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Vorne 145er oder 135er?

Smart Fortwo 450

Hallo Smartianer u. Smarties,

ich muss meine Winterreifen (vorne) ersetzen und suche dazu Euren Rat:
Gegenwärtig sind drauf: 145er.
Im Schein sind 135er eingetragen. (Auskunft des TÜV: die 145er seien unerlaubt).

Meine Fragen:
- Irrt nicht der TÜV?
- Was unterscheidet das Fahr- u. Lenkverhalten beider Größen voneinander? / Welche würdet Ihr wählen?

Ich freue mich auf Eure Stellungnahmen, danke!

Beste Antwort im Thema

Den "Umbau" auf 175 / 195 habe ich hinter mir.
Du denkst Du fährst ein anderes Auto. Gerade bei Seitenwind oder auf schlechten Strassen ist der Kleine viel fahrbarer.
Und die Kombi bekommst Du bei Ebay- Kleinanzeigen ständig.
Für einige Felgen gibt es aber keine ABE, sondern nur ein Teilegutachten, die müssen dann eingetragen werden.
Ich habe die "Rial, LE 605" Felgen mit Allwetterbereifung.

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Die 135er gehören auf ne 3,5J Felge...die 145er auf ne 4J Felge!
Für die 145er mit 4J Felge gibt es für die alten 450er ne Unbedenklichkeitsbescheiningung von Smart...die brauchen nicht eingetragen werden!

Beim Diesel 135er, da bin ich sicher.

135 Pflicht wohl nur bei den 3l Fahrzeugen?

Die drei Liter Klassifizierung und die damit verbundene Steuerbefreiung gibt es schon lange nicht mehr!
Man darf auch auf dem cdi die 145er Reifen vorne fahren, es gibt dazu die entsprechenden Dokumente!
Allerdings müssen die 145er Reifen zwingend auf den 4 Zoll Felgen für vorne montiert werden, 145er auf den 3,5 Zoll Felgen sind nicht zulässig!
Und wenn dann ein übereifriger TÜVer meint, die 3 Liter Einstufen aberkennen zu müssen, dann soll er das eben tun, das hat keine anderen Auswirkungen!

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Zitat:

@gollkofer schrieb am 13. September 2017 um 18:24:15 Uhr:


Hallo Smartianer u. Smarties,

ich muss meine Winterreifen (vorne) ersetzen und suche dazu Euren Rat:
Gegenwärtig sind drauf: 145er.
Im Schein sind 135er eingetragen. (Auskunft des TÜV: die 145er seien unerlaubt).

Meine Fragen:
- Irrt nicht der TÜV

145/65R15 sind für den MC01 450 mit 33-40kW
durch die nachträgliche Erweiterung der EG-Typgenehmigung auf 4" Felgenbreite zugelassen.

https://www.motor-talk.de/.../image-i206511444.html

Zitat:

@touaresch schrieb am 15. September 2017 um 11:12:30 Uhr:


145/65R15 sind für den MC01 450 mit 33-40kW
durch die nachträgliche Erweiterung der EG-Typgenehmigung auf 4" Felgenbreite zugelassen.

https://www.motor-talk.de/.../image-i206511444.html

Diese Bescheinigung hilft Dir nur

beim cdi

gar nichts!

Schau mal in die Spalte Randbedingungen:

Hier steht explizit drin, daß dieses Dokument nur für Fahrzeuge mit Benzinmotor mit 33 oder 40 kW Motorleistung gilt!
Und genau darauf berufen sich die TÜVer, wenn sie Dich mit diesem Wisch wieder weg schicken! 🙁

Das kommt aber auch nur daher, weil diese Erweiterung noch aus einer Zeit stammt, in welcher die 3 Liter Einstufung des cdi sehr wohl steuerlich relevant war, technisch hat das eigentlich keine Relevanz!
Da diese 3 Liter Einstufung aber mittlerweilen Makulatur ist, wäre das eigentlich egal.
Korinthenkacker interessiert das aber nicht, die kennen nur ihre Vorschriftstexte und schicken Dich mit dieser Bestätigung wieder heim!

Es gibt aber explizit eine Eignungserklärung, in der nicht nach Benziner oder Diesel unterschieden wird!
Diese benötigst Du für eine Abnahme.
Und wenn der dann immer noch Zicken machen sollte, wird es höchste Zeit, daß man ihn ignoriert und dorthin geht, wo Leute sitzen, die sich mit dem Thema auskennen und Durchblick haben! 😉

Zunächst herzlichen Dank für Eure Mühen! So langsam lichtet sich meine Unwissenheit. Aber, Zitat:

"Es gibt aber explizit eine Eignungserklärung, in der nicht nach Benziner oder Diesel unterschieden wird!
Diese benötigst Du für eine Abnahme." -ende

Wo kann ich diese Bescheinigung herkriegen?

Meine uralten Sommerreifen habe ich vor inzwischen 1,5 Jahren durch Winterreifen ersetzt, die ich seither ganzjährig fahre. Vorn freilich mit 145er Reifen, da 4"-Felgen. Die 145er lenken sich auf meinem 2002er leichter als die 135er. Ich halte sie daher für die bessere Wahl. In meinem Fahrzeugschein sind die 145er eingetragen.

