Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer

Hello!

Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.

Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?

Beste Antwort im Thema

Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.

431 weitere Antworten
431 Antworten

Der Radfahrer hat Vorrang, egal wie man es dreht und wendet. Ob diese Regelung Sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 27. September 2020 um 21:00:17 Uhr:


Du hast aber schon die Antworten gelesen? Beide müssen vor dem Abbiegen durchgelassen werden, der Fußgänger wie der Fahrradfahrer.

Das hier habe ich gerade von der Seite einer Fahrschule die mit dem ADAC Kooperiert kopiert.

Wenn du abbiegst, musst du Radfahrer und Fußgänger passieren lassen. Dabei ist es egal, ob sie sich auf oder neben der Fahrbahn befinden und ob sie sich in die gleiche oder in die entgegengesetzte Richtung bewegen wie du. Nimm besondere Rücksicht, und näherer dich so langsam, dass du niemanden erschreckst. Würdest du die Straße verstopfen, weil du Fußgängern oder Radfahrern Vorrang gewähren musst, kann es sinnvoll sein, dass du auf deine Vorfahrt gegenüber anderen Kraftfahrzeugen verzichtest.

Vor und während des Abbiegens solltest du den Bereich neben deinem Fahrzeug besonders intensiv beobachten, um weder Radfahrer noch Fußgänger zu übersehen. Vergiss auf keinen Fall, durch einen Schulterblick deinen toten Winkel abzusichern. Auch Schienenfahrzeugen und Fahrzeugen, die Sonderfahrstreifen benutzen, musst du beim Abbiegen Vorrang gewähren.

Der letzte Satz dürfte für Paul interessant sein. Hier wird differenziert was er in einen Topf wirft.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 20:55:48 Uhr:


...
Dicke, ich sagte doch, dass ich selber oft mit dem Rad unterwegs bin. Daher kenne ich durchaus beide Blickwinkel und erlaube mir ein differenziertes Urteil bilden zu dürfen. Es ist auf beiden Seiten nicht imme alles Gold, was glänzt und es gibt hier in den Foren genügend Beispiele für beide Seiten, wie man sich gut oder eben daneben benehmen kann.

Wenn ich als Radfahrer einen rechtsabbiegenden PKW-Fahrer sehe, dann bremse ich ab, lasse ihn vor oder fahre links vorbei.

Was du machst und tust, aus Vernunft oder sonstwas interessiert gerade nicht, mich zumind. nicht. Mir geht es um den Grundsatz, wie ist es geregelt, was ist richtig oder falsch.

Da liegt scheinbar Dein Problem 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 21:08:07 Uhr:


Da liegt scheinbar Dein Problem 🙂

Warum ist es ein Problem einfach den Grundsatz zu kennen, ohne alle Eventualitäten die auftreten können ?

Was hier passiert nennt man auch Erbsen zählen, jede erdenkliche Ausnahme wird an den Haaren herbei gezogen nur um seine Meinung zu bestätigen.

Das geht so weit das der §9 abs. 3 für "ungültig" erklärt wird aus diesen und jenen Gründen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 20:44:15 Uhr:


Auch wenn man den Radler vorher nicht überholt hat, sondern er sich nur nähert während man den Füßgänger passieren lässt, muss man den Radler dann durchfahren lassen.

Ohne Radweg gilt weiterhin § 5 Abs.1 iVm § 6 StVO. Es ist vom Radler also links am Abbieger vorbei zu fahren oder zu warten. Hält das Kfz (ggf. eingelenkt) hinter der Haltelinie, kommt § 5 Abs. 8 StVO nicht zum Tragen, sodass auch hierdurch nicht rechts vorbeigeradelt werden darf (da wäre der Gehweg). Der Radler muss weiterhin links neben dem Abbieger vorbeifahren oder warten. Ist halt so.

Wenn der Radler rechts neben das gerade hinter der Haltelinie eingelenkt anhaltende Kfz reinhält und es knallt, weil er so schnell angefegt kam, dass er nicht mehr anhalten oder nach links ausweichen konnte ... dann hat der Radler den Sicherheitsabstand falsch beurteilt und einen Verkehrsunfall verursacht.

