Vorfahrt
Neulich war an einer meiner Kreuzungen auf dem Arbeitsweg für eine gute Woche die Ampel aus.
Im Normalfall gibt es dort eine Linksabbiegerampel und eine kleine Insel, die den rechts abbiegenden entgegenkommenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren zeigt.
Ist die Abbiegerampel grün, schein die Situation klar (wobei ohne ein Vorfahrtsschild eigentlich dort auch rechts vor links gelten müsste für den Linksabbieger).
Nun ist die Ampel aus und als Linksabbieger müsste man warten, wie auch dann rechts vor links beachten. Aber die Rechtsabbieger haben das klare Schild, Vorfahrt beachten. Was passiert wenn es kracht?
Beste Antwort im Thema
Nein, da der Linksabbieger kein vorfahrtgebendes Zeichen sieht gilt für ihn rechts vor links. Hier hat die aufstellende Behörde Mist gebaut.
163 Antworten
Sowohl der Links- als auch der Rechtsabbieger sehen aber das Zeichen 205, das für den Rechtsabbieger gilt. Somit ist eine Vorfahrtregelung und die Wartepflicht des Rechtsabbiegers für beide erkennbar.
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Juni 2015 um 23:38:42 Uhr:
Straßenmarkierungen haben aber keine vorfahrtregelnde Wirkung, daher ist die gestrichelte Linie belanglos. Einzig das Schild zählt.
Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Zur Vorfahrtregelung bedarf es sogar nur eines durchgehenden Bordsteins.
In der Regel steht da aber ein Vorfahrt-Gewähren-Schild, aber bei Google kann ich da nichts sehen.
Hat Google das Streetview eingestellt? Da müsste man doch alles sehen können, denn die Recht/Linkssabbieger von der L1113 haben auch kein Schild oO
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 6. Juni 2015 um 00:23:13 Uhr:
Auch Markierungen sind Verkehrszeichen. Zur Vorfahrtregelung bedarf es sogar nur eines durchgehenden Bordsteins.Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Juni 2015 um 23:38:42 Uhr:
Straßenmarkierungen haben aber keine vorfahrtregelnde Wirkung, daher ist die gestrichelte Linie belanglos. Einzig das Schild zählt.
Nö, unterbrochene Striche an einer Einmündung sind keine Verkehrszeichen. Und ein durchgehender Bordstein hat ja nun nichts mit einer aufgemalten Markierung zu tun ;-)
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Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 00:01:05 Uhr:
Sowohl der Links- als auch der Rechtsabbieger sehen aber das Zeichen 205, das für den Rechtsabbieger gilt. Somit ist eine Vorfahrtregelung und die Wartepflicht des Rechtsabbiegers für beide erkennbar.
Ja und?
Allein schon der Blick auf ein Schild, das für andere bestimmt ist, ist schon neben den Vorgaben und Pflichten an sich selbst aus der StVO.
Schilder, die nicht für mich bestimmt sind, haben nicht zu interessieren. Du bist doch einer der ganz großen Verfechter für dieses Prinzip: Schilder, die nicht für einen bestimmt sind, sind ohne Beachtung.
Jetzt soll das plötzlich gelten, jenseits aller Deiner bisherigen Aussagen? Das ist vielleicht das Problem, man interessiert sich darum, was Andere machen müssen und vergisst dabei, was man selbst machen muss.
Die StVO besteht ausschließlich aus Verhaltensregeln an sich selbst und die Situationen sind eindeutig, wann man Vorfahrt hat oder wartepflichtig ist.
Zeige doch mal in die StVO, dass man auf diese Art hier eine Vorfahrt, so etwas wie "passive Vorfahrt" erhält. Dass man aus Pflichten Anderer, Rechte für sich selbst ableiten kann, obwohl in der StVO eindeutig und zweifelsfrei eine (Warte-)Pflicht für sich selbst existiert.
Warum Schilder eine Rechtswirksamkeit für einen entwickeln, die überhaupt nicht für einen aufgestellt sind.
Interessant finde ich die Idee mit einer fehlerhaften Aufstellung nach Bauarbeiten. Schön dass man ohne jede Grundlage davon aus geht, dass das vorfahrtgebende Schild vergessen wurde. Bei einer falschen Beschilderung kann doch genauso gut das "Vorfahrt gewähren" falsch sein. So wie man vergessen hat, ein vorfahrtgebende Schild aufzustellen, kann man genauso gut vergessen haben, dass Vorfahrt nehmende Schild abzubauen.
Als Linksabbieger ist es natürlich angenehmer, wenn man dort Vorfahrt hat, aber das ist doch nicht der Regelfall. Es gibt genügend identische Kreuzungen/Einmündungen, an denen hat der Rechtsabbieger Vorfahrt.
An sämtlichen Zufahrten der A1 nördlich von Lübeck und im weiteren Verlauf dann B207 bis Puttgarden könnte der Linksabbieger ordentlich los brettern, um unten auf der Autobahn-, bzw. Schnellstraßeneinfädelung genügend Speed zu haben. Muss aber 50, teilweise auch knapp 100 Meter nach dem Linksabbiegen den Rechtsabbiegern Vorfahrt gewähren.
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=de
Damit ist dann auch die "Ableitung" zu einer möglichen Vorfahrt, weil man ja geradeaus auf einer Haupt-Fahrspur sich befindet und der andere ein Einbieger ist, der sich auf diese Haupt-Fahrspur einfädeln muss, auch vom Tisch. Es gilt Rechts-vor-Links und nichts anderes, auch wenn das Andere für den Linksabbieger schöner wäre.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 01:12:14 Uhr:
Schilder, die nicht für mich bestimmt sind, haben nicht zu interessieren.Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 00:01:05 Uhr:
Sowohl der Links- als auch der Rechtsabbieger sehen aber das Zeichen 205, das für den Rechtsabbieger gilt. Somit ist eine Vorfahrtregelung und die Wartepflicht des Rechtsabbiegers für beide erkennbar.
