Vorladung zum Gericht, Weil: Einspruch gegen Blitzer-Bugeld
Guten Morgen liebe Leute,
Meine Frage:
Ich habe eine Vorladung zum Gericht bekommen, weil ich Einspruch gegen ein Blitzerticket eingelegt habe.
Was passiert bei dieser Verhandlung? Können zusätzliche Kosten auf mich zukommen?
Genauer:
Ich wurde mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt (139 in 80km/h Baustellenbereich). 3 Tage vor Ablauf der Verjährung habe ich die Anhörung erhalten.
Soweit alles in Ordnung.
Aber: Mir wird ein Vorsatz unterstellt was das Bußgeld verdoppelt.
Vorsätzlich war es aber eben nicht! Ich kannte die Strecke nicht, es war dreispurig, am Ende eines langen Baustellenbereichs, Nachts um 1:00 und keine weiteren Fahrzeuge unterwegs.
Ich habe nicht genau auf die Geschwindigkeit geachtet.
Dies habe ich auch in den Widerspruch reingeschrieben. Also dass ich da gefahren bin aber es, aus den eben genannten Gründen, keine vorsätzliche "Tat" war.
Nun habe ich eine Vorladung beim Gericht zur Hauptverhandlung erhalten.
Wie gesagt es geht mir hierbei nur um den Vorsatz. Und ich würde gerne wissen was ich bei der Verhandlung zu erwarten habe oder was ihr mir empfehlen könnt.
-Bitte keine Mutmaßungen sondern nur fundiertes Wissen/Erfahrungen-
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Naja, am Ende eines Baustellenbereichs und es war 1Uhr Nachts. Bedeutet du hast absichtlich ein hoeheres Tempo gewaehlt weil es Nachts war. Das du in einer Baustelle gewesen bist, wusstest du auch. Den Einspruch haette mal lieber ein Anwalt machen sollen. Ich wuerde um Kosten zu vermeiden den Einspruch zurueck ziehen.
127 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. März 2018 um 16:07:15 Uhr:
Zitat:
Entweder der TE hat den Schuss nicht gehört, weil er aus Prinzip 20km/h zu schnell fährt.
Tja, das ist das Risiko wenn man dann ein TL übersieht, wird es gleich 20km/h teuerer.
Wo wir bei den "übliche +20km/h" sind:
Ganz in Sir Donalds Manier kenne ich einen ehemaligen Schwiegerkollegen, der auf den Heimfahrten von seiner österreichischen Bausstelle immer seine 50DM (damals) für den mobilen Blitzer dabei hatte, weil er keinen Bock auf 130 hatte. Blöd, dass er eines Nachts nicht wusste oder vergessen hatte, dass nachts ein noch geringeres aTL in Österreich gilt und wurde prompt mit +40km/h geblitzt. Das war teuer, weil nicht in D. Vorsatz wurde ihm nicht vorgeworfen, obwohl es genau das war.
Tja, das ist das Risiko daß man halt einkalkulieren muß (einfache kosten-Nutzen-Rechnung).
Muß jeder selber wissen ober das zahlen will und es sich leisten kann (Punktekonto).
Wenn man sich bei der Geschwindigkeitsbeschränkung um 40km/h verschätzt wird es halt bitter, da Fahrverbot.
Bei den üblichen 20km/h bleibt man mobil und muß sich halt dann mittelfristig etwas zurücknehmen.
Soll jeder machen wie er will und braucht sich da IMHO nicht von MTlern anpflaumen lassen, konsequenzen sind vorher bekannt. Es soll übrigends tatsächlich Geschwindigkeitsbeschränkungen geben die keinen Sinn machen, kürzlich ist mir ein 40km/h-TL in der Autobahnbaustelle untergekommmen, und nein da war es nichtmal so eng wie in Baustellen die üblicherweise auf 60 beschränkt sind, keine Ahnung was das sollte.
Da hab ich mir sogar +40km/h rausgenommen (weil ich es mir aktuell leisten kann).
