Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause

Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.

An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.

Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.

Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:


...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.

Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".

Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!

sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.

Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.

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Gleiterfahrer, nein, der Status als Beschuldigter wäre berechtigt, weil durch die Angaben eines anderen VT aus Sicht der Polizei nachvollziehbar Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass man mit seinem Fahrzeug an einem Unfall beteiligt gewesen ist. Ob das dann tatsächlich so ist oder nicht, das wird sich dann später herausstellen. Somit wird man wahrheitsgemäß mit dem konfrontiert, was Gegenstand der Ermittlung ist. Auch der Hinweisgeber würde nicht falsch beschuldigen, wenn er nur das Auto und ggf. einen Fahrer wahrheitsgemäß beschreibt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 12. August 2018 um 13:58:31 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 13:47:48 Uhr:


Sonst bist Du ja nicht so doof, also antworte ich nochmals wiederholend. Den/die Beschuldigte(n) kann die Polizei anschreiben, aufsuchen oder ansprechen. Es soll dabei schlicht der tatsächliche Status als Beschuldigte(r) benannt werden und nicht wahrheitswidrig der eines Zeugen. Hast Du's nun mal langsam kapiert?

Wobei das "wahrheitswirdrig" einzig und allein deiner Phantasie entspringt und von dir in deiner unnachahmlichen Art als festgemeißelte Tatsache dargestellt wird.
Manche glauben das dann sogar.

Sei so gut und lies den thread nochmal von vorne. Dann findest Du deinen Fehler selbst.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 14:12:56 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 12. August 2018 um 13:58:31 Uhr:


Wobei das "wahrheitswirdrig" einzig und allein deiner Phantasie entspringt und von dir in deiner unnachahmlichen Art als festgemeißelte Tatsache dargestellt wird.
Manche glauben das dann sogar.

Sei so gut und lies den thread nochmal von vorne. Dann findest Du deinen Fehler selbst.

Ich wüßte nicht warum

Das ist das Problem. ... 😁

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 14:20:39 Uhr:


Das ist das Problem. ... 😁

Ich weiß wovon ich rede und du behauptest hier, dass Zeugenanschreiben lediglich aus taktischen Gründen als solche deklariert werden und der Zeuge eigentlich Beschuldigter ist, ohne das auch nur einmal belegt zu haben. Nur wenn man etwas ständig wiederholt wird es nicht glaubwürdiger bzw. steigt der Wahrheitsgehalt nicht.

Wie gesagt, dieses "wahrheitswidrig" ist lediglich deiner Phanatasie entsprungen.

Der Halter eines flüchtigen Pkw , ohne dass man einen Hinweis auf den Fahrer hat, wird als Zeuge angeschrieben. Und wenn er dann wirklich kommt und sich andeutet dass er Beschuldigter wird, wird er dementsprechend belehrt. Alles andere ist Quatsch.

Aber da werden wir uns wie immer nie einig. Von daher ............

Autovermieter, Leasingsgesellschaften und sonstige Firmen als Halter sitzen in der Regel nicht selbst am Steuer. Die kann man sicherlich als bloße Zeugen ansehen. Privatmenschen als Halter fahren ihre Autos meist selbst. Deshalb halten sie sich ihr Auto. Da muss man erstmal davon ausgehen, dass der Halter auch am Steuer saß. Deshalb geht das gewöhnliche Verwarngeld für zHg-Überschreitung zunächst mal ohne Anhörung an den Halter, falls dem (automatisierten) Auswerter nicht zufällig eine Diskrepanz wie männliche / weiblich ins Auge sticht. Auch Verwarngelder für Parkverstöße gehen an den Halter mit dem Vorwurf der Eigenschaft als Fahrzeugführer. Beim 142 ist aber alles anders? Ja nee, iss klar ....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 14:45:13 Uhr:


Autovermieter, Leasingsgesellschaften und sonstige Firmen als Halter sitzen in der Regel nicht selbst am Steuer. Die kann man sicherlich als bloße Zeugen ansehen. Privatmenschen als Halter fahren ihre Autos meist selbst. Deshalb halten sie sich ihr Auto. Da muss man erstmal davon ausgehen, dass der Halter auch am Steuer saß. Deshalb geht das gewöhnliche Verwarngeld für zHg-Überschreitung zunächst mal ohne Anhörung an den Halter, falls dem (automatisierten) Auswerter nicht zufällig eine Diskrepanz wie männliche / weiblich ins Auge sticht. Auch Verwarngelder für Parkverstöße gehen an den Halter mit dem Vorwurf der Eigenschaft als Fahrzeugführer. Beim 142 ist aber alles anders? Ja nee, iss klar ....

