Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug
Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.
Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.
Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!
Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.
Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.
Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!
Danke.
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.
84 Antworten
Zitat:
@HKausK schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:27:49 Uhr:
Die Dummen scheinen heute scheinbar heute ihren Tag zu haben. Wer im Brief eingetragen ist der ist auch der Besitzer bzw. Halter vom Auto. Da hier im Forum wie mir scheint, die wenigsten im Besitz des Kfz-Briefs sind, Ist für mich dieses Thema hier nur eine Lachnummer.
Als Schöffe, wie du in einem anderen Thread behauptet hast, solltest du etwas mehr Respekt vor anderen Menschen haben.
Aber Stil kann man nicht kaufen, den hat man oder wie du nicht.
Jetzt kannste dich wieder aufmandeln.
Ich frage mich nur, wenn du so schlau bist, warum du zweimal "heute" verwendest.
An den themenstarter, also mal unter uns, das Autohaus wird auf Zeit spielen und Fahrzeuge je nach Bedarf bezahlen.... was aber in deinem
Fall eigentlich keinen Sinn macht, denn wenn es eine Finanzierung ist, dann wäre das vollkommen unerheblich, denn dann zahlt der Händler (VW)
gar nichts, vielmehr ist es so, VW übersendet den Brief an den Händler für die Zulassung und VW kann den Brief auch nur an die Zulassungsstelle übersenden und niemand außer der Dame oder dem Herren der die Zulassung vornimmt, bekommt den Brief je in die Hand. Danach geht der Brief sofort an die VW Bank und diese zahlt den Betrag an VW.
Wenn es sich um eine Finanzierung über die VW Bank handelt, dann ruf ihn Braunschweig an und frag bei denen nach was da los ist. Normalerweise muss in einem solchen Fall der Händler gar kein Geld für das Fahrzeug bezahlen, weil das innerhalb des Konzern abgewickelt wird. Der Kredit wird ausbezahlt sobald der Brief bei der Bank eingeht, lediglich die Anzahlung und den Wert deines altfahrzeuges muss der Händler abwickeln.
Ruf beim zuständigen VZ an und erkläre genau deine Lage, lass den Händler außen vor, ruf die
VW Bank an und erkläre denen dein Problem.
Wann hast du dem Vertrag (Darlehensvertrag) unterschrieben?
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:09:22 Uhr:
Denn wenn es ein finanziertes Fahrzeug ist, ist der Eigentümer die Bank und der Halter ist der Darlehensnehmer.
Die wenigsten Banken setzen voraus, dass der Halter auch der Darlehensnehmer ist!
Die klassische Kombination hierfür ist, wenn der Junior sich ein Fahrzeug finanziert - welches aus versicherungstechnischen Gründen auf den Herrn Papa zugelassen wird.
Zitat:
. Da hier im Forum wie mir scheint, die wenigsten im Besitz des Kfz-Briefs sind, Ist für mich dieses Thema hier nur eine Lachnummer.
Findet der Themenersteller bestimmt auch. 🙁
Wie kann man nur auf einem so hohen Ross sitzen.
Liest Du eigentlich was Du schreibst ?
Hilfsbereit bzw. mitfühlend geht anders !
Sorry an den Rest für OT, musste raus und jetzt zurück zum Thema
Ich drücke dem TE auch ganz doll die Daumen, dass alles gut wird.
Gruß Micha
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Zitat:
... denn dann zahlt der Händler (VW) gar nichts, ...
Doch, den Kaufpreis für den in Zahlung zu nehmenden Alten. Und daran wird es hapern. Wenn ihm sein Finanzierer die Linie gekündigt hat (oder die Linie schlciht voll ist), kann er den Alten nicht kurzfristig in Geld umwandeln. Er muss erst einen anderen Alten verkaufen, um Luft in die Linie zu bekommen.
Zum Schlauberger im Thread: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html. Selbst der Dieb wird zum (unberechtigten) Besitzer, oder der Mietwagenfahrer, oder die Ehefrau; selbst die Werkstatt. Die stehen aber komischerweise alle nicht im Brief.
Dort steht der Halter. Er unterHÄLT das Fahrzeug. So Steuern, TÜV, Werkstatt und so'n Scheiß.
