Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.
An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.
Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.
Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
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Wenn das Auto vermutlich in eine Straftat verwickelt war, dann hat man schon dem Opfer gegenüber die moralische Pflicht, bei der Aufklärung zu helfen.
Während der TE Zeit schindet, weil er auf die Verschwörungstheoretiker hört, hat der wahre Täter genug Zeit, die Unfallspuren zu beseitigen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 18:26:47 Uhr:
Während der TE Zeit schindet, weil er auf die Verschwörungstheoretiker hört, hat der wahre Täter genug Zeit, die Unfallspuren zu beseitigen.
Unsinn, der Termin ist sowieso erst in 2 Wochen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 18:28:46 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 18:26:47 Uhr:
Während der TE Zeit schindet, weil er auf die Verschwörungstheoretiker hört, hat der wahre Täter genug Zeit, die Unfallspuren zu beseitigen.Unsinn, der Termin ist sowieso erst in 2 Wochen.
Nix Unsinn.
Raffel mal bitte, dass es leidglich darum geht, den Beschuldigten auch als solchen anzuschreiben, damit er sich seiner Siutation bewusst ist. Das tut niemandem weh und dient der Wahrheitsfindung, weil die Ermittlungsergebnisse dann auch tasächlich verwertbar sind. Davon abgesehen kann doch am Kfz sofort eine Spurensicherung stattfinden. Muss man sich halt mal zum Fahrzeugstandort begeben. Das gehört zum Job dazu.
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Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 18:30:07 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 18:28:46 Uhr:
Unsinn, der Termin ist sowieso erst in 2 Wochen.
Nix Unsinn.
Der TE schrieb gestern, dass der Termin bei der Polizei erst in 2 Wochen ist. Sowohl er selbst als auch ein anderer hätte also reichlich Zeit, um eventuelle Unfallspuren zu verwischen. Dass er "Zeit schindet" ist unzutreffend. Also war dein Vorwurf Unsinn.
Ich merk schon. Alles nur Spezialisten hier mit jeder Menge persönlicher Erfahrung in solchen Sachen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 18:33:40 Uhr:
Ich merk schon.
Leider nicht. 😉
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 18:17:08 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 18:07:33 Uhr:
Kein Sachbearbeiter macht sich durch in der Akte dokumentierte absichtliche "Fehler" angreifbar.Ziemlich naive Sichtweise. Der Polizist wird den Wandel vom Zeugen zum Beschuldigten gar nicht aktenkundig machen, er muss nicht mal für sich selbst diesen Schritt "schlagartig" vollziehen. Vielleicht verstehst du mal irgendwann, dass es auch für den Laien immer angenehmer erscheint, wenn er zunächst "nur" Zeuge ist - wer will schon gleich als Beschuldigter gelten?
Das kenn ich allerdings anders. Das wird während der Vernehmung sofort gemacht. Vielleicht kenn ich aber auch nur die falschen „korrekten“ Leute. Aber egal.
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 18:45:47 Uhr:
Das kenn ich allerdings anders.
Wie viele Fälle davon kennst du denn nach neuer Rechtslage? Bisher gab es doch gegenüber der Polizei weder für den Zeugen noch für den Beschuldigten eine Aussagepflicht. Beim Beschuldigten war und ist ausdrücklich geregelt, dass er darüber aufzuklären ist, dass er zur Sache nichts aussagen muss (§ 136 StPO). Beim Zeugen ist ja nun bekanntlich nach neuer Rechtslage die Sache genau umgekehrt, "wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt".
Konkrete Fälle kenn ich nicht. Hab vor ein paar Jahren mal kurz in der Sachbearbeitung gearbeitet und bilde mir ein mich auszukennen. Aber wenn ich hier so einiges lese. Na ja .......War mir auf die Dauer aber Zuviel Bürokram.
Um mal bei dem beispiel mit den 10 möglichen Autos zu bleiben die einen Unfall verursacht haben könnten.
Ist es überhaupt zulässig alle 10 Halter als Beschuldigte eines einzigen Falles zu bezeichnen?
Wie unterscheiden sich die Schreiben der Polizei eigentlich wenn die Polizei oder aber die Staatsanwaltschaft zum Besuch auffordert?
Ist das für einen Laien sofort ersichtlich ob der Einladung folge geleistet werden muss oder nicht?
Moorteufelchen
Ein Verfahren kann selbstredend auch mehrere Beschuldigte haben. Das ist sogar recht oft der Fall.
Das Beschuldigtenanschreiben enthält im oberen Teil den Sachverhalt. Da sollte in etwa stehen, dass es am Tag x in der Straße y im Bereich der Hausnummer 1234 zu einem Verkehrsunfall gekommen ist und von Zeugen das Kennzeichen bzw. Teile davon als zum Verursachenden Kfz angegeben worden sind. Dann ein paar nette Worte, inwiefern das nun das Auto des Angeschriebenen sein soll und das aufgrund dieser Umstände gegen ihn ermittelt wird, man ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Stellung von Beweisanträgen gibt und man eine schriftliche Stellungnahme erbittet oder man ihn zur mündlichen Einvernahme am xx.yy.zzzz in Raum cc erwartet. Dann noch die Beschuldigentenbelehrung mit Hinweis auf das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen und alles ist gut. Für gewöhnlich wurde das Auto zuvor auf Spuren untersucht.
Beim Zeugenladungsschreiben ist der Sachverhalt meist kürzer und es werden konkrete Fragen gestellt. Die Zeugenbelehrung ist selbstredend anders als beim Beschuldigten.
Wenn die Ladung auf Weisumg erfolgt, dann steht das drin.
Zitat:
@Knergy schrieb am 11. August 2018 um 08:22:32 Uhr:
Also wenn wirklich etwas vorgefallen ist, wird man sehr wahrscheinlich auch ohne diese Maßnahme ermittelt ... nur dauert es vielleicht etwas länger und der Fahrer kann sich in der Zwischenzeit an nichts entlastendes mehr erinnern, weil es zu lange her ist. Das wäre dann blöd gelaufen ...
Hier scheint ein gewisses, ganz fundamentales Missverständnis durch.
In einem Rechtsstaat muss niemand seine Unschuld beweisen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 18:54:26 Uhr:
Bisher gab es doch gegenüber der Polizei weder für den Zeugen noch für den Beschuldigten eine Aussagepflicht. Beim Beschuldigten war und ist ausdrücklich geregelt, dass er darüber aufzuklären ist, dass er zur Sache nichts aussagen muss (§ 136 StPO). Beim Zeugen ist ja nun bekanntlich nach neuer Rechtslage die Sache genau umgekehrt, "wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt".
Und es ist natürlich jeder ein Schelm, der den Staatsanwaltschaften unterstellt, mit der neuen Rechtslage in der Hand mögliche Beschuldigte zunächst als Zeugen heranzuzitieren und zu Aussagen zu bringen, mit denen sie sich selbst belasten.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 11. August 2018 um 21:43:29 Uhr:
Und es ist natürlich jeder ein Schelm, der den Staatsanwaltschaften unterstellt, mit der neuen Rechtslage in der Hand mögliche Beschuldigte zunächst als Zeugen heranzuzitieren und zu Aussagen zu bringen, mit denen sie sich selbst belasten.
Tja, diese Möglichkeit wurde weiter vorne als Verschwörungstheorie bezeichnet, wogegen nur Aluhüte helfen sollen. 😉
Hier mal ein Beispiel einer polizeilichen Mogelpackung (nach alter Rechtslage):
https://www.kanzlei-petzold.de/.../