So, ich erwarte die Steinigung. 😁
Gruß Metalhead
Na, Vorsatz ist immer nur, was man im Zweifelsfall aussagt. Ich hab noch nie einen Vosatz über den Richtertisch laufen sehen. 😁
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. März 2018 um 10:44:25 Uhr:
*steinwerf* Du Schleicher! Lkw in der Baustelle ausbremsen ... tztztztz 😁
Nee, Sonntag. 😁
Außerdem hab ich einen genauen Tacho, den LKW den ich ausbremsen würde wäre schneller als 80km/h also ein mörderischer Raser. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 13. März 2018 um 09:18:18 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 13. März 2018 um 08:27:04 Uhr:
Evtl. kann man den Fall hier mal kostenlos überprüfen lassenDort bekommt man Hoffnung gemacht und bekommt auch über die Werbelinks eine Anwaltsempfehlung.
Nach Akteneinsicht schreibt der dann - der Einspruch lohnt nicht und hat gleich seine Rechnung über 530 € dranhängt.
Nach einem Jahr lese ich in der Zeitung das der Blitzer dort doch illegal war und zwar aus gleich mehreren Gründen. (Fleher Brücke / Düsseldorf) und dort wieder 120 statt 80 erlaubt sind.
Genau das ist mir bei genau diesem Portal passiert.
Hallo,
Sie müssen uns dann aber verwechseln. So funktioniert Geblitzt.de einfach nicht. Weder gibt es bei uns Werbelinks zu Anwaltsempfehlungen, noch schicken unsere Anwälte Rechnungen an Mandanten. Bei wem Sie also auch immer waren. Es war mit Sicherheit nicht Geblitzt.de ... Falls es doch unser Dienst war lassen Sie mir bitte Ihre Fallnummer zukommen, damit ich überprüfen kann was da passiert sein soll.
Ihr Geblitzt.de Team
PS: Selbstverständlich können wir jedoch keine Einstellungen garantieren, wohl aber die fachkundige Überprüfung aller Vorwürfe in der Bußgeldakte
Gewerbliches Auftreten gehört sich im user-Bereich m.E. nicht. Dafür würde ein seriöses Unternehmen eine Werbefläche auf der Plattform nutzen, also außerhalb des user-Bereiches bleiben. Wen es interessiert, der kann auch hier was zum Thema finden.
Die Standardantwort bei Verkehrsvergehen gegenüber Polizei und Behörden ist:
Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts !
Den Rest muß dann ein versierter Anwalt erledigen.
Oder man schweigt und zahlt.
Zitat:
@GeblitztDE schrieb am 15. März 2018 um 11:50:41 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 13. März 2018 um 09:18:18 Uhr:
Dort bekommt man Hoffnung gemacht und bekommt auch über die Werbelinks eine Anwaltsempfehlung.
Nach Akteneinsicht schreibt der dann - der Einspruch lohnt nicht und hat gleich seine Rechnung über 530 € dranhängt.
Nach einem Jahr lese ich in der Zeitung das der Blitzer dort doch illegal war und zwar aus gleich mehreren Gründen. (Fleher Brücke / Düsseldorf) und dort wieder 120 statt 80 erlaubt sind.
Genau das ist mir bei genau diesem Portal passiert.Hallo,
Sie müssen uns dann aber verwechseln. So funktioniert Geblitzt.de einfach nicht. Weder gibt es bei uns Werbelinks zu Anwaltsempfehlungen, noch schicken unsere Anwälte Rechnungen an Mandanten. Bei wem Sie also auch immer waren. Es war mit Sicherheit nicht Geblitzt.de ... Falls es doch unser Dienst war lassen Sie mir bitte Ihre Fallnummer zukommen, damit ich überprüfen kann was da passiert sein soll.
Ihr Geblitzt.de Team
PS: Selbstverständlich können wir jedoch keine Einstellungen garantieren, wohl aber die fachkundige Überprüfung aller Vorwürfe in der Bußgeldakte
Bestimmt wird uns der User @jojo1956 aufklären!?
Zitat:
@Nuckelpinn schrieb am 18. März 2018 um 00:22:38 Uhr:
Zitat:
@GeblitztDE schrieb am 15. März 2018 um 11:50:41 Uhr:
Hallo,
Sie müssen uns dann aber verwechseln. So funktioniert Geblitzt.de einfach nicht. Weder gibt es bei uns Werbelinks zu Anwaltsempfehlungen, noch schicken unsere Anwälte Rechnungen an Mandanten. Bei wem Sie also auch immer waren. Es war mit Sicherheit nicht Geblitzt.de ... Falls es doch unser Dienst war lassen Sie mir bitte Ihre Fallnummer zukommen, damit ich überprüfen kann was da passiert sein soll.
