Vorgehen? Autoschaden am eigenen Grundstück
Hallo Gemeinde,
vielleicht hat hier von Euch jemand irgendwelche Erfahrungen zu so einer nicht tollen Situation:
Lage:
Ich wohne angrenzend an eine Wohnanlage (mehrere Wohnungen in größeren Häusern), mein Grundstück (Hof) ist durch eine Hecke davon abgetrennt.
Vorgeschichte:
Direkt hinter der Hecke haben sich die Nachbarskinder selbst einen Spielplatz eingerichtet - was mich bisher nicht wirklich gestört hat. Aber seit dem das Wetter besser ist wird natürlich auch immer mehr Ball gespielt. Dieser Ball fliegt aber immer mal wieder über die Hecke und muss dann von den Kindern geholt werden. Sie laufen also um die Hecke, um den Ball zu holen - so weit so gut.
Meine Probleme:
Was nun mein Problem ist bzw. mittlerweile sind es mehrere Probleme.
1.Problem:
Die Kinder sind zunehmend "zu faul" geworden, um um die Hecke zu laufen und haben sich durch meine Hecke einen Durchgang geschlagen.
Natürlich schaut das unschön aus - so habe ich vor das Loch (innerhalb meines Grundstücks) einen Sichtschutz als "Sperre" und zum Abdecken des Loches gestellt - dieser wurde nun aber auch schon durchgeschlagen (Schaden etwa 80€).
2. Problem:
Dadurch, dass ich in meinem Hof das Auto parke fliegt der Ball immer wieder auf mein Auto, wodurch nun kleinere Beulen am Dach und Kratzer (rundherum) vorhanden sind - was mich mittlerweile richtig ärgert.
Ich bin auch schon rüber gegangen und habe sowohl die Kinder, als auch die Eltern gebeten besser aufzupassen und auch nicht mehr durch meine Hecke zu laufen. Aber "niemand" war es. Selbst als ich einzelne Kinder aus meinem Hof laufen sah, wurde alles "verneint".
Auch muss ich beinahe täglich Essenverpackungen, leere Saftbehälter und sonstigen Müll auf meinem Grundstück zusammen sammeln. (Eindeutig aus dem Heckenloch kommend)
Leider interessiert die Eltern das auch wenig und sie meinten, ich sollte spielenden Kindern gegenüber toleranter sein...
Was meint Ihr
Wie würdet Ihr hier vor gehen?
Hat jemand bei solchen Dingen Erfahrungen?
Kann man diese "Gruppe" irgendwie gesamthaftbar machen?
Ich will diese Schäden nicht mehr akzeptieren - spielende Kinder sind absolut legitim, aber nicht wenn mir ein Sachschaden auf meinem eigenen Grundstück entsteht.
Ich kann zwar vereinzelt Kinder den Ball holen sehen, aber kann nicht feststellen wer den Ball rüber geschossen oder die anderen Dinge verursacht hat.
111 Antworten
Ooch Leute, die Sache mit dem S-Draht war doch nur 'ne humoristische Einlage (Hawkeye ist nun mal ein Spaßvogel). 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 11. Mai 2021 um 15:28:39 Uhr:
Zum Problem des TE: Die Sache ist ziemlich vertrackt. Wenn Du nichts machst, hast Du Ärger und Schaden. Gehst Du auf Konfrontation, bist Du der "Meckeronkel" von nebenan und damit Feindbild Nr.1.
Hoffentlich kann der Hausmeister nebenan etwas bewirken. Ich persönlich glaube nicht, dass der Weg zur POL etwas bringt. "Anzeige gegen Unbekannt" - es erfolgen keine Ermittlungen, Fall wird nach einiger Zeit eingestellt...
Hast Du die Möglichkeit, Dein Auto umzuparken, um aus der "Schußlinie" zu kommen und somit den Schaden nur auf die Hecke/den Zaun zu begrenzen? Dann bräuchtest Du nur ein zwei Jahre Geduld, bis das Ballspiel langweilig wird, weil sich die Interessen wandeln.
