Vorsicht beim Autokauf: Tachomanipulation
Hallo,
hier möchte ich einmal meine Erfahrungen bezüglich Tachomanipulation teilen, die ich nun nach mehreren gekauften PKW´s gemacht habe.
Fall 1.) Der Typische Gebrauchtwagenhändler verkauft ein Auto mit neuem TÜV.
Hier gehen anscheinend viele kleinen Händler hin und kaufen sich ein Auto, drehen den Kilometerstand runter und lassen den TÜV neu machen. Danach werden die alten TÜV Berichte entsorgt.
-> Hier immer drauf achten, dass der letzte und die vorherigen TÜV Berichte vorhanden sind.
-> Weiter kann man so herausfinden, wie der Vorgänger mit dem Auto gefahren ist. Wenn z.B. alle 2 Jahre die Bremsscheiben vorne bemängelt wurden, dann ist es mit Sicherheit kein Renterfahrzeug.
SOLLTE NUR DER LETZTE TÜV BERICHT VORHANDEN SEIN: FINGER WEG, HIER STIMMT WAS NICHT!!!!!
Fall 2.) Der Privatmann.
Hier wird immer öfters hingegangen, und vor jedem TÜV der Kilometerstand runtergedreht. Dadurch spart man Versicherung, und der Wagen lässt sich später zu einem viel besseren Preis verkaufen.
-> Hier Nachfragen, ob der Verkäufer immer in einer Markenwerkstatt, oder eher in einer freien Werkstatt sein Auto reparieren ließ.
-> Bei einer freien Werkstatt: Nach einem Kauf grundsätzlich in eine Markenwerkstatt des jeweiligen Herstellers fahren und den Kilometerstand in jedem Bauteil auslesen lassen und vergleichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass so eine Manipulation immer aufgedeckt wird. Auf jeden Fall bei BMW und Mercedes, was ich selbst miterlebt habe.
Fazit:
-> Auf jeden Fall im Kaufvertrag den aktuellen Kilometerstand vermerken. Niemals eine Angabe, wie "Kilometerstand laut Tacho". Nur so ist es möglich das Auto später wieder zurückzugeben.
-> Und ganz wichtig: Immer vorab telefonisch nach den vorherigen TÜV Berichten fragen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele dann ganz hecktisch sich versuchen rauszureden ;-). Dann habt ihr euch den Weg dorthin zumindest gespart!!!
Aber trotzdem viel Erfolg bei eurem nächsten Autokauf
Grüße vom Komissar33
202 Antworten
Moin,
mit etwas Erfahrung erkennt man die gedrehten Kisten zu, ich würde behaupten, 70-80% sofort.
Der Händler, bei dem alle Autos 97.654 Km o.ä. zeigen.
Das Vertreterauto mit völlig abgenutztem Bremspedgummi, Nachlackierungen und verkratzter Heckscheibe mit 89.000 Km.
Die fehlenden Papiere.
Das neue Checkheft.
Uswusf.
Deshalb empfehle ich hier ja auch so gut wie immer nur Autos, die nicht von den üblichen Verdächtigen angeboten werden und im Inserat "sauber" wirken.
Selbstverständlich hebt man TÜV-Berichte und Servicerechnungen auf. Und wenn man sie nur ins Handschuhfach legt. Schlauer wäre ein Ordner mit allen Papieren zum Auto.
Manche Hersteller nutzen ein elektronisches Checkheft. Dieses kann man sich, meist kostenfrei, beim Vertragshändler ausdrucken lassen. Funktioniert natürlich nur wenn alle Inspektionen auch dort durchgeführt werden.
Wer mir so etwas nicht präsentieren kann, verkauft nichts an mich. Punkt.
Sehr wünschenswert wäre das zentrale Verzeichnis aller HUs, Services, Unfälle in einer zentralen Datenbank, ähnlich wie Carfax in den USA.
Betrug hier muss mindestens 1 Jahr Gefängnis bringen. Ohne Diskussion.
Dann läuft das.
Wer ältere Gebrauchtautos sucht, ist mit einem Kauf beim seriösen älteren Herren, der den Wagen schon viele Jahre fährt und jeden Waschbeleg aufgehoben hat, gut beraten. Wohingegen der Kauf beim einschlägigen Fähnchenhändler meist kein guter Deal ist.
Im Übrigen gehe ich (hier ausnahmsweise mal) konform mit SCR_190iger. Die Strafen für solche Betrügereien, Spezl-TÜV usw. sind in Deutschland um mindestens Faktor 10 zu niedrig. Nur weil die für 150.000 Km Manipulationsumfang geforderten 15 Jahre eher für Mord gelten (ich beziehe mich auf den Austausch weiter oben) als für Betrug, heißt das nicht, dass die Strafe nicht angemessen wäre. Vielleicht sollte die Strafe für Mord auf "mindestens 40 Jahre" angepasst werden...
