Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug

VW Tiguan 2 (AD)

Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.

Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.

Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!

Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.

Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.

Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.

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Der alte Fahrzeugbrief Irrtum...

Dann sag uns doch bitte wo dieses Autohaus ist OHNE den Namen zu nenne. Ich fände es schon fair hier Leute vorzuwarnen.
In welcher Stadt ist denn der Händler?

Gruß
Ulli

Mir kommt das alles irgendwie komisch vor... Wenn ich so beschissen werde, stelle ich doch solch Leute an den Pranger um andere zu warnen

Wenn du schau bist tust du das eben nicht 😉

Motor-Talk ist auch kein Pranger für solche Geschichten!

Scoty81

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Zitat:

@allesklarherrkaleu schrieb am 6. Oktober 2017 um 15:49:19 Uhr:


... und die BLÖD—Zeitung einschalten wäre vieleicht auch eine gute Idee.

Aha die Bild einschalten ist auf einmal eine gute Idee, sonst wird sie ja immer verflucht!

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Was ist den wenn mal erstmal am Amtsgericht vorbeischaut und nachfragt ob der Händler überhaupt Insolvenz angemeldet hat?

AUTOBILD hat mir mal sehr geholfen als Audi mein nach Diebstahl neu eingebautes Navi nicht so konfigurieren konnte wie das alte (Musikabsenkung bei Navi-Ansage ging nicht).

Auf jeden Fall: toi, toi, toi!

(Unglaublich was Dir da passiert)

Die Dummen scheinen heute scheinbar heute ihren Tag zu haben. Wer im Brief eingetragen ist der ist auch der Besitzer bzw. Halter vom Auto. Da hier im Forum wie mir scheint, die wenigsten im Besitz des Kfz-Briefs sind, Ist für mich dieses Thema hier nur eine Lachnummer.

Warum hat bei einer Finanzierung dann die Bank den Brief?

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:32:06 Uhr:


Warum hat bei einer Finanzierung dann die Bank den Brief?

Weil der Besitzer die Bank ist. Manche schnallen es nie.

Die Bank steht doch aber nicht im Brief? Und du sagtest wer im Brief steht ist Besitzer!

Zitat:

@HKausK schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:35:12 Uhr:


Weil der Besitzer die Bank ist. Manche schnallen es nie.

So is es bei mehr als 50%. Barzahlen ist heute die Seltenheit. Bevor ich den Tiger bestellt hatte,
war ich bei einen Seat-Händler wegen Ateca. Der fragte dann wie wir denn die Finanzierung gestallten
wollen. Hat der mich angeschaut als ich gesagt habe dass ich Bar zahlen will.

Zitat:

@HKausK schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:35:12 Uhr:


Weil der Besitzer die Bank ist. Manche schnallen es nie.

Bitte einmal ein etwas freundlicher Ton hier 😉

Scoty81

Zitat:

@HKausK schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:27:49 Uhr:


Die Dummen scheinen heute scheinbar heute ihren Tag zu haben.

Spätestens nachdem

DU

dich hier zu Wort gemeldet hast, ist das defintiv der Fall! 🙄

Zitat:

Wer im Brief eingetragen ist der ist auch der Besitzer bzw. Halter vom Auto.

Bevor du weiterhin hier über Dinge meinst lamentieren zu müssen, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast, solltest du dich lieber mal näher mit den Begriffen Halter, Besitzer & Eigentümer die du hier wild durcheinander wirfst auseinander setzen... 🙄

Zitat:

@HKausK schrieb am 6. Oktober 2017 um 20:27:49 Uhr:


Die Dummen scheinen heute scheinbar heute ihren Tag zu haben. Wer im Brief eingetragen ist der ist auch der Besitzer bzw. Halter vom Auto. Da hier im Forum wie mir scheint, die wenigsten im Besitz des Kfz-Briefs sind, Ist für mich dieses Thema hier nur eine Lachnummer.

Was der Halter soll der Besitzer sein? Bzw wer im
Brief eingetragen ist?

Nein so ist das mal gar nicht, eingetragen ist lediglich der Halter und der muss noch lange nicht der Besitzer sein. Eigentümer und Halter sind auch klar im
BGB geregelt, der Halter ist für das Fahrzeug verantwortlich, hat aber nichts mit Eigentümer zu tun. Denn wenn es ein finanziertes Fahrzeug ist, ist der Eigentümer die Bank und der Halter ist der Darlehensnehmer.

Vollkommen irrelevant wer in der Zulassungsbescheinigung II (Brief) eingetragen ist, das hat nichts mit dem
Eigentümer zu tun.

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