Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 20:01:36 Uhr:
@ wkienzl
Es gibt diesbezüglich meines Wissens nach keine Regelung.Meine Frage ist, wenn du der Meinung bist, da gibt es eine, die das Zeichen 205 stärker wichtet, wo hast du das her?
Das Verkehrszeichen Zeichen 205: Vorfahrt gewähren!
http://de.wikipedia.org/wiki/VorfahrtsregelWozu ist dieses Verkehrszeichen denn dann notwendig
Ich verstehe nicht ganz, was du jetzt von mir wissen willst.
Natürlich ist es ein Fehler, dass beide Seiten wartepflichtig sind, aber auch die Frage kann man genauso umdrehen.
Wozu ist die RvL-Regel notwendig?
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 10. Juni 2015 um 20:45:48 Uhr:
Ganz nützlich, wenn es keine Schilder gibt. 🙂
Es gibt an der Stelle für den Linksabbieger
keinSchild. Daher muss der Linksabbieger RvL anwenden.
Ich habe übrigens noch zwei faktisch identische Kreuzungen auf meinem Arbeitsweg, da aber ohne Ampel (was Ampel aus entspricht) und ohne Vorfahrt gewähren für den Rechtabbieger. Natürlich muss der Linksabbieger dort RvL anwenden ... und da fragt niemand nach.
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Zitat:
@Dramaking schrieb am 10. Juni 2015 um 19:44:26 Uhr:
An der speziellen Ecke der Berliner Alle/Indira Gandhi knallt nur nicht, weil die Rechtsabbieger "wissen", dass sie durch das "Vorfahrt achten" wartepflichtig sind, bzw. man sich dort ohnehin gegenseitig verständigt. Würde hier jeder nur nach seiner Vorfahrt fahren, würde es im Berufsverkehr bei annähernd jeder Grünphase der Rechtsabbieger dort knallen. …Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 17:29:34 Uhr:
Funktioniert die Ampel kann es nur krachen, wenn eine der beiden Richtungen einen Rotlichtverstoß begeht.
Ich bin mittlerweile etwas entsetzt, was deine Kenntnis der StVO anbelangt. Auch wenn du es nicht glaubt, es ist trotzdem so: Wenn der Rechtsabbieger Grün hat, ist er eben
nichtdurch das Verkehrschild wartepflichtig! Das wurde einem bereits in der Fahrschule beigebracht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 20:50:00 Uhr:
Ich bin mittlerweile etwas entsetzt, was deine Kenntnis der StVO anbelangt. Auch wenn du es nicht glaubt, es ist trotzdem so: Wenn der Rechtsabbieger Grün hat, ist er eben nicht durch das Verkehrschild wartepflichtig! Das wurde einem bereits in der Fahrschule beigebracht.
Stimmt, das geht mir ähnlich.
Bislang passte eigentlich immer alles, was ich so von ihm gelesen habe, aber warum diese stinknormale Kreuzung, wie sie tausendfach in Berlin vor kommt, so viele Fragezeichen über seinem Kopf erscheinen lassen kann, das begreife ich nicht.
Vielleicht will er uns nur durch seine Kommentare beschäftigen und lacht sich schlapp darüber, dass wir uns Mühe geben, das Mysterium Kreuzung aufzulösen …
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 20:57:08 Uhr:
[.....] aber warum diese stinknormale Kreuzung, wie sie tausendfach in Berlin vor kommt, so viele Fragezeichen über seinem Kopf erscheinen lassen kann, das begreife ich nicht.
Ich glaube da sind gar keine Fragezeichen, sondern er versucht mit allen Mitteln seine Falscheinschätzung aus
diesenBeitrag zu kaschieren.
Zitat:
Dies sind ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Wahrscheinlich kommen dazu jetzt wieder ganze Romane, die vom seiner Falscheinschätzung ablenken sollen, anstatt diese hier einfach einzugestehen.
Einfach keine Eier in der Hose.... 😁
Zitat:
@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 21:19:35 Uhr:
Wahrscheinlich kommen dazu jetzt wieder ganze Romane, die vom seiner Falscheinschätzung ablenken sollen, anstatt diese hier einfach einzugestehen.Einfach keine Eier in der Hose.... 😁
Darauf würde ich auch wetten.
Aber ob wir da jemals zweifelsfrei ein Statement bekommen ... fraglich.
