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Vorgehensweise Falschparker abschleppen lassen

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 6:01

Hallo zusammen!,

habe das Problem, wie viele andere auch das meine Einfahrt öfters zugeparkt wird und ich somit nicht in meine Einfahrt/Garagen komme. Der Teil der Zugeparkt wird ist öffentliche Straße, dann kommt der Gehweg, dann meine Einfahrt.

Nun lässt die Polizei bei uns eigendlich immer Abschleppen...die sind hier sehr peniebel. Aber je nachdem welcher Beamter gerade kommt kanns auch sein das er nichts macht.

Für den Fall, dass sich die Abschleppkosten nicht abtreten lassen...wie muss man da vorgehen?

Abschlepper rufen gleichzeitig Halter ermitteln lassen, Zahlungaufforderung mit Frist an den Halter schicken, reagiert dieser nicht Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten oder lieber zum Anwalt?

Kann man die Anwaltskosten/eventuellen Gerichtskosten dann auch vom Halter einklagen?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns kommen die nicht mehr...außer bei Gefahr in Verzug .....

Und das wird von den Bürgern klaglos akzeptiert? :eek:

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38 Antworten
am 11. Mai 2013 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von loug

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

du kannst den karren abschleppen lassen und DARFST erst sagen wo der karren steht wen der typ die kosten übernimmt. das ist keine erpressung und keine nötigung. dazu gibts sogar ein BGH urteil:

http://www.autohaus.de/...ppdienst-darf-autos-einbehalten-1093245.html

urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Danke! Das ist natürlich Musik in meinen Ohren :D Bei mir wird auf öffentlicher Straße zugeparkt. Würde jemand auf meinem Grundstück parken lass ich sofort abschleppen...egal was es kostet

Ich würde das anders machen, wenn der AUF meinem Privatgelände parkt.

Einfach eine große Preistafel anbringen und je 1 min kostet 10 €. Dazu ein Hinweis, daß die Gebühren an ein Inkasso abgetreten werden.

Dann eine Videokamera mit laufender Sekundeneinblendung aufs Tor gerichtet und wer dann trotzdem AUF dem Gelände parkt, der darf kräftig blechen.

Wenn jetzt jemand mit dem Wucherargument kommt, das dürfte nicht zählen, denn wer da rauf fährt, macht das freiwillig und ungezwungen und geht somit freiwillig diesen Vertrag ein. *g*

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 17:36

Wie gesagt, es wird vor der Einfahrt geparkt. In der Einfahrt traut sich dann doch keiner wegen der Videoanlage (wenn der wüsste dass die über die Straße hinaus filmt :D )

Es geht mir nicht darum nen Falschparker irgendwie zu behindern oä. Ich will nur das Auto so schnell wie möglich da weg haben.

am 11. Mai 2013 um 18:04

In den Fällen, dass die kommunale Gefahrenabwehr/Ordnungsamt nicht erreichbar ist; wie nun am Wochenende, ist die Polizei zu ständig!

 

Wo ist das Problem jetzt? ;)

 

Manchmal wundere ich mich über so einige volljahrige, mündige Bürger....:eek:

 

 

Empfehle jedem das Staatsbürger-Taschenbuch mal zu lesen....;)

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 19:29

Das Problem ist das die Polizei nicht immer abschleppt...wenn ich zB in die Garage will. Dann muss ich selbst abschleppen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von loug

...wenn ich zB in die Garage will. Dann muss ich selbst abschleppen lassen.

Das stellt aber auch nicht wirklich ein Problem dar, sondern erfordert nur einen Anruf beim Abschleppunternehmen.

am 11. Mai 2013 um 20:10

Glaube die Scheu vor dem Abschleppen-Lassen ist deshalb so groß, weil es die Sache erfordert/Notwendigkeit seinen Namen dafür preisgeben zu müssen....;)

am 11. Mai 2013 um 20:15

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von loug

...wenn ich zB in die Garage will. Dann muss ich selbst abschleppen lassen.

Das stellt aber auch nicht wirklich ein Problem dar, sondern erfordert nur einen Anruf beim Abschleppunternehmen.

Und wie erklärst du im Zivilprozess, das du UNBEDINGT in deine Garage müsstest?!?

Raus ist wohl eher ein kleineres Problem, aber rein?

Und auf öffentlichem Grund jemanden (ASD) finden der abschleppt wird wahrscheinlich eher schwer.

am 11. Mai 2013 um 20:24

Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung..heißt das eine..bei öffentlichen Grund-und Boden.

Privatgrund...muss ich das wirklich jetzt schreiben und erläutern....:o

 

Anscheinend hast Du wirlich keinen vernünftigen Grund aus-oder in deine Garage zu wollen (mit dem Wagen) , sondern Dich stört, dass dein Revier verletzt wird.....dann lass es aber auch!

 

 

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 6:31

Ja genau darum geht es mir ja...ob ich in die Garage komme oder nicht ist mir eigendlich wayne, ich will nur das da keiner parkt, weils eben meine Einfahrt ist. Ich will zu jeder Zeit rein und rausfahren können, ohne das ich erst nach dem Falschparker suchen muss...klingt egoistisch...ist auch so.

Hab gestern noch mit einem Abschlepper von uns gesprochen, bei denen kann mans einfach mit der Abtrittserklärung regeln...dann schleppen die auch auf öffentlichem Grund ab.

Daran sieht man mal wieder das in diesem Forum um alles herumgesprochen wird ich wollte nur eine Aufstellung ala:

- Abschlepper rufen und abschleppen lassen

- Rechnung des Abschleppers zahlen

- Fahrer des Kfz ermitteln (lassen)

- Zahlungsaufforderung mit Frist (mindestens 14 Tage nach Datum) an den Fahrer

- bei Nichtzahlung Mahnverfahren beim Amtsgericht oder über einen Anwalt

FÜr den Fall das ich privat abschleppen muss. Einem eventuellem Verfahren sehe ich nicht so eng entgegen...ich finde immer nen wichtign Grund aus der Garage oder in die Garage zu müssen. Sei es um schweres Werkzeug einzuladen, weil ich zu eienr Störung muss, oder anderes Werkzeug abzuladen, weil ich den Dienstwagen abgeben muss.

am 12. Mai 2013 um 7:50

Kann man davon ausgehen, dass die Garage mit Hinweisschild "Einfahrt Tag und Nacht freihalten" ausgestattet ist.....hilft oft...;)

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 7:50

Selbstverständlich! Alles angebracht :)

am 12. Mai 2013 um 7:58

Zusatzschild mit dem Hinweis, dass kostenpflichtig zu Lasten des "Sünders" sofort abgeschleppt wird.....; ich würde alles versuchen um die elendigen Zivilverfahren zu vermeiden...;)

Zitat:

Original geschrieben von loug

Hab gestern noch mit einem Abschlepper von uns gesprochen, bei denen kann mans einfach mit der Abtrittserklärung regeln...dann schleppen die auch auf öffentlichem Grund ab.

Na also. Somit ist das Problem doch gelöst.

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