ZK
Zitat:
@Komissar33 schrieb am 17. Januar 2021 um 15:18:51 Uhr:
Hallo,
ein Beispiel von vor ca. 2 Stunden: Habe einen Verkäufer kontaktiert bezüglich einer C-Klasse. Meine erste Frage ist immer nach den vorherigen TÜV Berichten. Der Verkäufer wurde wieder ganz hektsich und wollte mir irgendwas erzählen. Ich sagte ihm, dass es mir um die Fahrzeughistorie ging, bezüglich Fahrstil und Bremsen. Natürlich nichts von Tachomanipulation. Auf Nachfrage für eine Probefahrt, lehnte er diese ab, mit er Begründung, dass im Moment zu viel Matsch auf der Straße wäre??? Also habe ich die 50km Fahrt letzenendes gespart :-).Ein anderes Beispiel: Habe nach den Berichten gefragt, und prompt Blockte der Verkäufer ab, dass das Auto nur für Export wäre, obwohl bei auf einer bekannten Autobörse nichts dergleichen angegeben war.
Also bevor ich mir ein Auto anschaue, frage ich telefonisch immer erst nach den Berichten. Kann nur nur jedem Empfehlen!!!! Die technische Überprüfung des Fahrzeuges muss natürlich vor Ort auch durchgeführt werden. Ideal ist es natürlich, wenn noch alte Serviceberichte vorhanden sind. Dann kann man eine Tachomaniuplation, so finde ich, dorch ruhigen Gewissens ausschließen.
Grüße
Mir als Verkäufer würde es ziemlich komisch vorkommen, wenn jemand sämtliche TÜV Berichte haben will weil er etwas über Fahrstil und Bremsen wissen will. Sehr sorgfältige und pingelige Menschen bewahren natürlich alles auf. Die meisten Menschen tun das jedoch nicht. Den größten Teil der Menschheit interessiert das auch bei 0815 Autos gar nicht. Und wegen den paar Schnüffler macht sich keiner die Mühe.
......und dann sind die noch der irrigen Meinung, man sollte sich als Verkäufer geehrt fühlen, weil sie sich für einen/meinen Gebrauchtwagen interessieren.
Hi!
Meiner Erfahrung nach kann man bei den lt. Inserat interessanten Fahrzeugen dann bei der Besichtigung auch die nötigen Papiere einsehen.
Wie oben gesagt, wenn man irgendwann den Blick für die schlechten und guten Autos hat, passen die Halter und deren "Buchhaltung" üblicherweise auch dazu.
Höchstens bei Oldtimern mit einigen Vorbesitzern, in Zustand 3 oder 4, ist der Km-Stand manchmal unbekannt. Da ist das dann aber auch egal, meist finden sich stapelweise Rechnungen für Ersatzteile und Reparaturen. Das ist dann wichtiger.
"Die meisten Menschen" heben sich die relevanten Rechnungen ihr Auto betreffend auf. Allein schon wegen Gewährleistung.
Wenn Du das nicht machst, musst Du eben an diejenigen verkaufen, denn das alle genauso egal ist wie Dir. Das sind aber meist nicht die Käufer, die man will.
ZK
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Ich denke mal es geht hier nicht um neuwertige Fahrzeuge. Warst du nicht mal Autoverkäufer? Dann müsstest du wissen wie viele Menschen sämtliche Unterlagen zum Fahrzeug haben. Vielleicht 1 von 10. und je älter das Fahrzeug wird und je mehr Besitzer, desto weniger Unterlagen gibt es dann. Suche mal nach 10-15 Jahre alten Kleinwagen oder Kompakten. Da wirst du zu 95% nicht viel mehr als den letzten TÜV Bericht sehen. Wenn du natürlich den Benz aus erster Hand vom Rentner kaufst, dann wird er wahrscheinlich noch die Neuwagenbestellung von vor 15 Jahren im Ordner haben. Das ist aber nicht alltäglich. Auch bei Inzahlungsannahmen interessiert sich kaum ein Verkäufer für alle Unterlagen. Einfach weil beim Weiterverkauf sich kaum ein Kunde dafür interessiert. Den ein oder anderen interessiert vielleicht mal das Scheckheft, aber selbst das nicht mal alle. Aber sämtliche Rechnungen und TÜV Berichte wird wohlwollend 1 von 1000 sehen wollen.
Ich weiß nicht, was Andere tun, aber bei mir gibt es alle Rechnungen, TÜV-Berichte und alle Tankquittungen inkl. darauf notierter Kilomezerzahl dazu.
Autointeressierte Menschen sind da ja auch etwas anders. Suche mal nach > 6-7 Jahre alten Fahrzeugen und frage mal an ob alle Rechnungen, TÜV Berichte seit der Erstzulassung vorhanden sind. Da wird es oft schon mit dem Scheckheft nicht immer leicht.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 17. Januar 2021 um 23:12:38 Uhr:
Deswegen diskutiere ich als Profi nichts mit Hobbyjuristen ...
Da kann nur eine unsinnige Diskussion und irgendwelches "Wissen" was man sich in fünf Sekunden vermeidlich ergooglet hat bei herum kommen ...
