Vorfahrt

Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?

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Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.

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Ich habe jetzt extra nochmal darauf geachtet, hier gibt es an keiner Kreuzung wo die Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren müssen ein extra Schild für die Linksabbieger.

Genauso muss ich Dramaking zustimmen das so eine Regelung z.b in der von im geposteten Gegend absolut unüblich ist.
Ich mach da nämlich öfters Urlaub und ertappe mich sogar dabei aus gewöhnung davon auszugehen das ich als Linksabbieger Vorfahrt habe....

Zitat:

@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 20:25:37 Uhr:


Darfst deine eigenen threads gern selbst noch mal lesen.

Solltest Du vielleicht.

Gleich in meinem ersten Beitrag habe ich @Golfschlosser bestätigt, dass hier beide wartepflichtig sind.

Und wie interessant, dass Du nicht @Golfschlosser als Urheber dieser Aussage angegangen bist, sondern mich, der sich ihm nur angeschlossen hat - wolltest Du mal wieder nur provozieren 😉

Weil es so schön ist:
Und was ist denn nun mit der angeblichen Vorfahrt des Linksabbiegers gegenüber dem Rechtsabbieger?

Zitat:

@zhnujm schrieb am 6. Juni 2015 um 20:28:17 Uhr:


Ich habe jetzt extra nochmal darauf geachtet, hier gibt es an keiner Kreuzung wo die Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren müssen ein extra Schild für die Linksabbieger...

...was im Zuge des Bestrebens, den bundesdeutschen Schilderwald auszudünnen, ja auch durchaus Sinn macht...

Ich hab auch noch keins dort vermisst, oder wenn eine der Ampeln ausgefallen ist (was bei gefühlt jedem Gewitter passiert.....) noch keine Schlange von wartenden Autos gesehen die alle nicht wissen wer Vorfahrt hat...

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Zitat:

@zhnujm schrieb am 6. Juni 2015 um 20:28:17 Uhr:


Ich habe jetzt extra nochmal darauf geachtet, hier gibt es an keiner Kreuzung wo die Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren müssen ein extra Schild für die Linksabbieger.

Ist auch nicht so exotisch, aber dennoch falsch.

Hier hat es in Berlin mehrfach kapitale Massenchrash wegen derartiger Beschilderung gegeben. Im Rahmen des Baus vom ICC wurde die Kreuzung -> Klick Masurenalle Ecke Messedamm umgestaltet.

Von der Masurenalle zweispurig nach rechts mit eigener Ampelschaltung, hinter der Ampel Verkehrszeichen mit "Vorfahrt gewähren" an Mast und als Fahrbahnmarkierung und der "Querverkehr", zweispurig einbiegende Linksabbieger aus der Neue Kantstraße/ Verlängerung Masurenallee) kein vorfahrtsgebendes Zeichen und sind natürlich wegen RvL regelmäßig heftig in die Bremse gegangen, wenn dort von rechts welche gekommen sind.

Nachdem der Berliner Senat regelmäßig wegen der mangelhaften Beschilderung mit in die Haftung gekommen ist, wurde dann ein vorfahrtsgebendes Zeichen für die auf dem Messdamm fahrenden aufgestellt (und an diversen anderen vergleichbaren Kreuzungen in Berlin.

Ansicht für die Rechtsabbieger:
https://www.google.de/.../...!3m2!1s4QfA15-UZTqOPXddgsVTjw!2e0!6m1!1e1

Ansicht für die Linksabbieger (und sonstige):
https://www.google.de/.../...!3m2!1sJKdc6cKlv09S3ZmCvNKuWA!2e0!6m1!1e1

Gesamtübersicht der Situation:
http://www.ramona-pop.de/.../mam_133180_203131.jpg

Schon interessant, wenn Richter einen Verstoß und Mithaftung aus der Verkehrssicherungspflicht wegen dem fehlenden Vorfahrtszeichen (Messedamm, für Linksabbieger) sehen, wo doch das "Vorfahrt gewähren" mehr als ausreichend erkennbar ist und angeblich die Vorfahrterteilung an die Linksabbieger beinhalten soll.

