Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 17:29:34 Uhr:
Funktioniert die Ampel kann es nur krachen, wenn eine der beiden Richtungen einen Rotlichtverstoß begeht.
Es sei denn, der Rechtsabbieger biegt vor der Ampel ab (was sehr häufig der Fall ist).
Gruß Metalhead
Zitat:
@birscherl schrieb am 11. Juni 2015 um 08:13:15 Uhr:
Jetzt tust du plötzlich so, als hättest du das nie gesagt und versuchst, mit vielen Worten, Zitaten und Vermischung aller besprochenen Fälle wieder Verwirrung zu stiften, damit du von deinen falschen Aussagen ablenken kannst. Die Masche kennen wir ja schon.
Ich erkenne da eine gewisse Methodik. Jemand eröffnet einen Thread über Äpfel. Im Verlauf wird über Äpfel diskutiert, in den eigenen Beiträgen wird auch mehrmals deutlich darauf hingewiesen, dass sich das Gesagte auf Äpfel bezieht und bei Birnen etwas ganz anderes gilt. Der Kollege hält immer kräftig dagegen, seine Beiträge werden immer länger, ohne wirklich Argumente zu bringen. Ganz am Ende kommt dann irgendwann die Aussage, dass er doch die ganze Zeit von Birnen gesprochen hat, weil die ihm ja viel besser schmecken als Äpfel...
Zitat:
@birscherl schrieb am 11. Juni 2015 um 08:13:15 Uhr:
Ja, du selbst hast Zweifel daran, hast du doch weiter vorne die Behauptung aufgestellt, das wäre eine reine Fußgängerampel und an dieser Kreuzung gilt rechts vor links, obwohl da ein Vorfahrt-achten-Schild ist.Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 00:55:13 Uhr:
"Lichtzeichen vor Richtzeichen", die Ampel hebt das Wartezeichen auf, wer bei grün von der Indira-Gandhi nach rechts in die Berliner Allee abbiegt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?
Lesen ist tatsächlich nicht so Dein Ding?
Ich habe nicht die Behauptung aufgestellt, dass dies an der Indira-Gandhi Ecke Berliner Allee so ist. Wäre dem so, dann hätte ich doch nicht Bildbeispiele von anderen Kreuzungen benötigt, an denen das so ist:
Zitat:
Ich darf dich zitieren:
Zitat:
Die Ampelanlagen aus meinen Bild-Beispielen haben nicht das Geringste mit der nachfolgenden Kreuzung (KFZ-Querverkehr) zu tun. Dies sind ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Ja, vollkommen richtig, die Ampelanlagen in
meinenBildbeispielen sind ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung, die nichts mit einer (Ampel-)Regelung für die Kreuzungssituation zu tun haben.
Wo ist da jetzt Dein Problem,
- dass Du nicht drei Kreuzungen auseinander halten kannst?
- dass Du nicht begreifst , dass bei der Schadensersatzabwicklung die Möglichkeit einer Argumentation in diese Richtung besteht, obwohl ich es von Anfang an, bisher fünf mal vorher, mit diesem Satz jetzt sechs mal geschrieben habe?
Zitat:
Jetzt tust du plötzlich so, als hättest du das nie gesagt
Ich habe das nie so gesagt,
sonst würdest Du es auch so zitieren können, und wärst nicht gezwungen zwei Aussagen zu vollkommen unterschiedlichen Situationen hier als zusammengehörig darstellen zu müssen.
Zitat:
Die Masche kennen wir ja schon.
Zum Thema wurde schon weiter vorne alles gesagt, dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Und wieder Bingo,
jedes mal die selben Schritte von Dir, Du beginnst mit einer Baucherklärung über die Zusammenhänge, danach kommen sehr grenzwertige Rechtsableitungen, dann wird man persönlich, es geht mit Verdrehungen von Aussagen weiter und zum Schluss mit einem letzten Hammerschlag dann aus dem Thread raus.
Du bist mit Deiner eigenen Struktur so durchschaubar, dass man mit einfachsten StVO-Kenntnissen, die man nicht alle in der ersten Antwort nennen darf, sondern einzeln immer mal wieder nachgereicht, Dich immer wieder in diesen Ablauf rein bekommt.
Genau das, was ich weiter oben als Taktik vor Gericht bereits beschrieben habe: Immer nur ein einziger Schritt, nur so weit, wie er gerade nötig ist und nicht gleich losrennen.
