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BAB LKW Spurverbot auch für Caravan gültig?

Themenstarteram 3. April 2016 um 14:09

Hallo zusammen,

ich hab wieder mal eine Wohnwagenfrage. Da man ja mit Caravan hinten dran nicht beim LKW Überholverbot überholen darf, wollte ich jetzt mal kurz die Schilder auf der A3 zwischen Köln und Franfurt diskutieren, die definitiv über 7.5t LKW das benutzen der Spur verbieten.

 

Dürfte ich eurer Meinung nach diese Spur mit dem Caravan im Schlepptau benutzen? Ein zusätzliches Überholverbotsschild für LKW war nicht aufgestellt. Ist ja auch für die LKWs sinnlos, weil die eh die 2te und 3te Spur nicht befahren dürfen.

 

Gruss

W.

 

Oh. Das Bild fehlt.

Oh. Aus der App kann ich das Bild weder direkt noch in der mobilen Version nachladen.

Img-20160403-160037
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31 Antworten
am 3. April 2016 um 14:11

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 3. April 2016 um 16:09:06 Uhr:

… Da man ja mit Caravan hinten dran nicht beim LKW Überholverbot überholen darf …

Wo steht denn, dass man das nicht darf? Für Gespanne gibt es ein eigenes Zeichen – siehst du das nicht, darfst du auch überholen.

Themenstarteram 3. April 2016 um 14:16

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. April 2016 um 16:11:50 Uhr:

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 3. April 2016 um 16:09:06 Uhr:

… Da man ja mit Caravan hinten dran nicht beim LKW Überholverbot überholen darf …

Wo steht denn, dass man das nicht darf? Für Gespanne gibt es ein eigenes Zeichen – siehst du das nicht, darfst du auch überholen.

Das stimmt nur bedingt. Es gibt das von Dir erwähnte Zeichen. Das kenn ich auch.

Als Gespannfahrer darf ich aber auch bei normalem LKW Überholverbot mit dem Gespann nicht überholen.

Gruss

W.

am 3. April 2016 um 14:41

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 3. April 2016 um 16:16:18 Uhr:

… Als Gespannfahrer darf ich aber auch bei normalem LKW Überholverbot mit dem Gespann nicht überholen.

Nochmal die Frage: Wo steht denn das? In der StVO ist jedenfalls davon nichts bekannt.

Abgesehen davon, dass es kein "LKW-Überholverbot" gibt. Du meinst sicher das Zeichen 277, das bedeutet "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse". Von einem LKW ist hier nicht die Rede. Wenn dein Gespann oder dein Pkw über 3,5 t zGG hat, dann darfst du nicht überholen – liegst du darunter, dann schon.

Das Schild ist ja ein Verkehrsverbot für eine bestimmte Fahrzeugkategorie, das sich ja in diesem FAll auf diese beiden Spuren beschränkt.

 

Das Schild selbst bedeutet:

Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

 

Ob du die mittlere und linke Spur nutzen darst, sollte wohl davon abhängen, ob du mit deinem Wohnwagen zusammen ein zul. Gesamtgewicht von 3,5t überschreitest oder nicht.

Themenstarteram 3. April 2016 um 14:53

2.2t plus 1.6t zgG gibt 3.8t.

 

 

Dann darf ich auf der Spur nicht fahren.

 

Danke

W.

am 3. April 2016 um 15:04

Richtig. 3,8 t sind mehr als 3,5 t. :D

am 3. April 2016 um 15:28

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 3. April 2016 um 16:16:18 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. April 2016 um 16:11:50 Uhr:

 

Wo steht denn, dass man das nicht darf? Für Gespanne gibt es ein eigenes Zeichen – siehst du das nicht, darfst du auch überholen.

Das stimmt nur bedingt. Es gibt das von Dir erwähnte Zeichen. Das kenn ich auch.

Als Gespannfahrer darf ich aber auch bei normalem LKW Überholverbot mit dem Gespann nicht überholen.

Gruss

W.

Wo steht das?

am 3. April 2016 um 15:31

Hat sich doch schon geklärt – der TE ist mit einem Gespann über 3,5 t unterwegs, daher gilt das Zeichen 277 auch für ihn.

Nachtrag: Da der TE jetzt das Bild, um das es geht, hochgeladen hat: Das ist das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und bedeutet für den TE, dass er mit seinem Gespann über 3,5 t auf den beiden linken Spuren nichts verloren hat.

Normales Überholverbot für LKW heißt,genau wie beim Verkehrsverbot für LKW ...

 

... für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Ist er mit dem Gespann oberhalb 3,5t Gesamtgewicht, gilt auch für ihn das Überholverbot.

am 3. April 2016 um 15:37

Es gibt kein "Überholverbot für LKW", weder ein normales noch ein nicht normales. Und ein Verkehrsverbot für LKW gibt es auch nicht. Die Verbote sind immer gewichtsabhängig und beziehen sich auf alle Kraftfahrzeuge. Ausnahmen sind je nach Zeichen ebenfalls geregelt.

Themenstarteram 3. April 2016 um 15:39

Danke.

 

 

Ihr seid gut Leute.

 

Themenstarteram 3. April 2016 um 15:53

Das ist für mich ein unnormales LKW Überholverbots Schild.

Img-mt-1451884087381581040-img-20160403-174625
am 3. April 2016 um 16:04

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. April 2016 um 17:31:40 Uhr:

Hat sich doch schon geklärt – der TE ist mit einem Gespann über 3,5 t unterwegs, daher gilt das Zeichen 277 auch für ihn.

Nachtrag: Da der TE jetzt das Bild, um das es geht, hochgeladen hat: Das ist das Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und bedeutet für den TE, dass er mit seinem Gespann über 3,5 t auf den beiden linken Spuren nichts verloren hat.

Ah ok, klang so als wenn alle Pkw mit Anhänger gemeint waren, hier hilft dann wohl nur auf 3,49t herunter zulasten wenn möglich.

Zitat:

Es gibt kein "Überholverbot für LKW", weder ein normales noch ein nicht normales.

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht oberhalb 3,5t zählen nun mal im Allgemeinen als LKW, außer sie sind für den Personenverkehr (Busse) gedacht. Für diese braucht du schließlich eine Fahrerlaubnis, die mind. bis 7,5t reicht.

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