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Vorsicht beim Autokauf: Tachomanipulation

Themenstarteram 17. Januar 2021 um 12:55

Hallo,

hier möchte ich einmal meine Erfahrungen bezüglich Tachomanipulation teilen, die ich nun nach mehreren gekauften PKW´s gemacht habe.

Fall 1.) Der Typische Gebrauchtwagenhändler verkauft ein Auto mit neuem TÜV.

Hier gehen anscheinend viele kleinen Händler hin und kaufen sich ein Auto, drehen den Kilometerstand runter und lassen den TÜV neu machen. Danach werden die alten TÜV Berichte entsorgt.

-> Hier immer drauf achten, dass der letzte und die vorherigen TÜV Berichte vorhanden sind.

-> Weiter kann man so herausfinden, wie der Vorgänger mit dem Auto gefahren ist. Wenn z.B. alle 2 Jahre die Bremsscheiben vorne bemängelt wurden, dann ist es mit Sicherheit kein Renterfahrzeug.

SOLLTE NUR DER LETZTE TÜV BERICHT VORHANDEN SEIN: FINGER WEG, HIER STIMMT WAS NICHT!!!!!

 

Fall 2.) Der Privatmann.

Hier wird immer öfters hingegangen, und vor jedem TÜV der Kilometerstand runtergedreht. Dadurch spart man Versicherung, und der Wagen lässt sich später zu einem viel besseren Preis verkaufen.

-> Hier Nachfragen, ob der Verkäufer immer in einer Markenwerkstatt, oder eher in einer freien Werkstatt sein Auto reparieren ließ.

-> Bei einer freien Werkstatt: Nach einem Kauf grundsätzlich in eine Markenwerkstatt des jeweiligen Herstellers fahren und den Kilometerstand in jedem Bauteil auslesen lassen und vergleichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so eine Manipulation immer aufgedeckt wird. Auf jeden Fall bei BMW und Mercedes, was ich selbst miterlebt habe.

 

Fazit:

-> Auf jeden Fall im Kaufvertrag den aktuellen Kilometerstand vermerken. Niemals eine Angabe, wie "Kilometerstand laut Tacho". Nur so ist es möglich das Auto später wieder zurückzugeben.

-> Und ganz wichtig: Immer vorab telefonisch nach den vorherigen TÜV Berichten fragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele dann ganz hecktisch sich versuchen rauszureden ;-). Dann habt ihr euch den Weg dorthin zumindest gespart!!!

 

Aber trotzdem viel Erfolg bei eurem nächsten Autokauf

Grüße vom Komissar33

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202 Antworten

Ja toll, der §22b ist aber dem Grunde und der Höhe nach nutzlos...

Bis zu einem Jahr oder Geldstrafe uuuuoooohhoohoh da kriech ich ja richtig Schiss und das hält mich garantiert auch davon ab mal eben auf 5000€ oder mehr einzunehmen, in dem ich das kleine Verbötchen ignoriere.

Das ist noch nicht mal ein Verbrechen (siehe §12 StGB). Das ist ein Vergehen. Also auf dem Niveau von Falschparken...

Zudem ist der Tachojustierer immer raus. Er kann immer sagen, er sollte nur ein KM-Stand einstellen, weil der Tacho ersetzt wurde. Und der "Auftraggeber". Der ist doch eh fein raus. wo kein kläger da kein Richter, solange es nicht raus kommt.

So funktioniert das nicht.

Die Strafe müssen deutllich erhöht werden. Pro 10.000km ein Jahr in Bau. Maximal 15 Jahre. Fertig.

Die Veränderung müsste zudem grundsätzlich unter Strafe gestellt werden, solange sie nicht durch den Hersteller und zur Einstellung des Tachos (auch nach einem Tausch) vorgenommen wird.

Der Kilometerstand nach Tacho müsste regelmäßig bei TüV und Wartung dem Hersteller mitgeteilt und verglichen. Abweichungen sind an die Verfolgungsbehörde zu melden.

So würden alle zurückgedrehten Fahrzeuge herauskommen. Jeder Einzelne, spätestens beim nächsten TüV durch den getäuschten Käufer. Ein neuer TüV wäre dann auch immer ein gewisser Garant, da ja dann TüV bei Kauf einer Überprüfung des KM-Stands gleichkäme

So kriegst Du die ran.

Aber das will man ja eben nicht.

Warum aber immer. Vermutlich auch hier wieder genügend Lobbyarbeit und Korruption.

am 17. Januar 2021 um 17:05

...genau, am besten wie bei den LKWs / Bussen / usw... alle 2 Jahre eine Tachoprüfung gem. §57b mit Kosten um die 100,-€... und das nur weil wieder mal welche beim "Auto kaufen" das "Vollkasko-Sorglos-Paket" haben wollen.

Einige schießen aber weit über´s Ziel hinaus.

Max. 15 Jahre? Das kriegt ja bei Mordtatbestand.

Außerdem ist die Datensammelwut doch eh schon sehr umfänglich.

