Vorsicht beim Autokauf: Tachomanipulation

Hallo,
hier möchte ich einmal meine Erfahrungen bezüglich Tachomanipulation teilen, die ich nun nach mehreren gekauften PKW´s gemacht habe.

Fall 1.) Der Typische Gebrauchtwagenhändler verkauft ein Auto mit neuem TÜV.
Hier gehen anscheinend viele kleinen Händler hin und kaufen sich ein Auto, drehen den Kilometerstand runter und lassen den TÜV neu machen. Danach werden die alten TÜV Berichte entsorgt.
-> Hier immer drauf achten, dass der letzte und die vorherigen TÜV Berichte vorhanden sind.
-> Weiter kann man so herausfinden, wie der Vorgänger mit dem Auto gefahren ist. Wenn z.B. alle 2 Jahre die Bremsscheiben vorne bemängelt wurden, dann ist es mit Sicherheit kein Renterfahrzeug.
SOLLTE NUR DER LETZTE TÜV BERICHT VORHANDEN SEIN: FINGER WEG, HIER STIMMT WAS NICHT!!!!!

Fall 2.) Der Privatmann.
Hier wird immer öfters hingegangen, und vor jedem TÜV der Kilometerstand runtergedreht. Dadurch spart man Versicherung, und der Wagen lässt sich später zu einem viel besseren Preis verkaufen.
-> Hier Nachfragen, ob der Verkäufer immer in einer Markenwerkstatt, oder eher in einer freien Werkstatt sein Auto reparieren ließ.
-> Bei einer freien Werkstatt: Nach einem Kauf grundsätzlich in eine Markenwerkstatt des jeweiligen Herstellers fahren und den Kilometerstand in jedem Bauteil auslesen lassen und vergleichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so eine Manipulation immer aufgedeckt wird. Auf jeden Fall bei BMW und Mercedes, was ich selbst miterlebt habe.

Fazit:
-> Auf jeden Fall im Kaufvertrag den aktuellen Kilometerstand vermerken. Niemals eine Angabe, wie "Kilometerstand laut Tacho". Nur so ist es möglich das Auto später wieder zurückzugeben.
-> Und ganz wichtig: Immer vorab telefonisch nach den vorherigen TÜV Berichten fragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele dann ganz hecktisch sich versuchen rauszureden ;-). Dann habt ihr euch den Weg dorthin zumindest gespart!!!

Aber trotzdem viel Erfolg bei eurem nächsten Autokauf

Grüße vom Komissar33

202 Antworten

Zitat:

@latexallergie schrieb am 17. Januar 2021 um 21:32:31 Uhr:


Wenn es mir Spaß macht, dass der Kilometerzähler meines Fahrzeugs nie über 10.000 km anzeigt, dann kann ich das alle paar Monate neu einstellen lassen. Da macht sich niemand strafbar. Weder ich mich, noch der Typ, der den Kilometerzähler wieder auf Null setzt.

Und genau das ist falsch. Wozu habe ich oben den Gesetzestext zitiert? Einfach mal lesen!

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 17. Januar 2021 um 22:00:12 Uhr:



Zitat:

@latexallergie schrieb am 17. Januar 2021 um 21:32:31 Uhr:


Wenn es mir Spaß macht, dass der Kilometerzähler meines Fahrzeugs nie über 10.000 km anzeigt, dann kann ich das alle paar Monate neu einstellen lassen. Da macht sich niemand strafbar. Weder ich mich, noch der Typ, der den Kilometerzähler wieder auf Null setzt.

Und genau das ist falsch. Wozu habe ich oben den Gesetzestext zitiert? Einfach mal lesen!

nene. Ist schon richtig.
In dem Paragraphen geht es um Fslschmessung durch Manipulation, nicht um zurücksetzen.
Heißt, ich darf ich zurück oder vorsetzen si oft ich will.
Erst bei Veräußerung selbiger muss ich mit offenen Karten spielen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Januar 2021 um 22:32:56 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 17. Januar 2021 um 22:00:12 Uhr:


Und genau das ist falsch. Wozu habe ich oben den Gesetzestext zitiert? Einfach mal lesen!

nene. Ist schon richtig.
Mit einer Sache in meinem Besitz kam ich machen was ich will.
Erst bei Veräußerung selbiger muss ich mit offenen Karten spielen.

Nein. So war es bis 2005. Mit der Einführung des § 22b StVG ist jede Manipulation des Tachos, die die tatsächliche Fahrleistung verfälscht, strafbar.
Zulässig ist eine Manipulation des Tachostandes nur zu dem Zweck, die tatsächliche Fahrleistung des Kfz anzuzeigen, also bei Reparatur oder Tausch des Tachos. Wird dagegen eine niedrigere als die tatsächliche Laufleistung einprogrammiert, ist das strafbar. Def Auftraggeber macht sich wegen Anstiftung strafbar. Es kommt gerade nicht mehr darauf an, ob das Fahrzeug betrügerisch verkauft werden soll. Typisch ist ja das Zurückdrehen bei Leasingfahrzeugen, um die vereinbarte Laufleistung nicht zu überschreiten. Das ist strafbar in dem Moment, in dem es gemacht wird.

Zitat:

@MPSDriver schrieb am 17. Januar 2021 um 22:36:25 Uhr:



Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Januar 2021 um 22:32:56 Uhr:


nene. Ist schon richtig.
Mit einer Sache in meinem Besitz kam ich machen was ich will.
Erst bei Veräußerung selbiger muss ich mit offenen Karten spielen.

