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Fahrerflucht

Themenstarteram 15. August 2009 um 11:15

Hallo Leute,

 

Habe einen riesen Fehler gemacht. Bin vor ein paar Tagen von einer Veranstaltung heimgefahren und an der Straßenseite waren viele betrunkene Jugendliche unterwegs. Ich habe 2 betrunkene Frauen mit meinem Autospiegel gerammt. Die beiden Frauen sind dabei über die Böschung gefallen und haben sich dabei leicht verletzt. Da ich dachte, daß betrunkene Jugendliche mein Auto demolieren wollen, dachte ich zuerst nicht daran, dass ich jemanden gerammt haben könnte. Erst am nächsten Tag erfuhr ich über Medien, daß mit den Frauen. Dauraufhin ging ich zur Polizei um mich zu melden und nach dem Befinden der Frauen zu erkundigen.

Jetzt kommt eine Strafe wg. Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung auf mich zu. Ich habe es verdient.

Ich versuch es auch gar nicht schön zu reden.

Wollt nur mal wissen mit welcher Strafe ich rechnen muss!!???

die Traurige

Beste Antwort im Thema

Hi!

Ab zum Anwalt.

Alles andere wäre noch ungeschickter.

Du hast Dich gemeldet, die Situation war ggf. unklar. Möglicherweise hast Du Dich bedroht gefühlt.

Hier gilt es m.E. nun, mit der bestmöglichen juristischen Unterstützung zur Aufklärung beizutragen und dabei die eigenen Interessen zu wahren.

Gruß,

M.

P.S.: an die Fahreignungs-Sachverständigen hier: wart Ihr dabei? Solche blöden Kommentare braucht kein mensch.

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am 15. August 2009 um 11:47

§142 StGB - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

... sofern du bereits wegen Unfallflucht angezeigt wurdest.

Ich frag mich ernstlich, wie fahrtauglich Du eigentlich warst, wenn Du a) einen Fußgänger anfährst und es b) noch nicht einmal mitbekommst ? Du mußt doch da vollkommen aus dem Umfeld ausgekoppelt gewesen sein. :rolleyes: Besoffene Fußgänger oder nicht, aber den Kontakt bekommt man mit.

Das läuft unter der Rubrik unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht. Kann im dümmsten Fall mit Gerichtsverfahren und Bewährung enden. Ups lese sogar Freiheitsstrafe. Glaube aber nicht, daß dies beim 1. mal greift.

Tippe aber Minimum auf Bewährung, heftige Geldstrafe und Fahrverbot.

Hi!

Ab zum Anwalt.

Alles andere wäre noch ungeschickter.

Du hast Dich gemeldet, die Situation war ggf. unklar. Möglicherweise hast Du Dich bedroht gefühlt.

Hier gilt es m.E. nun, mit der bestmöglichen juristischen Unterstützung zur Aufklärung beizutragen und dabei die eigenen Interessen zu wahren.

Gruß,

M.

P.S.: an die Fahreignungs-Sachverständigen hier: wart Ihr dabei? Solche blöden Kommentare braucht kein mensch.

am 15. August 2009 um 13:40

Wenn es für dich so läuft wie hier an unserem Amtsgericht bedeutet das für dich:

- ne saftige Geldbuße

- Führerscheinentzug für ein paar Monate

- ggf. Nachschulung.

Aber eins hat ja schon Matzhinrichs treffend bemerkt: ab zum Anwalt!

am 15. August 2009 um 13:54

Zitat:

Das läuft unter der Rubrik unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht.

Fahrlässige Körperverletzung wurde hier noch nicht erwähnt! Das kommt definitiv auch dazu.

 

Und der Ehrlichkeit im nachhinein der TE in allen Ehren - wenn man ZWEI Personen anfährt, das diese an eine Böschung fallen dann hat man die definitiv NICHT nur leicht mit dem Spiegel gestreift...

naja, betrunkene frauen vielleicht schon...

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

wenn man ZWEI Personen anfährt, das diese an eine Böschung fallen dann hat man die definitiv NICHT nur leicht mit dem Spiegel gestreift...

...und ein gewiefter anwalt der gegenseite wird hier mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit dem te unterstellen er wäre sturzbesoffen gefahren und hätte es deswegen nicht gemerkt...

