Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug
Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.
Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.
Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!
Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.
Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.
Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!
Danke.
Beste Antwort im Thema
Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.
84 Antworten
Das vermute ich auch. Autohaus telefonisch nicht erreichbar....usw. , das war doch alles Quatsch. Was soll sowas?
Eindeutig Trollalarm. Ein beauftragter Rechtsanwalt, und von einem solchen wird ja auch berichtet, fackelt nicht lange, telefoniert gar nicht erst, sondern setzt aufgrund des Kaufvertrages gleich eine Frist zur Übergabe (Übereignung) des Fahrzeugs und damit den VW-Händler in Verzug. Damit trägt der Händler auch noch die Kosten des Anwalts. Wenn dann innerhalb der Frist nichts passiert, sofort Klage zum Landgericht, und die ist ein Selbstgänger, da die Sache eindeutig ist.
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Sag das nicht so laut sonst dreht hier wieder einer voll durch und zählt dir auf wie oft sich der TE immerhin gemeldet hat...
;-)
Gruß
Ulli
Zitat:
@ulli_car schrieb am 25. Oktober 2017 um 08:45:47 Uhr:
Sag das nicht so laut sonst dreht hier wieder einer voll durch und zählt dir auf wie oft sich der TE immerhin gemeldet hat...;-)
Gruß
Ulli
[Beitrag editiert - Sachlich bleiben - Polmaster/MT-Moderation]
Zeig mir die Stelle, wo ich VOLL durchgedreht bin.🙄
Nur weil ich nicht deiner Meinung war.
Noch ein ;-), damit es nur Spass sein soll...
Wichtigtuer😠
Zitat:
@golf-fahrer schrieb am 25. Oktober 2017 um 09:02:08 Uhr:
Zitat:
@ulli_car schrieb am 25. Oktober 2017 um 08:45:47 Uhr:
Sag das nicht so laut sonst dreht hier wieder einer voll durch und zählt dir auf wie oft sich der TE immerhin gemeldet hat...;-)
Gruß
Ulli[Beitrag editiert - Sachlich bleiben - Polmaster/MT-Moderation]
Zeig mir die Stelle, wo ich VOLL durchgedreht bin.🙄
Nur weil ich nicht deiner Meinung war.
Noch ein ;-), damit es nur Spass sein soll...
Wichtigtuer😠
Muss das denn sein?
Fühl dich doch nicht gleich wieder persönlich angegriffen. Bist du auf der Straße auch so aufbrausend?
Ich habe es tatsächlich eher lustig gemeint und komm in meinen Beiträgen meistens auch ohne Schimpfwörter und Beleidigungen aus, das sollte man von einem Forumsmitglied schon erwarten können welches schon so lange dabei ist wie Du.
Es hätte ein "vermutlich hast du Recht!" auch gereicht.
Also nimm's nicht so schwer, ich wünsche Dir trotzdem einen schönen Tag was auch immer du heut machen musst.
Gruß
Ulli
Sorry wegens meines Beitrags, ich wollte hier wirklich kein böses Blut anfachen. Ich fühle mich nur etwas unfair benutzt von Leuten, die sich solche Späße erlauben.