Vorschrift für Anbringungsort des Standlichtes?
Hallo zusammen.
Habe schon in der STVO und bei Wikipedia nachgelesen.
Ist jemanden eine Vorschrift bekannt wo das vordere Standlicht anzubringen ist😕
Beim TFL gibt es ja solche genauen Maße!
MfG
28 Antworten
die brauchen auf jeden fall ne e-nummer & müssten als zusätzliche positionsbeleuchtung gelb sein !
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am besten schaust mal auf der seite von hella durch,die haben gute produktbeschreibungen & fakten,fakten,fakten 😉
Also ich finde alle Zusatzscheinwerfer grundsätzlich grausam an unseren Alten Audis. Das Design mit Klarglasoptik und dem ganzen Schnick Schnack passte infach nicht ins Bild...
Zitat:
Original geschrieben von emil2267
die brauchen auf jeden fall ne e-nummer & müssten als zusätzliche positionsbeleuchtung gelb sein !
Und gehören dann nicht an die Front.
Zitat:
die brauchen auf jeden fall ne e-nummer
..das stimmt, E-Nummer
und ich glaube ein "A" steht fürs Standlicht.
Zitat:
müssten als zusätzliche positionsbeleuchtung gelb sein !
...hab ich noch nicht gehört!
Hab aber noch etwas gefunden. Hätte mich sehr gewundert wenn in Deutschland
etwas nicht genau geregelt wäre😉
§ 51 StVZO - Absatz 1
Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Ich dachte es wären bis zu 6 Standlichter erlaubt 😕
was blister mal geschrieben hat.................
vielleicht hilft euch ja die PDF datei des TÜV hessen weiter: "PKW-Beleuchtung: Was ist erlaubt – Was darf nicht sein?"
mpbrei 🙂
ey- danke für die seite! jetz bin ich mir wenigstens sicher das ich nix verbotenes mit der 2ten nebelschlussleuchte gemacht habe =)
aber so richtig zu dem thema zusätzliches standlicht stand da auch nix drin. weiß denn da jmd bescheid? hab da nähmlich auch schon was geplant.
Zitat:
Original geschrieben von Aaron04
was blister mal geschrieben hat.................Zitat:
Original geschrieben von audi90typ89
Ich dachte es wären bis zu 6 Standlichter erlaubt 😕
Nee das hatte ich woanders her 😉