Dann erkläre es als "Profi" so dass es auch verstanden wird.
Denn nur den Paragraphen abschreiben kann jeder.
Was machen eigentlich die Leute bei denen der Wegstreckenzähler nicht mehr Funktioniert? Sind das alles Straftäter? Wohl eher nicht!
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 17. Januar 2021 um 23:04:22 Uhr:
Von den 3 Unterpunkten sind nur 1 und 3 relevant.Punkt 1 befasst sich mit der Manipulation der Messung. Das heißt, wenn statt 100km nur 50km gemessen werden, ist dieser Paragraph anzuwenden.
Punkt 3 befasst dich dann mit dem Vorsatz der Straftat.Ergo, kann ich meinen Tacho vor und zurückdrehen wie ich will, solange ich bei Veräußerung den wahren Kilometerstand angebe oder vertraglich festhalte dass der Kilometerstand nicht korrekt ist und daher nicht zugesichert werden kann.
Due kannst den Unsinn noch 100 mal schreiben. Es bleibt Unsinn.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Januar 2021 um 07:30:54 Uhr:
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 17. Januar 2021 um 23:12:38 Uhr:
Deswegen diskutiere ich als Profi nichts mit Hobbyjuristen ...
Da kann nur eine unsinnige Diskussion und irgendwelches "Wissen" was man sich in fünf Sekunden vermeidlich ergooglet hat bei herum kommen ...Dann erkläre es als "Profi" so dass es auch verstanden wird.
Denn nur den Paragraphen abschreiben kann jeder.Was machen eigentlich die Leute bei denen der Wegstreckenzähler nicht mehr Funktioniert? Sind das alles Straftäter? Wohl eher nicht!
Kannst du nicht lesen? Ich habe doch oben erklärt, dass die Strafbarkeit ausgeschlossen ist, wenn die Manipulation zum Ziel hat, die tatsächliche km-Leistung einzustellen.
Außerdem ist es lächerlich, immer wieder den defekten Tacho zu nennen. Das kommt so gut wie gar nicht vor.
Das ist doch nur vorgeschoben, um den kriminellen Tachojustierern überhaupt ein legales Einsatzgebiet zu verschaffen. Ist auch kein Zufall, dass die mit ihrer deutschsprachigen Internetwerbung alle in den Niederlanden sitzen.
Es geht um die Aussage, dass das Zurückdrehen des Wegstreckenzähler eine Straftat sei! Das stimmt aber nur unter der Voraussetzung, das jemand geschädigt werden soll.
Wenn ich Spaß dran habe immer 666666 im Selbigen zu sehen, ist das noch keine Straftat.
Ob du einen defekten Tacho lächerlich findest, ist hier völlig egal.
Fakt ist, es kann vorkommen. Auch hier ist es keine Straftat mit einem defekten Tacho, der die Wegstecke nicht oder fehlerhaft zählt, zu fahren.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Januar 2021 um 08:07:30 Uhr:
Es geht um die Aussage, dass das Zurückdrehen des Wegstreckenzähler eine Straftat sei! Das stimmt aber nur unter der Voraussetzung, das jemand geschädigt werden soll.
Wenn ich Spaß dran habe immer 666666 im Selbigen zu sehen, ist das noch keine Straftat.
Ein Beratungsresistenter. Du kannst von mir aus in diesem Irrglauben weiterleben, aber höre auf, diese Fake News zu verbreiten. Damit bringst du andere in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung. Oder gehörst du etwa zu der kriminellen Zunft, die damit ihren Lebensunterhalt verdient? Den Eindruck muss man fast gewinnen.
Jaja, sicher verdiene ich mein Geld damit.🙄
Wer wird geschädigt, wenn ich meinen Tacho vor oder zurückdrehe?
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. Januar 2021 um 08:25:24 Uhr:
Jaja, sicher verdiene ich mein Geld damit.🙄Wer wird geschädigt, wenn ich meinen Tacho vor oder zurückdrehe?
Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass bereits vor dem betrügerischen Fahrzeugverkauf die Manipulation des Tachostandes als Vorbereitungshandlung strafbar ist, also bevor es einen Geschädigten gibt. Das ist quasi ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Damit nicht der erwischte Tachodreher sich damit herausreden kann, dass er das Auto ja nicht verkaufen, sondern sich nur am niedrigen km-Stand erfreuen wollte. Und er dann den Erwerber nur vergessen hat mitzuteilen, dass das nicht die wahre Laufleistung war. Es muss nicht bei jeder Straftat einen Geschädigten geben. Gibt es beim Drogenhandel auch nicht. Und auch nicht beim Herstellen von Druckplatten für Geldscheine. Ist trotzdem strafbar. Die Gesetze gelten auch für dich, ob du das einsiehst oder nicht.
Der Gesetzgeber sagt aber, dass der Verkäufer ungefragt einen defekten oder "manipulierten " Tachostand dem Verkäufer offenbaren muss.
Tut er dieses nicht macht er sich der arglistigen Täuschung strafbar.