Außerdem gibt es zum Ablesen des KI´s noch mehr wo man KM ablesen kann. Da gehen die Manipulierer eigentlich selten dran da wesentlich aufwendiger.

Wer sich vor Manipulation schützen will bzw. es nachvollziehbar und beweisbar haben will darf nur aus 1 Hand kaufen. Denn da weiß man wer dann getrickst hat und kann sich an dem schadlos halten.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 17. Januar 2021 um 18:22:50 Uhr:

Einige schießen aber weit über´s Ziel hinaus.

Max. 15 Jahre? Das kriegt ja bei Mordtatbestand.

Außerdem ist die Datensammelwut doch eh schon sehr umfänglich.

Außerdem gibt es zum Ablesen des KI´s noch mehr wo man KM ablesen kann. Da gehen die Manipulierer eigentlich selten dran da wesentlich aufwendiger.

Wer sich vor Manipulation schützen will bzw. es nachvollziehbar und beweisbar haben will darf nur aus 1 Hand kaufen. Denn da weiß man wer dann getrickst hat und kann sich an dem schadlos halten.

Ob 5, 10 oder 15 Jahre ist am Ende nur ein politische Diskussion.

Es ist aber aus meiner Sicht nicht über das Ziel hinausgeschossen. Das will ich auch begründen.

Wir haben in Deutschland ca. 50 Mio. zugelassene PKW.

Experten schätzen, dass zwischen einem Drittel und der Hälfte der Fahrzeuge manipuliert werden.

Was schätzt Du nun ist der wirtschaftliche Schaden einer Manipulation für den Käufer?

Sagen wir mal sehr zurückhalten 2.500€ je Fall? Es sind vermutlich deutlich mehr.

Gehen wir mal ganz zurückhaltend weitergehend davon, dass nur jedes vierte Fahrzeug davon betroffen ist.

Also ca. 12 Mio. Fahrzeuge. Wir reden dann von einem Schaden innerhalb der Gesellschaft von mindestens 30 Milliarden Euro. Wenn das nicht mal vernünftig sanktionswürdig ist, weiß ich auch nicht.

Wegen ein paar Betrugsfällen wurde in den letzten Jahren die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens erheblich erschwert. Bei 30 Millarden Euro Schaden innerhalb der deutschen Gesellschaft guckt man weg.

Wo ist hier die Verhältnismäßigkeit?

Zudem: Tachomanipulationen gehen oft damit einher, dass man das Fahrzeug optisch aufbereitet und dabei erhebliche Mängel retouchiert. Das heißt es ist auch ein sicherheitsrelevantes Thema, wenn neben der Tachomanipulation auch das Lämpchen der Airbagkontrollleuchte des 300.000 km "alten" Fahrzeuges herausgedreht wird.

Wenn dann in Folge des Betruges jemand bei dem Unfall verstirbt, muss man zumindest mal ganz vorsichtig über Tötungsdelikte nachdenken wohl aber und sinnigerweise zumindest sich Frage stellen, ob dies nicht gleichrangig schützenswürdig ist.

Insofern sehe ich es tatsächlich so, dass die Politik hier handeln muss .

Junge Junge was würde man kriegen wenn man einen um 2500€ bescheißt?

Und du kannst ja nicht einen für alle bestrafen.

Ich finde das vorhandene Gesetz muss rigoroser umgesetzt werden. Da würden sich das aber wohl schon so einige überlegen ob sie das machen.

Leider liegt hier eher das Problem der Beweisbarkeit.

Ja, aber dann hast du meinen Post vorher nicht gelesen. Mit meiner Methode würde ja alle entdeckt werden.

Und warum ich einen für alle Bestrafe verstehe ich auch nicht.

Für den Fahrzeughalter und den Käufer, ändert sich nichts.

Der geht ganz normal zum TüV und gut ist.

Dann leg dich mal mit der Datenschutzverordnung oder deren Aufpassern an.

am 17. Januar 2021 um 18:05

...wieso anlegen, das sind hier in D für Bürger mit Freiheitsliebe noch die einzigen Freunde, welche uns vor Oberlehrern, Leuten mit "Stasi-Spleen" und ihrer Totalüberwachung bewahren.

Sehe ich beim KM-Stand überhaupt keine Bedenken.

Zumal man das entsprechend verschlüsseln kann. D.h. sofern nicht ein Rotfall vorliegt, muss ich noch nicht mal zum Fahrzeug speichern. Das heißt ich speiche nur eine Abfolge von KM-Ständen ohne zu wissen zuwelchem Fahrzeug und damit zu welchem (temporären Halter) es gehört.

Ich denke mir einfach ein Ordnungsbegriff / eine ID aus, der im Bedarfsfall von der Verfolungsbehörden oder entsprechender staatlich legitmierter Stelle, idenzifizierbar ist.

Im Übrigen kann der Gesetzgeber im Bedarfsfall auch Gesetze anpassen.

