Autohaus verweigert Auslieferung von Neufahrzeug

VW Tiguan 2 (AD)

Folgendes möchte ich dem Forum mitteilen, in der Hoffnung, dass jemand evtl. einen ähnlichen Fall kennt und einen Tipp hat.

Ich habe im Mai 2017 einen neuen Tiguan bei einem VW-Autohaus bestellt.
Dieser wurde in der 33.KW an dieses Autohaus geliefert. Zuerst vertröstete der Händler mich in Bezug auf die Übergabe auf etwa 35.KW, da er den Fz-Brief noch nicht hat. Da die Auslieferung in der Woche nicht klappte forderte ich einen schriftlich bestätigten VERBINDLICHEN Übergabetermin, den ich dann auch bekam.
Dieser verbindliche Termin, der in der 36. KW war, lies der Händler platzen, weil er es versäumte den Fz-Brief zu besorgen. Somit ist er jetzt schon seit ca. 4 Wochen in Verzug.
Die vertraglich vereinbarte Zuzahlung, die ich neben der Inzahlungnahme meines Gebrauchten vereinbart habe, habe ich dem Händler bereits überwiesen; ohne dass ich eine Quittung darüber erhielt.

Ettliche Schreiben meines dann eingeschalteten Anwalts und weitere Terminsetzungen führten nicht zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Händler verspricht von Woche zu Woche, dass es dann in ein paar Tagen wirklich klappt und wenn der Termin kommt, hört man nichts mehr davon.
Mittlerweile kommt man weder telefonisch noch schriftlich zu ihm durch. Absolute Funkstille im VW-Autohaus!

Von seiten VW hat sich schon der Vertriebsleiter eingeschaltet. Dem wird von Händler auch nur versprochen, dass er das Fahrzeug bald ausliefert, was dann doch nicht geschieht.
Der Händler tanzt also sowohl VW als auch dem Kunden auf dem Kopf rum und ist absolut untätig.

Ich stehe also seit Wochen mit der VW-Kundenbetreuung in Kontakt, die mir versprechen, dass sie sich "bemühen"... bisher absolut erfolglos.
Und auch mein Rechtsanwalt kommt nicht mehr durch.
Das Auto steht seit mittlerweile 7 (!) Wochen beim Händler auf dem Hof und er verweigert die Übergabe.
Ich bin wohl jetzt gezwungen, die Herausgabe gerichtlich zu erzwingen, da ich es nicht einsehe vom Vertrag zurück zu treten.

Hat jemand einen solchen Fall schon mal erlebt?
Wenn ja, wäre ich für Infos dankbar, wie die Lösung aussah oder wie die Geschichte ausging!

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.

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Zitat:

@Investigativer39

Halter hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun, nur Halter und darlehensnehmer müssen ein und dieselbe Person sein.

Auch falsch, dazu gibt es die Zulassungsrevers. Damit wird die Bank von mir, dem angegebenen Fahrzeughalter, darüber informiert, dass der Darlehensnehmer mir das bezeichnete Fahrzeug zur Benutzung überlassen hat.

Zitat:

@Xmaxer schrieb am 7. Oktober 2017 um 09:39:30 Uhr:



Zitat:

@Investigativer39

Halter hat nichts mit dem Versicherungsnehmer zu tun, nur Halter und darlehensnehmer müssen ein und dieselbe Person sein.

Auch falsch, dazu gibt es die Zulassungsrevers. Damit wird die Bank von mir, dem angegebenen Fahrzeughalter, darüber informiert, dass der Darlehensnehmer mir das bezeichnete Fahrzeug zur Benutzung überlassen hat.

Dennoch wünsche ich den TE viel Glück, den was da abläuft ist eine Bodenlose Frechheit.

Zitat:

@golf-fahrer schrieb am 7. Oktober 2017 um 08:52:40 Uhr:



Zitat:

@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:30:47 Uhr:


Wetter war heute etwas heftig, aber morgen und die Tage soll es gut werden.... 🙂

Danke! 😉

Bei schönem Wetter kann jeder....
😁

Ein Traum!!!

Ich Segel allerdings mit dem A Kat 😉

Also gestern war es zu heftig, aber heute

Super schöne Bilder!

Ich habe hier nicht alles gelesen. Das war mir zu mühsam. Erstaunlicherweise meint fast jeder, sich zu Rechtsfragen äußern zu können. Ich frage mich nur, wozu man dann Jura studieren muss.
Der Erwerb einer Sache besteht nach deutschem Recht ( ist nicht überall so ) aus 2 Rechtsgeschäften, dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft, wonach der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen und der Käufer sich verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen, u n d dem dinglichen Erfüllungsgeschäft mit der Übergabe der Sache mit dem beiderseitigen zum Ausdruck gekommenen Willen der Eigentumsverschaffung.
Mit der Haltereigenschaft und dem Status des Versicherungsnehmers hat das alles nichts zu tun. Der Eigentümer eines Fahrzeugs muss weder der Halter noch der Versicherungsnehmer sein.
Wenn hier das Autohaus bei gültigem Kaufvertrag den Wagen nicht ausliefert und übereignet, kommt es seiner Verpflichtung nicht nach, weil es zwar könnte aber nicht will oder eben nicht kann, weil möglicherweise Rechte Dritter an dem Fahrzeug bestehen.
Was dann seitens des Käufers zu tun ist, weiß jeder Anwalt. Den sollte man dann auch einschalten und nicht im Nebel nach Lösungen suchen.

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Bist du denn Jurist?
Das hier unterschiedliche Meinungen aufeinander treffen ist doch ganz normal, hier ist ja auch kein Jura-Forum. Aber ich gebe dir Recht, einige sind von ihrer Meinung sehr überzeugt.

