Vorladung wegen Nötigung

Mahlzeit zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Vor einem Monat ist mir etwas kurioses auf der BAB passiert. Ich fahre auf der linken Spur. Hatte es etwas eilig. Vor mir einer der schleicht. Habe mit Sicherheitsabstand einmal Lichthupe gegeben. Plötzlich hat er mich stark abgebremst. Dann ist es ein wenig eskaliert. Er fuhr ca. 5 Km vor mir. Dann ist er zur Rechten Spur gewechselt, dann habe ich ihn ausgebremst, aus Rache. Bekomme zwei Wochen später ein Brief, das er mich angezeigt hat, wahrscheinlich wegen Nötigung. Ich habe angegeben das ich der Fahrer war. Habe jetzt vor ein paar Tagen ein weiteren Schreiben erhalten, das ich eine Aussage machen soll bei der Polizei.

Wie würdet ihr es angehen, ist mein erstes mal.

Freundliche Grüße

107 Antworten

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:39:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:37:47 Uhr:


Was hat der „Schleicher „ vor deiner Lichthupe gemacht ? Rechts war ja dicht sagst du ?

Wozu brauchst du diese Infos?

Ich will mir ein Bild machen, und solche Fragen wirst du später beantworten müssen ?

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:40:02 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:37:47 Uhr:


Was hat der „Schleicher „ vor deiner Lichthupe gemacht ? Rechts war ja dicht sagst du ?

Meine Frage war nur wie ihr reagiert hättet zu dem schreiben nicht mehr nicht weniger

Die einzelnen Reaktionen hängen mit Sicherheit auch von der Vorgeschichte ab.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:41:19 Uhr:



Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:39:17 Uhr:


Wozu brauchst du diese Infos?

Ich will mir ein Bild machen, und solche Fragen wirst du später beantworten müssen ?

Lass das Befragen doch der Polizei. Was würdest du in so einer Situation machen?

Ich wette da fehlen auch noch ein paar Feinheiten.

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 8. April 2024 um 17:46:25 Uhr:


Ich wette da fehlen auch noch ein paar Feinheiten.

Welche denn Herr Wettmeister?

Zitat:

@maestro777 schrieb am 8. April 2024 um 17:45:59 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 8. April 2024 um 17:41:19 Uhr:


Ich will mir ein Bild machen, und solche Fragen wirst du später beantworten müssen ?

Lass das Befragen doch der Polizei. Was würdest du in so einer Situation machen?

Habe ich schon im zweiten Betrag geschrieben. Ich bin so gepolt, das ich zur Sache stehen würde und auch bei der Wahrheit bleiben würde.

Das frage ich Dich,so wie Du das beschreibst kommt,meiner Meinung nach,kaum jemand auf die Idee den Hintermann auszubremsen und provozierend langsam vor ihm her zu fahren.
Wegen einer Lichthupe mit dem richtigen Sicherheitsabstand kann ich mir das nicht wirklich erklären.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 8. April 2024 um 17:21:54 Uhr:


Kam mit ner geringen Geldstrafe weg , irgendwie um die 150 Schleifen und ein Pünktchen .
Hätte bei entsprechender Angabe Verdienst locker das 20-fache werden können .

Das ist nun Quatsch. Wenn der Richter Dich zu X Tagessätzen verurteilt hätte (dafür braucht er Dein Einkommen noch nicht), bekommt er auch das Einkommen heraus.

Such bei Google Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, ruf an und frag was Erstberatung kostet.
Zur Vorladung Polizei wurde schon die richtige Antwort gegeben.

Der Rest hier ist der übliche Scheiterhaufen bei V&S

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. April 2024 um 17:54:02 Uhr:



Zitat:

@ME1200 schrieb am 8. April 2024 um 17:21:54 Uhr:


Kam mit ner geringen Geldstrafe weg , irgendwie um die 150 Schleifen und ein Pünktchen .
Hätte bei entsprechender Angabe Verdienst locker das 20-fache werden können .

Das ist nun Quatsch. Wenn der Richter Dich zu X Tagessätzen verurteilt hätte (dafür braucht er Dein Einkommen noch nicht), bekommt er auch das Einkommen heraus.

Dann bist du schlauer als der Anwalt für Verkehrsrecht bei dem ich mit meinem Anhörungsschriebs war der mir nachhause geschickt wurde .

Ohne Angabe können die bei Gericht wo es letztendlich landet einen Scheiss berechnen .
Dann kommt weil sie wegen so einem pillepalle nicht den großen Aufriss machen eine 0815-Geldstrafe und das Ding ist durch .

Wie gesagt 100% eigene Erfahrung und kein Gelabere wie hier üblich ...

Zitat:

@ME1200 schrieb am 8. April 2024 um 18:17:21 Uhr:



Dann bist du schlauer als der Anwalt für Verkehrsrecht bei dem ich mit meinem Anhörungsschriebs war der mir nachhause geschickt wurde .

Ohne Angabe können die bei Gericht wo es letztendlich landet einen Scheiss berechnen .
Dann kommt weil sie wegen so einem pillepalle nicht den großen Aufriss machen eine 0815-Geldstrafe und das Ding ist durch .

Mag sein, dass er keinen Bock hatte. Aber wenn er Dich zu Tagessätzen verknacken will, wird ihn die Verweigerung der Angaben zum Einkommen kaum daran hindern.

Das wäre sonst sehr praktisch. Z.B. bei Unterhaltsfragen...

Du merkst hoffentlich dass du mit Unterhaltsgeschichten auf einer ganz anderen Schiene unterwegs bist ?

Solange Du merkst, dass die Verweigerung der Auskünfte zur Höhe des Einkommens Dich nicht im geringsten vor einer Verurteilung schützt...

In Deinem Fall wird das Vergehen so niederschwellig gewesen sein, dass der Richter das einfach nur schnell vom Tisch haben wollte.

DU musst es ja wissen was bei mir Sache war .
Im übrigen bin ich nicht auf der Suche nach nem Brieffreund oder sowas in der Art.
Wir zwei müssen das hier nicht ins unendliche ziehen .

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