vorzeitig raus aus leasingvertrag
hallo forum
es ist ein witz!
meine freundin lebt in ch und wird nun nach d kommen.
keiner, weder ihr händler in zürich , noch bmw ch oder bmw d kann auskunft geben, was sie nun für möglichkeiten hat.
also außer wartezeiten in schier endlosen telefonschleifen nix gewesen
die situation ist folgende
leasingstart 01.04.08
einmalige leasingsonderzahlung 15000 chf
jetzt will sie entweder
1. den vertrag kündigen
?was ist dann mit der leasingsonderzahlung
?fallen kosten an, welche wie hoch?
2. aus auto mit nach d nehmen
?geht das
?wie geht das
auf alle mit "?" versehenen fragen konnten o.g. marktteilnehmer keine auskunft geben
zb meinte der bmw-händler in zürich, dass sie bei vorzeitiger kündigung nichts von der leasingssonderzahlung zurück bekäme
bitte um eure hilfe
danke
23 Antworten
Sorry liebe Forumsmitglieder, hier war bisher nur eine Antwort fuer die Schweiz richtig korrekt und dienlich, vielleicht muss man es noch erklaeren:
Man ruft die Leasinggesellschaft an und sagt, man moechte das Auto JETZT uebernehmen und kaeuflich erwerben; Du kriegst einen Einzahlungsschein mit der Amortisationssumme, zahlst ein und das Auto ist Dir und der Leasingvertrag Geschichte. Damit muss man auch nicht die Sanktionen die bei einer Kuendigung im Vertrag stehen hinnehmen, also das Zurueck-Kalkulieren auf eine kuerzere Vertragszeit als ursprunglich zugrunde gelegt. Voraussetzung fuer diese vorteilhafte Loesung ist, dass Du natuerlich liquid bist. Ich gehe davon aus, da Leasing ja nicht als Kreditersatz gewaehlt werden sollte, sondern weil man das hoffentlich fuer einen Kauf vorhandene noetige Kapital besser verzinslich angelegt hat.
Off-Topic: Besser Ihr macht das umgekehrt und lebt beide in der Schweiz, das ist a) problemlos und b) die meisten Eurer Landsleute sind gefuehlt sowieso schon da 😁 Merry christmas
Hi
ich bin mir sicher, dass das genau meiner Antwort entspricht. Das Problem wird schlicht die Höhe der bei euch sogenannten "Amortisationssumme" sein. Sie wird sicher nicht in einem realen Verhältnis zum Marktwert des Fahrzeugs liegen.
Schönen Gruß
Jürgen
glaubt immer noch nicht an selbstlose Schweizer Banken. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gseum
Hiich bin mir sicher, dass das genau meiner Antwort entspricht. Das Problem wird schlicht die Höhe der bei euch sogenannten "Amortisationssumme" sein. Sie wird sicher nicht in einem realen Verhältnis zum Marktwert des Fahrzeugs liegen.
Schönen Gruß
Jürgen
glaubt immer noch nicht an selbstlose Schweizer Banken. 😉
Genau, abhaengig auch von der Hoehe einer allfaelligen ersten grossen Zahlung, da kann nur er/sie selbst das genau wissen. Aber immerhin ein Weg da raus.
Zitat:
Original geschrieben von alphie
hallo forumes ist ein witz!
meine freundin lebt in ch und wird nun nach d kommen.
keiner, weder ihr händler in zürich , noch bmw ch oder bmw d kann auskunft geben, was sie nun für möglichkeiten hat.
also außer wartezeiten in schier endlosen telefonschleifen nix gewesendie situation ist folgende
leasingstart 01.04.08
einmalige leasingsonderzahlung 15000 chfjetzt will sie entweder
1. den vertrag kündigen
?was ist dann mit der leasingsonderzahlung
?fallen kosten an, welche wie hoch?2. aus auto mit nach d nehmen
?geht das
?wie geht dasauf alle mit "?" versehenen fragen konnten o.g. marktteilnehmer keine auskunft geben
zb meinte der bmw-händler in zürich, dass sie bei vorzeitiger kündigung nichts von der leasingssonderzahlung zurück bekämebitte um eure hilfe
danke
Bist du noch sicher, das Sie die richtige ist😉😁
Das ist eigentlich ein Finazsupergau bis zu 2/3tel der Laufzeit solltet Ihr das Fahrzeug am besten noch weiter behalten.-
Gruß MArtin
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vielen dank für alle eure antworten und tipps
uns ist auch klar, dass dies ei finangau ist, aber die situation ist wie sie ist.
soweit ich es für für zusammenfasse
a. rauskaufen
b. leasingvertrag auf einen schweizer umschreiben und das auto in d weiterfahren...
mal abgesehen davon, ob man jemanden findet: geht das ?
Antwort:
a) hängt vom Leasingvertrag ab. Bedingungen durchlesen, Gesellschaft fragen.
b) meines Wissens nein. Als Deutscher darfst Du kein Auto mit ausländischem Kennzeichen fahren (Steuerhinterziehung). Am besten googeln. Es gibt aber auch Threads zu dem Thema.
warum sollte das nicht gehen?
jemand "übernimmt" den wagen in ch und "überlässt" ihn dann meiner freundin
Wenn ich richtig verstanden habe, bist Du deutscher Staatsbürger, Deine Freundin Schweizerin. Soweit ist weiß, ist es für Deine Freundin bis zu 1 Jahr möglich, hier den Wagen zu nutzen. Das Problem tritt auf, wenn Du als Deutscher ein Auto mit "nicht-EU" Kennzeichen fährst. a) muß in D ein Auto an seinem Standort zugelassen sein (es gibt auch eine "internationale Zulassung"😉 und b) mußt Du als Deutscher wenn Du in Deutschland Auto fährst die deutsche KFZ-Steuer zahlen. Ein Bekannter von mir hatte schon einmal richtig Ärger, weil er mit dem Wagen seinen (damaligen) Schwiegereltern unterwegs war. Der Schwiegervater war EU-Abgeordneter und hatte ein spezielles, steuerfreies EU Kennzeichen. Ist aber schon länger her.
Aber wie gesagt: Ich weiß es nicht genau, googeln oder gleich bei den "zuständigen Stellen" fragen: Straßenverkehrsamt, CH-Konsulat...
@tplus
ich glaube fast, du hast recht
diese lösung wäre ja auch nur eine "graulösung" bis max leasingende und nicht für immer
thanx für deinen hinweis
frohes fest!