Und wie erkennst du das Ende einer 30er/50er-Zone? Bei mir gibt es eine Strasse, wo von rechts noch eine Seitenstrasse einmündet, bei mir steht kein Vorfahrt-Schild, aber auf der Seitenstrasse steht ein Vorfahrt-Achten, hätte ich das nicht gesehen, wäre ich von Rechts vor Links ausgegangen und dort stehen geblieben.
Schilder, welche nicht für mich sind, können trotzdem Interessant sein 😉
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 01:12:14 Uhr:
. Es gilt Rechts-vor-Links und nichts anderes, auch wenn das Andere für den Linksabbieger schöner wäre.
Ich denke, der Rechtsabbieger hat ein -Vorfahrt beachten- Schild stehen ?
Der Linkabbieger hat da die Ampel ausgeschalten Nachrang gegenüber dem auf der Hauptstraße geradeaus fahrenden.
Der links abgebogene hat Vorrang gegenüber dem rechtsabbigenden wegen Verkehrszeichen.
Für mich eine ganz klare Situation.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 6. Juni 2015 um 08:19:26 Uhr:
Der links abgebogene hat Vorrang gegenüber dem rechtsabbigenden wegen Verkehrszeichen.
Für mich eine ganz klare Situation.
Es wäre klar, wenn man wüsste, ob man das -Vorfahrt gewähren(für die Rechtsabbieger)- als Linksabbieger überhaupt sehen kann ?
Sieht man es nicht richtig, stehen dort alle bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 23:03:08 Uhr:
Ich kam erst so richtig drauf, als die Ampel aus war.
Bei eingeschalteter Ampel halten die Rechtsabbieger eigentlich sehr ordentlich, aber als die aus war, da war das Bestreben lange nicht mehr so gegeben.Ich werde demnächst mal eine "Eingabe" machen 😉.
Ist ja klar.
Bei eingeschaltener Ampel kommt ja eine "Kolonne" von vorher Linksabbiegern am Retsabbieger vorbei.🙂
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 01:12:14 Uhr:
… Schilder, die nicht für mich bestimmt sind, haben nicht zu interessieren. Du bist doch einer der ganz großen Verfechter für dieses Prinzip: Schilder, die nicht für einen bestimmt sind, sind ohne Beachtung.Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 00:01:05 Uhr:
Sowohl der Links- als auch der Rechtsabbieger sehen aber das Zeichen 205, das für den Rechtsabbieger gilt. Somit ist eine Vorfahrtregelung und die Wartepflicht des Rechtsabbiegers für beide erkennbar.Jetzt soll das plötzlich gelten, jenseits aller Deiner bisherigen Aussagen? Das ist vielleicht das Problem, man interessiert sich darum, was Andere machen müssen und vergisst dabei, was man selbst machen muss.
Ich wüsste nicht, warum du mir Aussagen in den Mund legst, die ich nie getroffen habe. Was willst du damit bezwecken?
Zitat:
… Es gilt Rechts-vor-Links und nichts anderes, auch wenn das Andere für den Linksabbieger schöner wäre.
Und wie kann dort rechts vor links gelten, wenn der von rechts Kommende ein Vorfahrt-achten-Schild hat? Dann hat er also gleichzeitig Vorfahrt und keine Vorfahrt? Ah ja.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 22:31:16 Uhr:
Es ist diese Kreuzung:
https://www.google.de/.../...97fdf54997:0xde24a3872c60537a!6m1!1e1?...
(Bitte Nord-Süd im Gegensatz zu meiner Skizze umdrehen)
Ich kann dort keine Kreuzung erkennen
LG Detta
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juni 2015 um 09:20:40 Uhr:
...
Du bist immer noch beim Blick auf den anderen und bei logischen Ableitungen - wie wäre es denn mal endlich mit einer Rechtsgrundlage dafür?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. Juni 2015 um 08:25:09 Uhr:
Es wäre klar, wenn man wüsste, ob man das -Vorfahrt gewähren(für die Rechtsabbieger)- als Linksabbieger überhaupt sehen kann ?
Sieht man es nicht richtig, stehen dort alle bis zum Sankt Nimmerleinstag.
Auch wenn man es sehen würde, müsste man bis zu diesem Tage dort stehen.
Es gibt nichts in der StVO, dass die eigene Wartepflicht (aus RvL) durch die Wartepflicht eines anderen aufgehoben wird.
Um BTT zu kommen: Die Frage war nach dem, wenn es hier kracht.
Schadensersatz geht nach BGB und der Missachtung von Pflichten, hier einer Wartepflicht. Da beide wartepflichtig sind, wird es vom Grundsatz her mit 50/50 geregelt werden.
Zitat:
@Detta56 schrieb am 6. Juni 2015 um 10:25:00 Uhr:
Ich kann dort keine Kreuzung erkennenZitat:
@Jupp78 schrieb am 5. Juni 2015 um 22:31:16 Uhr:
Es ist diese Kreuzung:
https://www.google.de/.../...97fdf54997:0xde24a3872c60537a!6m1!1e1?...
(Bitte Nord-Süd im Gegensatz zu meiner Skizze umdrehen)
LG Detta
Dann darfst du mal deinen Kopf einschalten und überlegen, was es wohl sein könnte, ich glaube kaum, das wird die Straßenführung noch erklären müssen, oder?