Nein. So war es bis 2005. Mit der Einführung des § 22b StVG ist jede Manipulation des Tachos, die die tatsächliche Fahrleistung verfälscht, strafbar.

Würde ja bedeuten, dass getauschte Tachos nicht auf die Laufleistung des Fahrzeuges angepasst werden dürften.

Edit: du hast noch mal deinen Post edetiert

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Gelöscht

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Januar 2021 um 22:49:47 Uhr:



Zitat:

@MPSDriver schrieb am 17. Januar 2021 um 22:36:25 Uhr:


Nein. So war es bis 2005. Mit der Einführung des § 22b StVG ist jede Manipulation des Tachos, die die tatsächliche Fahrleistung verfälscht, strafbar.

Würde ja bedeuten, dass getauschte Tachos nicht auf die Laufleistung des Fahrzeuges angepasst werden dürften.

Hatte meinen Text gerade ergänzt. Das ist entgegen dem Wortlaut zulässig. Die Juristen nennen das teleologische Reduktion, eine einschränkende Auslegung nach Sinn und Zweck der Strafvorschrift. Das BVerfG hat diese Ausnahme entschieden.

Unter Paragraph 22 Stvg finde ich nur Kennzeichnenmißbrauch.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 17. Januar 2021 um 22:54:05 Uhr:


Unter Paragraph 22 Stvg finde ich nur Kennzeichnenmißbrauch.

Dann siehe mal unter § 22b nach. 😉

Mein Fehler. Das b fehlte. Sorry

Von den 3 Unterpunkten sind nur 1 und 3 relevant.

Punkt 1 befasst sich mit der Manipulation der Messung. Das heißt, wenn statt 100km nur 50km gemessen werden, ist dieser Paragraph anzuwenden.
Punkt 3 befasst dich dann mit dem Vorsatz der Straftat.

Ergo, kann ich meinen Tacho vor und zurückdrehen wie ich will, solange ich bei Veräußerung den wahren Kilometerstand angebe oder vertraglich festhalte dass der Kilometerstand nicht korrekt ist und daher nicht zugesichert werden kann.

Deswegen diskutiere ich als Profi nichts mit Hobbyjuristen ...
Da kann nur eine unsinnige Diskussion und irgendwelches "Wissen" was man sich in fünf Sekunden vermeidlich ergooglet hat bei herum kommen ...

Zitat:

@Komissar33 schrieb am 17. Januar 2021 um 15:18:51 Uhr:


Hallo,
ein Beispiel von vor ca. 2 Stunden: Habe einen Verkäufer kontaktiert bezüglich einer C-Klasse. Meine erste Frage ist immer nach den vorherigen TÜV Berichten. Der Verkäufer wurde wieder ganz hektsich und wollte mir irgendwas erzählen. Ich sagte ihm, dass es mir um die Fahrzeughistorie ging, bezüglich Fahrstil und Bremsen. Natürlich nichts von Tachomanipulation. Auf Nachfrage für eine Probefahrt, lehnte er diese ab, mit er Begründung, dass im Moment zu viel Matsch auf der Straße wäre??? Also habe ich die 50km Fahrt letzenendes gespart :-).

Ein anderes Beispiel: Habe nach den Berichten gefragt, und prompt Blockte der Verkäufer ab, dass das Auto nur für Export wäre, obwohl bei auf einer bekannten Autobörse nichts dergleichen angegeben war.

Also bevor ich mir ein Auto anschaue, frage ich telefonisch immer erst nach den Berichten. Kann nur nur jedem Empfehlen!!!! Die technische Überprüfung des Fahrzeuges muss natürlich vor Ort auch durchgeführt werden. Ideal ist es natürlich, wenn noch alte Serviceberichte vorhanden sind. Dann kann man eine Tachomaniuplation, so finde ich, dorch ruhigen Gewissens ausschließen.

Grüße

Ich mache das genauso. Wenn ein potentieller Interessent schon am Telefon misstrauisch rüber kommt und alles mögliche vorgelegt haben will, wimmle ich den ab. Gibt wahrscheinlich nur Palaver und vor Ort erzählt der mir was vom Gipskrieg. Diese Zeitverschwendung erspare ich mir lieber.

Was ist eigendlich mit dieser app und dem auslesegerät was es für 50eu gibt. Taugen die was? (Um einfache manipulation zu erkennen)

Meinst du Carly?
Soll in recht guten Ruf haben.
Ich würde eher auf den Zustand und alte Belege schauen.
Schaden das Ding anzustecken wird es sicher nicht.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 18. Januar 2021 um 00:37:28 Uhr:


Meinst du Carly?
Soll in recht guten Ruf haben.
Ich würde eher auf den Zustand und alte Belege schauen.
Schaden das Ding anzustecken wird es sicher nicht.

Ja genau das. Für leute mich die weniger Ahnung vom gebrauchtwagenkauf haben bze garkeinen, ist es denke ich net schlecht wa? Klar offensichtliche beleg fehler kann man erkennen aber die Händler werden ja auch immer besser im fälschen. Ich finde es irgendwie tragisch das es kein tacho check gibt (bei dekra etc) wenn das Ausmaß so krass ist wie jetzt und offensichtlich ein riesiges problem ist.

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