Vorfahrtsregelung an BAB AS

Hi zusammen,

seit einiger Zeit gibt es bei mir in der Nähe eine für mich komische Regelung der Vorfahrt an einer Anschlusstelle zu einer Autobahn.

Es handelt sich um die Anschlussstelle Forst an der A15 in Fahrtrichtung Cottbus.

Die genaue Position findet ihr hier: https://maps.app.goo.gl/MB24QR8zvG967vbH7
Hier ein Bild der Auffahrt: https://maps.app.goo.gl/Wr1KzpiikF1MVjTK7 --> Google Street View ist aktuell!

Was ist jetzt so strange?

Die Auffahrt liegt an einer Bundesstraße - somit haben Rechtsabbieger normalerweise Vorfahrt vor Linksabbiegern. Nicht so hier - hier wird die Vorfahrt in der Anschlussstelle umgedreht. Das sorgt regelmäßig für gefährliche Situationen. (Bild mit Verkehrszeichen anbei).

Ich kenne diese Regelung wenn eine Ampel existiert und man den Linksabbiegern auf die BAB Vorfahrt einräumen will - aber ohne Ampel scheint das für mich sehr verrückt.

Wie ist eure Meinung?

Asforst3
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Solange da ein Vorfahrt achten Schild steht sollte wohl jeder sehen was da Sache ist,solche Kreuzungen sind ja nun nicht so selten das man da überfordert sein könnte.
Die Länge der Spur ist dafür doch völlig unerheblich.
Aber wenn man,statt die Augen aufzumachen,lieber seiner Meinung der vorhandenen Vorfahrt folgt kann’s eng werden.

Zitat:

@BjoernL89 schrieb am 21. Februar 2024 um 11:48:13 Uhr:


Das ist hier eben genau nicht der Fall und das macht es so gefährlich.

Ich stimme dir zu, dass es eine längere Rechtsabbiegespur für den Linksabbieger besser und früher erkennbar machen würde, ob der Gegenverkehr nun geradeaus oder rechts will. Aber gefährlich ist es trotzdem nicht. Das Schlimmste, was dir als Linksabbieger passieren kann, ist, dass du einen anderen "unnötigerweise" durchlässt, nämlich einen Rechtsabbieger, von dem du dachtest, dass er geradeaus will. Gefährlich wäre aber nur der umgekehrte Fall.

Na hier gibt es eine kurze Abbiegespur
https://www.google.de/.../...NiSFRWDFos9HtydTlQ!2e0!7i16384!8i8192?...

https://www.google.de/.../...3TSnKgJyF07iOigNvQ!2e0!7i16384!8i8192?...

@hlmd Danke - die Beispiele sind tatsächlich nahezu identisch zu Meinem. Mir waren solche nicht bekannt.

Ich denk nochmal darüber nach. Danke für Eure Beiträge!

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Was ich manchmal nicht verstehe, sind die Ampeln, die man vor allem im Osten inflationär hingestellt hat.
Hier mal ein Beispiel:
https://www.google.de/.../...eB3TWX__a1n9qjarNg!2e0!7i16384!8i8192?...

Ist ja die gleiche Situation, wie vom TE nur halt mit Ampel. Wenn diese aus sind, gelten ja die Schilder. Da dürften ja auch keine ??? vorhanden sein, oder?
Nur wie sinnvoll diese Ampel beim Rechtsabbieger ist, sei mal dahin gestellt. Einziger "Vorteil" ist doch, dass neben dem wartenden Rechtsabbieger ja auch alle Geradeausfahrer dahinter warten müssen.

Vor allem Nachts ist es immer "nett", vor einer roten Ampel stehen zu müssen, wenn weit und breit kein anderer unterwegs ist...

VG

In meinem letzten Beitrag habe ich wohl die Nummerierung der Fahrzeuge durcheinandergebracht. Ist jetzt nicht mehr so wichtig.

Zitat:

@BjoernL89 schrieb am 21. Februar 2024 um 11:31:09 Uhr:


Wenn die Rechtsabbiegerspur länger wäre, bin ich völlig bei euch, dass es ganz normal wäre. Durch die bauliche enge ist es aber eher so, als wenn keine Rechtsabbiegerspur existiert.

Ja, das ist so. Die Rechtsabbiegerspur ist ja auch nicht dafür da, dir als Linksabbieger das Abbiegen zu erleichtern.

