Vorteile eines E Kennzeichens?
Zurück zum i3 und eine etwas generelle Frage:
Hat jemand ein E-Kennzeichen und in seiner Umgebung (evtl in Bayern?) entsprechend nutzbare Vorteile, die er gut findet?
Bei mir ist es so, dass ich aufgrund der Wunschkennzeichengestaltung auf das E-Kennzeichen verzichtet habe.
Wenn ich mit angestecktem Ladekabel wo stehe, wo es heißt "Parken/Laden nur mit E-Fahrzeug/E-Kennzeichen" wird mir dann ja wohl kaum jemand ein Knöllchen verpassen oder ich kann zumindest plausibel gegenargumentieren.
Beste Antwort im Thema
Ich merke:
Egal wie absurd oder seltsam meine Ideen spätabends immer sind, irgendeiner hat sie schon umgesetzt....
136 Antworten
Danke auch für diesen Hinweis. Das betrifft dann aber nur die öffentlichen Parklpätze, nicht aber zum Beispiel die großen Parkhäuser im Bereich der Einkaufsstraßen/Einkaufszentren - diese sind ja regelmäßig Privat organisiert.
Nice to have - aber kein GameChanger.
Freigabe von Busspuren wäre für mich ein echter Benefit. Andererseits hätte ich da irgendwie Angst, vom Bus abgeschossen zu werden.
Privatgelände ist eben privat. Wie der Anbieter mit E-Autos umgeht ist seine Privatsache.
Ein Game-Changer ist das natürlich nicht. Aber wenn man beispielsweise nach Schwabing fährt und dort parken möchte ist das mit einem E-Auto sehr viel angenehmer. 4 Stunden an einer Ladesäule oder 2 Stunden kostenlos öffentlich nimmt man gerne mit, zumal ich bisher immer eine Ladesäule gefunden habe.
Das Parken in München (befristet auch erstmal bis Ende 2020) ist für alle "Elektrofahrzeuge, kurz E-Fahrzeuge". Da steht nicht das E-Kennzeichen als Bedingung. An welchen Merkmalen diese E-Fahrzeuge dann erkannt oder zugeordnet werden, dazu steht da auch nix.
Zitat:
Freigabe von Busspuren wäre für mich ein echter Benefit. Andererseits hätte ich da irgendwie Angst, vom Bus abgeschossen zu werden.
Die Freigabe von Busspuren ist unrealistisch. Zuviele Nachteile für den ÖPNV.
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Der ADAC schreibt zum kostenfreien Parken in München sei ein E-Kennzeichen erforderlich:
https://www.adac.de/.../
Im Fall von Stuttgart wird das E-Kennzeichen als Voraussetzung direkt auf der Seite der Stadt genannt:
https://www.stuttgart.de/item/show/490411
In Hamburg nennt die Stadt für's kostenfreie Parken ebenfalls das E-Kennzeichen als Bedingung:
https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887222/kennzeichen-elektrofahrzeug/
Zitat:
@Xentres schrieb am 30. März 2020 um 14:17:00 Uhr:
Nice to have - aber kein GameChanger.
Das kommt wirklich darauf an, wie die Parkgewohnheiten und die Situation vor Ort ist. Ich kenne Stellen in der Stadt, wo man fast immer einen freien Parkplatz an der Straße findet, die Parkgebühren aber sehr hoch sind und die Parkhäuser ebenso teuer - da nutze ich die Möglichkeit regelmäßig. Kann mit anderem Einsatzzweck oder Wohnort natürlich anders aussehen.
Ich würde das E-Kennzeichen immer empfehlen.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 30. März 2020 um 14:53:55 Uhr:
Das Parken in München (befristet auch erstmal bis Ende 2020) ist für alle "Elektrofahrzeuge, kurz E-Fahrzeuge". Da steht nicht das E-Kennzeichen als Bedingung. An welchen Merkmalen diese E-Fahrzeuge dann erkannt oder zugeordnet werden, dazu steht da auch nix.
Das muss da auch nicht stehen, da "Elektrofahrzeug" im Gesetz definiert ist als "Auto mit E-Kennzeichen".
Ich werde das E Kennzeichen auf jeden Fall nehmen. Habe auch schon mit der Zulassungsstelle kommuniziert, da eigentlich nur 7 Stellen erlaubt sind, aber beim Wunschkennzeichen immer nur 7-stellige Kombinationen verfügbar sind. Laut Zulassungsstelle werden momentan für E und H bis auf weiteres 8-stellige Kombinationen erlaubt, also z.B. BIN XX99E.
