Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 10:50:17 Uhr:
Du bist immer noch beim Blick auf den anderen und bei logischen Ableitungen - wie wäre es denn mal endlich mit einer Rechtsgrundlage dafür?Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 09:20:40 Uhr:
...
Rechtsgrundlage wofür?
Wo ist denn deine Rechtsgrundlage dafür, dass es eine Rechts-vor-links-Kreuzung ist, wenn sich dort ein Vorfahrt-achten-Schild befindet?
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 12:08:34 Uhr:
Wo ist denn deine Rechtsgrundlage dafür, dass es eine Rechts-vor-links-Kreuzung ist, wenn sich dort ein Vorfahrt-achten-Schild befindet?
Wo steht und für wen gilt das "Vorfahrt achten"-Schild?
Du bist doch wieder bei dem Anderen und nicht beim Linksabbieger.
Rechtsgrundlage ist §8 StVO: Es gilt RvL, wenn es nicht durch Zeichen anders geregelt ist. Der Linksabbieger hat kein an ihn gerichtetes Zeichen, was seine Wartepflicht aus RvL verändert.
Und jetzt Du.
Edith, ganz konkret:
Dass die Wartepflicht eines Anderen die eigene Wartepflicht aufhebt,
oder
dass die Wartepflicht aus "Vorfahrt achten" eine höhere Priorität hat, als die Wartepflicht aus RvL.
Ich könnte schwören, dass ich bei solchen "Miniinseln" noch nie ein "vorfahrtgebendes" Zeichen gesehen habe. Durch die Straßenmarkierung und das Zeichen 205 ist die Sache doch eindeutig.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 12:30:38 Uhr:
Wo steht und für wen gilt das "Vorfahrt achten"-Schild?Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 12:08:34 Uhr:
Wo ist denn deine Rechtsgrundlage dafür, dass es eine Rechts-vor-links-Kreuzung ist, wenn sich dort ein Vorfahrt-achten-Schild befindet?
Du bist doch wieder bei dem Anderen und nicht beim Linksabbieger.Rechtsgrundlage ist §8 StVO: Es gilt RvL, wenn es nicht durch Zeichen anders geregelt ist. Der Linksabbieger hat kein an ihn gerichtetes Zeichen, was seine Wartepflicht aus RvL verändert.
Und jetzt Du.
Du hast es ja selbst schon genannt, ich zitiere: "…
wenn es nicht durch Zeichen anders geregelt ist.".
Es ist durch Zeichen anders geregelt.
In §8 steht ja "
wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)" und das Zeichen 205 ist hier ganz eindeutig vorhanden.
Und natürlich muss man auch die Situation des anderen anschauen, schließlich regelt die Vorfahrt das Verhalten zweier Verkehrsteilnehmer gegenüber dem jeweils anderen.
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Zitat:
@wkienzl schrieb am 6. Juni 2015 um 08:19:26 Uhr:
Der Linkabbieger hat da die Ampel ausgeschalten Nachrang gegenüber dem auf der Hauptstraße geradeaus fahrenden.
Der links abgebogene hat Vorrang gegenüber dem rechtsabbigenden wegen Verkehrszeichen.
Für mich eine ganz klare Situation.
Genauso ist es. Die einzig logische Erklärung. Denn nur so läßt sich bei ausgeschalteter Ampelanlage ein Rückstau der Linksabbieger in den Kreuzungsbereich verhindern.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Juni 2015 um 17:28:57 Uhr:
Genauso ist es. Die einzig logische Erklärung. Denn nur so läßt sich bei ausgeschalteter Ampelanlage ein Rückstau der Linksabbieger in den Kreuzungsbereich verhindern.
Die Linksabbieger wissen aber nicht, dass die Rechtsabbieger ein -Vorfahrt gewähren- Schild stehen haben. Zumindest muss man hier davon ausgehen, dass auch Ortsunkundige langfahren.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. Juni 2015 um 17:36:12 Uhr:
Die Linksabbieger wissen aber nicht, dass die Rechtsabbieger ein -Vorfahrt gewähren- Schild stehen haben. Zumindest muss man hier davon ausgehen, dass auch Ortsunkundige langfahren.
