VW 18 Zoll Chicago
Hallo,
habe gehört, dass die Chicago - Felgen von BBS exklusiv für VW hergestellt werden.
Kann mir jemand diese Aussage bestätigen, möchte kein Dublikat kaufen und
wenn man die Felgen direkt bei VW kauft wird man ja arm.
Danke für Eure Antwort
Tiloaus WE
22 Antworten
Zitat:
Ist nicht mehr notwendig. Lt. VW Individual wurden die Felgen mittlerweile in der EWG ergänzt.
Guten Abend Gemeinde,
habe mir jetzt auch die Chicago's montiert. Ich werde aus der Sache nicht schlau.
Muss ich jetzt mit dem Teilegutachten zum TÜV? oder reicht es, wenn es das Teilegutachten mitführe?!
8Jx18 ET44 mit Pirelli Rosso 235/40 R18
Passat 3C Highline 2.0TDI BJ.07
MFG Sacha
Hallo Leute, habe mir ebenfalls die Chicagos besorgt und wollte kommenden Samstag montieren.
Ich fahre Passat wie in Sig zu lesen, was muss da genau geändert werden? Wäre mir irgendwie neu...
Laut EWG kann ich sie fahren. Was soll ich demnach noch am Standardfahrwerk ändern?
Zitat:
Original geschrieben von Asango1
Moin,
auch daran denken das die Chicago Felgen, selbst wenn sie vom Werk inkl. Sportfahrwerk montiert sind, dem TÜV vorgeführt werden müssen erst dann besteht eine Betriebserlaubnis. Handbuch letzte Seite Volkswagen Individual.Gruß
Asango1
wat is los? du willst mir allen ernstes erklären, daß ich mit einem passat, der mit sportpaket und 18" chicagos bestellt und vom werk so geliefert wird, noch zum tüv fahren und es eintragen lassen muss? ja nee is klar. 🙄
anscheinend waren früher nicht mal diese flapps notwendig, wie es jetzt aussieht, keine ahnung...da ja seit einiger zeit die komplette lauffläche abgedeckt sein muss...diese opel GSI extrem versionen, wo der 195er auf einer 9" felge einige zentimeter raussteht, wird ja zum glück nicht mehr eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von Ac!d
Guten Abend Gemeinde,Zitat:
Ist nicht mehr notwendig. Lt. VW Individual wurden die Felgen mittlerweile in der EWG ergänzt.
habe mir jetzt auch die Chicago's montiert. Ich werde aus der Sache nicht schlau.
Muss ich jetzt mit dem Teilegutachten zum TÜV? oder reicht es, wenn es das Teilegutachten mitführe?!
8Jx18 ET44 mit Pirelli Rosso 235/40 R18Passat 3C Highline 2.0TDI BJ.07
MFG Sacha
Also ich habe die Chigagos ab Werk drauf und am Ende des VW Bordbuches ist das VW Teilegutachten für die Felgen. Meine Felgen sind auch im Brief und Schein eingetragen. Also mal eben draufschrauben und losfahren ist nicht...
Da musst nochmal zum TÜV.
Ähnliche Themen
aber sicher nicht, wenn das teil "ab werk" verbaut ist! zumindest nicht bei großserienherstellern wie es VW ist. da muss bei einem serienfahrzeug bzw änderungen, die als option vom hersteller/werk angeboten und geliefert werden, niemand zum tüv.
ich hatte noch bei keinem fahrzeug derartiges eingetragen, ob sportfahrwerk oder andere räder...beim passat stehen auch die standardräder in 16" und 205er drinnen. das fahrzeug befindet sich dennoch in auslieferungszustand und ist somit zugelassen.
und eine eintragung in die fahrzeugpapiere ist auch nur bei wenigen änderungen erforderlich, nur bei umfangreichen änderungen, wie zb. hubraum od. leistung,... besonders dann, wenn die änderung auch einfluss auf steuer bzw versicherung hat
räder od ein fahrwerk müssen garnicht im brief bzw schein eingetragen werden bzw stehen...was aber nicht bedeutet, daß man viele dinge nicht vom tüv ansegnen lassen muss! dafür hat man dann zb. das TGA (wie auch ABE) das man mitführen muss.
und bevor jetzt einige schreien: natürlich darf es jeder trotzdem in seinen brief und schein eintragen lassen, wenn er möchte und die kleine gebühr zahlt, muss er aber nicht *gg*
...ist doch ein alter Hut. Hier steht alles drin.
http://www.juraforum.de/.../...g-und-wirksamkeit-der-betriebserlaubnis
Paragraph 19(3) StVZO ist zutreffend.