Vermutlich wieder mal nur der Beweis, dass VG-Richter nur Vollpfosten sind. Als entschuldigen muss hier allerdings gelten, dass es Ende der 70er noch kein Internet gab, um mal in Foren nachzufragen, wie es denn richtig ist.

Zitat:

Ich mach da nämlich öfters Urlaub und ertappe mich sogar dabei aus gewöhnung davon auszugehen das ich als Linksabbieger Vorfahrt habe....

Fehmarn und der gesamt Dunstkreis dort an der Küste, ist reines Touri-Gebiet und da staunen öfter mal Feriengäste über die Vorfahrsregelung bei nicht vorhandener Beschilderung.

Richtig übel waren zwei Auffahrten, als hinter Lübeck noch nicht die A1 weitergeführt war, sondern noch die B207 als Schnellstraße mit teilweise 120km/h war. In der Nähe von Neustadt (Holstein) gab es zwei Auffahrten, da kamen die Rechtsabbieger erst nach gut 100 Metern auf den Zubringer.

War zwar mit 50 limitiert, aber die Verlockung einer schnurgeraden Beschleunigungsspur auf eine Schnellstraße drauf war dann groß. Noch größer waren dann allerdings die Augen, als da plötzlich welche von rechts kamen, die Vorfahrt hatten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2015 um 20:55:44 Uhr:



Zitat:

@zhnujm schrieb am 6. Juni 2015 um 20:28:17 Uhr:


Ich habe jetzt extra nochmal darauf geachtet, hier gibt es an keiner Kreuzung wo die Rechtsabbieger Vorfahrt gewähren müssen ein extra Schild für die Linksabbieger...
...was im Zuge des Bestrebens, den bundesdeutschen Schilderwald auszudünnen, ja auch durchaus Sinn macht...

Nur in dieser Art absolut ausgeschlossen:

Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 206 (Halt.Vorfahrt gewähren) finden sich in der Anlage 2 der StVO - Vorschriftzeichen, Abschnitt 1 - Wartegebote und Haltgebote (Ziffernkreis 20x).
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html

Zeichen 301 (Vorfahrt) und Zeichen 306 (Vorfahrtstraße) finden sich in der Anlage 3 der StVO - Richtzeichen, Abschnitt 1 - Vorrangzeichen (Ziffernkreis 30x)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3.html

Ein Vorschriftzeichen mit einem Wartegebot (nimmt Rechte) kann niemals ein Richtzeichen mit einem Vorrangzeichen darstellen (gibt Rechte). Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Bereiche der StVO mit komplett gegenteiligen Aussagen der jeweiligen Schilder.

Mal ganz nebenbei die kleine Frage, welche Vorfahrt denn so ein Wartegebot erteilen würde? Immerhin gibt es da zwei mit unterschiedlichen Bedeutungen und Auswirkungen.

Hätte einem auffallen können, wenn man einfach vor irgendwelchen Beiträgen zur Beschilderung auch mal die StVO zu diesen Beschilderungen durchgelesen hätte. Aber wie sich hier an vielen Beiträgen zeigt:

Muss man nicht, um was darstellen zu wollen - nur weiter so. Flachköpper in die Jauchegrube sollen ja gut für den Teint sein.

Naja, wenn nicht einmal die Verantwortlichen/Ausführenden diesen Ratschlag beherzigen... 😉

Zitat:

@Drahkke schrieb am 6. Juni 2015 um 22:14:58 Uhr:


Naja, wenn nicht einmal die Verantwortlichen/Ausführenden diesen Ratschlag beherzigen... 😉

Würde ich mal nach fragen.

Die "Rechtsgrundlage" für das fehlende Vorfahrtzeichen kommt nicht aus der StVO oder VwV zur StVO, sondern aus der Leere der Haushaltskasse.

Bei uns haben die auch ganz tolle Argumentationen gehabt, bis der Schlag ins Genick und der Griff in die Kasse kam, damit dann auch die Erleuchtung.

Ich würde das auch nicht unbedingt lächelnd sehen, und irgendwie auf den großen Manitu hoffen. Knallt es, ist man als vermeintlicher Vorfahrtinhaber mit 50% wegen Missachtung der Wartepflicht dabei.

