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Golf Sportsvan - heute Blechschaden (unverschuldet) entstanden. Wie Vorgehen?

Themenstarteram 18. August 2017 um 21:52

Guten Abend,

ein besserer Titel ist mir leider nicht eingefallen ;)

Hintergrund:

  • Wir haben im April einen Golf Sportsvan gekauft (1 Jahr alt, d.h. BJ 04/2016, rd. 9000 km). Fahrzeug hat noch eine Finanzierung für gesamt 4 Jahre und kostenlose Wartung für 2 Jahre sowie 5 Jahre Garantie (bis 100 TKM).
  • Heute fuhr uns jemand in das vor dem Haus geparkte Auto. Linker Schweinwerfer ist kaputt und die vordere linke Ecke ist allgemein ziemlich eingedellt und zerkratzt. Ich würde vermuten, dass es nicht nur ein Lackschaden ist, sondern auch der Parksensor etc.. betroffen ist.
  • Termin beim Gutachter (VW-Autohaus) ist direkt am Montag. Unfallgegner hat alles auf sich genommen, Unfallaufnahme durch Polizei hat stattgefunden.
  • Wir fahren den Sportsvan jetzt seit 4 Monaten und sind inzwischen nicht mehr 100% damit zufrieden, insb. was das Platzangebot angeht (Kinderwagen füllt den gesamten Kofferraum aus)

Nun meine Fragen - eine Mischung aus Expertenwissen und einfacher Erfahrung/Ratschläge

  • Offiziell ist das ja nun ein Unfallwagen. Wird der Gutachter den potentiellen Werteverlust dadurch in seinem Gutachten berücksichtigen? Ich werde ja bei Verkauf - wann auch immer - mit einem Abschlag rechnen müssen dadurch. Auch wenn jetzt alles korrekt repariert wird.
  • Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, sich die Geld von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen und die Reparatur in einer günstigeren Werkstatt durchführen zu lassen? Das würde zumindest ggf. etwas den Wertverlust durch den Status "Unfallwagen" wieder etwas kompensieren.
  • Die letzten Monate haben wir viel gehadert, ob wir das Auto vielleicht doch gegen ein größeres tauschen sollen (z.B. Skoda Kodiaq). Natürlich ist das kurz nach Kauf mit größerem Wertverlust verbunden (haben ~24 TEUR bezahlt und die bekommen wir jetzt sicher nicht mehr wieder). Frage wäre nun, ob der Unfallschaden ggf. eine gute Gelegenheit sein könnte, das Auto frisch repariert doch wieder zu verkaufen oder ob es wirtschaftlich besser sein wird, wenn man den Wagen jetzt für den Lebenszyklus (~4 Jahre) behält. Ich weiß, die Frage ist schwierig, aber vielleicht kann ja jemand mit seinem Bauchgefühl unterstützen ;)

 

Vielen Dank im Voraus. Ich hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen.

:)

Beste Antwort im Thema

Stoßfänger, Kotflügel und Scheinwerfer Neu = locker 3000€ Schaden, ohne verdeckte Schäden zu berücksichtigen.

Wenn der Kotflügel geschraubt ist und keine weiteren Blechschäden vorhanden wären ist es ein eher unkritischer Schaden was das Thema Wertverlust angeht. So lange Teile einfach nur angeschraubt sind und damit leicht zu tauschen juckt das ehrliche Händler wenig.

Letztlich würde ich bezüglich des geplanten Autotausches einfach mal mit dem Händler zusammensitzen und die Sache durchrechnen lassen ob es sich lohnt.

Aber eine fiktive Abrechnung plus Reparatur bei einer billigen Firma dürfte wegen der diversen Abzüge kaum einen Gewinn bringen. Das lohnt eher bei alten Autos wo man die Teile vom Schrott beschafft. Ausserdem wurde ja schon erwähnt das die Bank was dagegen haben könnte. Dazu kommt das die Garantie auf Rost dann erloschen wäre wenn woanders als bei VW repariert wird, neben anderen Zickereien bei eventuellen Garantiefällen.

