Vorfahrt

Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?

Beste Antwort im Thema

Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.

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Interessant, dass offensichtlich auch du die Vorfahrtregelung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Str. genauso falsch einschätzt. Wirklich interessant.....

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Juni 2015 um 15:20:33 Uhr:



Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 14:47:03 Uhr:


Sorry, aber hast du was eingeworfen? 😕
Du kannst ihm nicht folgen? Ich schon. Und es ist nicht uninteressant, wirklich nicht.

Uninteressant ist möglicherweise nicht, aber leider nun mal falsch. Oder wie kannst du erklären, dass eine Ampel mit Rechtspfeil als Ampel für einen Fußgängerüberweg fungieren soll?

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 15:19:47 Uhr:


Also bei der Kreuzung Berliner Allee/Indira Gandhi Str. kann ich das Problem nicht wirklich erkennen, denn die Ampelanlage dort gilt tatsächlich nicht nur für die Fußgänger, sondern für die gesamte Kreuzung.

Und schon wieder ist man der Argumentation, Begründung und "Rechtfertigung", wie die Situation im exakten Detail nun wirklich ist und warum es die Ampel ist.

Da bin ich nicht, es interessiert (mich) nicht im Geringsten, aus welchem rechtlich exakten Grund man dort Vorfahrt hat. Ob RvL oder grüne Ampel ist nach einem Knall nur noch etwas für Profilierungsfetischisten.

Nach dem Knall interessiert ausschließlich, dass man Vorfahrt hatte. Die Vorfahrt als Sache an sich bringt den Schadensersatz. Ob RvL, grüne Ampel, Polizist mit Handzeichen, ... alles vollkommen egal.

Thema ist Schadensersatz, mein Geld und daran orientiert sich meine Taktik in der Begründung meiner Forderung. Aus genau dieser Überlegung mache ich vielleicht auch mal einen ganz dummen Fehler und begründe meine Forderung mit RvL.

Entweder wird RvL bestätigt, und ich bekomme meinen Schadensersatz; oder RvL wird über die grüne Ampel bestritten, und ich bekomme meinen Schadensersatz, weil grüne Ampel auch Vorfahrt für mich bedeutet.

Wenn ich mit RvL begründe, werde ich immer Schadensersatz erhalten, und brauche mich nicht mal rechtfertigen, wenn einer dem RvL widerspricht. Dessen Einrede gegen RvL muss immer die Begründung enthalten, dass ich Vorfahrt hatte. Ich muss nicht Recht haben, ich will nur die Vorfahrt und den Schadensersatz haben.

Wenn man mit "grüner Kreuzungsampel" begründet, dann reicht ein Querdenker bei der gegnerischen Versicherung und man ist genau da, wo (fast) alle sich hier gerade befinden: In ständiger Argumentation und Rechtfertigung, warum es dann doch "grüne Kreuzungsampel" ist.

Denn wenn "grüne Kreuzungsampel" vom Tisch fällt, fällt auch der Schadensersatzanspruch vom Tisch. "Ihr" müsst zu 100% Recht haben, denn ohne Recht auch keine Vorfahrt und kein Schadensersatz.

Oder lasst doch noch dem Richter die Argumente und gezeigten Beispielbilder des Querdenkers als nicht vollkommen von der Hand zu weisen einschätzen und auf halbe/halbe entscheiden.

Forderung stellen, mit RvL begründen und zurücklehnen. Entweder hat der Gegenüber Ahnung und Übersicht der Gesamtsituation und bezahlt gleich, oder geht vor Gericht, erkämpft sich seine Präzisionsrichtigkeit und zahlt später.