Ganz schnell am Unfallort beim Unfallgegner unterschreiben lassen, dass er ein "Vorfahrt achten" missachtet hat und sich die Alleinschuld gibt, ebenso die Polizei bei der Unfallaufnahme darauf hinweisen.

Hat der Unfallpartner, Rechtsabbieger allerdings keine Ahnung von der StVO, sondern hat sich die nur mal genauer durchgelesen, dann bleibt einem nur noch die Selbstdarstellung als Justizopfer.

Dramaking, dein Stil und deine latente Aggressivität behagen mir nicht, aber in der Sache hast du recht, und ich habe wieder mal etwas gelernt. Danke genau dafür.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 22:34:44 Uhr:


… Knallt es, ist man als vermeintlicher Vorfahrtinhaber mit 50% wegen Missachtung der Wartepflicht dabei. …

Bist du jetzt auch noch Richter, dass du das so pauschal festlegen kannst?

Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 22:34:44 Uhr:


… Ganz schnell am Unfallort beim Unfallgegner unterschreiben lassen, dass er ein "Vorfahrt achten" missachtet hat und sich die Alleinschuld gibt, ebenso die Polizei bei der Unfallaufnahme darauf hinweisen.

Dass diese Schuldanerkenntnisse das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, ist dir offensichtlich entgangen. Es gibt immer genügend Gründe, diese zu kassieren – Schock nach dem Unfall ist nur einer. Die Schuld wird darüber hinaus niemals vom Unfallbeteiligten selbst festgestellt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. Juni 2015 um 00:46:18 Uhr:



Zitat:

@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 22:34:44 Uhr:


… Knallt es, ist man als vermeintlicher Vorfahrtinhaber mit 50% wegen Missachtung der Wartepflicht dabei. …
Bist du jetzt auch noch Richter, dass du das so pauschal festlegen kannst?

Ich persönlich denke, er hat damit recht. Das ist wie bei vier Fahrzeugen an einer Recht-vor-Links Kreuzung, die gleichzeitig losfahren und sich in der Mitte treffen.

Alle sind sie wartepflichtig und wenn es nicht klappt, wie will man die Schuld anders aufteilen?

Davon abgesehen bin ich die letzten zwei Tage einmal von Nordostdeutschland nach Südwestdeutschland gefahren und mir ist keine gleichartige Situation aufgefallen.
Auf den Miniinseln stand meist ein Vorfahr gewährendes Schild für den Linksabbieger und wenn man nicht, dann gab es keine Ampelanlage (dann war die Nummer auch klar ... warten, als Linksabbieger).

Es kommt in der Rechtsprechung aber nicht darauf an, was irgendein Forenteilnehmer denkt, sondern was ein Richter entscheidet. Und das wird sich zwischen 0 und 100% Schuld bewegen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 8. Juni 2015 um 07:34:06 Uhr:


Es kommt in der Rechtsprechung aber nicht darauf an, was irgendein Forenteilnehmer denkt, sondern was ein Richter entscheidet. Und das wird sich zwischen 0 und 100% Schuld bewegen.

Und wieder wird Schuld und Haftung verwechselt. Schuld hat natürlich zu 100% der Rechtsabbieger, da er ein Vorfahrt-achten-Schild mißachtet hat. Der Linksabbieger hat keine Schuld, da er nur bei einer rechts-vor-links-Regelung wartepflichtig wäre. Eine r-v-l-Regelung gilt aber nur dort, wo nicht durch die Beschilderung etwas anderes angeordnet ist, was hier durch das Vorfahrt-achten-Schild unzweifelhaft der Fall ist. Da die Verteilung der Schuld mit der Verteilung der Haftung nichts zu tun hat, entscheidet hier ein Richter - und das wird sich zwischen 0 und 100% Haftung bewegen.

Zitat:

@hulda1939 schrieb am 8. Juni 2015 um 08:47:47 Uhr:


... - und das wird sich zwischen 0 und 100% Haftung bewegen.

Ausgehend von 50/50, da es keinerlei Prioritätsstufen in der Wartepflicht gibt.

Hat einer der Beteiligen mehr "Dreck am Stecken", wird das auch einen Ausschlag zu dieser Seite geben. Das ist dann die Anpassung zur jeweils individuellen Unfallsituation, die Allgemeinfestlegung als "Startpunkt" ist 50/50.

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