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VSD-Ersatzrohr eintragen lassen

Themenstarteram 25. Juni 2005 um 14:04

Hi

Hat schonmal jemand versucht an einem C ein VSD-ERsatzrohr eintragen zu lassen? Wenn ja, wie hats geklappt, und wieviel hats gekostet?

Danke schonmal!

 

MfG Andreas

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11 Antworten
am 25. Juni 2005 um 14:38

Bei 'nem früher gefahrenen Golf 2 TD habe ich ein Ersatzrohr für den Vorschalldämpfer abgenommen und eingetragen bekommen. Der Vorschalldämpfer paßte durch einen nachträglich montierten Unterfahrschutz nicht mehr zwischen Fahrzeugboden und Unterfahrschutz. Wegen des ohnehin sehr leisen Abgasgeräusches eines Dieselmotors war die Abnahme auch kein Problem. Man hörte keinen Unterschied.

Die Eintragung lautete: "...auch genehmigt: Abgasanlage Eigenbau mit 1 Schalldämpfer (Nr.: Teilenummer) - nur bei Verwendung von Serienteilen zulässig..." Die Geräuschentwicklung blieb unverändert.

Heute kannst Du eine solche Abnahme ohnhin vergessen. Es sind nur noch Abnahmen zulässig, die das Emmissionsverhalten des Fahrzeuges nicht verschlechtern. Es geht also nicht, einen Euro 1-Motor in eine Euro 2-Karosse einzubauen. Und Emmissionen sind auch Geräusche. Lauter werden darf ein heutiges Fahrzeug nur noch in wenigen Ausnahmefällen, z. B. durch eine Leistungssteigerung.

Fahrzeuge mit einer Einstufung nach Euro 3 oder 4 sind dabei fast nicht mehr veränderbar.

Übrigens: Kein aktuell mit ABE verkaufter Sport-Endschalldämpfer für ein Euro 3- oder 4-Auto darf lauter sein als die Serienanlage. Vielleicht klingt er minimal anders. Alles andere bewegt sich in einer Grauzone oder ist schlicht mal unzulässig.

ein Euro 2 Motor darf in ein Euro 1 Auto eingebaut werden, die Abgasnorm verbessert sich ja ;) Aber das Abgas und Geräuschverhalten, darf sich nicht verschlechtern. Probieren kann man es ja, ist aber auf jeden Fall eine Einzelabnahme, bei der auf jeden Fall ein Geräuschgutachten gemacht werden muss evtl. sogar ein Leistungsdiagramm, was vielleicht teuer werden könnte und wenn es nix wird is das Geld weg. Ich wollte aber auch versuchen ein Ersatzrohr eintragen zu lassen, mal schaun was der Tüv dazu sacht

Dann erklärt mir mal wie dann ein ATU Schalldämpfer zulässig sein kann. Wenn der nach ner längeren Autobahnfahrt loslegt ist der 100pro lauter als Serie.

am 26. Juni 2005 um 8:42

Das stimmt so nicht!! Natürlich darf ne neue Anlage lauter sein!!! Für die Polizei gilt die Grenze von 90 db bei 3000U/min. Alles was lauter ist, ist nicht mehr zulässig, alles was drunter ist und eingetragen ist no prob. Übrigens wenn ihr ne Anlage habt die eingetragen ist, aber trotzdem lauter als 90 db, so ist das auch nicht zulässig. Aber ich glaube kaum das die Serienanlage vom Corsa auf 90db kommt!!!

Themenstarteram 26. Juni 2005 um 10:18

Danke für die bisherigen Antworten!

Ich hab jetzt mal beim TÜV angefragt. Mal schauen, was die sprechen.........

am 26. Juni 2005 um 11:31

Meines Wissens lassen sich die Vorschalldämpfer von Remus eintragen. Gibts allerdings laut Remus Homepage nur für den 1.0 12V.