Und was den Kofferraum angeht, da würde ich nicht darauf wetten das der wesentlich Größer ist. Im VW-Konzern besteht gerne eine größere Differenz zwischen angegebener Literzahl und bei sperrigen Gütern praktisch nutzbarer Größe da im VW-Konzern jede noch so kleine Nische und Stauraum unter der Bodenmatte mitgerechnet wird. Nur bringt das nichts wenn man einen Kinderwagen einladen will.

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1.) Ja, wird der Gutachter berücksichtigen.

2.) Du wirst nur den Betrag erstattet bekommen, den du ausgelegt hast. Auf Gutachtenbasis abrechen kann man tun, die Mwst. wird dann aber nur auf Nachweis erstattet.

3.) Ich wüsste nicht, dass ein Chrash zum Vorteil eines vorzeitigen Verkaufs führen könnte. Ist halt reines Geldverbrennen. Augen auf beim Fahrzeugkauf.

am 19. August 2017 um 6:20

Da der Wagen finanziert ist wird es schwer auf Gutachtenbasis abzurechnen, da der Finanzierer Anspruch auf das Beleihnungsobjektes hat und nicht zulassen wird, das der Gegenwert des Beleihungsobjektes niedriger wird als durch den reinen Gebrauch, der ja einkalkuliert ist.

Schau mal in den Vertrag - ich glaube mal das Du den Finanzierer auch informieren musst.

Wenn Du Dich von dem Fahrzeug trennen möchtest, verhandle mit Deinem Händler, vielleicht macht der Dir ein gutes Angebot und wickelt den Papierkram für Dich ab.

Wenn Du ein Fahrzeug mit mehr Platz brauchst, schau Dir mal den Dacia Lodgy an.

Für den Preis den Du für den gebrauchten Golf bezahlt hast, bekommst Du dort zwei fabrikneue ....

am 19. August 2017 um 6:43

... ich würde aufgrund gemachter Erfahrungen einen guten Rechtsanwalt hinzuziehen um diesen die Abwicklung machen zulassen - im Gegensatz zu sonst, wennst Selbstzahler bist diesmal also zum besten & teuersten Rechtsanwalt und zur teuersten Werke in der Umgebung ;).

Und unbedingt darauf achten was das für ein Gutachter ist... Versicherungen versuchen da gerne einem irgendwelche faulen Eier unterzuschieben, die dann ein Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Versicherung abliefern - am besten noch zusammen mit einer von der Versicherung ausgesuchten Werkstatt.

So rosig das bis jetzt noch aussehen mag z.B. dass der Unfallgegner den Crash voll auf die eigene Kappe nimmt, spätestens wenn es ums bezahlen geht kannste Dich mit der Versicherung rumstreiten.

Wir hatten das z.B. bei einem relativ hochwertigen Audi A6 -bei dem wurde -ebenfalls ein Parkschaden- der linke Außenspiegel und die Fahrertür beschädigt. Damals so blöd die Abwicklung, die mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist selbst zu erledigen konnten wir uns hinterher selbst um von der Versicherung fest zugesagte Zahlungen für einen nicht in Anspruch genommenes Ersatzauto rumstreiten.

PS: ...selbst wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, würde ich das Auto von der Werkstatt abholen lassen - Abschleppwagen, etc.. Ich als Geschädigter bin nicht verpflichtet meine Zeit zu verbraten um mit einem beschädigten Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu einer Werkstatt oder einem Gutachter, etc. zu fahren.

Immer im Auge, Du bist der Geschädigte und der Schädiger / Verursacher bzw. dessen Versicherung hat Dich so zu stellen als wenn der Schaden nicht passiert wäre.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. August 2017 um 08:08:56 Uhr:

...

3.) Ich wüsste nicht, dass ein Chrash zum Vorteil eines vorzeitigen Verkaufs führen könnte. Ist halt reines Geldverbrennen. Augen auf beim Fahrzeugkauf.

Das ist doch bei finanzierten Autos gar kein Problem.