Keine Ahnung wie das bei VG gehandhabt wird. Wir sprechen vom 142 und von nichts anderem. Und da wird der Halter eines flüchtigen Pkw nicht ohne konkreten Anlass von vorne herein als Beschuldigter angesehen und dann aus taktischen Gründen als Zeuge angeschrieben.
Habe ich selbst einige Male, genauso wie ich beschrieben habe praktiziert. Und meine Daumenschrauben und Strahler die einem ins Gesicht leuchten, habe ich während der geführten Vernehmungen in dieser Zeit auch nie aus dem Schrank geholt. Ist aber schon ein paar Jahre her. Vielleicht wurden ja inzwischen andere Sachen eingeführt. Wer weiß.
Achtung: Ironie -- Vielleicht wird die Vernehmung ja auch mit Geheimtinte geschrieben, um die Aussage dann hinterher unbemerkt ändern zu können. (Ironie Ende)
Aber jeder soll denken was er will, seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen und sich so verhalten wie er es für richtig hält.
Nur hier das Märchen verbreiten, dass jeder Sachbearbeiter ums Verrecken jedem was anhängen will, unabhängig davon ob derjenige Täter ist oder nicht, ist schlicht gesagt Blödsinn. Verfolgungswahn hatte ich das glaube ich schon mal genannt.
Die korrekte Aufklärung der Straftat ist das, was von Interesse ist. Und nichts anderes. Und das liegt jawohl primär im Sinne des Geschädigte, natürlich nicht im Sinne des Beschuldigten und seinem RA.
Aber das ist nun mal so.

Ob jemand Zeuge oder Beschuldigter ist, hat mit der Unterscheidung von Ordnungswidrigkeit und Straftat nichts zu tun. Da hapert es scheinbar am Grundsätzlichen.

Es sagte auch niemand, dass jeder Sachbearbeiter einen Beschuldigten aufs Kreuz legen will. Das hängt nur denjenigen schwarzen Schafen an, die Zeugen und Beschuldigte begrifflich nicht auseinanderhalten können / wollen.

Ein RA hat ausschließlich ein Interesse an einem rechtlich korrekten Verfahrensgang. Darauf hat auch er bei seiner Berufszulassung einen Eid geschworen. Seine gesetzliche Vergütung steht in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob der Beschuldigte freigesprochen oder verurteilt wird.

Die Garderobe ist offen. Kannst dir gerne eine passende Jacke aussuchen. Ich mache da keinen Vorschlag ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. August 2018 um 15:40:12 Uhr:


Ob jemand Zeuge oder Beschuldigter ist, hat mit der Unterscheidung von Ordnungswidrigkeit und Straftat nichts zu tun. Da hapert es scheinbar am Grundsätzlichen.

Hab ich was anderes behauptet? Gaube nicht. Ohne versteckte Sticheleien geht es bei dir wohl nicht mehr?

Zitat:

Es sagte auch niemand, dass jeder Sachbearbeiter einen Beschuldigten aufs Kreuz legen will. Das hängt nur denjenigen schwarzen Schafen an, die Zeugen und Beschuldigte begrifflich nicht auseinanderhalten können / wollen.

Deren Existenz du immer noch nicht nachweisen oder belegen kannst. Wenn es sie geben sollte, ist das ein verschwindend geringer Anteil, der dich eigentlich nicht berechtigt, hier so pauschale Aussagen zu tätigen.

Zitat:

Ein RA hat ausschließlich ein Interesse an einem rechtlich korrekten Verfahrensgang. Darauf hat auch er bei seiner Berufszulassung einen Eid geschworen. Seine gesetzliche Vergütung steht in keinem Zusammenhang mit der Frage, ob der Beschuldigte freigesprochen oder verurteilt wird.

Ja nee iss klar..... Um es mal mit deinen Worten zu sagen. Bis auf die schwarzen Schafe natürlich. Was bringt da dieser Eid.

Zitat:

Die Garderobe ist offen. Kannst dir gerne eine passende Jacke aussuchen. Ich mache da keinen Vorschlag ...

Passt alles nicht. Und die Farben gefallen mir auch nicht.