Ich finde es schon sehr bemitleidenswert, wenn doch tatsächlich der, der den Schaden hat, hier kuschen muß oder soll, nur weil ein paar Kinder keinen Anstand besitzen und die Eltern auch keinerlei Zug zur richtigen Erziehung haben.
Der Hausmeister, wenn Er seine Arbeit gut macht, kann sehr wohl ein Spielverbot in bestimmten Bereichen der Wohnanlage einführen.
Den Bengel, der durchs Loch der Hecke gekrochen kommt, würde Ich z.B. für den Schaden an der Hecke verantwortlich machen, bzw. die Eltern des Bengels.
Das Auto aber würde Ich auf gar keinen Fall umparken. Die Schäden kämen bei mir zu Protokoll und ein deutliches Gespräch mit den Eltern der Kinder würde folgen mit Androhung einer Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2021 um 11:37:30 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 5. Mai 2021 um 18:34:34 Uhr:
Eine strafbare Sachbeschädigung liegt hier nicht vor.
Wenn der Sichtschutz durchgeschlagen wird liegt definitiv eine Sachbeschädigung vor.Gruß Metalhead
Abgerissene Zweige der Hecke für den Durchgang wäre ebenfalls Sachbeschädigung.
Gleiches gilt für das Auto mit Ballabdrücken und evtl Dellen.
Ist alles Sachbeschädigung.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 09:18:14 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 6. Mai 2021 um 11:37:30 Uhr:
Wenn der Sichtschutz durchgeschlagen wird liegt definitiv eine Sachbeschädigung vor.Gruß Metalhead
Abgerissene Zweige der Hecke für den Durchgang wäre ebenfalls Sachbeschädigung.
Gleiches gilt für das Auto mit Ballabdrücken und evtl Dellen.Ist alles Sachbeschädigung.
Ich glaub Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus, Dellen im Auto würden vermutlich nicht dazu zählen sofern nicht absichtlich beschossen.
Gruß Mealhead
Ähnliche Themen
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Mai 2021 um 09:26:18 Uhr:
Ich glaub Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus, Dellen im Auto würden vermutlich nicht dazu zählen sofern nicht absichtlich beschossen.Gruß Mealhead
In dem Fall ist es bekannt, daß Nachbars Auto hinter der Hecke steht. Da die Kinder jedoch in diesem Fall keinerlei Kontrolle über den Ball haben (denn sonst würde der Ball ja nicht ständig auf das Grundstück fliegen), würde Ich mal sagen, daß es hier schon um Vorsatz geht, zumindest mal um bedingten Vorsatz.
Glaub das wird nicht ausreichen, zumal die Kinder vermutlich unter 14 sind, zumindest die, die es am Ende waren. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 09:33:59 Uhr:
In dem Fall ist es bekannt, daß Nachbars Auto hinter der Hecke steht. Da die Kinder jedoch in diesem Fall keinerlei Kontrolle über den Ball haben (denn sonst würde der Ball ja nicht ständig auf das Grundstück fliegen), würde Ich mal sagen, daß es hier schon um Vorsatz geht, zumindest mal um bedingten Vorsatz.
Subjektiv werden die Kinder natürlich Kontrolle über den Ball haben. Wir bewegen uns hier ziemlich deutlich im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 09:12:23 Uhr:
Den Bengel, der durchs Loch der Hecke gekrochen kommt, würde Ich z.B. für den Schaden an der Hecke verantwortlich machen, bzw. die Eltern des Bengels.
Du würdest es vielleicht versuchen. Das reine Kriechen durch ein bereits vorhandenes Loch richtet aber nunmal keinen Schaden an.
Nö, Einspruch. Wir bewegen uns im Bereich der mutwilligen Unbedarftheit. 😛
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 12. Mai 2021 um 09:58:25 Uhr:
Nö, Einspruch. Wir bewegen uns im Bereich der mutwilligen Unbedarftheit. 😛
Naja... ab einem gewissen Alter dürfte auch Kindern zugänglich sein, dass Ball gegen Auto durchaus mal zu Schäden führen kann. Spätestens nachdem der TE dies erklärt hat, ist mit Unbedarftheit vorbei.