Und dann gibt es noch den Eigentümer. Aber das lies selbst nach.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:25:53 Uhr:
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:09:22 Uhr:
Denn wenn es ein finanziertes Fahrzeug ist, ist der Eigentümer die Bank und der Halter ist der Darlehensnehmer.
Die wenigsten Banken setzen voraus, dass der Halter auch der Darlehensnehmer ist!Die klassische Kombination hierfür ist, wenn der Junior sich ein Fahrzeug finanziert - welches aus versicherungstechnischen Gründen auf den Herrn Papa zugelassen wird.
Halter hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun, nur Halter und darlehensnehmer müssen ein und dieselbe Person sein.
Zitat:
@Orlet0815 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:36:03 Uhr:
Zitat:
... denn dann zahlt der Händler (VW) gar nichts, ...
Doch, den Kaufpreis für den in Zahlung zu nehmenden Alten. Und daran wird es hapern. Wenn ihm sein Finanzierer die Linie gekündigt hat (oder die Linie schlciht voll ist), kann er den Alten nicht kurzfristig in Geld umwandeln. Er muss erst einen anderen Alten verkaufen, um Luft in die Linie zu bekommen.Zum Schlauberger im Thread: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html. Selbst der Dieb wird zum (unberechtigten) Besitzer, oder der Mietwagenfahrer, oder die Ehefrau; selbst die Werkstatt. Die stehen aber komischerweise alle nicht im Brief.
Dort steht der Halter. Er unterHÄLT das Fahrzeug. So Steuern, TÜV, Werkstatt und so'n Scheiß.
Und dann gibt es noch den Eigentümer. Aber das lies selbst nach.
Also wenn der Händler das Auto ankauft, wird er
lediglich zwischenfinanziert bzw ein Vertragshändler hat noch andere Möglichkeiten, wenn er
möchte. Das ganze scheint alles sehr dubios zu sein, denn ich habe selbst 15 Jahre bei VW im
Verkauf gearbeitet und mache das Geschäft nun seit fast 14 Jahren selbstständig, aber so etwas
habe ich noch nie gehört. Gerade bei einem VW Händler... doch geben soll es bekanntlich alles. Trotzdem
Ist der Weg, geh an das zuständige Vertriebszentrum und notfalls über VW selbst.
Deine getätigte Anzahlung kannst du mittels Kontoauszug belegen, i.d.R. würde ich vom
Kaufvertrag zurücktreten, ob der Händler in die Insolvenz gegangen ist, kannst du ja schnell rausfinden, auch hier empfehle ich dir mit VW ansonsten Rücksprache zu halten. Denn diese Blamage wollen die nicht auf sich sitzen lassen. Selbst wenn sie aus der Haftung sind.
Ich helfe dir gerne wenn ich zurück bin, zumal ich es über ein paar vernünftige Leute bei VE selbst probieren kann, damit du da rauskommst. Melde dich einfach per PN. Wenn du allerdings das Auto unbedingt willst, dann musst du dranbleiben.
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:42:48 Uhr:
Halter hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun,
Das hat insofern miteinander zu tun, dass viele Versicherungen ihren Beitrag davon abhängig machen auf wen das Fahrzeug zugelassen ist...genau deswegen sind die meisten Fahrzeuge von Fahranfängern ja auf ihre Eltern zugelassen!
Zitat:
nur Halter und darlehensnehmer müssen ein und dieselbe Person sein.
Defintiv nicht!
Ein klassisches Beispiel dafür habe ich ja bereits angeführt...
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:52:25 Uhr:
Zitat:
@Orlet0815 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:36:03 Uhr:
Doch, den Kaufpreis für den in Zahlung zu nehmenden Alten. Und daran wird es hapern. Wenn ihm sein Finanzierer die Linie gekündigt hat (oder die Linie schlciht voll ist), kann er den Alten nicht kurzfristig in Geld umwandeln. Er muss erst einen anderen Alten verkaufen, um Luft in die Linie zu bekommen.Zum Schlauberger im Thread: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__854.html. Selbst der Dieb wird zum (unberechtigten) Besitzer, oder der Mietwagenfahrer, oder die Ehefrau; selbst die Werkstatt. Die stehen aber komischerweise alle nicht im Brief.
Dort steht der Halter. Er unterHÄLT das Fahrzeug. So Steuern, TÜV, Werkstatt und so'n Scheiß.