Richtig. Aber die werden die von dem Kollegen gewünschte Sammelwut nicht zulassen.

Du kriegst ja bei den Händlern nicht mal ne Auskunft bzgl. Wartungshistorie vom Vorbesitzer.

Wer die kriegt kann es gut mit dem Werkstattmann. Dürfen tut er das aber schon mal auf gar keinen Fall ohne Zustimmung des Vorbesitzers.

Was soll das denn bringen, woran wird dann die Manipulation fest gemacht und wie bekomme ich raus wo es passiert ist bzw. es gemacht hat/welcher Vorbesitzer an den ich mit dann schadlos halten kann?

Sehe das so nicht.

Ok ich versuche es nochmal ausführlicher:

Bei jeder Inspektion (die bei einer Markenwerkstatt stattgefunden hat) und bei jedem TüV/ASU speichere ich beim Hersteller oder wo auch immer den KM-Stand anonymisiert ab:

Kauf 1: 0KM

Wartung 1: 12.344

Wartung 2: 23.004

TüV 1: 23.004

.....

Wartung 14

TüV 3: 140.532

Wartung 15 oder TüV = 90.023

--> Unstimmigkeit, die aber nicht kommuniziert wird an den Halter oder TüV Menschen

--> In der Datenbank ist auch nicht erkennbar zu welchem Fahrzeug (FIN) es gehört oder wer Halter ist.

Bis hierhin weiß also keiner, dass der KM-Stand manipuliert wurde. Die Information dass der KM-Stand nicht mehr zur Historie wird eine Verfolgungsbehörde zur Aufklärung geschickt. Dies kann mit Datenbank internen nummer zum Beispiel beim KBA die konkreten Daten erfragen und leitert Ermittlungen und benachtigt Dich als potentiell Geschädigten.

Da nur der Hersteller den Tacho straffrei ändern kann und das auch einträgt und alles andere unter Strafe steht, ist der Straftatbestand denklogisch in dem Moment erfüllt, wo ein unplausibler KM-Stand erfasst wird.

Edit:

Entweder bist Du dann zu bestrafen, weil Du selbst dann gedreht hast, oder vorhergehende Halter. Du kannst Dich durch den Kaufvertrag entlasten. Die Kette geht unausweislich auf den Täter zurück. Auf der Händler wird sich entlasten können durch den Ankaufvertrag. Usw...

Das ganze ist natürlich nur dadurch legitmiert, da es so viele Fahrzeuge betrifft. Sonst wäre das natürlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Ich dreh dir das so das du so nichts merken würdest. Muss man natürlich etwas Hirnschmalz einseten.

Aber die Theorie geht mir jetzt zu weit.

Ich mach das wie einige Kollegen das schon erwähnt haben, ohne Belege läuft nix oder nur aus erster Hand kaufen und vor allem das Auto auf Herz und Nieren prüfen oder prüfen lassen.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 17. Januar 2021 um 17:59:52 Uhr:

Ja toll, der §22b ist aber dem Grunde und der Höhe nach nutzlos...

Bis zu einem Jahr oder Geldstrafe uuuuoooohhoohoh da kriech ich ja richtig Schiss und das hält mich garantiert auch davon ab mal eben auf 5000€ oder mehr einzunehmen, in dem ich das kleine Verbötchen ignoriere.

Das ist noch nicht mal ein Verbrechen (siehe §12 StGB). Das ist ein Vergehen. Also auf dem Niveau von Falschparken...

Zudem ist der Tachojustierer immer raus. Er kann immer sagen, er sollte nur ein KM-Stand einstellen, weil der Tacho ersetzt wurde. Und der "Auftraggeber". Der ist doch eh fein raus. wo kein kläger da kein Richter, solange es nicht raus kommt.

1. ist die Strafdrohung identisch mit zB Fahren ohne Fahrerlaubnis

3. 5.000 € verdient kein Tachojustierer. Falls du den betrügerischen Autoverkäufer meinst, dann hat § 263 StGB einen anderen Strafrahmen. Neben der Strafe wird übrigens das durch die Tat Erlangte eingezogen, § 73 StGB, in diesem Fall also die 5.000 €.

3. Was der Tachojustierer erzählt, interessiert nicht. Er macht sich strafbar, wenn er an einem Fahrzeug den km-Stand reduziert. Den Blödsinn mit dem neuen Tacho glaubt ihm nicht mal der naivste Richter.

4. Auch bei Mord ist der Täter fein raus, solange es nicht raus kommt. Eine alberne Argumentation.

Wenn es mir Spaß macht, dass der Kilometerzähler meines Fahrzeugs nie über 10.000 km anzeigt, dann kann ich das alle paar Monate neu einstellen lassen. Da macht sich niemand strafbar. Weder ich mich, noch der Typ, der den Kilometerzähler wieder auf Null setzt. Interessant wird es erst, wenn der Wagen mit falscher Kilometerangabe verkauft wird. Und das ist dann ausschließlich das Problem des Verkäufers und nicht das des Programmierers.

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