Kleine Anekdote:
Hat mein Opa damals auch gemacht, das eine (finanzierte) Auto gegen ein anderes (deutlich teureres) getauscht. Ist in der monatlichen Rate doch völlig irrelevant, nur der Schuldenberg wird höher... aber den kann man dann in 4 Jahren wieder mitnehmen... und wieder... und wieder...
Resultat war bei seinem Tod, dass er ein ordentlich überschuldetes Fahrzeug zurückließ, weil noch vom vorherigen Wagen die Schulden mitdranhingen. So hat dann eben die ganze Familie das Erbe ausgeschlagen und alle persönlichen Gegenstände landeten im Container (oder bei wem auch immer, ich vermute der Lebensabschnittsgefährtin). Der Verkäufer des Wagens hat sich übrigens "gefreut", als er die überschuldete Karre ans Bein gebunden bekam (über Herstellerbank finanziert, also nicht privat über eine Bank einen Kredit aufgenommen und dann bar bezahlt).

So kommt´s... früh übt sich. :o

Wenn man sich das Angebot (kostenlose Wartung, lange Garantie) ansieht, mag´s vielleicht gar kein so schlechter Deal sein, gegenüber einem bar bezahlten Gebrauchtwagen...

Nicht jeder, der finanziert hat kein Geld auf dem Konto (im Moment legt man das wohl besser eher langfristig an der Börse an und verbrät es bei den niedrigen Zinsen nicht für ein Auto).

Zitat:

@gast356 schrieb am 19. August 2017 um 08:43:58 Uhr:

... ich würde aufgrund gemachter Erfahrungen einen guten Rechtsanwalt hinzuziehen um diesen die Abwicklung machen zulassen - im Gegensatz zu sonst, wennst Selbstzahler bist diesmal also zum besten & teuersten Rechtsanwalt und zur teuersten Werke in der Umgebung ;).

Und unbedingt darauf achten was das für ein Gutachter ist... Versicherungen versuchen da gerne einem irgendwelche faulen Eier unterzuschieben, die dann ein Gefälligkeitsgutachten zu Gunsten der Versicherung abliefern - am besten noch zusammen mit einer von der Versicherung ausgesuchten Werkstatt.

So rosig das bis jetzt noch aussehen mag z.B. dass der Unfallgegner den Crash voll auf die eigene Kappe nimmt, spätestens wenn es ums bezahlen geht kannste Dich mit der Versicherung rumstreiten.

Wir hatten das z.B. bei einem relativ hochwertigen Audi A6 -bei dem wurde -ebenfalls ein Parkschaden- der linke Außenspiegel und die Fahrertür beschädigt. Damals so blöd die Abwicklung, die mit Kosten und Zeitaufwand verbunden ist selbst zu erledigen konnten wir uns hinterher selbst um von der Versicherung fest zugesagte Zahlungen für einen nicht in Anspruch genommenes Ersatzauto rumstreiten.

PS: ...selbst wenn das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, würde ich das Auto von der Werkstatt abholen lassen - Abschleppwagen, etc.. Ich als Geschädigter bin nicht verpflichtet meine Zeit zu verbraten um mit einem beschädigten Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu einer Werkstatt oder einem Gutachter, etc. zu fahren.

Immer im Auge, Du bist der Geschädigte und der Schädiger / Verursacher bzw. dessen Versicherung hat Dich so zu stellen als wenn der Schaden nicht passiert wäre.

Ich würde gleich einen TOP Anwalt beauftragen mit der Wahrnehmung meiner Interessen....

Es ist auch ein großer Schaden inkl. Personenschaden entstanden....ha,ha

Klar, zahlt die gegnerische Haftpflicht den Anwalt, aber unnötig. Schuldfrage klar und Wagen wird bei VW repariert und die bzw, der Gutachter errechnet den Wertverlust /Kalkulation. Wenn dann die Versicherung etwas abziehen möchte, dann kannste immer noch einen TOP Anwalt aufsuchen....köstlich,köstlich

Das ist ein Schaden, den man gut auch über das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung abwickeln kann. Die würden das Auto abholen, gegen einen Leihwagen tauschen und repariert zurückbringen. Den Wertverlust bekommst Du gemäß Gutachten ausgezahlt.