Und dann gibt es noch den Eigentümer. Aber das lies selbst nach.
Also wenn der Händler das Auto ankauft, wird er
lediglich zwischenfinanziert bzw ein Vertragshändler hat noch andere Möglichkeiten, wenn er
möchte. Das ganze scheint alles sehr dubios zu sein, denn ich habe selbst 15 Jahre bei VW im
Verkauf gearbeitet und mache das Geschäft nun seit fast 14 Jahren selbstständig, aber so etwas
habe ich noch nie gehört. Gerade bei einem VW Händler... doch geben soll es bekanntlich alles. Trotzdem
Ist der Weg, geh an das zuständige Vertriebszentrum und notfalls über VW selbst.Deine getätigte Anzahlung kannst du mittels Kontoauszug belegen, i.d.R. würde ich vom
Kaufvertrag zurücktreten, ob der Händler in die Insolvenz gegangen ist, kannst du ja schnell rausfinden, auch hier empfehle ich dir mit VW ansonsten Rücksprache zu halten. Denn diese Blamage wollen die nicht auf sich sitzen lassen. Selbst wenn sie aus der Haftung sind.Ich helfe dir gerne wenn ich zurück bin, zumal ich es über ein paar vernünftige Leute bei VW selbst probieren kann, damit du da rauskommst. Melde dich einfach per PN. Wenn du allerdings das Auto unbedingt willst, dann musst du selbst dranbleiben.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:53:45 Uhr:
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:42:48 Uhr:
Halter hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun,
Das hat insofern miteinander zu tun, dass viele Versicherungen ihren Beitrag davon abhängig machen auf wen das Fahrzeug zugelassen ist...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:53:45 Uhr:
Zitat:
nur Halter und darlehensnehmer müssen ein und dieselbe Person sein.
Defintiv nicht!
Ein klassisches Beispiel dafür habe ich ja bereits angeführt...
Naja so ganz einfach ist das nicht, kommt auf die Bank an und wenn dann wird von der Bank eine Drittnutzervereinbarung geschlossen, damit der Halter auch im
darlehensvertrag aufgeführt wird, manche fordern auch den Halter wenn er vom
Darlehensnehmer abweicht, als Bürgen.
So ist es Zumindestens bei seriösen Banken und so einfach geht das nicht, Zumindestens hatte ich einen solchen Fall noch nie, wo das einfach von der Bank akzeptiert worden wäre, aber ich lasse mich gerne eines
besseren belehren. 🙂
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:52:25 Uhr:
Ich helfe dir gerne wenn ich zurück bin, zumal ich es über ein paar vernünftige Leute bei VE selbst probieren kann, damit du da rauskommst. Melde dich einfach per PN. Wenn du allerdings das Auto unbedingt willst, dann musst du dranbleiben.
Das nenn ich doch mal ein Wort !
So geht Hilfe ! 🙂 Top !
Gruß Micha
Zitat:
@Micha_67 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:08:50 Uhr:
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 21:52:25 Uhr:
Ich helfe dir gerne wenn ich zurück bin, zumal ich es über ein paar vernünftige Leute bei VE selbst probieren kann, damit du da rauskommst. Melde dich einfach per PN. Wenn du allerdings das Auto unbedingt willst, dann musst du dranbleiben.
Das nenn ich doch mal ein Wort !
So geht Hilfe ! 🙂 Top !
Gruß Micha
Ja, wenn man helfen kann, dann gerne, ob es zum
Erfolg führt ist was anderes , aber ein paar wirklich gute Leute und auch solche die unter „Entscheidungsträger“ fallen, kenne ich durch meine Arbeit, dann kann man es ja auch angehen. 🙂
Allerdings bin ich noch in Kroatien beim
Segeln bis Montag Abend und solange geht nichts 😁
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:13:03 Uhr:
Allerdings bin ich noch in Kroatien beim
Segeln bis Montag Abend und solange geht nichts 😁
Dann immer ne handbreit Asphalt unter der Stoßst..... äh Wasser unterm Kiel 😁
Viel Spaß, hoffe das Wetter hält !
Gruß Micha
Zitat:
@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:30:47 Uhr:
Wetter war heute etwas heftig, aber morgen und die Tage soll es gut werden.... 🙂Danke! 😉
Bei schönem Wetter kann jeder....
😁