übernommen worden.
Zum Glück hab ich es nicht oft gebraucht, hoffe ich für dich natürlich auch.
Hab das dann immer bei dem VW Händler gemacht wo ich es gekauft habe, aber wenn du mal im Urlaub bist sollte das bei jedem VW Händler gehen.
Heute (3 Monate später) kam die Antwort von VW:
"entschuldigen Sie die späte Antwort.
Das DSG-Getriebe und die Kupplungen im DSG sind mit abgedeckt, da man keinen Einfluss auf den Verschleiß hat.
Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen."
Mein ich doch 🙂
Hast du jetzt unterschrieben?
@NatureBoy
Ich weiß, Du hattest Recht 😉
Unterschrieben habe ich noch nicht, weil ich vor ca. einem Monat meinen vFL B8 gegen einen FL B8 getauscht habe, aber für diesen werde ich das auf jeden Fall machen.
Jedoch habe ich vom Händler zunächst eine 1-Jährige Garantie dazu bekommen..
Habe also noch ein bisschen Zeit.
Viel bedeutender wird das allerdings für ein anderes Auto werden.. Meine Frau wünscht sich nämlich einen up! mit ASG.. und die sind bekanntlich anfällig.
Das bekommen wir auch noch hin mit deiner Frau 😁
Servus Leuts,
ich hab eine Garantieverlängerung für meinen SV laufen. Hatte eine 5 Jahres Garantie ab Werk und dann habe ich die jetzt jährlich verlängert. Heute kam ein Schreiben vom VWFS mit einem Umstellungsangebot auf ein neues Produkt "Garantieverlängerung Optimal"
Man kann wechseln, muß aber nicht. Wenn man nicht wechseln möchte, läuft die bisherige Garantieverlängerung normal weiter.
Ich wollte die GVBs (alt zu neu) mal vergleichen, was hier ggf. anderes ist. Leider funktioniert der Link bei VW dazu nicht, oder Server überlastet. Bei Hotline komme ich grad nicht durch. Und die Berechnung geht auch grad nicht... -
Hat jemand das Schreiben auch bekommen und ggf. schon mal verglichen , ob sich an den Garantievereinbarungen ggf. was ändert. ? Berechnung wird individuell pro Fahrzeug sein.
Aus meiner Erfahrung waren Altverträge, egal bei was (Handy, DSL, ..) besser. Meine Erfahrung. Aber anschauen kann man es sich ja mal.- auch wenn man auf der Seite/Hotline durchkommt.
Thx für Euer Feedback
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Umstellungsangebot Garantieversicherung' überführt.]
Hallo zusammen, da bei mir auch die Verlängerung der Gebrauchtwagengarantie „Optimal“ eine Option darstellt, möchte ich gern wissen, ob die folgenden Teile versichert sind:
- Turbolader
- AdBlue-System
- AGR-Ventil
In den Bestimmungen steht unter „nicht versichert“ unter anderem:
- Auspuffsystem mit Katalysator, Rußpartikelfilter, etc.
Fallen die aufgeführten Teile für euch unter „Auspuffsystem“?
Danke euch vielmals
Wenn explizit nichts in den AGB der Gebrauchtwagenversicherung drinsteht, würde ich schriftlich beim Garantieversicherer nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Das Angebot zur Umstellung habe ich auch für unseren Golf 6 bekommen. Telefonisch wurd mir mitgeteilt, dass sich an den Konditionen nichts ändert. Und bei mir wurde der Turbolader vor zwei Jahren sehr wohl übernommen. Wegen des Alters und der Laufleistung allerdings bei 2.000 km gedeckelt mit der entsprechenden SB.
Die Umstellung lohnt sich auch kaum, bei mir wären das 15,-€ bei 468,-€ gewesen. Mit sofortiger Beitragszahlung bei noch vorhandenem Vertrag!? Wer weiss, welche Kinken man sich damit einfängt.😕