Vorgehensweise Falschparker abschleppen lassen
Hallo zusammen!,
habe das Problem, wie viele andere auch das meine Einfahrt öfters zugeparkt wird und ich somit nicht in meine Einfahrt/Garagen komme. Der Teil der Zugeparkt wird ist öffentliche Straße, dann kommt der Gehweg, dann meine Einfahrt.
Nun lässt die Polizei bei uns eigendlich immer Abschleppen...die sind hier sehr peniebel. Aber je nachdem welcher Beamter gerade kommt kanns auch sein das er nichts macht.
Für den Fall, dass sich die Abschleppkosten nicht abtreten lassen...wie muss man da vorgehen?
Abschlepper rufen gleichzeitig Halter ermitteln lassen, Zahlungaufforderung mit Frist an den Halter schicken, reagiert dieser nicht Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten oder lieber zum Anwalt?
Kann man die Anwaltskosten/eventuellen Gerichtskosten dann auch vom Halter einklagen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Bei uns kommen die nicht mehr...außer bei Gefahr in Verzug .....
Und das wird von den Bürgern klaglos akzeptiert? 😰
38 Antworten
Zitat:
@loug schrieb am 11. Mai 2013 um 08:01:42 Uhr:
Hallo zusammen!,habe das Problem, wie viele andere auch das meine Einfahrt öfters zugeparkt wird und ich somit nicht in meine Einfahrt/Garagen komme. Der Teil der Zugeparkt wird ist öffentliche Straße, dann kommt der Gehweg, dann meine Einfahrt.
Nun lässt die Polizei bei uns eigendlich immer Abschleppen...die sind hier sehr peniebel. Aber je nachdem welcher Beamter gerade kommt kanns auch sein das er nichts macht.
Für den Fall, dass sich die Abschleppkosten nicht abtreten lassen...wie muss man da vorgehen?
Abschlepper rufen gleichzeitig Halter ermitteln lassen, Zahlungaufforderung mit Frist an den Halter schicken, reagiert dieser nicht Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten oder lieber zum Anwalt?
Kann man die Anwaltskosten/eventuellen Gerichtskosten dann auch vom Halter einklagen?Gruß
Hallo Zusammen,
also so wie ich das sehe, ist das ja inwzischen wirklich ein weit verbreitetes Problem.
Und ich finde die Falschparker werden auch immer dreister. Wir haben mehrere Privatparkplätze sowohl als Firmenparkplatz gekennzeichnet als auch als privaten Tiefgaragenparkplatz (in einer Tiefgarage das auch zu nem Einkaufszentrum gehört) und kennen das Problem seit Jahren...
Inzwischen gibt es wohl eine neue Rechtsprechung die mir als eigentümer das Recht gibt Falschparker sofort abschleppen zu lassen - und die Kosten muss der Fahrzeughalter tragen. Ich als Eigentümer des Privat- oder Firmen-Parkplatzes muss die Kosten nicht vorschiesen ( BGH Urteil vom 02 Dezember 2011 – Az. V ZR 30/11 BGH).
Das ist auch völlig richtig so, es kann nicht sein, daß mir jemand die Zufahrt zum Grundstück oder Garage zuparkt und ich soll den Abschlepper im Voraus bezahlen.
Der, der da geparkt hat, soll den Geldbeutel aufmachen wenn er sein Auto wieder haben will.
Zu diesem BGH-Urteil gibt es hier bei MT übrigens einen eigenen Thread:
http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. Oktober 2015 um 19:48:24 Uhr:
Zu diesem BGH-Urteil gibt es hier bei MT übrigens einen eigenen Thread:http://www.motor-talk.de/.../...wahrung-nach-abschleppen-t3705179.html
Tja, allerdings stelle ich immer wieder fest, dass es anscheinend "Vielen" zu aufwändig ist einmal die Suchfunktion zu nutzen. :-)
Gruß Frank,
der die Suchfunktion prima findet. ;-)
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Andererseits ist die Suchfunktion hier auch ... nicht wirklich gut. Meist geht's schneller und besser mit einer normalen Suchmaschine. Einfach "motor-talk.de:" vor den Suchbegriff setzen, also z. B. so: "motor-talk.de: falschparker abschleppen"
Jemand abschleppen zu lasen kann auch in die Hose gehen...selbst wenn es rechtes ist gibt es lücken.
Parkdauer..Schilder..Straße...
Ein raffinierter Anwalt kann das ganze ohne viel Aufwand drehen, nach dem Motto - wer bestellt - der zahlt.
Ist nicht egoistisch, kann ich sehr gut verstehen. Aus Gründen des Angebots nehme ich das mit den Einfahrten manchmal auch nicht so genau, FALLS mich dann einer abschleppen lässte, muss ich das in Kauf nehmen und bezahlen. Derjenige wäre voll im Recht. Echt Mist dass sich so viele hierzulande ein Auto leisten können. 😁
Zitat:
@loug schrieb am 12. Mai 2013 um 08:31:47 Uhr:
Ja genau darum geht es mir ja...ob ich in die Garage komme oder nicht ist mir eigendlich wayne, ich will nur das da keiner parkt, weils eben meine Einfahrt ist. Ich will zu jeder Zeit rein und rausfahren können, ohne das ich erst nach dem Falschparker suchen muss...klingt egoistisch...ist auch so.Hab gestern noch mit einem Abschlepper von uns gesprochen, bei denen kann mans einfach mit der Abtrittserklärung regeln...dann schleppen die auch auf öffentlichem Grund ab.
Daran sieht man mal wieder das in diesem Forum um alles herumgesprochen wird ich wollte nur eine Aufstellung ala:
- Abschlepper rufen und abschleppen lassen
- Rechnung des Abschleppers zahlen
- Fahrer des Kfz ermitteln (lassen)
- Zahlungsaufforderung mit Frist (mindestens 14 Tage nach Datum) an den Fahrer
- bei Nichtzahlung Mahnverfahren beim Amtsgericht oder über einen AnwaltFÜr den Fall das ich privat abschleppen muss. Einem eventuellem Verfahren sehe ich nicht so eng entgegen...ich finde immer nen wichtign Grund aus der Garage oder in die Garage zu müssen. Sei es um schweres Werkzeug einzuladen, weil ich zu eienr Störung muss, oder anderes Werkzeug abzuladen, weil ich den Dienstwagen abgeben muss.
Zitat:
@rambonaut schrieb am 28. Oktober 2015 um 07:59:45 Uhr:
Jemand abschleppen zu lasen kann auch in die Hose gehen...selbst wenn es rechtes ist gibt es lücken.
Parkdauer..Schilder..Straße...Ein raffinierter Anwalt kann das ganze ohne viel Aufwand drehen, nach dem Motto - wer bestellt - der zahlt.
Du hast dich mit dem verlinkten BGH-Urteil noch nicht wirklich im Detail befaßt, oder? 😕