NACHRÜST-AUSPUFFANLAGEN dürfen nicht lauter als das Original sein. Mit einer

EG-Betriebserlaubnis s (EG-BE), erkennbar am ein gestanzten kleinen e (plus Länderziffer),

ist eine Eintragung in die Papiere nicht nötig. Die Fälschung einer BE gilt als Straftat.

Im Kfz-Schein gibt's zwei Werte für die maximal zulässige Lautstärke: das Fahr und das

Standgeräusch. Letzteres kann bei Kontrollen durch die Polizei gemessen werden.

Gemessen wird drei Mal in einem Abstand von 50 Zentimetern und im 45- Grad-Winkel

längs zur Auspufföffnung. Als Drehzahl gilt die Hälfte der Nenn-Drehzahl

(falls diese über 5000 liegt, unter 5000 gelten drei Viertel).

Der lauteste der drei Messwerte gilt, davon wird eine Toleranz von fünf dB(A) abgezogen.

Ist der ermittelte Wert höher als der Wert im Kfz-Schein, gilt die Betriebserlaubnis des

Motorrads/ Auto als erloschen. Als Bußgeld sind 100 Mark und 36 Mark Verwaltungskosten fällig.

Hat der Auspuff eine gültige BE

und ist (ohne daß daran manipuliert wurde) dennoch zu laut, so wird der Fahrer und nicht

im der Hersteller dafür verantwortlich gemacht.

Die Polizei darf in keinster Weise sicherstellen!!!!!!!! Es sei denn, sie

kann an Ort und Stelle schriftlich den Nachweis über ein oder mehrere

gestohlen gemeldeter Teile vorweisen. Oder das Fahrzeug ist Bestandteil

einer Straftat.

Die vorrübergehende Wegnahme eines Fahrzeugs bedeutet einen Eingriff in das

Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.

Ein Eingriff in das Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen

Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff

im konkreten Fall zulässt.

Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten

vorzuhalten.

Es heißt im § 17 STVZO: Bei allen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch

defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich

einen Mängelbericht nach § 17.... ausstellen, der in angemessener Zeit(1-2

Wochen) zu überprüfen ist.

Die zuständigen Behörden können lediglich den Betrieb des Fahrzeugs

untersagen, solange die Mängel nicht behoben sind.

Das offiziell nicht erhältliche Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen

nicht entspricht(§ 49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der

Polizei verpflichtet, (z.B. Auspuff) den Schallpegel im Nahfeld feststellen

zu lassen.

Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die

Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km

beträgt.

am 28. Juni 2005 um 20:06

Hi,

hmm das habe ich auch versucht, allerdings bei ner Werkstatt die auch nen TüV da haben. Zuerst hieß es ja das machen wir ,wir mögen ja tuning und so bla bla dann als ich da war ,hä nen corsa mit ersatz rohr ? ne sorry das hat ja vom werk aus kein tüv =( es hat keinen interessiert obs leise oder laut ist.

Wünsch dir viel glück , wer weiss vielleicht machen die es sogar . Wenn ja musst mir sagen wo ich lasse meins auch eintragen fahre ein halbes jahr ohne TüV auf eigen gefahr damit rum und jetzt im sommer wirds doch schon lauter :)

grüsse

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 16:05

Hi

Hier mal die (traurige) Antwort vom TÜV:

Zitat:

Sämtliche abgasrelevanten Teile müssen entweder in der FZ-ABE aufgeführt sein, oder eine eigene ABE besitzen. Ein Ersatzauspuffrohr ohne ABE ist nicht erlaubt, und kann auch nicht eingetragen werden. Bei eingebautem Rohr erlischt die Betriebserlaubnis des KFZ.

ja gut jeder Auspuff hatte mal keine ABE bis irgendein Hersteller zum TÜV gegurkt ist und das ganze dann eine Abnahme hat machen lassen, also müsste das im individuellen Fall auch gemacht werden können, solange die Richtlinien eingehalten werden, wird halt ensprechend kosten

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 18:12

hm. klingt irgenwie logisch......

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