Angesichts des sehr geringen Reifenverbrauchs meines 450ers macht es für mich keinen Sinn mehr, mich mit Sommerreifen zu belasten. Die angeblichen Nachteile des ganzjährigen Fahrens mit Winterreifen sind mir egal, da ich 1/3 außerorts und 2/3 innerstädtisch fahre. Lautes Abrollgeräusch? Vollkommen unwichtig, Motor und Auspuff sind in jedem Falle lauter!

Ich bin all' die Nachrichten dankbar. Inzwischen habe ich auch die Freigabebescheinigung dankend erhalten. Mit ihr war ich heute bei der TÜVstation (im Reifenhaus), die mir die Fehlinformation gab. Der heutige TÜVer ist nicht jener und er benötigt ein Gutachten; die Freigabebescheinigung nutzt seinen (noch beschränkten) Kompetenzen nichts. Er hat mit seinem Kollegen telefoniert, der über die nötigen Kompetenzen verfügt. Nun soll am Freitag der Eintrag erfolgen.

Auch ich werde bei 145er Winterreifen (vorne) ganzjährig bleiben.

Zitat:

@gollkofer schrieb am 19. September 2017 um 17:18:51 Uhr:


Der heutige TÜVer ist nicht jener und er benötigt ein Gutachten; die Freigabebescheinigung nutzt seinen (noch beschränkten) Kompetenzen nichts. Er hat mit seinem Kollegen telefoniert, der über die nötigen Kompetenzen verfügt. Nun soll am Freitag der Eintrag erfolgen.

Armes Deutschland, das sollte tägliches Geschäft für nen TÜVer sein, wenn so einer dazu zu blöde ist, dann hat der den Falschen Beruf und in seiner Ausbildung gepennt. Und Sowas entscheidet über die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, echt traurig!

Da braucht nix eingetragen werden!!! Reifen drauf und Bescheinigung immer mitführen und gut ist!!!
Wat für Vollpfosten von TÜV-Mockel😠🙄

Das weißt Du, das weiß ich, das weiß das Forum. Komme ich aber in eine Kontrolle, und dabei an einen Dibblschisser, der meint, ER weiß alles (nur nicht, dass falsch ist, was er meint), dann schreibt der seinen Mängelbericht (wenn er gnädig ist, ansonsten legt er das Auto still, weil ja die Betriebserlaubnis erloschen ist) und ich bin erst einmal der Dumme.
Da hat bei einer Buskontrolle (nagelneu der Bus) eine Polizistin (auch nagelneu?) das logische Zischen beim logischen automatischen Abblasen des Überdrucks einen Mangel erkannt und erst einmal die Weiterfahrt untersagt. 52 Fahrgäste waren "festgenagelt" und die Arbeitsuhr des Fahrer vergeudete seine begrenzte Zeit.
Um solchen Vollpfosten keine Chance zu geben, mach' ich mir lieber die Mühe des Eintrags.

In dem Fall konnte der TÜVler im Reifenhaus da wahrscheinlich gar nichts für.
So ein Mensch erwirbt im Laufe seiner Ausbildungszeit verschiedene Qualifikationen. Und wenn er nur für die normale HU qualifiziert ist darf er einfach keine technischen Änderungen absegnen.
Nur mal so am Rande bemerkt...

Ja, die unterschiedlichen Stufen der Qualifizierung habe ich kennengelernt: "Ingenieure-Lehrling, -Geselle, -Meister, -Ingenieure".
Nun, der "Lehrling" hat mich ja beim "Gesellen" avisiert und der hat mich schon erwartet: "Ach, Sie sind das".
Er hat dann die Freigabebescheinigung studiert und lange in seinem System "sorry, das ist ein neues" gesucht und tippte viel. Und studierte wieder ...
Dann kam die Frage, ob das Auto (bei dem "Lehrling"😉 bereits auf der Hebebühne war. Ich verneinte und er fuhr höchstpersönlich das Auto auf die Hebebühne. Ich sagten ihm dann, das wäre ein tolles Foto geworden, das zeigt, wie sehr er zu einem Smart passe. Oder umgekehrt. "4 mal", sagte er, "hab' ich schon einen Smart gehabt. Sogar einer der allerersten, die gar nicht gut ankamen". Ich bemerkte laut, dass sein Dialekt genau von dort komme, wo ich meine Jugend verbrachte. "Treffer", sagte er, "genau von dort bin ich". Dann sah er sich die Felge an: "Alles o.k.".

Wieder zuhause habe ich in den alten Unterlagen/Papieren des Smart nachgesehen und fand da ein Dokument eines TÜV, das die Montage eines 175er-Reifens erlaube. (Ich fürchte aber, dann eine neue Felge zu benötigen und bin nun mit dem Gedanken im Schwange, evtl. sogar auf 175er aufzurüsten. Aber nur eventuell).

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