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Vorfahrt missachtung oder nicht?

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 13:47

Hallo Leute,

ich hab schon im Forum gesucht aber nichts gefunden, daher hoffe ich das ich hier richtig bin.

und zwar Es geht sich um folgendes. Ich bin heute Morgen aus einer Straße auf eine Vorfahrtsstraße gefahren, rechts herum wohl gemerkt, habe keinen Querverkehr gesehen und bin dann einem anderen Auto hinten rechts rein gefahren. d.h. bei mir am Auto ist der Schaden vorne links. natürlich haben wir die Polizei gerufen und die sagt ich habe die Vorfahrt missachtet. Aber kann das überhaupt sein das ich die Vorfahrt missachtet habe? Weil ich den Gegner ja von hinten erwischt habe und das hieße ja das die Person als ich rausgezogenen bin ja schon an mir vorbei war. sie sagte selber aus, dass sie nicht in den Gegenverkehr ausweichen konnte, damit muss sie ja an mir vorbei gewesen sein. und damit wäre es ein normaler Auffahrunfall oder?

wenn nicht, also wenn ich die Vorfahrt missachtet habe, was kommt dann auf mich zu?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

@Diedicke1300

Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?

Ich hasse die Kaskomentalität. Ich baue die Scheiße die anderen können ja zahlen nachdem ich mich freigelogen habe.

Ja eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man haben, die sollte man aber wirklich nur bemühen wenn Recht gebrochen wird.

Edit: Sorry, ich habe ja gar nicht deine eigentliche Frage beantwortet.

Ja die gibt es.

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am 30. Januar 2012 um 13:52

Du bist ja einem Vorfahrtberechtigten beim Einbiegen in die Vorfahrtstraße reingerauscht, ergo liegt eine Mißachtung der Vorfahrt vor. Da es sich um eine Mißachtung mit Gefährdung handelt, dürften 100 EUR zzgl. Gebühren und Auslagen sowie 3 Punkte fällig werden.

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 13:56

Ich bin ja zudem in der Probezeit, hatte ich vergessen zu erwähnen.. was bedeutet das? Aufbauseminar oder Ähnliches?

am 30. Januar 2012 um 14:03

Ohweh, bei dem Tatbestand "Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet" handelt es sich um ein A-Verstoß, d.h. Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Teilnahme an einem Aufbauseminar…

Was sagt der deutsche Handwerksmeister in solchen Situationen? "Oh, oh, oh...dat wird teuer!"

Shit happens, so lange es beim Blechschaden bleibt.

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 14:33

also da ich Teilkasko bin (vor 1monat noch vollkasko -.-) übernimmt den schaden am gegnerischem Fahrzeug ja die Versicherung oder? und den Schaden bei mir muss ich selbst übernehmen oder?

Zitat:

Original geschrieben von NPro

also da ich Teilkasko bin (vor 1monat noch vollkasko -.-) übernimmt den schaden am gegnerischem Fahrzeug ja die Versicherung oder? und den Schaden bei mir muss ich selbst übernehmen oder?

Den Schaden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt Deine Haftpflicht. Deinen Schaden darfst Du selber zahlen, das ist richtig.

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 14:39

Ich lese jetzt die unterschiedlichsten Sachen auf einigen Seiten steht 25€ und auf einigen 100€. Und teilweise 3 Punte ohne Aufbauseminar und teilweise mit?!

Da könnte doch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen, oder?

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 15:12

wieso? ist doch erstes vergehen + kommt doch erst die frist mit dem aufbauseminar oder?

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Da könnte doch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen, oder?

nö...

Schon einen Anwalt befragt?

Wenn der andere Autofahrer dir nicht ausweichen musste, dann hätte er unter Umständen auch nicht mitbekommen das du aus einer Querstraße gekommen bist. Und ich würde das an deiner Stelle dann auch nicht weiter erwähnen. Erzähl doch einfach das du auf der Vorfahrtstraße gefahren bist und dabei bis du dem Vordermann hinten drauf gefahren. Wenn es keine Zeugen gibt, umso besser. Rechtlich kann das deinem Vordermann egal sein. Seinen Schaden bekommt er auf jeden Fall ersetzt.

Wenn Punkte für Flensburg anstehen, würde ich immer einen Anwalt einschalten.

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

Erzähl doch einfach das du auf der Vorfahrtstraße gefahren bist und dabei bis du dem Vordermann hinten drauf gefahren.

Das ist ein schlechter Rat, erzähl einfach die Wahrheit und gut ist.

Zitat:

Wenn Punkte für Flensburg anstehen, würde ich immer einen Anwalt einschalten.

Das ist ein guter Rat, dann wird es bei deiner Sachlage schön teuer.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Johann24

Erzähl doch einfach das du auf der Vorfahrtstraße gefahren bist und dabei bis du dem Vordermann hinten drauf gefahren.

Das ist ein schlechter Rat, erzähl einfach die Wahrheit und gut ist.

Ja. Vor allem deswegen, weil die Sache längst von der Polizei aufgenommen wurde.

Gruß vom bösen Dieter

@Diedicke1300

Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?

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