Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

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Zum semantischen Verständnis von "dahinter" und "im" ... also in diesem epochalen Werk ist der recht gut beschrieben worden. klick

Mit dahinter und daneben verhält es sich sozusagen analog. Und wenn man in gleicher Spur mit dem Rad nicht rechts neben ein fahrendes Kfz fahren darf, dann darf man auch nicht mit dem Rad rechts gegen das Kfz fahren. Den Vorrang den man in gleicher Spur haben kann, das ist das Vorbeifahren am Rechtsabbieger auf der linken Seite. Denn was fährt ist links zu überholen (§5 Abs.1 StVO) und nicht rechts in der selben Fahrspur.

Und das alles hat nichts mit der Situation von auf oder neben der Fahrbahn befindlichen Rad- und Gehwegen zu tun, denen dort Vorrang zu gewähren ist wo sie sind.

Was allerdings zutrifft ist der Einwand, dass die Formulierung der STVO auch in diesem Punkt eine sprachliche Überarbeitung verträgt. Der Verordnungsadressat kommt in nicht unerheblichem Umfang nicht so ganz konfliktfrei über die Runden und das liegt jedenfalls zum Teil an unpräzisen und/oder überfrachteten Regelungen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 20:03:53 Uhr:


Lies doch mal bitte die Beiträge von berlin-paul und AS60

Wir reden immer noch von der Situation, wo es keinen parallel liegenden Fahrradweg gibt.
...

Stimmt.

Ein entsprechendes Video, welches angehende Verkehrsteilnehmer auf die Führerschein-Prüfung vorbereitet, wurde hier freundlicherweise heute schon verlinkt.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 10:50:51 Uhr:



Rechts abbiegen, Radfahrer auf Straße.

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:26:06 Uhr:



Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 20:03:53 Uhr:


Lies doch mal bitte die Beiträge von berlin-paul und AS60

Wir reden immer noch von der Situation, wo es keinen parallel liegenden Fahrradweg gibt.
...


Stimmt.
Ein entsprechendes Video, welches angehende Verkehrsteilnehmer auf die Führerschein-Prüfung vorbereitet, wurde hier freundlicherweise heute schon verlinkt.

- mit einem Radler, der beim Abbiegevorgang erkennbar schon neben dem Fahrzeug ist und dort auch Platz hat - also Thema verfehlt

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:30:27 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:26:06 Uhr:



Stimmt.
Ein entsprechendes Video, welches angehende Verkehrsteilnehmer auf die Führerschein-Prüfung vorbereitet, wurde hier freundlicherweise heute schon verlinkt.

- mit einem Radler, der beim Abbiegevorgang erkennbar neben dem Fahrzeug ist und dort auch Platz hat - also Thema verfehlt

Es wird zum überholen ausgeschert und wieder eingeschert. Der Überholvorgang ist abgeschlossen, d.h. der Radler ist hinter dem PKW.

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ich verweise nochmals auf den Hinweis, dass so manch Radler seinen Versicherungs-Status checken (lassen) sollte 🙂

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:36:58 Uhr:


Es wird zum überholen ausgeschert und wieder eingeschert. Der Überholvorgang ist abgeschlossen, d.h. der Radler ist hinter dem PKW.

beobachte den rechten Aussenspiegel....

Auch wenn man den Radler vorher nicht überholt hat, sondern er sich nur nähert während man den Füßgänger passieren lässt, muss man den Radler dann durchfahren lassen.

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:39:34 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:36:58 Uhr:


Es wird zum überholen ausgeschert und wieder eingeschert. Der Überholvorgang ist abgeschlossen, d.h. der Radler ist hinter dem PKW.

beobachte den rechten Aussenspiegel....

... und den ausgehenden Blinker und wieder angehenden Blinker und die Geschwindigkeit/Tacho...

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 20:38:52 Uhr:


ich verweise nochmals auf den Hinweis, dass so manch Radler seinen Versicherungs-Status checken (lassen) sollte 🙂

..ja, auch weil die Autofahrer zu doof sind.

Sorry bis heute früh habe ich dich für einen ruhigen friedlichen Gesellen gehalten, aber was du heute von Dir gibst ist echt ein anders Bild

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 20:44:15 Uhr:


Auch wenn man den Radler vorher nicht überholt hat, sondern er sich nur nähert während man den Füßgänger passieren lässt, muss man den Radler dann durchfahren lassen.