Den Kindern aber zu unterstellen, dass ihnen Schäden am Auto vollkommen gleichgültig wären, ist gewagt. Im Zweifel wollen die ja auch keinen Ärger und werden eben hoffen, dass es schon gut geht.
Was zudem bei Fußbällen durch Kinder über eine Hecke ans Auto auch in der Regel der Fall sein dürfte. Ist was anderes, als ein direkter Schuss von Roberto Carlos aus 5 Meter Entfernung.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 10:06:35 Uhr:
Den Kindern aber zu unterstellen, dass ihnen Schäden am Auto vollkommen gleichgültig wären, ist gewagt. Im Zweifel wollen die ja auch keinen Ärger und werden eben hoffen, dass es schon gut geht.
Wenn der Nachbar die Kinder auf die Schäden am Auto und an der Hecke darauf hinweist und sogar noch mit deren Eltern spricht, daß es so nicht geht, finde Ich es somit keine Unterstellung, daß den Kindern die Schäden, die sie verursachen gleichgültig sind.
Im Gegenteil wird doch hier mit Absicht weitergemacht und das auch noch mit Unterstützung der Eltern.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 10:06:35 Uhr:
Was zudem bei Fußbällen durch Kinder über eine Hecke ans Auto auch in der Regel der Fall sein dürfte. Ist was anderes, als ein direkter Schuss von Roberto Carlos aus 5 Meter Entfernung.
Man muß jetzt nicht unbedingt Roberto Carlos heißen, aber es bedarf wenig Schußkraft, daß es einen Außenspiegel wegfetzt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 11:13:54 Uhr:
Wenn der Nachbar die Kinder auf die Schäden am Auto und an der Hecke darauf hinweist und sogar noch mit deren Eltern spricht, daß es so nicht geht, finde Ich es somit keine Unterstellung, daß den Kindern die Schäden, die sie verursachen gleichgültig sind.
Im Gegenteil wird doch hier mit Absicht weitergemacht und das auch noch mit Unterstützung der Eltern.
Das erfüllt aber doch nur die Kenntnis von der Möglichkeit eines Schadenseintrittes. Genau da beginnt die Abwägung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz.
Wenn bereits Schäden am Auto eingetreten sind und die Kinder weitermachen, würde ich dir zustimmen. Nach meinem Verständnis besteht bislang aber nur die Befürchtung des TE, sein Auto könnte Schaden nehmen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 11:13:54 Uhr:
Man muß jetzt nicht unbedingt Roberto Carlos heißen, aber es bedarf wenig Schußkraft, daß es einen Außenspiegel wegfetzt.
Das schätze ich komplett anders ein. Ich glaube selbst mit Vorsatz würde ich mich schwer tun, einen Spiegel mit einem Fußball abzuschießen.
Ein par Dellen möglicherweise.
Wir reden aber nicht von direkten Schüssen auf das Fahrzeug, sondern wohl eher von Bogenlampen über die Hecke. Im Regelfall passiert dem Auto dabei nichts.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 11:16:32 Uhr:
Wenn bereits Schäden am Auto eingetreten sind und die Kinder weitermachen, würde ich dir zustimmen. Nach meinem Verständnis besteht bislang aber nur die Befürchtung des TE, sein Auto könnte Schaden nehmen.
Im Eröffnungsbeitrag schildert @Slash_182 , daß durch den Ball bereits Schäden am Fahrzeug entstanden sind
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 11:16:32 Uhr:
Das schätze ich komplett anders ein. Ich glaube selbst mit Vorsatz würde ich mich schwer tun, einen Spiegel mit einem Fußball abzuschießen.Ein par Dellen möglicherweise.
Wir reden aber nicht von direkten Schüssen auf das Fahrzeug, sondern wohl eher von Bogenlampen über die Hecke. Im Regelfall passiert dem Auto dabei nichts.
Ob es sich hier um direkte Schüsse auf das Fahrzeug handelt, oder nur um sogenannte "Bogenlampen".