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Juni 2015 um 15:31:19 Uhr:


..., aber leider nun mal falsch. Oder wie kannst du erklären, dass eine Ampel mit Rechtspfeil als Ampel für einen Fußgängerüberweg fungieren soll?

und schon wieder in der Rechtfertigung. 😁

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@ Dramaking
Ich verstehe nicht, was du eigentlich sagen willst.
Das ist eine stink normale Kreuzung. Funktioniert die Ampel kann es nur krachen, wenn eine der beiden Richtungen einen Rotlichtverstoß begeht. Wer dann zahlen darf, sollte eigentlich klar sein.
Ist die Ampel aus, kannst du Richter dreimal was von RvL erzählen, der wird dich nur müde auslachen, weil da an der Ampel ein dickes fettes Vorfahrt beachten Schild hängt, welches nun einmal gilt, wenn die Ampel aus ist. In so fern hast du da keine Vorfahrt, wenn die Ampel aus ist.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 17:29:34 Uhr:


@ Dramaking
Ich verstehe nicht, was du eigentlich sagen willst. …

Ich verstehe es auch nicht, was er eigentlich will. Wer wann Vorfahrt hat, ist völlig klar und dir völlig richtig zusammengefasst. Da braucht dramaking nicht von "ständiger Argumentation und Rechtfertigung" reden, die gibt es bei so sonnenklaren Situationen nicht.

@Jupp78
Die AMPEL (die das sonst anders regelt) ist doch an der Keuzung ausgfallen bei der der Linksabbieger dem Geradeausfahrenden VORFAHRT jetzt - da Ampel ausgefallen - geben MUSS.
An der nächsten Kreuzung an der der vorher links abbiegende vorbeikommt hat er Vorrang, da der über die "Spange" kommende durch "Vorrang geben" abgewertet ist.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Juni 2015 um 18:49:26 Uhr:


@Jupp78
Die AMPEL (die das sonst anders regelt) ist doch an der Keuzung ausgfallen bei der der Linksabbieger dem Geradeausfahrenden VORFAHRT jetzt - da Ampel ausgefallen - geben MUSS.
An der nächsten Kreuzung an der der vorher links abbiegende vorbeikommt hat er Vorrang, da der über die "Spange" kommende durch "Vorrang geben" abgewertet ist.

Über den Linksabbieger kannst du aber genau das gleiche sagen.

Der ist über RvL genauso abgewertet.

Es ist ja nicht so, dass das Zeichen 205 stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL.

Fangen wir wieder von vorne an? 😕

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 19:25:34 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Juni 2015 um 18:49:26 Uhr:


@Jupp78
Die AMPEL (die das sonst anders regelt) ist doch an der Keuzung ausgfallen bei der der Linksabbieger dem Geradeausfahrenden VORFAHRT jetzt - da Ampel ausgefallen - geben MUSS.
An der nächsten Kreuzung an der der vorher links abbiegende vorbeikommt hat er Vorrang, da der über die "Spange" kommende durch "Vorrang geben" abgewertet ist.
Über den Linksabbieger kannst du aber genau das gleiche sagen.
Der ist über RvL genauso abgewertet.
Es ist ja nicht so, dass das Zeichen 205 stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL.

Wann hat der Linksabbieger RvL

Dass das Zeichen 205

nicht

stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL ist mir neu.

Ich komme zur Erkenntnis, dass man alles erklären kann aber nicht ALLEN.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Juni 2015 um 19:36:27 Uhr:


Wann hat der Linksabbieger RvL
Dass das Zeichen 205 nicht stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL ist mir neu.
Ich komme zur Erkenntnis, dass man alles erklären kann aber nicht ALLEN.

Wenn er abbiegt und der Rechtsabbieger von rechts kommt ... oder bei welchem Fall bist du jetzt? (beim Ursprungsthema hoffe ich)

Woher hast du denn, dass das Zeichen 205 stärker zählt als RvL? Ich würde mal behaupten, dass das genau das nirgends steht, einfach weil diese im Normalfall nicht beide gleichzeitig angewendet werden dürfen ... ist hier aber der Fall.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 17:29:34 Uhr:


Funktioniert die Ampel kann es nur krachen, wenn eine der beiden Richtungen einen Rotlichtverstoß begeht.

Kann es sein, dass Du noch nie in den Hauptverkehrszeiten mit dem Auto in der Berliner Innenstadt unterwegs warst?

Von 10 Ampelkreuzungen wirst Du keine drei finden, die vollständig frei sind, wenn die Nächsten grün bekommen.

