Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause

Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.

An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.

Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.

Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:


...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.

Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".

Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!

sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.

Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.

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Jemand zeigt bei der Polizei eine Unfallflucht oder eine andere Sttraftat an. Die Polizei ermittelt diesen Sachverhalt und teilt die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldbehörde mit. Von diesen Behörden wird der Beschuldigte oder Betroffene dann bei Gericht angeklagt oder mit einem Bußgeld belegt.
Im hier vorliegenden Fall handelt es sich um schlichte polizeiliche Ermittlungen, an denen man sich beteiligen kann oder nicht. Wenn die Polizei keine weiteren Ermittlungen anstellen kann, weil die Zeugen nicht mitwirken, geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Die kann dann den Beschuldigten vorladen.
Offensichtlich handelt es sich nicht um einen "großartigen" Fall, weil die Polizei dann nicht so lange Fristen gesetzt hätte. Ich würde dem TE also raten, bei seiner Meinung zu bleiben und die polizeilichen Ermittlungen zu unterstützen.
Im übrigen würde ich mich wehren bzw. mich nicht bei den Ermittlungsbehörden melden, wenn ich, nur weil ich Halter bin, als Beschuldigter oder Betroffener angeschrieben würde. Das hat dann auch was mit möglicher Verjährung zu tun. Es gab auch schon Ermittlungsverfahren wegen Verfokgung Unschuldiger.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 12. August 2018 um 01:28:54 Uhr:


Im übrigen würde ich mich wehren bzw. mich nicht bei den Ermittlungsbehörden melden, wenn ich, nur weil ich Halter bin, als Beschuldigter oder Betroffener angeschrieben würde. Das hat dann auch was mit möglicher Verjährung zu tun. Es gab auch schon Ermittlungsverfahren wegen Verfokgung Unschuldiger.

Und das mit recht, wobei ich nicht glauben kann bzw. stark bezweifle, dass der Halter eines am Unfall beteiligten Fahrzeugs als Beschuldigter angeschrieben wird. Ich kenn es zumindest anders. Aber das muss ja nichts heißen. Polizei arbeitet ja nicht überall gleich.

Och.......

Zitat:

@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 17:49:42 Uhr:


Ich hätte dann gerne, dass der tatsächliche Unfallfahrer ermittelt wird, nicht ein völlig Unbeteiligter. Zu welcher Gruppe der Vater des TE nun tatsächlich gehört, kann ich von hier aus auch nicht beurteilen.

Und wie soll das die Polizei tun, wenn sie keinen vorladen kann/darf ? Bzw. sich jeder Angeschriebene weigert, der Einladung Folge zu leisten ?

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Darf sie doch. Sie soll das nur korrekt machen.

Ein Beschuldigter darf schweigen. Wenn ein passender Schaden am Auto vorhanden ist, ist die Ermittlung des Täters für die Schadensregulierung nicht nötig. Die HP-Versicherung reguliert und holt sich ggf. einen Teil wieder zurück.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 08:53:04 Uhr:


Darf sie doch. Sie soll das nur korrekt machen.

Und wie sähe das aus, wenn sie es korrekt machen würde ?

na so ähnlich

Und wir kennen hier den genauen Inhalt des Schreibens, welches der TE erhalten hat ?

Und mal nebenher: Wie würde wohl die Aussage einiger hier lauten, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt worden wäre? Würde man dem möglichen Täter genau die gleichen ,,Rechte,, zubilligen oder eher auf die Polizei schimpfen, weil diese nichts unternähme ?

Ich bin leider öfter in dieser Situation weil hier einige zu ungeschickt sind, die Autos beim Parken nicht zu beschädigen. Ungefähr die Hälfte der Schädiger ist ehrlich und der Rest haut einfach ab. Wenn ich denke die Schäden könnten zueinander passen, dann hole ich die Polizei hinzu und die schaut sich das an. Manchmal hat das Erfolg und manchmal nicht. Ich schimpfe nicht darüber. Ich nehme das so hin.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 09:23:19 Uhr:


Wenn ich denke die Schäden könnten zueinander passen, dann hole ich die Polizei hinzu und die schaut sich das an.

Moin,

aber jetzt ja der spannende Teil: Wenn die Polizei dann kommt, feststellt "Jau könnte passen" und dann sagt "Aber weiter machen wir nicht, weil wir als Polizei den Halter nicht als Zeugen vorladen dürfen, weil er ja auch Beschuldigter sein könnte", dann nimmst du das auch so hin?

Die gegnerische Versicherung sagt dir dann "Jaja, mag sein. Aber wir warten erstmal bis wir das offizielle Ermittlungsergebnis der Polizei haben"

Das einfachste wäre es, wenn dem Schreiben ein Merkblatt mit Rechten & Pflichten beiliegt .

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 12. August 2018 um 11:34:49 Uhr:


Das einfachste wäre es, wenn dem Schreiben ein Merkblatt mit Rechten & Pflichten beiliegt .

Das müsstest dann auch wieder aufdröseln nach Zeuge und Beschuldigter. Hinzu kämen neuerdings die Geschlechter-/Gendertypische Trennung, verschiedene Sprachen. Wenn man dann alles politisch korrekt verpackt hat, brauchst eine Spedition, um die Einladung abzuschicken.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. August 2018 um 10:24:53 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 09:23:19 Uhr:


Wenn ich denke die Schäden könnten zueinander passen, dann hole ich die Polizei hinzu und die schaut sich das an.

Moin,

aber jetzt ja der spannende Teil: Wenn die Polizei dann kommt, feststellt "Jau könnte passen" und dann sagt "Aber weiter machen wir nicht, weil wir als Polizei den Halter nicht als Zeugen vorladen dürfen, weil er ja auch Beschuldigter sein könnte", dann nimmst du das auch so hin?

Die gegnerische Versicherung sagt dir dann "Jaja, mag sein. Aber wir warten erstmal bis wir das offizielle Ermittlungsergebnis der Polizei haben"

Sonst bist Du ja nicht so doof, also antworte ich nochmals wiederholend. Den/die Beschuldigte(n) kann die Polizei anschreiben, aufsuchen oder ansprechen. Es soll dabei schlicht der tatsächliche Status als Beschuldigte(r) benannt werden und nicht wahrheitswidrig der eines Zeugen. Hast Du's nun mal langsam kapiert?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 13:47:48 Uhr:


Den/die Beschuldigte(n) kann die Polizei anschreiben, aufsuchen oder ansprechen. Es soll dabei schlicht der tatsächliche Status als Beschuldigte(r) benannt werden und nicht wahrheitswidrig der eines Zeugen. Hast Du's nun mal langsam kapiert?

Die Polizei weiss doch aber noch gar nicht, ob der Fahrer was damit zu tun hat. Nehmen wir mal an, du wirst beschuldigt, kannst aber bei der Polizei ein Alibi vor-/nachweisen. Da wärst doch im Anschreiben zu Unrecht beschuldigt oder ?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 13:47:48 Uhr:


Sonst bist Du ja nicht so doof, also antworte ich nochmals wiederholend. Den/die Beschuldigte(n) kann die Polizei anschreiben, aufsuchen oder ansprechen. Es soll dabei schlicht der tatsächliche Status als Beschuldigte(r) benannt werden und nicht wahrheitswidrig der eines Zeugen. Hast Du's nun mal langsam kapiert?

Wobei das "wahrheitswirdrig" einzig und allein deiner Phantasie entspringt und von dir in deiner unnachahmlichen Art als festgemeißelte Tatsache dargestellt wird.
Manche glauben das dann sogar.

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