Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 22:05:13 Uhr:
Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Wenn der Rechtsabbieger das Vorfahrt-Achten-Schild ignoriert, dann trägt er die Schuld.
Wo sollte man rechts vor links beachten? Du biegst von unten kommend links ab (wenn kein Gegenverkehr kommt) und hast dann Vorfahrt, weil die von rechts kommenden ja ein Vorfahrt-achten-Zeichen haben. Erschreckend, wie so derart klare Situationen nicht verstanden werden können …
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. Juni 2015 um 22:12:36 Uhr:
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht...
Vielleicht hat der TE ja nur vergessen, dieses einzuzeichnen. 😰
Im Text wird das auch nicht so ganz klar.
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Oder der TE hat es einfach nicht gesehen … 😰
Vielleicht können wir es auf Google Maps erkennen, wenn er einen link zur Kreuzung postet …
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. Juni 2015 um 22:12:36 Uhr:
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
Genau das ist der Fall, das vorfahrtgebende Zeichen gibt es nicht.
Zeigt die Ampel den grünen Pfeil nach links, könnte man dieses durchaus als ein solches interpretieren, aber ohne Ampel, gibt es da nichts.
Wie gesagt, in wie weit zieht es sich darauf zu verlassen, dass der andere ein klares Schild hat?
Es ist diese Kreuzung:
https://www.google.de/.../...97fdf54997:0xde24a3872c60537a!6m1!1e1?...
(Bitte Nord-Süd im Gegensatz zu meiner Skizze umdrehen)
Mir erschließt sich gerade nicht, warum eine Ampel auf der Hauptstraße die Vorfahrtsituation in der dargestellten Situation ändern sollte. Ob die Ampel geht oder nicht ist doch völlig unerheblich für die Fragestellung!?
Naja, die Ampel könnte durchaus indizieren, dass diese Miniinsel irrelevant ist.
Es fehlt einfach das Vorfahrtsschild auf der Miniinsel für den Linksabbieger (dann wäre alles immer klar).
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 22:27:03 Uhr:
Genau das ist der Fall, das vorfahrtgebende Zeichen gibt es nicht.Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 5. Juni 2015 um 22:12:36 Uhr:
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
Und somit wird es 50/50 geben - beide haben ihre Wartepflicht missachtet. Der (ehemalige) Linksabbieger RvL und der Einbiegende sein "Vorfahrt achten".
Zitat:
Zeigt die Ampel den grünen Pfeil nach links, könnte man dieses durchaus als ein solches interpretieren,...
Die Ampel ändert nichts, da die für einen anderen Bereich gilt.
Hier würde ich sehr zügig die zuständige Behörde informieren, dass da was nicht in Ordnung ist.
Die Beschilderung mag insofern lückenhaft sein, dass der Linksabbieger (Ampel hin oder her) erst einmal nicht weiß, dass er Vorfahrt hat. Der Rechtsabbieger hat allerdings ein Schild, insofern dürfte die Schuldfrage eindeutig sein (Ampel hin oder her).
Aber da muss ich mal gucken, ob wir hier nicht auch eine ähnlich Situation haben. Mir schwant da was. Eventuell ist diese Beschilderung ja doch üblich, wenn auch für den Linksabbieger verwirrend, obwohl im Recht.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 22:46:23 Uhr:
Naja, die Ampel könnte durchaus indizieren, dass diese Miniinsel irrelevant ist.
Wird sicherlich von Vielen so verstanden - ist aber nicht so.
Zitat:
Es fehlt einfach das Vorfahrtsschild auf der Miniinsel für den Linksabbieger (dann wäre alles immer klar).
Und so lange, wie der (ehemalige) Linksabbieger dort nicht durch eine Beschilderung die Vorfahrt bekommt, gilt RvL und er ist Wartepflichtig.
Ein "würde dort ein Vorfahrt-gebendes Schild stehen, dann hätte ich dort Vorfahrt gehabt" als Argumentation vor Gericht, hat noch nie sonderlich beeindruckt.
Ich kam erst so richtig drauf, als die Ampel aus war.
Bei eingeschalteter Ampel halten die Rechtsabbieger eigentlich sehr ordentlich, aber als die aus war, da war das Bestreben lange nicht mehr so gegeben.
Ich werde demnächst mal eine "Eingabe" machen 😉.