@te: wurde bei der polizei ein alkoholtest bei dir durchgeführt?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

...und ein gewiefter anwalt der gegenseite wird hier mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit dem te unterstellen er wäre sturzbesoffen gefahren und hätte es deswegen nicht gemerkt...

Unterstellen kann man viel, es zählen vor Gericht aber nur die Beweise. "Auf Verdacht" wird keiner Verurteilt, weil er angeblich besoffen war.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

 

P.S.: an die Fahreignungs-Sachverständigen hier: wart Ihr dabei? Solche blöden Kommentare braucht kein mensch.

So etwas bekommt man mit. Wenn nicht, stimmt was mit dem Auffassungsvermögen nicht! Das Geräusch ist vergleichbar mit dem, wenn man mit dem Spiegel an einer Mauer o.ä. aneckt. Und wer das nicht mitbekommt, ist im Straßenverkehr schlicht fehl am Platze.

Aber mit dem Rest gebe ich Dir Recht. Anwalt einschalten und sehen, wie sich die Sache entwickelt.

Mit einer MPU ist im Prinzip auch noch zu rechnen, da in der Verhandlung auf Grund der Sachlage der Verdacht aufkommen kann, daß hier Mängel in der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegen.

Also ich kann die Threaderstellerin gut verstehen.

Bei uns gibt es auch viele Gegenden, wo viele schäbige Jugendliche besoffen herumlaufen.

Fährt man dann mit einem etwas teureren Auto lang, wird im Vorbeifahren dagegengetreten, Spiegel abgetreten, mitm Schlüssel langgeschrabbt, oder es fliegt die ein oder andere Flasche!

Da fährt man am liebsten so schnell es geht dran vorbei, auch wenn mal ein Stein fliegt und man auf dem Lackschaden sitzen bleibt. Denn hält man an, wird man ausgeraubt oder belästigt oder das Auto bekommt noch mehr Schäden.

Kann durchaus verstehen wieso man aus solchen Situationen schnell raus will.

Was ich noch Vergessen habe

7 Punkte in Flensburg, eine Anzeige und wenn du noch in der Probezeit bist, natürlich noch ein Aufbauseminar.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Bei uns gibt es auch viele Gegenden, wo viele schäbige Jugendliche besoffen herumlaufen.

Fährt man dann mit einem etwas teureren Auto lang...

Wenn man diese Gegenden schon kennt, kann man das Risiko minimieren, in dem man dort nicht durchfährt.

Zitat:

Original geschrieben von Juline2009

Also ich kann die Threaderstellerin gut verstehen.

Bei uns gibt es auch viele Gegenden, wo viele schäbige Jugendliche besoffen herumlaufen.

Fährt man dann mit einem etwas teureren Auto lang, wird im Vorbeifahren dagegengetreten, Spiegel abgetreten, mitm Schlüssel langgeschrabbt, oder es fliegt die ein oder andere Flasche!

Da fährt man am liebsten so schnell es geht dran vorbei, auch wenn mal ein Stein fliegt und man auf dem Lackschaden sitzen bleibt. Denn hält man an, wird man ausgeraubt oder belästigt oder das Auto bekommt noch mehr Schäden.

Kann durchaus verstehen wieso man aus solchen Situationen schnell raus will.

Wo wohnt ihr den ? Sowas in Deutschland ? Ich hoffe ich komm da nicht dran vorbei, entwerder bringen die mich um oder ich die, aber irgendjemand landet im Knast und jemand im Grab.

Back to Topic:

Nimm dir nen Anwalt und versuch so gut wie möglich aus der Sache rauszukommen, Anwälte wissen am besten was man bei sowas macht.

Sei dir aber im klaren das du verdammt große Scheisse gebaut hast, sowas ist meiner Meiunug nach nicht zu dulden, sowas hätte viel schlimmer ausgehen können, was ist wenn du jemanden lebensgefährlich verletzt hättest und er/sie/es würden im Busch an den folgen Sterben oder bleibende schäden zurückbehalten nur weil sie niemand gesehen/gefunden hat weil der Fahrer abgehauen ist.

Wenn mich jemand anfahren würde aber mir danach helfen würde, würde ich ihm verzeihen, denn er hat es bestimmt nicht mit absicht gemacht (wie du, hoffe ich). Aber wenn er dann einfach abhaut sollte er mich nicht mehr unter die Augen kommen.

Wir können hier leicht und unvoreingenommen darüber reden da wir nicht betroffen sind.

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