Das Verkehrszeichen müßte bei etwas Aufmerksamkeit vom Linksabbieger zu erkennen sein.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. Juni 2015 um 17:36:12 Uhr:
Die Linksabbieger wissen aber nicht, dass die Rechtsabbieger ein -Vorfahrt gewähren- Schild stehen haben. Zumindest muss man hier davon ausgehen, dass auch Ortsunkundige langfahren.
Genau
sowird das an jeder Autobahn
auffahrt geregelt, wo ein Auffahren aus beiden Richtungen möglich ist, um eben gerade die Rückstaugefahr für die Linksabbieger auszuschließen.
Da braucht man also weder ein Schild noch muß man ortskundig sein - das simple Abfragen von Fahrschulwissen und Fahrerfahrung reicht vollkommen aus.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 14:14:20 Uhr:
Du hast es ja selbst schon genannt, ich zitiere: "… wenn es nicht durch Zeichen anders geregelt ist.".
Es ist durch Zeichen anders geregelt.
In §8 steht ja "wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)" und das Zeichen 205 ist hier ganz eindeutig vorhanden.
Wie oft denn noch:
Ja, der Rechtsabbieger hat eine Wartepflicht !
Gut jetzt, kann jetzt endlich mal Schluss sein mit dem Rechtsabbieger?
Die Frage ist weiterhin, woher erhält der Linksabbieger seine Vorfahrtsrechte, wenn der keine vorfahrtsgebende Beschilderung hat, jedoch einer Wartepflicht aus RvL gem. §8 StVO liegt.
Zeichen 205 kann es niemals sein, denn das heißt "Vorfahrt gewähren" und kann somit nur jemandem die Vorfahrt nehmen, aber niemandem eine Vorfahrt geben.
Es ist offensichtlich für einige absolut nicht nachvollziehbar, dass durch eine mangelhafte Beschilderung niemand Vorfahrt hat und Beide wartepflichtig sind.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 6. Juni 2015 um 18:00:42 Uhr:
Genau so wird das an jeder Autobahnauffahrt geregelt, wo ein Auffahren aus beiden Richtungen möglich ist, um eben gerade die Rückstaugefahr für die Linksabbieger auszuschließen.
😕
Ich habe einen google-earth Link auf die A1, in weiterer Folge dann B207 gesetzt, da kannst Du Dir so ziemlich jede Autobahn- bzw. Schnellstraßenauffahrt auf den über 90 Kilometern zwischen Lübeck und Puttgarden ansehen, dort fährt fast überall der Rechtsabbieger über eine Insellösung dem Linksabbieger vor die Nase und hat aus RvL auch Vorfahrt vor dem Linksabbieger.
K42 bei Großenbrode auf die B207
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x0:0x0!6m1!1e1
L209 bei Landkirchen auf die B207
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x0:0x0!6m1!1e1
B501 bei Heiligenhafen auf die A1
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3!4m3!3m2!1s0x0:0x0!4b1!6m1!1e1
Anschlussstelle Germersdorf auf die A1
https://www.google.de/maps/@54.3319208,10.9342705,283m/data=!3m1!1e3
AS Oldenburg Süd B202 auf die A1
https://www.google.de/.../...00000000000000:0xff95b2c6e3879c84!6m1!1e1
Rest sollte man selbst finden können.
So ist das hier im Süden bei vielen Auffahrten ebenfalls geregelt, meist passen ca. 5 Pkw hinter die Kreuzung, bis die RvL-Einmündung kommt. Wurde ja in einem anderen thread schon ausreichend durchgekaut.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 18:29:54 Uhr:
Wie oft denn noch:
Ja, der Rechtsabbieger hat eine Wartepflicht !
Schön, dass du es erkannt hast, dann musst du ja ab jetzt nicht mehr das Gegenteil behaupten.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 19:47:04 Uhr:
Schön, dass du es erkannt hast, dann musst du ja ab jetzt nicht mehr das Gegenteil behaupten.Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 18:29:54 Uhr:
Wie oft denn noch:
Ja, der Rechtsabbieger hat eine Wartepflicht !
Ich habe nie etwas anderes behauptet, ansonsten solltest Du auch verlinken!
Und was ist denn nun mit der angeblichen Vorfahrt des Linksabbiegers gegenüber dem Rechtsabbieger?