Au weia, da hab ich ja was losgetreten...😉 @Dramaking, solche Gedankengänge kannst nur Du generieren, zugegeben, das mag im Rechtsstreit wirklich nützlich sein. "Mit allen Wassern gewaschen" nennt man das.
Jetzt verstehe ich auch, wie man Massentourismus im Naturschutzgebiet genehmigt bekommt. 🙄
Eins bereitet mir aber immer noch Kopfzerbrechen: woran kann man erkennen, ob es sich um
eineEinmündung mit baulich getrennten Fahrbahnen oder um mehrere hintereinanderliegende Einmündungen handelt???
Zitat:
@Dramaking schrieb am 10. Juni 2015 um 11:26:04 Uhr:
[...] Aufgrund der Entfernung der Ampel aus dem Beispiel Berliner Allee/Indira Gandhi Str., dem deutlichen aber weder baulich noch sicherheitsrelevant begründeten Zurückverlegen des Fußgängerüberwegs, [...]
Wenn Du Dir nochmal die Geometrie der
Einmündung(en) aus der Vogelperspektiveanschaust, schon mal etwas von Fußgänger-Aufstellflächen gehört hast und weißt, daß dort ein Umsteigeknoten mehrerer Straßenbahn- und Buslinien ist, wird Dir der Grund der Gestaltung sicherlich klar werden. Nicht alle Planer in den Behörden sind Pfeifen... 😉
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 10. Juni 2015 um 22:23:09 Uhr:
Au weia, da hab ich ja was losgetreten...😉 @Dramaking, solche Gedankengänge kannst nur Du generieren, zugegeben, das mag im Rechtsstreit wirklich nützlich sein. "Mit allen Wassern gewaschen" nennt man das.
Was soll an den Gedankengängen so ungewöhnlich sein?
"Lichtzeichen vor Richtzeichen", die Ampel hebt das Wartezeichen auf, wer bei grün von der Indira-Gandhi nach rechts in die Berliner Allee abbiegt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?
Wer auf der Berliner Allee entlang fährt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?
Ergibt in der Summe eine Kreuzungssituation, an der alle sich kreuzenden Fahrzeuge Vorfahrt haben.
Zitat:
Eins bereitet mir aber immer noch Kopfzerbrechen: woran kann man erkennen, ob es sich um eine Einmündung mit baulich getrennten Fahrbahnen oder um mehrere hintereinanderliegende Einmündungen handelt???
Wird letztendlich ein Richter für die Stelle und Unfallsituation bestimmen, sofern dies mal eine Frage sein könnte. Es gibt keine Längenangabe für die Insel, bis wann eine Einmündung noch Bestandteil der "ursprünglichen" oder schon eine neue Kreuzung ist. Die Farge stellt sich hier aber nicht:
In den von Dir gebrachten Beispielen ist diese Frage für den Geradeausfahrer ohnehin egal, hier wird die Vorfahrt über Zeichen 306 "Vorfahrtstraße" angeordnet und diese Vorfahrt gilt für alle noch folgenden Kreuzungen, bis die Vorfahrt durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.
In der Eingangsfragestellung des TE ist es auch egal, da der Linksabbieger nirgends und nie Vorfahrt hat oder hatte. Weder in der unmittelbaren Abbiegesituation (wegen Gegenverkehr wartepflichtig), noch an der Einmündung der Rechtsabbieger. Denn sind die Bestandteil des Kreuzungsverkehrs, dann sind sie Gegenverkehr und man ist wartepflichtig, handelt es sich um eine eigenständige Kreuzung, dann ist RvL weil kein vorfahrtgebendes Schild (301 oder 306) vorhanden ist.
Der Linksabbieger hat keine Vorfahrt und ist wartepflichtig. Hat einer Zweifel daran?
Der Rechtseinbieger hat keine Vorfahrt wegen Zeichen 205 und ist wartepflichtig. Hat einer Zweifel daran?
Ergibt in der Summe eine Kreuzungssituation, an der alle sich kreuzenden Fahrzeuge wartepflichtig sind.
Zitat:
Wenn Du Dir nochmal die Geometrie der Einmündung(en) aus der Vogelperspektive anschaust, schon mal etwas von Fußgänger-Aufstellflächen gehört hast und weißt, daß dort ein Umsteigeknoten mehrerer Straßenbahn- und Buslinien ist, wird Dir der Grund der Gestaltung sicherlich klar werden. Nicht alle Planer in den Behörden sind Pfeifen... 😉
Warum ich meine Forderung mit RvL begründe, scheint trotz mittlerweile fünfmaliger Erklärung einige Leute hier ganz massiv zu überfordern. Der erste Teil dieses vorhergehenden Satzes war bis zum Komma die fünfte Erklärung.