Fährt man in der Spur mit dort verlegten Gleisen (rechtlich identisch mit dem Radler von hinten) und von hinten kommt eine Straßenbahn daher: wie soll man als vorausfahrender Abbiegender dieser hinter einem befindlichen Bahn denn nun den Vorrang gewähren? Die Antwort würde mich wirklich mal interessieren.

Um es abzukürzen. Ich habe hier Kommentare einiger Foristen gelesen, deren Argumentation ich folgen kann. Ebenso habe ich das Gegenteil erfahren.

Sollte ich in die Situation kommen, wo es in einer solchen Konstellation zu einem Kontakt/Unfall kommt, werde ich einen RA einschalten (den meinen RSV übernimmt) und im Zweifel die KH oder VK in Anspruch nehmen. Dies ist dann mein Risiko, aber spätestens dann, werde ich Gewißheit haben.

Ich sagte doch bereits, dass ich recht entspannt bin. Ich fände es daher schön, wenn Du persönliche Anfeindungen unterlassen würdest 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:14:59 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 20:44:15 Uhr:


Auch wenn man den Radler vorher nicht überholt hat, sondern er sich nur nähert während man den Füßgänger passieren lässt, muss man den Radler dann durchfahren lassen.

Ohne Radweg gilt weiterhin § 5 Abs.1 iVm § 6 StVO. Es ist vom Radler also links am Abbieger vorbei zu fahren oder zu warten. Hält das Kfz (ggf. eingelenkt) hinter der Haltelinie, kommt § 5 Abs. 8 StVO nicht zum Tragen, sodass auch hierdurch nicht rechts vorbeigeradelt werden darf (da wäre der Gehweg). Der Radler muss weiterhin links neben dem Abbieger vorbeifahren oder warten. Ist halt so.

Wo steht das ?
Bitte verlinke doch mal dein Wissen, ich habe es schon ungezählte male in diesem Thema gemacht.

Und Dir auch noch einmal.

Zitat:

Darum geht es doch gar nicht .

Es geht um eine konkrete Vorfahrtsverletzung, diese liegt vor, wenn selbst durch Geschwindigkeitsreduzierung eines oder beider Beteiligten der Unfall nicht mehr zu verhindern ist, bzw. die Geschwindigkeit stark verringert werden muss um den Unfall zu verhindern.

Wenn ich mich mitten auf die Straße stelle, für jeden gut sichtbar, darf mich auch keiner umfahren, er muss anhalten bis ich weg bin, trotzdem habe ich etwas falsch gemacht.

Zitat:

@remix schrieb am 27. September 2020 um 20:56:53 Uhr:



Zitat:

@reox schrieb am 27. September 2020 um 20:45:15 Uhr:



... und den ausgehenden Blinker und wieder angehenden Blinker und die Geschwindigkeit/Tacho...

du lernst schnell.... 😁

Der PKW fährt 50 nachdem der Überholvorgang abgeschlossen ist. Somit fährt der Radler hinter dem PKW. Der wird sich bei 50 nicht neben dem PKW halten können. Der Radler taucht auch im Rückspiegel auf.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. September 2020 um 21:17:21 Uhr:


Um es abzukürzen. Ich habe hier Kommentare einiger Foristen gelesen, deren Argumentation ich folgen kann. Ebenso habe ich das Gegenteil erfahren.

Sollte ich in die Situation kommen, wo es in einer solchen Konstellation zu einem Kontakt/Unfall kommt, werde ich einen RA einschalten (den meinen RSV übernimmt) und im Zweifel die KH oder VK in Anspruch nehmen. Dies ist dann mein Risiko, aber spätestens dann, werde ich Gewißheit haben.

Ich sagte doch bereits, dass ich recht entspannt bin. Ich fände es daher schön, wenn Du persönliche Anfeindungen unterlassen würdest 🙂

Mir liegt es fern mich mit Dir anzufeinden, ehrlich, aber du wirst gestatten das wenn ich nicht Deiner Meinung bin, das ich das Dir dann sage.

Es ist unerheblich ob neben oder auf der Fahrbahn, wurde doch jetzt schon öfter besprochen. Außerdem ist das eine Frage des Vorranges und des § der das Abbiegen regelt.

Ach und Paul, was könnte in diesem Thema eigentlich der Autofahrer falsch machen, Du bist zu 100 % Kontra Radler.

