Vorwurf Fahrerflucht Polizei kam nicht nach Hause
Ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil angeblich mit einem auf mich zugelassenen Fahrzeug, Fahrerflucht begangen wurde.
An dem besagten Tag bin ich nicht selbst gefahren, habe aber den Fahrer darauf angesprochen, welcher schwört, dass nichts passiert ist. Das Fahrzeug weißt auch keinerlei Beschädigungen auf.
Was mich allerdings wundert, in der Vorladung werde ich gebeten, das Fahrzeug für eine spurentechnische Untersuchung mitzubringen.
Ist das nicht ungewöhnlich? Ich dachte die Polizei kommt bei sowas immer sofort nach Hause und schickt keinen Brief mit einem Termin in 2 Wochen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. August 2018 um 22:59:19 Uhr:
...vollkommener Schwachsinn, gegenüber der Polizei braucht niemand irgendetwas auszusagen, geschweige denn irgendwelche Autos dort vorzuführen.Der Begriff "polizeiliche Vorladung" dient lediglich der Einschüchterung um "das dumme Mäuschen zu fangen".
Mein Tipp... Rechtsanwalt fragen!
sehr klug, schon beinahe neuklug.
Rennt doch alle zum Anwalt, statt bei einer unkomplizierten und anständigen Abwicklung mitzuwirken.
Was ist wohl der Grund, dass die Prämien der Rechtsschutzversicherungen so in die Höhe gehen, die auch DU bezahlen musst.
Ich gehe immer noch davon aus, dass Koorperation die beste vertrauenbildende Massnahme ist.
!!! Wer nichts zu verbergen hat muss sich nicht verstecken!!!! und die anderen werden halt dann besonders durchleuchtet. Du solltest nicht vermuten, dass die Behörden blöde sind.
Im weiteren gehe ich auch bei Dir davon aus, dass Du eine ehrliche Person bist.
166 Antworten
Und wer von euch hat nu Recht ?
Ich bin froh das eine RSV vorhanden ist , hier wüsste Ich nicht wem Ich glauben soll.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 17:11:38 Uhr:
Vielleicht auch unbemerkt, dann wäre es keine Straftat, aber zivilrechtlich relevant. Ich weiß ja nicht, wie alt der Vater ist, aber bei Senioren wäre so ein Streifschaden beim Ausparken keine Seltenheit.
Um so mehr ein Grund die Sache zu klären.
Oder würdest du es toll finden, wenn dir die Karre vermackt wird, und du bleibst auf dem Schaden sitzen, weil der Unfallfahrer sich ewig und drei Tage hinter irgendwelchen "renomierten Anwälten" versteckt?
Aber das ist ja immer das Problem hier. Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Das geht mal garnicht. Hauptsache man kennt seine Rechte, was interessieren einen schon seine Pflichten?
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 11. August 2018 um 17:17:46 Uhr:
Und wer von euch hat nu Recht ?Ich bin froh das eine RSV vorhanden ist , hier wüsste Ich nicht wem Ich glauben soll.
Er ist als Zeuge geladen, also hat er zu erscheinen. Punkt.
Zille ... setzt dich mal ein bisschen in den Schatten ... 😁
Der TE wird nach seiner Schilderung ausdrücklich als Zeuge angeschrieben und falls ein anderer der Fahrer war, soll dieser Adressat des Schreibens sein - schon das ist behördliche Realsatire -. Man hält also den TE sehr wohl für den Täter und bezeichnet ihn wissentlich falsch als Zeugen. Das ist exakt die dümmliche Konstellation, von der ich schrobte. Da ist es ratsam, sich komplett quer zu legen.
Nur so nebenbei, den eigenen Vater ans Messer liefern, das ist auch nicht jedermanns Ding. 😉
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Irgend wie muss ich Berlin Paul schon recht geben.
In den letzten 10 Jahren war ich so bei ca. 50 Zeuneneinvernahmen anwesend.
Die arbeiten da mit Mitteln davon träumt Mancher.
Die Angehörten wissen oft 10 Minuten später gar nicht mehr was sie gesagt haben und noch viel schlimmer was sie unterschrieben haben.
Aus diesem Grund haben wir alle Kraftfahrer angewiesen nur noch Angaben zu Person zu tätigen.
B 19
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 17:19:35 Uhr:
Oder würdest du es toll finden, wenn dir die Karre vermackt wird, und du bleibst auf dem Schaden sitzen, weil der Unfallfahrer sich ewig und drei Tage hinter irgendwelchen "renomierten Anwälten" versteckt?
Ich hätte dann gerne, dass der tatsächliche Unfallfahrer ermittelt wird, nicht ein völlig Unbeteiligter. Zu welcher Gruppe der Vater des TE nun tatsächlich gehört, kann ich von hier aus auch nicht beurteilen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 17:20:26 Uhr:
Er ist als Zeuge geladen, also hat er zu erscheinen. Punkt.
Er hat als Zeuge einer polizeilichen Ladung nur zu folgen, wenn "der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt". (§ 163 Abs. 3 StPO). Auch Punkt.