Man muss den Anderen auch die Chance lassen, in Fehler aufgrund ihrer rein autodidaktisch, durch Mitlesen in Internetforen erworbenen, aber nicht auf einer tatsächlichen Fachausbildung und Berufstätigkeit beruhenden Kenntnisse hineinlaufen zu können.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 11. Juni 2015 um 08:48:28 Uhr:
Ich erkenne da eine gewisse Methodik. Jemand eröffnet einen Thread über Äpfel. Im Verlauf wird über Äpfel diskutiert, in den eigenen Beiträgen wird auch mehrmals deutlich darauf hingewiesen, dass sich das Gesagte auf Äpfel bezieht und bei Birnen etwas ganz anderes gilt.
Sollten sich dann nicht Du und andere, wie zB. Mischkolino zurückhalten und von Apfeln zu Birnen springen, weil das auch irgendwie Obst ist und anderes Obst in der Situation des Essens erklärt haben möchten?
Oder wird das absichtlich gemacht, um dann die Birnenantwort wieder den Äpfeln zuordnen zu können, um Fehler und Missverständlichkeiten aufzeigen zu können?
Wieso macht man bei Fragen zu abweichenden Details, anderen Situationen keinen neuen Thread auf, wenn man Antworten nicht mehr korrekt zuordnen kann?
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 11:14:31 Uhr:
Wieso macht man bei Fragen zu abweichenden Details, anderen Situationen keinen neuen Thread auf, wenn man Antworten nicht mehr korrekt zuordnen kann?
Das solltest du dich mal fragen, ja. Aber leider merkst du nicht, dass du derjenige bist, der grad Äpfel mit Birnen durcheinanderschmeißt. Aber egal, alle anderen haben ja begriffen, was Sache ist.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 11:14:31 Uhr:
Sollten sich dann nicht Du und andere, wie zB. Mischkolino zurückhalten und von Apfeln zu Birnen springen, weil das auch irgendwie Obst ist und anderes Obst in der Situation des Essens erklärt haben möchten?Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 11. Juni 2015 um 08:48:28 Uhr:
Ich erkenne da eine gewisse Methodik. Jemand eröffnet einen Thread über Äpfel. Im Verlauf wird über Äpfel diskutiert, in den eigenen Beiträgen wird auch mehrmals deutlich darauf hingewiesen, dass sich das Gesagte auf Äpfel bezieht und bei Birnen etwas ganz anderes gilt.Oder wird das absichtlich gemacht, um dann die Birnenantwort wieder den Äpfeln zuordnen zu können, um Fehler und Missverständlichkeiten aufzeigen zu können?
Wieso macht man bei Fragen zu abweichenden Details, anderen Situationen keinen neuen Thread auf, wenn man Antworten nicht mehr korrekt zuordnen kann?
Ich lach mich tot.
In diesem aktuellen Thread hast ja sogar Du diesen Apfel:
Zitat:
Interessant ist allerdings die Situation der Kreuzung im zweiten Beispiel aus Sicht der Rechtsabbieger:
https://www.google.de/.../...!1e1!3m2!1sTrNzT7WMkgIe29Xr7KxgeQ!2e0?...
ins Rennen geworfen. Nachdem sich herauskristallisierte, dass den allermeisten anderen die Situation dort eben nicht zweideutig vorkommt fingst Du plötzlich an, von ganz anderen Kreuzungen (Birnen) zu sprechen, ohne dies klar zu kennzeichnen.
Im anderen Thread war das Diskussionsthema schon im Titel ganz klar definiert und die allermeisten sind auch dabei geblieben. Bis auf Dich, der Du plötzlich mit ganz anderen Gegebenheiten (Radweg neben der Fahrbahn) angefangen hast (für die gar kein Diskussionsbedarf bestand), dies aber erst nach mehreren Seiten klargemacht hast.
Von daher habe ich eins gelernt: Diskussionen mit Dir machen keinen Spaß und führen zu nichts.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 00:55:13 Uhr:
Warum ich meine Forderung mit RvL begründe, scheint trotz mittlerweile fünfmaliger Erklärung einige Leute hier ganz massiv zu überfordern. [...]Zitat:
Wenn Du Dir nochmal die Geometrie der Einmündung(en) aus der Vogelperspektive anschaust, schon mal etwas von Fußgänger-Aufstellflächen gehört hast und weißt, daß dort ein Umsteigeknoten mehrerer Straßenbahn- und Buslinien ist, wird Dir der Grund der Gestaltung sicherlich klar werden. Nicht alle Planer in den Behörden sind Pfeifen... 😉
@Dramaking, ich habe Dich durchaus verstanden (glaube ich jedenfalls), die Frage der Vorfahrt an dieser Einmündung wurde und wird aber seit Jahrzehnten von Millionen VT logisch verstanden und angewendet. Querdenken kann im Schadenfall natürlich nützlich sein. Bei @Jupp78 's Einmündung ist es zugegeben nicht so eindeutig.