Wenn Fußball gespielt wird auf der Straße, oder auf dem Grundstück des Wohnblocks und es dabei nicht auszuschließen ist, daß der Ball möglicherweiße das Fahrzeug des Nachbarn trifft, ist und bleibt das bedingter Vorsatz.
Da der TS bereits die Kinder und deren Eltern auf diese Situation angesprochen hat und das Treiben geht munter weiter, würde Ich sogar soweit gehen, daß es sich sogar um vorsätzliche Sachbeschädigung handelt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Mai 2021 um 11:35:14 Uhr:
Wenn Fußball gespielt wird auf der Straße, oder auf dem Grundstück des Wohnblocks und es dabei nicht auszuschließen ist, daß der Ball möglicherweiße das Fahrzeug des Nachbarn trifft, ist und bleibt das bedingter Vorsatz.
Wertes Geisslein,
bei einer Abwägungsfrage - die zudem im Einzelfall bis zum BGH durchentschieden wird - zu schreiben "ist und bleibt" zeugt einfach wenig Sachkenntnis.
Du darfst deine Meinung ja gerne behalten, sie ist aber nunmal nicht mehr als deine persönliche Meinung. In ihrer Absolutheit ist deine Meinung sogar falsch. Nicht in jedem Fall, wo ein Schadenseintritt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit droht, liegt bedingter Vorsatz vor. Wäre dem so, gäbe es die Abgrenzung nicht.
Gerade Kinder neigen dazu, selbst greifbare Risiken vollkommen auszublenden. Oder ist jede Verletzung beim Stockkampf oder beim raufen auch gleich bedingter Vorsatz?
Es geht ja auch überhaupt nicht darum, das Verhalten der Kinder zu rechtfertigen. Auch die fahrlässige Beschädigung führt bei deliktisch haftungsfähigen Kindern ja zu einer zivilrechtlichen Haftung.
Zitat:
@ixtra schrieb am 12. Mai 2021 um 11:39:17 Uhr:
Wertes Geisslein,bei einer Abwägungsfrage - die zudem im Einzelfall bis zum BGH durchentschieden wird - zu schreiben "ist und bleibt" zeugt einfach wenig Sachkenntnis.
Du darfst deine Meinung ja gerne behalten, sie ist aber nunmal nicht mehr als deine persönliche Meinung. In ihrer Absolutheit ist deine Meinung sogar falsch. Nicht in jedem Fall, wo ein Schadenseintritt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit droht, liegt bedingter Vorsatz vor. Wäre dem so, gäbe es die Abgrenzung nicht.
Gerade Kinder neigen dazu, selbst greifbare Risiken vollkommen auszublenden. Oder ist jede Verletzung beim Stockkampf oder beim raufen auch gleich bedingter Vorsatz?
Es geht ja auch überhaupt nicht darum, das Verhalten der Kinder zu rechtfertigen. Auch die fahrlässige Beschädigung führt bei deliktisch haftungsfähigen Kindern ja zu einer zivilrechtlichen Haftung.
Deswegen bleibe ich dabei... fällt der Ball auf mein Grundstück ist er weg und Ich habe in dem Fall auch keinen Ball gesehen.
Es ist mal wieder deutlich zu erkennen, wo unser Problem in DE liegt.
Du bist als Geschädigter, egal bei was, mehr oder weniger der Verlierer.
Man könnte fast soweit gehen, gesagt zu bekommen: Stell doch deine Karre woanders hin, wenn wir hier Fussball spielen...
Selbst wenn dem TE rechtliche Mittel zur Verfügung stehen könnten, ist der Weg dahin eine einzige Wüste aus Geröll und Steinen. Da bedarf es nicht nur der nötigen Geduld, der nötigen Kohle, sondern auch am Ende noch Glück, überhaupt an sein Recht zu kommen.
Wenn ihm Geduld und Kohle fehlen, er sich vllt in Worten oder ähnlichem vergreift, kann die Sache sogar noch zum Bumerang werde, und er selbst gerät in Bedrängnis.
Leider erzeugt sowas massives Koppschütteln.
Gruß Jörg.