Als Linksabbieger muss man halt schauen, wann die Lücke groß genug ist. Das einzuschätzen sollte doch möglich sein. Man sieht doch ob und wann entgegenkommende Fahrzeuge langsamer werden und muss halt abschätzen, ob man vor denen noch links abbiegen kann. Dass der dann noch blinkt, ist eine Orientierung aber verlassen darf man sich darauf nicht. Wenn man nicht sicher ist, dass man fahren kann, dass muss man halt noch warten.

Das ist doch täglich Brot für Linksabbieger im Straßenverkehr.

Gruß

Uwe

Also ich kann da auch keine Besonderheit oder Gefahrenstelle erkennen, die Vorfahrtsregelung ist absolut gängig so und häufig zu sehen.

Ich schließe mich an, es handelt sich hier um eine sehr oft anzutreffende Reglung der Vorfahrt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 21. Februar 2024 um 14:26:42 Uhr:


Ich schließe mich an, es handelt sich hier um eine sehr oft anzutreffende Reglung der Vorfahrt.

Ich schließe mich auch an.

Ganz einfach rechtzeitig blinken, auch als Rechtsabbieger und für alle ersichtlich fahren. Aber viele haben ja ein Sondermodell ohne Blinker oder haben vergessen das Kreuzchen bei der Bestellung zu machen.

Gilt übrigens auch für den Kreisverkehr, entweder wird gar nicht geblinkt oder falsch.

Wer genug Abstand hält und nicht am Handy daddelt, hat auch keine Probleme.

Zitat:

@BjoernL89 schrieb am 21. Februar 2024 um 11:31:09 Uhr:



Mein Problem als Fahrzeug 2 ist eher, dass wenn mir mehrere Fahrzeuge entgegenkommen, ich aufgrund der extrem kurzen Rechtsabbiegerspur nie weiß, ob jemand rechts oder geradeaus fährt.

Ja und? Das wüßtest du auch dann nicht, wenn der Rechtsabbieger Vorfahrt hätte.

Zitat:

Gerade wenn eine Kolonne kommt und der 1. biegt rechts ab, so verdeckt er lange Zeit den rechten Blinker des 2. Fahrzeugs. Ich (Auto 2) werde also langsamer bzw. stehe und kann er dann losfahren, wenn ich den Blinker vom 2. Auto sehe.

Auch hier völlig unabhängig von der Rechtsabbieger-Vorfahrtregelung.

Du musst deinen Gegenverkehr als Linksabbieger durchlassen.

Zitat:

Wenn die Rechtsabbiegerspur länger wäre, bin ich völlig bei euch, dass es ganz normal wäre. Durch die bauliche enge ist es aber eher so, als wenn keine Rechtsabbiegerspur existiert.

Und wenn die Spur nur 2m hat, der Rechtsabbieger muss den Linksabbiegern eben Vorfahrt gewähren.

Kommt kein Linksabbieger, weil dieser wegen seines Gegenverkehrs warten muss: dann fährt er halt.

Aber dieser Rechtsabbieger beeinflusst niemals, nie nicht, den Linksabbieger. Denn der hat ihm gegenüber immer Vorfahrt. Mit langer Spur, mit kurzer Spur.
Nur, wenn es gar keine Spur gäbe, dann wäre der Rechtsabbieger Gegenverkehr für den Linksabbieger.

Also kein Problem.
Linksabbieger gewährt wie immer seinem Gegenverkehr Vorfahrt.
Rechtsabbieger gewährt -wie fast immer an solchen Einmündungen mit Verkehrsinsel üblich- dem Verkehr von Links Vorfahrt.

Da ist keine spezielle Regelung an der Stelle...

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 21. Februar 2024 um 15:00:02 Uhr:



Also kein Problem.
Linksabbieger gewährt wie immer seinem Gegenverkehr Vorfahrt.
Rechtsabbieger gewährt -wie fast immer an solchen Einmündungen mit Verkehrsinsel üblich- dem Verkehr von Links Vorfahrt.

Ich denke mal, dass der TE nur solch eine Situation bisher kannte:
https://www.google.de/.../...59MEsgG_rL-Q7jEupg!2e0!7i16384!8i8192?...

oder:
https://www.google.de/.../...H0kV5jLKRC01DDFBog!2e0!7i16384!8i8192?...

Hier muss der Linksabbieger auch dem Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren, trotz "Insel", da jetzt Rechts vor Links.

Sicher?

Gaaaannnzzz sicher?

Ja,denn das sagt die STVO so ganz eindeutig.

„Die Vorfahrtsregel “rechts vor links” gilt immer dann, wenn die Vorfahrt nicht durch ein Schild, eine Ampel oder einen Verkehrspolizisten geregelt wird.“

Und in so einem Fall kommt man ganz klar auf dem Ausfahrkeil von rechts.

Sehe ich anders

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