Wann würde der Autofahrer beim rechts abbiegen gegenüber dem Radler einen Fehler machen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:18:54 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:14:59 Uhr:


Ohne Radweg gilt weiterhin § 5 Abs.1 iVm § 6 StVO. Es ist vom Radler also links am Abbieger vorbei zu fahren oder zu warten. Hält das Kfz (ggf. eingelenkt) hinter der Haltelinie, kommt § 5 Abs. 8 StVO nicht zum Tragen, sodass auch hierdurch nicht rechts vorbeigeradelt werden darf (da wäre der Gehweg). Der Radler muss weiterhin links neben dem Abbieger vorbeifahren oder warten. Ist halt so.

Wo steht das ?
Bitte verlinke doch mal dein Wissen, ich habe es schon ungezählte male in diesem Thema gemacht.

Und Dir auch noch einmal.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:18:54 Uhr:



Zitat:

Darum geht es doch gar nicht .

Es geht um eine konkrete Vorfahrtsverletzung, diese liegt vor, wenn selbst durch Geschwindigkeitsreduzierung eines oder beider Beteiligten der Unfall nicht mehr zu verhindern ist, bzw. die Geschwindigkeit stark verringert werden muss um den Unfall zu verhindern.

Wenn ich mich mitten auf die Straße stelle, für jeden gut sichtbar, darf mich auch keiner umfahren, er muss anhalten bis ich weg bin, trotzdem habe ich etwas falsch gemacht.

Menno ... ich habe dir doch die betreffenden Normen der StVO genau angegeben. Schlag sie bitte nach. Der Radler hinter dir hat da keine Vorfahrt in gleicher Spur. Ich würde dir wirklich gerne weiterhelfen, aber ich kann dein Verständnisproblem beim besten Willen einfach nicht nachvollziehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:28:24 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:18:54 Uhr:


Wo steht das ?
Bitte verlinke doch mal dein Wissen, ich habe es schon ungezählte male in diesem Thema gemacht.

Und Dir auch noch einmal.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 21:28:24 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:18:54 Uhr:

Menno ... ich habe dir doch die betreffenden Normen der StVO genau angegeben. Schlag sie bitte nach. Ich würde dir wirklich gerne weiterhelfen, aber ich kann dein Verständnisproblem beim besten Willen einfach nicht nachvollziehen.

Was Du bis jetzt hingelegt hast waren irgendwelche §§ die lt. Dir plötzlich hier und da zur Anwendung kommen. Konnte ich bis jetzt nicht nachvollziehen, bzw. ich musste Dir mitteilen das Du die §§ falsch interpretiert hast.

Ich meine ja auch mehr so ein verständliches Textzitat wie es zu meinem Standpunkt im Netz tausende gibt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 21:23:35 Uhr:


Ach und Paul, was könnte in diesem Thema eigentlich der Autofahrer falsch machen, Du bist zu 100 % Kontra Radler.

Wann würde der Autofahrer beim rechts abbiegen gegenüber dem Radler einen Fehler machen ?

Wenn er ihn beim gemeinsamen Farbwechsel der Ampel von rot auf grün mit dem Losfahren umnietet oder wenn er ihn von hinten kommend beim Abbiegen abräumt. Das sind die möglichen Fehler des Autofahrers. Die hier besprochene Situation ist aber umgekehrt. Hier kommt der Radler von hinten.

edit
Ich bin nicht gegen Radler. Ich fahre auch Rad. Mein Missfallen erregen radfahrende Eltern, die mit ihren radelnden Kleinkindern schnell fahrend aus Gehwegen der Seitenstraßen nahtlos über den Fußgängerüberweg der Hauptstraße ballern und in meine Richtung rumpöbeln, weil ich notbremsend nur knapp vor dem Überweg zum Stehen komme und nicht im Wohlfühlabstand von 10 Metern davor. § 2 Abs.5 Satz 6 StVO ist scheinbar eine Geheimnorm der Illuminaten. Hier ärgert mich, dass die Kinder das Fehlverhalten der Eltern als richtig verinnerlichen. Aber das hat mit dem Rest hier nichts zu tun. Gibt eben überall ein paar Doofchen. Sagte ich aber schon weiter vorne.

Ähnliche Themen