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Hat jedes Blaulicht Vorfahrt?

Themenstarteram 3. September 2012 um 13:43

Moin,

ich frage mich, ob ich diesem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren muss? Hat der die selben Sonderrechte wie die Polizei?

Gruß Marco

http://files.bos-fahrzeuge.info/.../89817-large.jpg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

 

Wegerecht gibt es prinzipiell nur mit Blualicht und Tonsignal. Dank der vielen Mitbürger aber die sich in ihrer Ruhe gestört fühlen wir, je nach Situation und Tageszeit aber auch durchaus auf das Horn verzichtet.

Platz machen würde ich jedoch grundsätzlich immer. Kindisches Oberlehrergehabe wie "wenn der nicht beides an hat oder nicht rot, weiß oder silber-blau ist" mache ich kein Platz zeugt nicht gerade von geistiger Reife

100% ACK! du sprichst mir aus der seele! hier dürfen feuerwehr übungen NICHT mit martinshorn angefahren werden. weil sich bauer huber in seinem kuhstall dadurch genervt fühlt. rettungshubschrauber dürfen das lokale kreiskrankenhaus zu nachtzeiten nicht weil das krankenhaus in einer besseren gegend steht wo viele "villen" stehen und die hausbesitzer sich durch den fluglärm belästigt fühlen. "drollige" info: 75% der bewohner dieses gegen sind ÄRZTE! der chef der bürgerinitiative ist *tata* im selbigen krankenhaus angestellt!:rolleyes:

solchen leute wünsche ich immer das sie mal irgendwo im auto eingeklemmt sind und der feuerwehr mann dann sagt "ja sorry unser rettungswagen der steckt im stau weil er keine sonderrechte fahren darf"....

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Ist das hier Ernst, oder echtes Interesse? :D

EDIT

HIER Lesematerial

Themenstarteram 3. September 2012 um 13:53

Ich war mir nun nicht 100% sicher, deswegen frag ich doch ;) Hatte mal zufällig so einen gesehen und mir überlegt was das damit wohl aufsich hat.

Blaulicht hat gar keine Vorfahrt.

Aber Blaulicht und Singnalhorn. Da diese Fahrzeuge genau wie die Bahn-Fahrzeuge kein Horn besitzen dürften....

nein, nur hellblaues licht! :rolleyes:

is das jetzt ne frage? natürlich. blaues licht und tatütata = platzda!

Bestenfalls haben sie Sonderrechte.

Eingebaute Vorfahrt gibts auch mit Blaulicht und LaLü nicht. :D

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

ich frage mich, ob ich diesem Fahrzeug die Vorfahrt gewähren muss? Hat der die selben Sonderrechte wie die Polizei?

Gruß Marco

Nun muss ich mal allen Ernstes Fragen.

Der FS kam nicht von der Lottoannahmestelle.

Der Einbau eins Blaulicht bedarf immer einer Genehmigung.

Was bedeutet Blaulicht an?

Du wirst es nicht glauben,, es gibt sogar Abschleppunternehmen die ein behörlich genehmigtes Blaulicht montiert haben.

Zitat:

Original geschrieben von Wimbowambo

Ich war mir nun nicht 100% sicher, deswegen frag ich doch ;) Hatte mal zufällig so einen gesehen und mir überlegt was das damit wohl aufsich hat.

Ich hätte die blauen Leuchten wohl erst wahrgenommen, wenn man mit einem Pfeil darauf hingewiesen hätte. :D

Vielleicht liegt es auch daran, dass es solche Fahrzeuge in meiner ländlichen Region gar nicht gibt.

Habe meinen ersten Beitrag editiert...es gibt wohl mehrere Leute, denen so etwas auffällt.

Ich glaub die Leuchten oben sind auch nur dazu da um auf eine Gefahrenstelle oder Ähnliches hinzuweisen und dienen nicht dem Fahrzeug um schnell an sein Einsatzort zu gelangen.

Rein rechtlich müsste ich dem Fahrzeug also keinen Platz machen wenn der hintermir vorbei will, würde dem aber trot dem vorbei lassen wenns möglich ist.

Themenstarteram 3. September 2012 um 14:06

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Blaulicht hat gar keine Vorfahrt.