Ihr Geblitzt.de Team
PS: Selbstverständlich können wir jedoch keine Einstellungen garantieren, wohl aber die fachkundige Überprüfung aller Vorwürfe in der BußgeldakteBestimmt wird uns der User @jojo1956 aufklären!?
Asche auf mein Haupt .... Es war NICHT die Seite geblitzt.de sondern eine andere ähnlich klingende Seite über die über die Werbung an den unfähigen Abzockeranwalt aus Düsseldorf gekommen bin.
Dessen Telefondame hat zudem noch einen Pauschalpreis genannt, der weit unter der nachträglichen Rechnung war.
Ein guter Anwalt wird Euch einen Pauschalpreis für Akteneinsicht und Erstbewertung VOR Auftragserteilung auch schriftlich bestätigen und nicht nur am Telefon.
Ich hab kurz danach das Spielchen von meiner Freundin nachspielen lassen.
Am Telefon ein Pauschalpreis von 230 € für Akteneinsicht und Erstbewertung - und dann weil es eilt möchte der Anwalt sofort die Vertretungsvollmacht zugefaxt haben.
Schriftliche Zusicherung des genannten Pauschalpreises trotz mehrfacher Nachfrage wurde nicht gemacht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. März 2018 um 16:13:07 Uhr:
Gewerbliches Auftreten gehört sich im user-Bereich m.E. nicht. Dafür würde ein seriöses Unternehmen eine Werbefläche auf der Plattform nutzen, also außerhalb des user-Bereiches bleiben. Wen es interessiert, der kann auch hier was zum Thema finden.
Aber das Eine Firma das Recht hat, derartige Falschbehauptungen richtig zu stellen--was ja nun dank der neuerlichen Bestätigung des "Falschbehaupters @jojo1956 " geklärt ist, finde ich durchaus Okay!!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 18. März 2018 um 14:53:15 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. März 2018 um 16:13:07 Uhr:
Gewerbliches Auftreten gehört sich im user-Bereich m.E. nicht. Dafür würde ein seriöses Unternehmen eine Werbefläche auf der Plattform nutzen, also außerhalb des user-Bereiches bleiben. Wen es interessiert, der kann auch hier was zum Thema finden.Aber das Eine Firma das Recht hat, derartige Falschbehauptungen richtig zu stellen--was ja nun dank der neuerlichen Bestätigung des "Falschbehaupters @jojo1956 " geklärt ist, finde ich durchaus Okay!!
Tja @Mosel-Manfred - geblitzt.de mag eine Ausnahme sein. Ich kenne viele Seiten die grade Radarkontrollen zum Thema haben und bei denen für Anwaltskanzleien geworben wird.
Die Hauptaussage von mir ist ja - prüfe den Anwalt und lasse Dir telefonische Versprechen zumindest per Mail bestätigen.
Hab das mit geblitzt.de ja richtiggestellt - Bei meiner Antwort damals waren mit dem *dort * auch nur ganz Allgemein Seiten dieser Art Seiten gemeint. Es ist anscheinend nicht so klar herübergekommen.
Nett von Dir das Du anscheinend nichts besseres zu tun hast als überall noch einmal draufzuhauen und den Thread in die Länge zu ziehen.
Ich glaube, es stände hier mal jemanden ganz anderen gut zu seine Tatstatur eine Zeit lang ruhen zu lassen....tztztz
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 18. März 2018 um 14:53:15 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. März 2018 um 16:13:07 Uhr:
Gewerbliches Auftreten gehört sich im user-Bereich m.E. nicht. Dafür würde ein seriöses Unternehmen eine Werbefläche auf der Plattform nutzen, also außerhalb des user-Bereiches bleiben. Wen es interessiert, der kann auch hier was zum Thema finden.Aber das Eine Firma das Recht hat, derartige Falschbehauptungen richtig zu stellen--was ja nun dank der neuerlichen Bestätigung des "Falschbehaupters @jojo1956 " geklärt ist, finde ich durchaus Okay!!
Im Prinzip schon. Ist halt die Frage, was überhaupt an der "Falschbehauptung" dran ist 😉
Kann das hier mal langsam aufhören?
Ist das so üblich in diesem Forum?
Hier wird nur gemutmast und verdächdigt, alle wollen Fachleute für Irgendwas sein, grausam.
Der Thread ist eine der größten Erfindungen hier!
Der Themenstarter hat sich schon fast geoutet.