Zitat:

@golf-fahrer schrieb am 7. Oktober 2017 um 08:52:40 Uhr:



Zitat:

@Investigativer39 schrieb am 6. Oktober 2017 um 22:30:47 Uhr:


Wetter war heute etwas heftig, aber morgen und die Tage soll es gut werden.... 🙂

Danke! 😉

Bei schönem Wetter kann jeder....
😁

... da macht es dann auch nichts, wenn jemand auf der dem Wind abgewandten Seite sitzt. 🙂

Gruß aus’m Ländle
Ulrich

Ihr diskutiert Euch hier über Besitz und Eigentum zu Tode und alles nur wegen TROLLALARM!!!
Die ganze Geschichte ist doch erfunden und der Themenstarter meldet sich nicht mehr zu Wort...
Trotzdem hat er es geschafft, dass ihr Euch 5 Seiten lang mit rechtlichen Themen konfrontiert!
Zum Totlachen wenns nicht so traurig wäre...

Zitat:

@ulli_car schrieb am 7. Oktober 2017 um 16:29:26 Uhr:


Ihr diskutiert Euch hier über Besitz und Eigentum zu Tode und alles nur wegen TROLLALARM!!!
Die ganze Geschichte ist doch erfunden und der Themenstarter meldet sich nicht mehr zu Wort...
Trotzdem hat er es geschafft, dass ihr Euch 5 Seiten lang mit rechtlichen Themen konfrontiert!
Zum Totlachen wenns nicht so traurig wäre...

Blah blah blah...
Der TE hat sich gestern MEHRMALS gemeldet.
Jetzt ist er EINMAL einen halben Tag nicht hier und schon....

http://www.juraforum.de/.../...hrzeugbrief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz

Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Irgendwie komisch mit dem TE.
Wenn es das Autohaus tatsächlich gibt, würde ich da eine Sitzblockade machen, wenn die Angaben alle stimmen (Auto ist bezahlt, das Alte muss nur noch übergeben werden bei Abholung des Neuen)-
Alles nur telefonisch und dann kommt man da nicht mehr durch - hört sich an wie ausgedacht.

Da stimme ich dir vollkommen zu.
Der TE ist abgetaucht ohne auch nur eine Andeutung zum Autohaus zu machen.
Und wenn jemand so naiv ist und sein Fahrzeug anzahlt ohne auch nur irgendetwas in der Hand zu haben - sorry aber dann - selber schuld...
ABER ich denke fast so dumm kann keiner sein und manche finden diese TROLLTHREATS enorm lustig

Zitat:

Der TE ist abgetaucht ohne auch nur eine Andeutung zum Autohaus zu machen.

Warum sollte er so bescheuert sein, dass Autohaus zu nennen, ohne dass alles geklärt ist?
Abgetaucht? LOL, muss man extra für dich alle habe Stunde online sein?

Ob der Themenstarter jetzt ein Forentroll ist oder nicht, mag ich nicht bewerten.
Leider habe ich mit meinem VW-Autohaus in Wetter/NRW ähnliche Erfahrungen gemacht.
Tiguan HL wurde von VW an das Autohaus geliefert, aber der Brief fehlte. Fz. stand über 14 Tage ungeschützt auf dem Hof, da der Brief zwecks Zulassung „unauffindbar“ war. Die Verkäuferin (hat das AH inzwischen verlassen) berichtet, dass das wohl öfters vorkommt, da wegen der hohen Neuwagenverkäufe und der entsprechenden Inzahlungnahmen die Kreditlimits erreicht werden. Denn die hereingenommenen Gebrauchtwagen verkaufen sicht nicht so schnell wie die Neuwagen. Ergo entstehen Finanzlücken. Und VW gibt die Briefe nur gegen Bares heraus.
Nach meiner massiven schriftlichen Androhung, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn mein Fz. nicht innerhalb von 1Woche an mich zugelassen überbeben wird, hat es dann folgenden Kompromiss gegeben:
Mein Tiguan wurde aufbereitet und mit Roter Nr. in meine Garage uberführt. Im Gegenzug habe ich meinen Gebrauchtwagen OHNE Brief dem Autohaus übergeben. Briefübergabe dann Zug um Zug, wenn mein neuer Brief da ist und der Wagen vom AH zugelassen wurde. Da ich insges. 3 Fahrzeuge besitze (1 Oldtimer) konnte ich mobil bleiben. 5 Tage später war mein Brief da und der Tiguan wurde vom AH zugelassen,
Stress und Aufregung wäre vermeidbar gewesen, wenn das AH in Wetter mit offenen Karten gespielt hätte und nicht versucht hätte, mich für dumm zu verkaufen. In diesem AH kaufe ich kein Auto mehr.

Warum ist man bescheuert wenn man das Autohaus nennt? Wenn alles geklärt ist dann braucht man es eigentlich nicht nennen, wäre ja der Normalfall das der Vertrag von beiden Seiten erfüllt wird.

Wenn alles so ist, wie der TE hier geschrieben hat, würde ich da jeden Tag vor der Tür stehen, aber geht natürlich nur wenn es das Autohaus wirklich gibt, sonst kann man nur "telefonieren", wie der TE.

Zitat:

@golf-fahrer schrieb am 8. Oktober 2017 um 10:05:55 Uhr:



Zitat:

Der TE ist abgetaucht ohne auch nur eine Andeutung zum Autohaus zu machen.

Warum sollte er so bescheuert sein, dass Autohaus zu nennen, ohne dass alles geklärt ist?
Abgetaucht? LOL, muss man extra für dich alle habe Stunde online sein?

Man hört öfters von sogenannten Social Bots, könnte es sich hier um sowas handeln. Bin da nicht so firm.

Bei einem drohendem Rechtsstreit würde ich das Autohaus auch nicht nennen

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