Aber Blaulicht und Singnalhorn. Da diese Fahrzeuge genau wie die Bahn-Fahrzeuge kein Horn besitzen dürften....

Das und der Link da oben, hätten völlig gereicht. Danke den beiden :)

Energieversorger und Stadtwerke haben durchaus auch Blaulicht und Sonderrechte.

Speziell bei den Gaslieferanten.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Was bedeutet Blaulicht an?

Erstmal gar nix Spezifisches, kann für unterschiedliche Dinge verwendet werden. Eines davon kann die Anzeige der Wahrnehmung von Sonderrechten sein. Hat aber mit der Eingangsfrage des TE nichts zu tun, da sich diese auf Wegerechte bezieht. Wegerechte gibts nur mit Licht und Horn. Ansonsten bringt einen die Lektüre von §§ 35 und 38 StVO auch ein bisschen weiter...

Die Gaswerke haben immer Einsatzfahrzeuge für Schnelleinsätze bei Gaslecks. Die haben dann Lalüla und Blaulicht. Platz machen bitte, und nicht erst mal nachlesen, ob der sowas darf.

Ich finde die Frage schon irgendwie übermässig anmassend ....

Ein Einsatzfahrzeug könnte auch rosa-gepunktet sein - wenn der blau blitzt und Lärm macht: WEG DA !!

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Ein Einsatzfahrzeug könnte auch rosa-gepunktet sein - wenn der blau blitzt und Lärm macht: WEG DA !!

Ich habe zwar noch kein "rosa-gepunktetes" Einsatzfahrzeug gesehen, jedoch einen magentafarbenden LKW mit Blaulicht.

Selbst Telekom und Arcor unterhalten Fahrzeuge mit Sondersignalanlage, da die Telekommunikation (mittlerweile) zu einem Grundbedürfnis gehört, welches selbst im Katastrophenfall aufrecht erhalten werden muss.

Telekommunikation, Gas-/Wasser-Versorger und die Deutsche Bahn haben neben den bekannten Rettungsdiensten (DRK, JUH, MHD, DLRG), Feuerwehren (Freiwillige, Berufs-, Werks-, Betriebs- Pflicht-), Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsamt), sowie Katastrophenschutz (Rettungsdienst, Feuerwehr, THW) und Bundeswehr Fahrzeuge mit Sondersignalanlage (Blaulicht u. Einsatzhorn).

 

Egal, was für ein Fahrzeug gerade mit Blaulicht und Einsatzhorn hinter einem ist:

Einem solchen Fahrzeug ist unverzüglich freie Fahrt zu gewähren, da Gefahr im Verzug angesagt ist!

 

Fazit: Blaulicht und Einsatzhorn im Rückspiegel = Unverzüglich Platz machen! Egal wie das Fahrzeug aussieht!

 

[Edit]

Theoretisch müsste man einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht, jedoch OHNE Einsatzhorn, keine freie Fahrt gewähren.

In der Praxis sieht das jedoch anders aus:

Rettungswagen (RTW) und Polizei (POL) fahren häufig ohne Einsatzhorn, da RTWs dadurch zusätzliche Komplikationen vermeiden wollen und die POL evtl. eine "stille Anfahrt" hat, um die Täter auf frischer Tat zu erwischen.

Bei größeren Fahrzeug-Kolonnen mit Blaulicht deutet das Blaulicht nur auf ein Verkehrshindernis ("Fahrzeug mit Überlänge - da Kolonne"") hin.

Fahrzeug-Kolonnen gelten als EIN ZUSAMMENGEHÖRIGES Fahrzeug!

Überquert also das erste Fahrzeug einer Kolonne eine Kreuzung (bei "grün"), so dürfen alle nachfolgenden Fahrzeuge der Kolonne ebenfalls die Kreuzung passieren, egal was die Lichtzeichenanlage ("Ampel") anzeigt!

Bei uns haben auch Sonderfahrzeuge der Bremer Straßenbahn, ein Blaulicht. Blaulicht hat nix mit Polizei oder Feuerwehr zu tun, sondern gild für Fahrzeuge mit Wegerecht. Wenn Du zum Verkehrsamt gehst und eine gute Erklärung, Begründung hast, bekommst Du vielleicht auch Blaulicht und Martinshorn.  :D

MfG aus Bremen

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