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
das fahrzeug befindet sich dennoch in auslieferungszustand und ist somit zugelassen.
Wenn dir VW das Auto mit den Heckleuchten vorn verkauft ist es zugelassen, weil es so ausgeliefert wurde?
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
und eine eintragung in die fahrzeugpapiere ist auch nur bei wenigen änderungen erforderlich, nur bei umfangreichen änderungen, wie zb. hubraum od. leistung,...
vgl. §19(3) STVZO
Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
räder od ein fahrwerk müssen garnicht im brief bzw schein eingetragen werden bzw stehen...was aber nicht bedeutet, daß man viele dinge nicht vom tüv ansegnen lassen muss! dafür hat man dann zb. das TGA (wie auch ABE) das man mitführen muss.
Wenn du noch einen SCHEIN hast, dann MUSS ein Fahrwerk eingetragen sein ebenso geänderte Felgen. Wenn du Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 hast, dann wirds auch eingetragen. Das TGA bringt dir, wenn du es mitführst rein gar nichts, da es nichts darüber aussagt, ob die Verwendung am Fahrzeug, so wie das Teil verbaut ist richtig ist. Was man so alles eintragen kann, siehe Anhang, Zulassungsbescheinigung Teil 1 von meinem Golf.
( Ja, der Wagen steht schon seit über 2 Jahren rum...)
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Wenn dir VW das Auto mit den Heckleuchten vorn verkauft ist es zugelassen, weil es so ausgeliefert wurde?Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
das fahrzeug befindet sich dennoch in auslieferungszustand und ist somit zugelassen.
Sorry, aber wir reden hier von üblichen änderungen wie räder od fahrwerk (die es genauso auch ab werk gibt) und nicht von konstruierten dingen wie heckleuchten vorne...so ein schwachsinn.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
vgl. §19(3) STVZOZitat:
Original geschrieben von RomanA6
und eine eintragung in die fahrzeugpapiere ist auch nur bei wenigen änderungen erforderlich, nur bei umfangreichen änderungen, wie zb. hubraum od. leistung,...
und mit eintragung in die fahrzeugpapier war gemeint, daß man es nicht eintragen bzw die änderung eintragen lassen muss, was nicht bedeutet, daß man es nicht durch tüv od dekra ansegnen lassen muss...das sind zwei paar schuhe.
Zitat:
Original geschrieben von Masterb2k
Wenn du noch einen SCHEIN hast, dann MUSS ein Fahrwerk eingetragen sein ebenso geänderte Felgen. Wenn du Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 hast, dann wirds auch eingetragen. Das TGA bringt dir, wenn du es mitführst rein gar nichts, da es nichts darüber aussagt, ob die Verwendung am Fahrzeug, so wie das Teil verbaut ist richtig ist. Was man so alles eintragen kann, siehe Anhang, Zulassungsbescheinigung Teil 1 von meinem Golf.Zitat:
Original geschrieben von RomanA6
räder od ein fahrwerk müssen garnicht im brief bzw schein eingetragen werden bzw stehen...was aber nicht bedeutet, daß man viele dinge nicht vom tüv ansegnen lassen muss! dafür hat man dann zb. das TGA (wie auch ABE) das man mitführen muss.( Ja, der Wagen steht schon seit über 2 Jahren rum...)
das mitführen des TGA war zusätzlich zum tüv/dekra gemeint, habe ich auch so geschrieben.
wenn man ein TGA hat, muss man das fahrzeug nach einbau dem tüv od dekra vorführen, das TGA im auto mitführen. das mitführen ersetzt nicht das vorführen beim tüv, hab ich auch nicht geschrieben.
und wer eine ABE hat, muss diese nur mitführen, der muss nichtmal zum tüv -> ausnahme wenn die ABE zusätzlich umbauten am auto verlangt!
eigentlich ist mir das alles egal, mein auto hat das ganze ab werk und nichts nachträglich! und wenn man ein fahrzeug mit optionen ab werk kauft, kann ich auch davon ausgehen...das der hersteller alle prüfungen und freigaben dafür hat und das fahrzeug eine BE hat!