Und nun soll auch gut sein. Warn du weiter vor den fiesen Machenschaften der Ermittler/Sachbearbeiter bei der Polizei und ich mach das was ich will.

Ist ein Täter aber auch nicht gleichzeitig ein Zeuge ? Zumindest könnte er ja bezeugen, was da passiert ist.
Allerdings gibts spätestens hier Probleme: Ein Zeuge muss die Wahrheit sagen, als Täter darf ich lügen, dass sich die Balken biegen.
Ich würde es da lieber mit dem guten alten Satz halten:,, ...Zur Klärung eines Sachverhaltes.,,
Ich halte sowas auch nicht für historisch belastet, da ich ganz sicher bin, dass auch viele andere Sätze von der Stasi oder Nazis benutzt wurden. Logisch, war ja Deutsch auch deren Sprache.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 12. August 2018 um 16:49:28 Uhr:


Allerdings gibts spätestens hier Probleme: Ein Zeuge muss die Wahrheit sagen, als Täter darf ich lügen, dass sich die Balken biegen.

Da ein Zeuge sich nicht selbst belasten muss, endet an diesem Punkt die Wahrheitspflicht. Also gibt es auch kein Problem.

Kannst Du lesen ?

Das steht 2 Beiträge über Deinem !

Ne, ich wurde aufgrund meiner Eigenschaft als Fahrzeughalter als Zeuge vorgeladen. In dem Schreiben steht auch ausdrücklich drin, dass wenn zum Tatzeitpunkt ein anderer das Fahrzeug gefahren ist, dieser Adressat der Vorladung ist.

Was ist das nun, was die Polizei will ?

Eine Zeugenbefragung oder gar doch eine Befragung eines Beschuldigten ?

Wenn ein anderer als der TE gefahren ist, soll dieser an dessen Stelle kommen !

Theorie und Praxis !

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 16:24:58 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 11. August 2018 um 15:27:51 Uhr:


Der TE wird als Beschuldigerter vorgeladen.

Bitte halte Dich in Deinen Äußerungen zurück, wenn Du Dir einer Sache nicht sicher bist.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 16:24:58 Uhr:



Zitat:

@navy91 schrieb am 11. August 2018 um 15:44:45 Uhr:


Ne, ich wurde aufgrund meiner Eigenschaft als Fahrzeughalter als Zeuge vorgeladen.

Das jetzt ein bisschen doof, oder 😉

Aber ich hatte glaub ich schon darauf hingewiesen, dass hier bei MT das Rätselraten und Tipps geben ohne alle Fakten zu kennen, das schönste Hobby einiger Schlauberger ist.

Vielleicht lernst du für die Zukunft draus.

Ach ja, noch ein Tipp auf deinem weiteren MT-Weg: Bitte halte Dich in Deinen Äußerungen zurück, wenn Du Dir einer Sache nicht sicher bist.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. August 2018 um 19:07:32 Uhr:


Ne, ich wurde aufgrund meiner Eigenschaft als Fahrzeughalter als Zeuge vorgeladen. In dem Schreiben steht auch ausdrücklich drin, dass wenn zum Tatzeitpunkt ein anderer das Fahrzeug gefahren ist, dieser Adressat der Vorladung ist.

Was ein sehr merkwürdiges Verlangen ist. Soll dann der Halter als Adressat selber den Fahrer ermitteln und ihm den Brief mit kurzzeitiger hoheitlicher Befugnis förmlich zustellen? Cool.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 12. August 2018 um 20:01:14 Uhr:



Zitat:

@derbeste44 schrieb am 12. August 2018 um 19:07:32 Uhr:


Ne, ich wurde aufgrund meiner Eigenschaft als Fahrzeughalter als Zeuge vorgeladen. In dem Schreiben steht auch ausdrücklich drin, dass wenn zum Tatzeitpunkt ein anderer das Fahrzeug gefahren ist, dieser Adressat der Vorladung ist.
Was ein sehr merkwürdiges Verlangen ist. Soll dann der Halter als Adressat selber den Fahrer ermitteln und ihm den Brief mit kurzzeitiger hoheitlicher Befugnis förmlich zustellen? Cool.

Zitat:

Bitte lese erst alles bevor Du etwas kommentierst.

Das habe ich schon getan, mein Guter. Ich bleibe bei der oben formulierten Frage mit dem darüber angegebenen Bezug.

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