Ja, das mit deinem Beispiel ist der Regelfall.
Nur sind leider bei XX99 (um bei deinem Beispiel zu bleiben) die meisten wünschenswerten Kombinationen schon vergeben bei uns (logisch, da sich mit zwei Buchstaben und zwei Zahlen die Initialen und das Geburtsjahr perfekt nachbilden lassen).
Ich beabsichtige jetzt mal "X 123E" und hoffe, dass das was wird. Reserviert ist die Kombination auf mich, nur halt nicht mit "E", da E-Kennzeichen wohl nicht reserviert werden können.
Das scheint wirklich überall anders gehandhabt zu werden. Hier geht M-XY 123 E. Sobald man beim Reservieren auf Sonderkennzeichen E/H stellt, werden nur noch drei Ziffern angeboten. Das lässt sich aber reservieren.
Es gilt eine maximale Zeichenzahl von 8 Zeichen.
Das ist bei einem Münchner Kennzeichen einfacher, da hier nur ein Zeichen für "M" draufgeht und du ansonsten 2 Buchstaben und 3 Zahlen plus "E" nutzen kannst.
Hast du aber ein langes Landkreis-Kürzel mit drei Zeichen, bleiben nur noch 5 Zeichen, abzüglich dem "E" sind es dann noch 4 Zeichen.
Somit kannst du zwei Buchstaben und zwei Zeichen oder einen Buchstaben und drei Zeichen kombinieren.
Das ist der Fluch, wenn man ins Münchner Umland zieht 😉
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 30. März 2020 um 16:10:08 Uhr:
Zitat:
@Grasoman schrieb am 30. März 2020 um 14:53:55 Uhr:
Das Parken in München (befristet auch erstmal bis Ende 2020) ist für alle "Elektrofahrzeuge, kurz E-Fahrzeuge". Da steht nicht das E-Kennzeichen als Bedingung. An welchen Merkmalen diese E-Fahrzeuge dann erkannt oder zugeordnet werden, dazu steht da auch nix.
Das muss da auch nicht stehen, da "Elektrofahrzeug" im Gesetz definiert ist als "Auto mit E-Kennzeichen".
Es gibt x Gesetze und Richtlinien rund um Elektrofahrzeuge. Und jedes definiert es für sich anders. Als "Auto mit E-Kennzeichen" habe ich es bisher noch nicht gesehen.
Einkommenssteuergesetz für den geldwerten Vorteil
Straßenverkehrsordnung für die Zusatzschilder
Elektromobilitätsgesetz
Allein hiermit werden mehrere Gesetze geändert. Aber "E-Kennzeichen" oder Nummernschild kommt darin nicht vor:
https://...undesfinanzministerium.de/.../3-Verkuendetes-Gesetz.pdf?...
Zitat:
@Grasoman schrieb am 31. März 2020 um 01:00:05 Uhr:
Es gibt x Gesetze und Richtlinien rund um Elektrofahrzeuge. Und jedes definiert es für sich anders. Als "Auto mit E-Kennzeichen" habe ich es bisher noch nicht gesehen.
Glaube EmoG §§2-4 oder so.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 31. März 2020 um 01:00:05 Uhr:
Einkommenssteuergesetz für den geldwerten Vorteil
Ein Einkommenssteuergesetz gilt in Deutschland nicht für Strassenschilder 😉
Zitat:
@Grasoman schrieb am 31. März 2020 um 01:00:05 Uhr:
Straßenverkehrsordnung für die Zusatzschilder
Elektromobilitätsgesetz
Eben. Die Schilder des EmoG beziehen sich aufs EmoG 😉
Das berühmte Zeichen Z 1010-66 = elektrisch betriebene Fahrzeuge = EmoG.
Dass ihr beim Reservieren überhaupt angeben müsst, ob es ein E-Kennzeichen wird, verwundert mich. Ist bei uns nicht so.
Und als ich mein Kennzeichen reserviert habe, war auch noch gar nicht klar, dass es ein e-Auto wird.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 30. März 2020 um 14:55:27 Uhr:
Die Freigabe von Busspuren ist unrealistisch. [...]
In Düsseldorf nicht. Da funktioniert das sehr gut...
@Jason_V
Muss man bei uns nicht, kann man gar nicht (Maske erlaubt keine Buchstaben im rechten Feld).
Dafür wird gleich dick und fett in der Erläuterung darauf hingewiesen, welche Regeln gelten.
Eine Reservierung bringt ja nix, wenn es am Ende "am Schalter" heißt, das die Kombination in Verbindung mit einem E-Kennzeichen nicht zulässig ist