Gegen einen Neuwagen tauschen würde ich nicht, dann wird Euer Schuldenberg nur höher.

Hallo,

 

es kommt ja auch drauf an um was für einen Schaden es sich handelt Bzw wie stark. (Ohne Bild nur Mutmaßungen)

Evtl bei geringem Schaden, Scheinwerfer und Stoßstange tauschen zB wird es gar keine Wertminderung geben.

 

Gruß Michael

Themenstarteram 19. August 2017 um 9:15

Hier ein paar Fotos, um es etwas plastischer zu machen ;)

Folie1
Folie2
Folie3
+1

Stoßfänger, Kotflügel und Scheinwerfer Neu = locker 3000€ Schaden, ohne verdeckte Schäden zu berücksichtigen.

Wenn der Kotflügel geschraubt ist und keine weiteren Blechschäden vorhanden wären ist es ein eher unkritischer Schaden was das Thema Wertverlust angeht. So lange Teile einfach nur angeschraubt sind und damit leicht zu tauschen juckt das ehrliche Händler wenig.

Letztlich würde ich bezüglich des geplanten Autotausches einfach mal mit dem Händler zusammensitzen und die Sache durchrechnen lassen ob es sich lohnt.

Aber eine fiktive Abrechnung plus Reparatur bei einer billigen Firma dürfte wegen der diversen Abzüge kaum einen Gewinn bringen. Das lohnt eher bei alten Autos wo man die Teile vom Schrott beschafft. Ausserdem wurde ja schon erwähnt das die Bank was dagegen haben könnte. Dazu kommt das die Garantie auf Rost dann erloschen wäre wenn woanders als bei VW repariert wird, neben anderen Zickereien bei eventuellen Garantiefällen.

Und was den Kofferraum angeht, da würde ich nicht darauf wetten das der wesentlich Größer ist. Im VW-Konzern besteht gerne eine größere Differenz zwischen angegebener Literzahl und bei sperrigen Gütern praktisch nutzbarer Größe da im VW-Konzern jede noch so kleine Nische und Stauraum unter der Bodenmatte mitgerechnet wird. Nur bringt das nichts wenn man einen Kinderwagen einladen will.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass der Kofferraum im Tiguan (Kodiak) nicht grösser ist als im Golf Sports-Van....

Von der Literzahl wahrscheinlich schon, von den reelen Verhältnissen eher nicht....

Themenstarteram 25. August 2017 um 18:30

Heute kam das Ergebnis des Gutachten

Das Fahrzeug war wie folgt beschädigt:

  • Scheinwerfer vorne links gebrochen
  • Abdeckung Stoßfänger vorne links verformt und verschürft
  • Kotflügel vorne links verformt
  • Scheibenrad vorne links beaufschlagt und verschürft
  • Reifen vorne links beaufschlagt
  • Tür vorne links verschürft und verformt
  • Abdeckkappe Außenspiegel vorne links verkratzt

Reparaturkosten: 4970,31 EUR

Merkantile Wertminderung: 500 EUR

 

--> Ich bin sehr überrascht. Dafür dass ich jetzt einen 1 Jahr altes, repariertes Fahrzeug fahre bekomme ich 500(!) EUR Entschädigung?? Hat man mich hier über den Tisch gezogen??

Abwicklung lief über das VW-Autohaus und wurde von deren Anwalt betreut.

am 25. August 2017 um 18:36

Du bekommst ein fachgerecht mit vielen Neuteilen repariertes Fahrzeug dem Du keinen Unfallschaden mehr ansehen kannst. Die Lackiertechnik ist heute auch soweit, das selbst ein Fachmann den Unterschied nur schwer feststellen kann.

Dazu noch 500 € die Du nicht in Relation zum Kaufpreis vom letzten Jahr sondern zum aktuellen Zeitwert sowie dem späteren Verkaufswert und der Höhe der Reparaturkosten setzen musst.

Es sind immerhin 10 % der Reparaturkosten und bei einem älteren Fahrzeug hättest du weniger bekommen.

500€ Wertminderung bei dem Schaden ist eher viel...

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