Vorfahrt missachtung oder nicht?
Hallo Leute,
ich hab schon im Forum gesucht aber nichts gefunden, daher hoffe ich das ich hier richtig bin.
und zwar Es geht sich um folgendes. Ich bin heute Morgen aus einer Straße auf eine Vorfahrtsstraße gefahren, rechts herum wohl gemerkt, habe keinen Querverkehr gesehen und bin dann einem anderen Auto hinten rechts rein gefahren. d.h. bei mir am Auto ist der Schaden vorne links. natürlich haben wir die Polizei gerufen und die sagt ich habe die Vorfahrt missachtet. Aber kann das überhaupt sein das ich die Vorfahrt missachtet habe? Weil ich den Gegner ja von hinten erwischt habe und das hieße ja das die Person als ich rausgezogenen bin ja schon an mir vorbei war. sie sagte selber aus, dass sie nicht in den Gegenverkehr ausweichen konnte, damit muss sie ja an mir vorbei gewesen sein. und damit wäre es ein normaler Auffahrunfall oder?
wenn nicht, also wenn ich die Vorfahrt missachtet habe, was kommt dann auf mich zu?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
@Diedicke1300Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?
Ich hasse die Kaskomentalität. Ich baue die Scheiße die anderen können ja zahlen nachdem ich mich freigelogen habe.
Ja eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man haben, die sollte man aber wirklich nur bemühen wenn Recht gebrochen wird.
Edit: Sorry, ich habe ja gar nicht deine eigentliche Frage beantwortet.
Ja die gibt es.
38 Antworten
@Dieter47
Er kann doch unter Schock gestanden haben. Dabei muss doch nicht alles stimmen was er erzählt hat. Durch diesen Unfall bekommt er eine Anhörung. Dort kann er sich dann zu dem Unfall äußern. Muss er sich denn an alles erinnern können?
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
@Diedicke1300Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?
Ich hasse die Kaskomentalität. Ich baue die Scheiße die anderen können ja zahlen nachdem ich mich freigelogen habe.
Ja eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte man haben, die sollte man aber wirklich nur bemühen wenn Recht gebrochen wird.
Edit: Sorry, ich habe ja gar nicht deine eigentliche Frage beantwortet.
Ja die gibt es.
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
@Dieter47Er kann doch unter Schock gestanden haben. Dabei muss doch nicht alles stimmen was er erzählt hat. Durch diesen Unfall bekommt er eine Anhörung. Dort kann er sich dann zu dem Unfall äußern. Muss er sich denn an alles erinnern können?
Oder er könnte einfach zu der Sache stehen die er da verbockt hat...
Zitat:
Original geschrieben von milliway42
Oder er könnte einfach zu der Sache stehen die er da verbockt hat...Zitat:
Original geschrieben von Johann24
@Dieter47Er kann doch unter Schock gestanden haben. Dabei muss doch nicht alles stimmen was er erzählt hat. Durch diesen Unfall bekommt er eine Anhörung. Dort kann er sich dann zu dem Unfall äußern. Muss er sich denn an alles erinnern können?
Anhand der Spurensachlage sieht ein Sachverständiger eh sofort wie der Unfall abgelaufen ist. Ein klassischer Auffahrunfall hinterlässt andere Spuren als der hier geschilderte Unfall.
Lügen würde sie Sache in jedem Fall verschlimmern.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Gibt es in Deutschland tatsächlich noch Autofahrer die keine Autorechtsschutzversicherung abgeschlossen haben?
ja, die gibts zu hauf...schüler/studenten und sehr viele azubis - um nur mal ein paar beispiele anzuführen.
desweiteren sollte man auch bedenken, das die meisten rechtschutzvers. eine sb von 150 bzw. 300€ pro schadensfall haben!
Die Versicherung haben sich schon etwas dabei gedacht, als sie die SB eingeführt haben...
Dicker, gut erkannt: Der Einbiegende hat den Schaden vorne links und das auf der bevorrechtigten Straße vorbei gefahrene Auto hinten rechts?? Man nehme mal zwei Streichholzschachteln und simuliere den Unfall. Wie sieht eure Lösung aus?
@Diedicke 1300
Wenn es bei einem Unfall keine Personenschäden gegeben hat, ist es der Staatsanwaltschaft vollkommen egal was bei einem Unfall tatsächlich abgegangen ist. Der Unfallgegner wird mit Sicherheit keinen Gutachter beauftragen. Seinen Schaden bekommt er ersetzt. Und die Polizei wird die Unfallursache unter Umständen wegen Geringfügigkeit nicht weiter untersuchen. Das Verfahren wird eingestellt.
Wenn man beim abbiegen pennt ,oder spielt im Auto dann sollte man auch dazu stehen.
Zitat:
Original geschrieben von NPro
hab ich gesagt das ich gepennt hab? die Kreuzung ist nur nicht sehr leicht einzusehen..
So wie du den erwischt hast ist der doch unmittelbar vor dir vorbeigefahren.
Ich lese es eher so, dass der Vorfahrtberechtigte auf der gegenüberliegenden Fahrbahn von rechts kam. Es machen viele den Fehler beim Rechtsabbiegen dass sie nur nach links schauen ob die eigene Fahrbahn frei ist. Dann im großen Bogen auf die Hauptstrasse, der andere vielleicht nicht äußerst rechts und schon trifft man sich
Zitat:
Original geschrieben von NPro
hab ich gesagt das ich gepennt hab? die Kreuzung ist nur nicht sehr leicht einzusehen..
Drücken wir es mal vorsichtig so aus: Nach vorne hast du jedenfalls nicht geschaut!!!!😁
Man sollte schon in die Richtung schauen, wo man hinfährt.
Folgendes sagt der Bußgeldkatalog:
Zitat:
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR, 3 Punkte
Wird wohl zur Anwendung kommen!
Auch möglich:
Zitat:
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge 7 Punkte
Das ist allerdings schon ein Straftatbestand!
Der Rat mit dem Anwalt ist also garnicht so schlecht.
Damit kannst du dir aber Zeit lassen, bis der Bußgeldbescheid vorliegt. Wenn damit was nicht klar ist, geh zum Anwalt.
Thema Probezeit, da sieht es schlecht für dich aus. Folgendes sagt der Bußgeldrechner dazu:
Zitat:
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit .............Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden. Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer. Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Quelle : Alle Zitate enstammen dem
www.bussgeldkataloge.deMFG Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Blacky11111
Ich lese es eher so, dass der Vorfahrtberechtigte auf der gegenüberliegenden Fahrbahn von rechts kam. Es machen viele den Fehler beim Rechtsabbiegen dass sie nur nach links schauen ob die eigene Fahrbahn frei ist. Dann im großen Bogen auf die Hauptstrasse, der andere vielleicht nicht äußerst rechts und schon trifft man sich
Bei dieser Konstellation wäre der TE dem Unfallgegner aber
nicht hintendraufgefahren.
eben. Der unfallgegner kam von links! und noch eine frage wie wahrscheinlich ist es das es 7 Punkte gibt?
War das wirklich: Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s)
Vorfahrtmissachtung?