Ansonsten bezog ich mich mit der obigen Aussage nur um die von Dir angesprochenen zurückgesetzten Fußgängerfurten, die entgegen Deiner Meinung durchaus sinnvoll angelegt wurden. Grüße...
dramaking, wenn du mit Rechts vor Links argumentierst, wo gar kein Rechts vor Links gilt, wird dich das vor Gericht sicher weiterbringen, klar. Da sind dann alle anderen überfordert, nur du nicht, auch klar.
Zitat:
@birscherl schrieb am 11. Juni 2015 um 11:25:22 Uhr:
Das solltest du dich mal fragen, ja. Aber leider merkst du nicht, dass du derjenige bist, der grad Äpfel mit Birnen durcheinanderschmeißt. Aber egal, alle anderen haben ja begriffen, was Sache ist.
Und da ist er auch schon wieder.
Und macht auch gleich bei seinem Schritt vier weiter, der Unterstellung durch Verdrehung von Aussagen. Immer in der Hoffnung, dass schon niemand die ersten zwei Seiten des Threads nachlesen wird und somit nicht auffallen wird, dass ich nicht der erste war, der andere Situationen mit rein gebracht hat.
Und die Claqueure im Windschatten sind auch gleich da und outen sich als Nichtleser. 😁
Zitat:
dramaking, wenn du mit Rechts vor Links argumentierst,
Ich argumentiere nicht, sondern begründe nur. das Argumentieren überlasse ich dann den Anderen.
Zitat:
wo gar kein Rechts vor Links gilt, wird dich das vor Gericht sicher weiterbringen, klar. Da sind dann alle anderen überfordert, nur du nicht, auch klar.
Die sind mit Sicherheit nicht überfordert (wenn Du es nicht mal bist), sondern werden darauf anspringen (so wie Du hier) und das völlig korrekt ausargumentieren (so wie Du hier) und mit ihrer eignen Argumentation bestätigen, dass ich Vorfahrt hatte.
Dass man im Strafrechtsbereich durch entsprechende Fragestellung den Beschuldigten zu einem Geständnis hinreißen lässt, ist Dir vollkommen bewusst und warnst andere selbst davor, ohne anwaltliche Hilfestellung keine Aussagen bei der Polizei zu machen, weil man sich "verquatschen" kann.
Dass dies im Zivilrecht nicht weniger funktioniert, kann man sich immer wieder genüsslich in diesem Thread durchlesen:
Ich habe hier nur mit RvL begründet ohne auch nur nennenswert oder gar fachlich darauf zu argumentieren. Bei den Meisten ist daraufhin sofort der Draht aus der Mütze gesprungen und haben sofort los argumentiert - und mir mit jedem ihrer Argumente bestätigt, dass ich Vorfahrt habe.
Und ja, es bringt mich vor Gericht weiter, denn Ihr habt Euch regelrecht darum gerissen, besser zu sein und mich dorthin getragen, wo ich hin wollte, und ohne diese drei Buchstaben hätte selbst laufen müssen.
Sicherlich nicht schön, wenn einem das nun doch bewusst geworden ist, aber was mich angeht: Danke, und bis zum nächsten Mal 😉
Danke auch, aber bitte nicht bis zum nächsten Mal, dein wirres und substanzloses Geschwurbel ist nur schwer zu ertragen. Viele Wörter und kein Inhalt.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 13:37:25 Uhr:
… Ich argumentiere nicht, sondern begründe nur. das Argumentieren überlasse ich dann den Anderen.
Da musste ich jetzt doch noch lachen :-) Dass "Argument" und "Begründung" Synonyme sind, gehört eigentlich zum Basiswissen Deutsch.
(Falls du nicht weißt, was ein Synonym ist: das kannst du im Duden nachschauen.)
Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 00:55:13 Uhr:
"Lichtzeichen vor Richtzeichen", die Ampel hebt das Wartezeichen auf, wer bei grün von der Indira-Gandhi nach rechts in die Berliner Allee abbiegt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?Wer auf der Berliner Allee entlang fährt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?
Ergibt in der Summe eine Kreuzungssituation, an der alle sich kreuzenden Fahrzeuge Vorfahrt haben.
Nein, keinen Zweifel daran.
Aber das ist doch bei praktisch jeder Kreuzung mit Ampelanlage so. Jede Richtung hat abwechselnd grün und dann Vorfahrt.
Der Witz dabei ist, dass zwei sich kreuzende Richtungen niemals gleichzeitig grün haben und daher auch nie gleichzeitig Vorfahrt.
Also erläutere uns doch bitte noch einmal was an der Indira-Gandhi Ecke Berliner Allee so besonders sein soll.
Ich bin gerade erst in diesen Thread eingestiegen - okay hab ihn durchlesen müssen was natürliche eine Weile gedauert hat - und bin gelinde gesagt ziemlich entsetzt.
Das Straßenverkehrsbehörden den Unterschied zwischen § 8 StVO (Vorfahrt) und § 9 (Vorrang) nicht kennen, ist man ja gewohnt. Das aber auch hier alle nur mit § 8 argumentieren wenn zwei Fahrzeuge von der
derselbenStraße kommend in
dieselbeStraße abbiegen wollen ist echt schockierend.
Zur Erinnerung:
§ 9(4) Satz 1 StVO:
Zitat:
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
Wenn die Ampel also ausgefallen ist, ist der Linksabbieger auf Grund dieser Regel wartepflichtig, nicht wegen RvL. Denn RvL bzw. die Vorfahrtregeln gilt/gelten für Verkehr auf sich
kreuzendenStraßen.
Der Rechtsabbieger dagegen hat Vor
rangda es dem 205 an einer Vor
fahrtsituation mangelt und es daher nichtig ist.
Richtig blöd wird die Sache wenn die Ampel in Betrieb ist. Denn das 205er ist mangels einer Vorfahrtsituation immer noch nichtig. Der Rechtsabbieger hat also auch dann Vorrang! Ganz klarer Fall von heftigster Regelunkunde der anordnenden Behörde.
Läßt sich auflösen:
a) mit einer den Vorrang regelnden LZA für den Rechtsabbieger.
b) mit der Annnahme, der „freie Rechtsabbieger“ bilde eine eigenständige Straße und die fragliche Begegungsstelle bildet demnach eine eigenständige Kreuzung. Dann gilt das grüne Lichtzeichen des Linksabbiegers hier nicht mehr.
Und die nun eigenständige Kreuzung ließe sich wieder mit vorfahrtregelnden Zeichen regeln. Also hier mit einem zusätzlichen 301/306 für den Linksabbieger. Womit dann wieder alle zufrieden wären. 😉
Zitat:
@cycleride schrieb am 11. Juni 2015 um 21:20:12 Uhr:
Denn RvL bzw. die Vorfahrtregeln gilt/gelten für Verkehr auf sich kreuzenden Straßen.
Hallo,
jetzt hast Du aber den §8 nicht richtig gelesen:
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Selbst am Kreisverkehr hätte der in den Kreisverkehr Einfahrende Vorfahrt, weil er von rechts kommt, wenn der Kreisverkehr nicht beschildert wäre. Es soll ja noch einzelne solche Kreisverkehre geben.
Grüße,
diezge
Zitat:
@cycleride schrieb am 11. Juni 2015 um 21:20:12 Uhr:
…
Zur Erinnerung:
§ 9 (4) Satz 1 StVO:
Wenn die Ampel also ausgefallen ist, ist der Linksabbieger auf Grund dieser Regel wartepflichtig, nicht wegen RvL. Denn RvL bzw. die Vorfahrtregeln gilt/gelten für Verkehr auf sich kreuzenden Straßen.Zitat:
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.
…
Alles soweit richtig. Es geht aber im Ursprungsthread um 2 Situationen:
1) Der Linksabbieger muss den Gegenverkehr durchlassen – da trifft genau das von dir Gesagte zu, das war aber auch noch nie Thema der Diskussion.
2) Wenn der Linksabbieger nun abgebogen und an der Verkehrsinsel vorbei ist, kommen von rechts die Rechtsabbieger des Gegenverkehrs – und genau um diese Situation geht nicht, nicht ums Linksabbiegen auf der Kreuzung.