Und was die Mitarbeiter in Behörden an geht: Welchen Grund könnte es haben, dass man eine Kreuzung so geschickt ausschildert, dass im regulären Betrieb alle sich kreuzenden Fahrzeuge gleichzeitig Vorfahrt haben, oder an anderen Stellen alle gleichzeitig wartepflichtig sind?
Die Antwort sollte aber zu den vielen Kreuzungen wie zB. am ICC passen, wo das Wartezeichen 205 extra von der LZA getrennt auf einem Pfahl hinter der Ampel aufgestellt ist und für die Anderen extra ein Zeichen 306 existiert.
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 20:50:00 Uhr:
Ich bin mittlerweile etwas entsetzt, was deine Kenntnis der StVO anbelangt. Auch wenn du es nicht glaubt, es ist trotzdem so: Wenn der Rechtsabbieger Grün hat, ist er eben nicht durch das Verkehrschild wartepflichtig! Das wurde einem bereits in der Fahrschule beigebracht.
Ist das bei Dir mittlerweile eine Zwangshandlung, Aussagen von mir komplett umgedreht darzustellen, wenn Du nicht mehr weiter weißt?
Ich habe von Anfang an geschrieben, dass die Ampel das Wartezeichen aufhebt und der Rechtsabbieger Vorfahrt erhält. Genau dieser Effekt ist die Ursache, warum beide an der Kreuzung dann Vorfahrt haben.
Aber schön, dass Du jetzt auch begriffen und bestätigt hast, dass an dieser Stelle beide Vorfahrt haben.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 21:37:23 Uhr:
Darauf würde ich auch wetten.
Verloren.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 19:59:55 Uhr:
Bislang hast du genau gar keinen Grund genannt, bis auf deine Fehlannahme, dass die Ampel ähnlich wie bei der Masurenalle/Messedamm nur für Fußgänger bzw. Radfahrer gemacht ist, warum diese Kreuzung nun in irgendeiner Form fragwürdig bzgl. der Vorfahrt ist.
Das ist nichts fragwürdig bzgl. der Vorfahrt: beide haben Vorfahrt.
Frag @birscherl, der hat es nun auch schon verstanden.
Und meine Fehlannahme ist auch keine Fehlannahme. RvL ist eine ganz bewusst, auf der StVO basierend gemachte Begründung in der Schadensersatzforderung.
Zitat:
Vielleicht noch ein Wort zu einer zugestellten Kreuzung:
Dass es da keine klaren Vorfahrtsregeln mehr gibt, sollte jedem Autofahrer bewusst sein.
Ich hoffe doch sehr, dass dies jetzt nur als Witz gedacht war und die seit weit über 30 Jahren klar geregelten Verhaltensvorgaben bei zugestellter Kreuzung, Nachzüglern und unechten Nachzüglern bewusst sind.
Großartig herumtröten und dann kommt so ein Satz - nicht wirklich oder etwa doch
😕
Zitat:
@Dramaking schrieb am 11. Juni 2015 um 00:55:13 Uhr:
"Lichtzeichen vor Richtzeichen", die Ampel hebt das Wartezeichen auf, wer bei grün von der Indira-Gandhi nach rechts in die Berliner Allee abbiegt, der hat Vorfahrt. Hat einer Zweifel daran?
Ja, du selbst hast Zweifel daran, hast du doch weiter vorne die Behauptung aufgestellt, das wäre eine reine Fußgängerampel und an dieser Kreuzung gilt rechts vor links, obwohl da ein Vorfahrt-achten-Schild ist.
Ich darf dich zitieren:
Zitat:
Die Ampelanlagen aus meinen Bild-Beispielen haben nicht das Geringste mit der nachfolgenden Kreuzung (KFZ-Querverkehr) zu tun. Dies sind ausschließlich beampelte Fußgänger- oder Radler-Überwege in der Nähe einer Kreuzung.
Jetzt tust du plötzlich so, als hättest du das nie gesagt und versuchst, mit vielen Worten, Zitaten und Vermischung aller besprochenen Fälle wieder Verwirrung zu stiften, damit du von deinen falschen Aussagen ablenken kannst. Die Masche kennen wir ja schon.
Zum Thema wurde schon weiter vorne alles gesagt, dem gibt es nichts hinzuzufügen.