An der speziellen Ecke der Berliner Alle/Indira Gandhi knallt nur nicht, weil die Rechtsabbieger "wissen", dass sie durch das "Vorfahrt achten" wartepflichtig sind, bzw. man sich dort ohnehin gegenseitig verständigt. Würde hier jeder nur nach seiner Vorfahrt fahren, würde es im Berufsverkehr bei annähernd jeder Grünphase der Rechtsabbieger dort knallen.

Unabhängig von nun korrekter oder mehr als grenzwertiger Beschilderung geht im Berufsverkehr im gesamten Bereich der Innenstadt und den Haupt-Zufahrtsstraßen ohnehin nichts ohne gegenseitige Verständigung.

Wer da stur nach der StVO fährt, insbesondere mit Überlegungen, dass da nur einer sein kann, wenn der bei rot gefahren ist, hat hier die Chance alle 50 Meter seine Rechte darzulegen und wird dabei regelmäßig immer den Kürzeren ziehen.

Nicht immer, weil er unrecht hat, sondern weil er ohne eine Diskussion und dem sturem Blick auf seine unantastbaren Rechte schon 200 Meter weiter wäre, ohne Anstieg von Puls und Blutdruck.

Passend dazu auch als Antwort, wei man mit so einer Einstellung durch den fließenden Straßenverkehr kommt: Ohne jede eigene Probleme und ohne welche den Leuten um einen herum zu bereiten.

Rechteinhaber haben dies zugegeben auch nicht sonderlich. Die sind in derartigen Situationen wie dem Berufsverkehr sehr schnell runter, entweder von ihrer Einstellung oder von der Fahrspur - stehen dann rechts und warten auf die Polizei für die Unfallaufnahme.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 10. Juni 2015 um 19:43:11 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 10. Juni 2015 um 19:36:27 Uhr:


Wann hat der Linksabbieger RvL
Dass das Zeichen 205 nicht stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL ist mir neu.
Ich komme zur Erkenntnis, dass man alles erklären kann aber nicht ALLEN.
Wenn er abbiegt und der Rechtsabbieger von rechts kommt ... oder bei welchem Fall bist du jetzt? (beim Ursprungsthema hoffe ich)

Woher hast du denn, dass das Zeichen 205 stärker zählt als RvL? Ich würde mal behaupten, dass das genau das nirgends steht, einfach weil diese im Normalfall nicht beide gleichzeitig angewendet werden dürfen ... ist hier aber der Fall.

Aus deiner Antwort auf meinen Beitrag

Zitat:

@Jupp78
"Es ist ja nicht so, dass das Zeichen 205 stärker zählt, als eine Vorfahrt RvL".

@ Dramaking
Ich bin in Berlin aufgewachsen und habe dort bis zu meinem 28 Lebensjahr gelebt und bin entsprechend rund 10 Jahre dort auch fast jeden Tag Auto gefahren ... dass da auch Hauptverkehrszeiten dabei waren ... ich glaube das muss ich nicht mehr erwähnen.

Ansonsten sind zugestellte Kreuzungen natürlich ein Sonderfall, aber auch in dem Punkt ist die Kreuzung nicht anders, als die allermeisten anderen Kreuzungen auch. Bislang hast du genau gar keinen Grund genannt, bis auf deine Fehlannahme, dass die Ampel ähnlich wie bei der Masurenalle/Messedamm nur für Fußgänger bzw. Radfahrer gemacht ist, warum diese Kreuzung nun in irgendeiner Form fragwürdig bzgl. der Vorfahrt ist.

Vielleicht noch ein Wort zu einer zugestellten Kreuzung:
Dass es da keine klaren Vorfahrtsregeln mehr gibt, sollte jedem Autofahrer bewusst sein. Da einfach kopflos reinzuballern ist genauso falsch, wie die Kreuzung an sich zuzustellen. Daher wird das am Ende auch fast immer mit einer Teilschuld enden, wenn es knallt.

@ wkienzl
Es gibt diesbezüglich meines Wissens nach keine Regelung.

Meine Frage ist, wenn du der Meinung bist, da gibt es eine, die das Zeichen 205 stärker wichtet, wo hast du das her?

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