... nicht wenn man sich weit rechts zum abbiegen eingeordnet hätte und da kein Platz mehr ist - dann muss der Radler warten oder kann links vorbeifahren;

man muss niemanden irgendwo durchfahren lassen, wo gar keine Durchfahrt ist.....;

und ob der Radler tatsächlich mit so zügiger Geschwindigkeit dicht an dem Fussgänger vorbeiballern sollte, lassen wir auch mal aussen vor.....

Ich bin auch ruhig und friedlich, vor allem recht gelassen. Bringt vielleicht mein Hobby mit sich... Aber ich lasse mal weitere Anmerkungen dazu, sonst jibbet wieder Mecker.

Warum bis heute früh? Ich habe mich erst nachmittags eingeschaltet....

Dicke, ich sagte doch, dass ich selber oft mit dem Rad unterwegs bin. Daher kenne ich durchaus beide Blickwinkel und erlaube mir ein differenziertes Urteil bilden zu dürfen. Es ist auf beiden Seiten nicht imme alles Gold, was glänzt und es gibt hier in den Foren genügend Beispiele für beide Seiten, wie man sich gut oder eben daneben benehmen kann.

Wenn ich als Radfahrer einen rechtsabbiegenden PKW-Fahrer sehe, dann bremse ich ab, lasse ihn vor oder fahre links vorbei.

Edit: Ich habe nicht behauptet, dass Autofahrer zu blöd/doof sind 🙂

Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:45:15 Uhr:



Zitat:

beobachte den rechten Aussenspiegel....


... und den ausgehenden Blinker und wieder angehenden Blinker und die Geschwindigkeit/Tacho...

du lernst schnell.... 😁

Du hast aber schon die Antworten gelesen? Beide müssen vor dem Abbiegen durchgelassen werden, der Fußgänger wie der Fahrradfahrer.

Das hier habe ich gerade von der Seite einer Fahrschule die mit dem ADAC Kooperiert kopiert.

Wenn du abbiegst, musst du Radfahrer und Fußgänger passieren lassen. Dabei ist es egal, ob sie sich auf oder neben der Fahrbahn befinden und ob sie sich in die gleiche oder in die entgegengesetzte Richtung bewegen wie du. Nimm besondere Rücksicht, und näherer dich so langsam, dass du niemanden erschreckst. Würdest du die Straße verstopfen, weil du Fußgängern oder Radfahrern Vorrang gewähren musst, kann es sinnvoll sein, dass du auf deine Vorfahrt gegenüber anderen Kraftfahrzeugen verzichtest.

Vor und während des Abbiegens solltest du den Bereich neben deinem Fahrzeug besonders intensiv beobachten, um weder Radfahrer noch Fußgänger zu übersehen. Vergiss auf keinen Fall, durch einen Schulterblick deinen toten Winkel abzusichern. Auch Schienenfahrzeugen und Fahrzeugen, die Sonderfahrstreifen benutzen, musst du beim Abbiegen Vorrang gewähren.

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:52:51 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 20:44:15 Uhr:


Auch wenn man den Radler vorher nicht überholt hat, sondern er sich nur nähert während man den Füßgänger passieren lässt, muss man den Radler dann durchfahren lassen.

... nicht wenn man sich weit rechts zum abbiegen eingeordnet hätte und da kein Platz mehr ist - dann muss der Radler warten oder kann links vorbeifahren;

Darum geht es doch gar nicht .
Es geht um eine konkrete Vorfahrtsverletzung, diese liegt vor, wenn selbst durch Geschwindigkeitsreduzierung eines oder beider Beteiligten der Unfall nicht mehr zu verhindern ist, bzw. die Geschwindigkeit stark verringert werden muss um den Unfall zu verhindern.

Wenn ich mich mitten auf die Straße stelle, für jeden gut sichtbar, darf mich auch keiner umfahren, er muss anhalten bis ich weg bin, trotzdem habe ich etwas falsch gemacht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 20:55:48 Uhr:


Edit: Ich habe nicht behauptet, dass Autofahrer zu blöd/doof sind 🙂

Ich aber, in diesem Thema sicherlich, da es 2 unterschiedlich Ansichten gibt, egal welche nun richtig ist.

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