Vorfahrt missachtung oder nicht?

Hallo Leute,

ich hab schon im Forum gesucht aber nichts gefunden, daher hoffe ich das ich hier richtig bin.

und zwar Es geht sich um folgendes. Ich bin heute Morgen aus einer Straße auf eine Vorfahrtsstraße gefahren, rechts herum wohl gemerkt, habe keinen Querverkehr gesehen und bin dann einem anderen Auto hinten rechts rein gefahren. d.h. bei mir am Auto ist der Schaden vorne links. natürlich haben wir die Polizei gerufen und die sagt ich habe die Vorfahrt missachtet. Aber kann das überhaupt sein das ich die Vorfahrt missachtet habe? Weil ich den Gegner ja von hinten erwischt habe und das hieße ja das die Person als ich rausgezogenen bin ja schon an mir vorbei war. sie sagte selber aus, dass sie nicht in den Gegenverkehr ausweichen konnte, damit muss sie ja an mir vorbei gewesen sein. und damit wäre es ein normaler Auffahrunfall oder?

wenn nicht, also wenn ich die Vorfahrt missachtet habe, was kommt dann auf mich zu?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


@Diedicke1300

Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?

Ich hasse die Kaskomentalität. Ich baue die Scheiße die anderen können ja zahlen nachdem ich mich freigelogen habe.

Ja eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man haben, die sollte man aber wirklich nur bemühen wenn Recht gebrochen wird.

Edit: Sorry, ich habe ja gar nicht deine eigentliche Frage beantwortet.
Ja die gibt es.

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Straßenverkehrrechtschutz-Versicherung...warum sich mit jemand streiten wollen der im Recht ist!? 😉

Bitte mal die Theoretiker zurückhalten...😉...welche Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten bei negativen Erfolgsaussichten....🙄 Wenn...ein mal...dann kommt die Kündigung....und das spricht sich rum innerhalb der Branche...außerdem fragen andere Mitbewerber, ob bereits eine in der Vergangenheit bestand und ggf. wo....das war es dann...für längere Zeit!

Buche es als Erfahrung ab....kann passieren....ist menschlich!

Zitat:

Original geschrieben von Johann24


@Diedicke 1300

Wenn es bei einem Unfall keine Personenschäden gegeben hat, ist es der Staatsanwaltschaft vollkommen egal was bei einem Unfall tatsächlich abgegangen ist. Der Unfallgegner wird mit Sicherheit keinen Gutachter beauftragen. Seinen Schaden bekommt er ersetzt. Und die Polizei wird die Unfallursache unter Umständen wegen Geringfügigkeit nicht weiter untersuchen. Das Verfahren wird eingestellt.

Hast Du wirklich Hoffnung das es eine Verkehrsrechtv. gibt die einen Anwalt für diesen Quatsch stellt ? Die zeigen Dir höflich den Weg zum Ausgang, wenn Du ihn nicht findest knöpfen sie Dir schon Geld ab.

Lese mal bitte das Kleingedruckte im Vertrag.

Zitat:

Original geschrieben von NPro


eben. Der unfallgegner kam von links! und noch eine frage wie wahrscheinlich ist es das es 7 Punkte gibt?

Nahezu ausgeschlossen, bei Dir liegt kein grob verkehrswidriges und/oder rücksichtsloses Verhalten vor, sondern Fahrlässigkeit.

Ich muß übrigens mein vorangeganges Posting bzgl. der Konsequenzen korrigieren:

In Betracht kommt Tatbestands-Nr. 108607:
Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206.
Sind weiterhin 3 Punkte in Flensburg und es handelt sich um einen A-Verstoß, das Bußgeld beträgt jedoch wegen des Unfalls 120 EUR.

Jetzt hat es dem TE aber die Sprache verschlagen.
Er kann jetzt nur auf den blauen Brief warten.😁

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yo, mal schauen was kommt.. Danke leute 🙂

Und hat sich leider zu den Ungereimtheiten nicht geäußert🙄

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Und hat sich leider zu den Ungereimtheiten nicht geäußert🙄

Also für mich ist da alles klar ersichtlich. Was sind denn da für Ungereimtheiten?

MFG Thomas

sehe ich auch so. Was ist denn noch unklar?

Zitat:

Original geschrieben von NPro


sehe ich auch so. Was ist denn noch unklar?

Eigentlich ist alles klar. Nur sind viele hier bei MT des Lesens nicht mächtig 😉 Da muss man alles doppelt erklären.

Mfg Zille

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