Ob das hier zutrifft, wissen wir nicht. Man könnte es ja bei der Polizei erfragen. Wäre interessant zu wissen, ob und was man darauf antworten würde.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 16:45:29 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 11. August 2018 um 12:30:19 Uhr:
Irgendwann wird das Auto eh angeschaut und sollte es zu einer solchen Situation kommen dann hat man mit dem vorausgehenden "Nichts sagen und machen" sicherlich schlechtere KartenWarum soll das so sein? Wenn mit dem Auto keine Unfallflucht begangen wurde, dann spielt es auch keine Rolle, ob man sich zuvor besonders (un-)kooperativ gezeigt hatte.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 16:45:29 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 15:55:30 Uhr:
Ironie an
Das steht da nur drin. Ist alles gelogen. In Wahrheit bis du Beschuldigter. Man will dich nur reinlegen mir fiesen Vernehmungsmethoden. Sei froh wenn du da unversehrt wieder raus kommst. Also Vorsicht.
Ironie ausDein Beitrag wäre völlig richtig, wenn du das "Ironie an/aus" weggelassen hättest. Seit der geänderten Rechtslage ist es doch nicht abwegig, dass jemand, der eigentlich als Beschuldigter angesehen wird, zunächst mal nur als Zeuge vernommen wird, weil er dann zur Aussage verpflichtet sein kann, während der Beschuldigte die Aussage verweigern darf. Vor dieser Konstellation warnen auch viele namhafte Strafrechtler, insofern ist die Ironie da unangebracht.
Kann das sein, dass hier einige an Verfolgungswahn leiden. Vorladung als Zeuge heißt, du wirst als Zeuge belehrt. Ergibt sich bei der Zeugenvernehmung der Hinweis daruf, dass du Beschuldigter sein könntest, wirst du dementsprechend ebenfalls belehrt. Dies wird alles in der Akte dokumentiert.
Ihr müsst nicht so viel Fernsehen glaube ich. Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik hier. Es gibt Vorgaben bzw. Vorschriften, an die sich auch die Polizei bei ihren Vernehmungen halten muss. Kein Sachbearbeiter macht sich durch in der Akte dokumentierte absichtliche "Fehler" angreifbar.
Aluhüte...schöne Aluhüüüüüte....jetzt frisch eingetroffen....nur solange der Vorrat reicht.....Aluuuuhüüüüte
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 18:07:33 Uhr:
Kein Sachbearbeiter macht sich durch in der Akte dokumentierte absichtliche "Fehler" angreifbar.
Ziemlich naive Sichtweise. Der Polizist wird den Wandel vom Zeugen zum Beschuldigten gar nicht aktenkundig machen, er muss nicht mal für sich selbst diesen Schritt "schlagartig" vollziehen. Vielleicht verstehst du mal irgendwann, dass es auch für den Laien immer angenehmer erscheint, wenn er zunächst "nur" Zeuge ist - wer will schon gleich als Beschuldigter gelten?
Da muss man schon sehr naiv sein, wenn man als Halter mit seinem Auto antreten möge, dass man da nur als Zeuge hin soll. Da wird man unter der Überschrift "Unfallflucht" ganz offensichtlich bereits beschuldigt. Es soll nur geschaut werden, ob man etwas nachweisen kann. Das ist genauso dämlich wie die Anschreiben, dass jemand "zur Klärung eines Sachverhalts" zur Vernehmung als Zeuge erscheinen soll. Eine ganz schwache Nummer ... und kommt doch immer wieder vor.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 11. August 2018 um 18:11:30 Uhr:
Aluhüte...schöne Aluhüüüüüte....jetzt frisch eingetroffen....nur solange der Vorrat reicht.....Aluuuuhüüüüte
Hattu auch welche aus Cupfer? Tut schöner aussehen. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 18:21:07 Uhr:
"zur Klärung eines Sachverhalts"
Vorsicht, diese Formulierung ist historisch belastet. Das war nämlich der übliche Stasi-Jargon, wenn jemand zuhause abgeholt wurde. 🙂
Zitat:
@AS60 schrieb am 11. August 2018 um 18:07:33 Uhr:
...
Wir leben doch nicht in einer Bananenrepublik hier.
...
...also da wäre ich mir jetzt nicht so sicher. Steht doch schon im Namen BRD - Bananen-Republik-Deutschland 😁😁😁
@Florian333 ...richtig, und wenn am Ende die Akte dick genug / alles beisammen ist, dann wird der Schalter umgelegt, aus Zeuge wird Beschuldigter und du als vorher naiver dummer Zeuge kannst die Suppe auslöffeln.
Man muß sich in diesem Staat inzwischen im worst case einfach ganz genau überlegen, ob man überhaupt noch etwas gesehen hat oder sich an irgendetwas erinnern kann... meinen kleinen privaten Alzheimer werd ich wohl noch haben dürfen 😁 - die Gedanken sind zum Glück noch frei und niemand kann sie ergründen.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 11. August 2018 um 18:23:21 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 11. August 2018 um 18:21:07 Uhr:
"zur Klärung eines Sachverhalts"Vorsicht, diese Formulierung ist historisch belastet. Das war nämlich der übliche Stasi-Jargon, wenn jemand zuhause abgeholt wurde. 🙂
Die liest man tasächlich auch unter aktuellen Landessiegeln. Sind halt noch nicht alle im Ruhestand ... 😉